Lenel, Otto 

Geburtsdatum/-ort: 13.12.1849;  Mannheim
Sterbedatum/-ort: 07.02.1935;  Freiburg
Beruf/Funktion:
  • Rechtslehrer
Kurzbiografie: 1865-1870 Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Leipzig, Berlin
1870/71 Kriegsdienst im 1. Badischen Dragoner-Regiment
1872 Promotion Heidelberg
1874 Zweite juristische Staatsprüfung
1876 Habilitation Leipzig
1882 ordentlicher Prof. Kiel
1884 ordentlicher Prof. Marburg
1885 ordentlicher Prof. Straßburg
1907 ordentlicher Prof. Freiburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: isr./ev.
Verheiratet: 1881 Luise, geb. Eberstadt
Eltern: Vater: Moritz Lenel, Kolonialwarengroßhändler, Handelskammerpräsident (1811-1876)
Mutter: Caroline, geb. Scheurer (1814-1857)
Kinder: 3 (2 Söhne, 1 Tochter)
GND-ID: GND/116899611

Biografie: Elmar Bund (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 1 (1982), 201-203

Lