Bergdoll, Grover Cleveland
| Geburtsdatum/-ort: | 18.10.1893; Philadelphia (Pennsylvania, USA) |
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| Sterbedatum/-ort: | 27.01.1966; Richmond (Virgina, USA) |
| Beruf/Funktion: |
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| Kurzbiografie: | 1918 Verweigerung des Kriegsdienstes in den USA 1920 II Verurteilung wegen Fahnenflucht zu fünf Jahren Gefängnis 1920 IV Flucht aus der Haft und Absetzung nach Deutschland 1921 I 22 Versuchte Verhaftung durch Mitglieder der amerikanischen Militärpolizei und ihrer Helfer am Bahnhof in Eberbach 1923 VIII 10 Versuchte Entführung durch Amerikaner im Eberbacher Hotel „Krone“ 1926 II – IV Untersuchungshaft in Mosbach, Verhandlung am 26. April 1926 (Freispruch) 1939 V Rückkehr in die Vereinigten Staaten und Verhaftung 1944 II 3 Entlassung aus der Haft |
| Weitere Angaben zur Person: | Religion: evangelisch Verheiratet: 1926 (Leningrad) Bertha Emilie Lydia Helene, geb. Franck (1907 – 2001) (geschieden 1960) Eltern: Vater: Ludwig jr. (1857 – 1896), Brauereibesitzer Mutter: Emma Christina, geb. Barth (1861 – 1944) Geschwister: drei Brüder, eine Schwester Kinder: drei Söhne, vier Töchter |
| GND-ID: | GND/1022647253 |
Biografie
| Biografie: | Sebastian Parzer (Autor) Aus: Baden-Württembergische Biographien 8 (2022), 28-30 Bergdoll war ein amerikanischer Rennfahrer und Flugpionier, der sich während des Ersten Weltkriegs dem Wehrdienst der Vereinigten Staaten entzog und sich auf Flucht vor den US-Behörden ab 1920 lange Jahre vor allem in Nordbaden – der Herkunftsregion seines Großvaters – aufhielt. Bergdoll wurde am 18. Oktober 1893 in Philadelphia als Sohn einer reichen Brauereibesitzerfamilie geboren. Sein Großvater, Louis/Ludwig Bergdoll (1825 – 1894), der aus Sinsheim in Baden stammte und 1894 dort zum Ehrenbürger ernannt worden war, hatte in Philadelphia 1849 die Louis Bergdoll Brewing Company gegründet, die bald in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde und schnell zu den führenden Brauereien Nordamerikas gehörte. Im Alter von zwei Jahren verlor Bergdoll seinen Vater. Nach dem Besuch der High School begann Bergdoll das Studium der Rechtswissenschaft an der University of Pennsylvania, das er jedoch vermutlich nicht abschloss. In seinen frühen Jahren lebte er das Leben eines jungen Mannes auch reichem Haus und machte sich als Rennfahrer und Flugpionier einen Namen. Er besuchte die Flugschule der legendären Gebrüder Wright und erwarb 1912 einen Doppeldecker aus deren Produktion. Als Rennsportler qualifizierte er sich 1915 für die 500 Meilen von Indianapolis. Trotz seiner Begeisterung für die Fliegerei verweigerte er 1917, als die Vereinigten Staaten auf Seiten der Alliierten in den Ersten Weltkrieg eintraten, den Kriegsdienst. Nachdem er sich zweieinhalb Jahre vor den Behörden verstecken konnte, wurde er gefasst und wegen Fahnenflucht zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Doch gelang ihm mit Hilfe des Chauffeurs der Familie die Flucht. Beide konnten sich über Kanada und die Niederlande nach Deutschland absetzen. Ab Juli 1920 hielten sie sich in Eberbach am Neckar auf, wo Verwandte lebten. Zudem beantragte Bergdoll die badische Staatsbürgerschaft. Für die amerikanische Regierung war dieses Entweichen Bergdolls nach erfolgter Fahnenflucht offenbar schwer zu verkraften. Man wollte seiner unbedingt habhaft werden. Bereits im Oktober 1920 bat das Oberkommando der amerikanischen Besatzungstruppen in Koblenz gegenüber dem Reichswehrministerium mit Nachdruck darum, deutsche Stellen mögen Bergdoll in Eberbach verhaften, und ihn noch vor Ort amerikanischen Organen übergeben. Dabei stützte man sich auf § 4 des Rheinlandabkommens von 1919, der die Auslieferung von Personen vorsah, die sich vor alliierter Militärgerichtsbarkeit zu verantworten hatten. Die badische Regierung negierte jedoch die Anwendbarkeit dieser Norm auf den vorliegenden Fall und lehnte eine Verhaftung und Auslieferung Bergdolls ab. Besonders pikiert zeigte man sich im Staatsministerium von dem amerikanischen Ansinnen, Bergdoll noch vor Ort in Baden und damit im nichtbesetzten Teil Deutschlands abholen zu wollen. Dies entspringe einer Verkennung der völkerrechtlichen Verhältnisse. Dass man sich auf deutscher Seite mit einer Auslieferung Bergdolls schwertat, mag aber auch damit zusammenhängen, dass es diesem wohl gelungen war, gegenüber dem badischen Innenministerium glaubhaft zu versichern, den Kriegsdienst in der amerikanischen Armee nur verweigert zu haben, weil er zu den vielen Amerikanern deutscher Abstammung gehöre, die im Weltkrieg „nicht gegen Deutschland kämpfen wollten“ (GLAK 236 Nr. 8888, Bergdoll u. Stecher an Innenministerium, 20. 10. 1920). Vielleicht lag in dem hier von Bergdoll verkündeten Loyalitätskonflikt für das Einwanderungsland USA der tiefere Grund dafür, dass man den Fall nun nicht auf sich beruhen ließ, sondern dass man versuchte an Bergdoll ein Exempel zu statuieren. Denn um die Schlagkraft ihrer Armee zu sichern, mussten die USA ein Interesse daran haben, die Fahnenflucht bei künftigen Kriegen gegen Deutschland aber auch gegen andere frühere Heimatländer ihrer Bürger bzw. Herkunftsländer der Familien für die betroffenen Soldaten so unattraktiv wie möglich zu machen. Jedenfalls schreckte die amerikanische Seite nicht davor zurück, nun weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, dabei die Souveränität fremder Staaten zu verletzen und daraus folgende diplomatische Verwicklungen von vornherein mit in Kauf zu nehmen. Bereits im Januar 1921 wurde ein erster Versuch gestartet, den Deserteur Bergdoll aus Deutschland zu entführen und in den Zuständigkeitsbereich der amerikanischen Justiz zurückzubringen. Federführend bei dem Unternehmen waren zwei Mitarbeiter der amerikanischen Militärpolizei, die beim 1919 eingerichteten US-Hauptquartier in Koblenz beschäftigt waren. Am 22. Januar 1921 fuhren die beiden und vier dafür engagierte deutsche Helfer nach Eberbach. Sie wollten dort einen amerikanischen Haftbefehl vollstrecken und wähnten sich im Recht, dies tun zu dürfen. Schließlich erfuhren sie, dass sie den Gesuchten am örtlichen Bahnhof antreffen könnten, wo Bergdoll zusammen mit Freunden mit seinem Wagen den Gast einer Hochzeit von der Bahn abholen wollte. Einer der beiden Amerikaner fuhr daraufhin mit den vier Deutschen zum Bahnhof. Als Bergdoll die Gruppe sah, ergriff er mit hoher Geschwindigkeit die Flucht. Der US-Offizier eröffnete das Feuer auf das flüchtende Fahrzeug, wobei die im Wagen sitzende Nichte der Braut an der Hand verletzt wurde. Aufgebrachte Passanten überwältigenden die Fremden und übergaben sie der Polizei, die kurz danach auch den zweiten Amerikaner verhaftete. Im März 1921 verurteilte das Landgericht in Mosbach die beiden Haupttäter zu Haftstrafen von 15 und sechs Monaten. Nur wenige Wochen später wurden sie jedoch aus dem dortigen Gefängnis entlassen, nachdem ihnen der badische Staatspräsident Gustav Trunk in Absprache mit dem Auswärtigen Amt in Berlin Haftaufschub gewährt hatte, unter der Voraussetzung, dass Bergdoll „im unbesetzten deutschen Gebiet in jeder Beziehung unbehelligt bleiben“ solle (Furtwängler, Protokolle, 730). Doch dieser Wunsch des badischen Staatspräsidenten sollte sich nicht erfüllen. Bereits im Sommer 1923 startete eine Gruppe unter Führung eines pensionierten amerikanischen Oberleutnants einen erneuten Versuch, Bergdoll aus Eberbach zu entführen. Am 10. August 1923 lauerten zwei Mitglieder des Kommandos Bergdoll in dessen Zimmer im Hotel „Krone“ auf, wo sie ihn überwältigen und mit Chloroform betäuben wollten. Doch gelang es Bergdoll im Gerangel, seinen Revolver zu greifen und im Dunkeln sechs Schüsse auf die beiden abzugeben. Der eine Entführer wurde von drei Kugeln tödlich getroffen, der andere durch zwei Schüsse schwer verletzt. Die Eberbacher Polizei konnte umgehend alle an dem Entführungsversuch beteiligten Personen verhaften. Im Dezember 1923 kam es vor dem Landgericht Mosbach zum Prozess. Letztlich kamen die Beschuldigten mit dem Urteil vom 7. Dezember wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung etc. mit relativ milden Strafen davon. Der Anführer und der überlebende Entführer erhielten eine Haftstrafe von 18 Monaten. Die Verurteilung eines US-Bürgers zu einer Haftstrafe in Deutschland führte jedoch zu einer starken Erregung der amerikanischen Öffentlichkeit. Sie gipfelte in einer Unterschriftenkampagne zu seiner Freilassung, der sich zahlreiche Kongressabgeordnete und Gouverneure anschlossen. In der Zeit unmittelbar nach der Ruhrkrise, in der Deutschland auf Kredite aus den Vereinigten Staaten angewiesen war, kam der Reichsregierung eine negative Berichterstattung in der amerikanischen Presse äußerst ungelegen. Um außenpolitischen Schaden abzuwenden, wurde der federführende US-Staatsbürger schließlich im Januar 1924 von Reichspräsident Friedrich Ebert begnadigt. War in diesen Fällen für die deutsche Justiz und die Öffentlichkeit Bergdoll das Opfer ausländischer Aggression, so stand er in seiner Zeit in Deutschland auch selbst einmal als Angeklagter vor Gericht. Zu Beginn des Jahres 1926 meldete sich ein Heidelberger Mädchen, das behauptete, Bergdoll habe sie im Alter von 13 Jahren verführt. Ein amerikanischer Privatdetektiv erstattete daraufhin Anzeige wegen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen gegen ihn. Bergdoll, der inzwischen in Hüffenhardt im Kraichgau bei der Familie seiner Mutter lebte, wurde verhaftet und in das Gefängnis von Mosbach gebracht. Am 14. April 1926 wurden die gegen den Millionärssohn erhobenen Vorwürfe vor dem Mosbacher Landgericht verhandelt. Einer der beiden Verteidiger Bergdolls war der Karlsruher Rechtsanwalt und führende badische SPD-Politiker Ludwig Marum. Da sich das vermeintliche Opfer in der Verhandlung in Widersprüche verstrickte und auch ein psychiatrischer Gutachter Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit erhob, endete das Verfahren mit einem Freispruch. Später lebte Bergdoll in Weinsberg bei Heilbronn. Dort hatte er auch Bertha Franck kennengelernt, die er anlässlich einer Studienreise in die Sowjetunion in Leningrad 1926 heiratete. In den folgenden Jahren wurden beiden mehrere Kinder geboren. 1935 siedelte seine Frau mit den Kindern in die Vereinigten Staaten über. Schließlich kehrte auch Bergdoll offiziell in seine Heimat zurück, nachdem er zuvor bereits mehrere Jahre – wie er behauptete – zwischen 1929 und 1933 sowie zwischen 1935 und 1938 heimlich in den USA verbracht hatte. Wenige Monate vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs traf er im Mai 1939 in New York ein. Doch sein Vergehen war auch nach rund 20 Jahren nicht vergessen. Bergdoll wurde umgehend verhaftet und musste seine fünfjährige Haftstrafe verbüßen, erst am 3. Februar 1944 kam er wieder frei. Bergdoll starb schließlich am 27. Januar 1966 in Richmond, Virginia. |
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| Quellen: | GLAK 233 Nr. 24315, 25934, 27823, 28357, 28384, 35889; 236 Nr. 8888; BA R 43-I/181, 182; StadtA Weinsberg Geburtsregister 1907 (Geburtseintrag der Ehefrau); Reformierte Salems Kirche in Philadelphia (USA, Salem Zion United Church of Christ), Taufregister 1894; M. Furtwängler (Bearb.), Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, Zweiter Band: Das Staatsministerium April 1919–November 1921, 2016, 729 f. |
| Nachweis: | Bildnachweise: Abbildung in: Time-Magazin, 22. 1. 1926; R. E. Dell (vgl. Literatur). |
Literatur + Links
| Literatur: | R. E. Dell, The United States against Bergdoll – how the government spent 20 years and millions of dollars to capture and punish America’s most notorius draft dodger, 1977; J. Caver Edwards, Orville’s Aviators – Outstanding Alumni of the Wright Flying School, 1910 – 1916, 2009, 75 – 94; S. Parzer, Der amerikanische Fahnenflüchtling Grover Cleveland Bergdoll – Über seinen Aufenthalt in Eberbach berichtete sogar die „New York Times“, in: Der Odenwald 58 (2011), 60 – 68. |
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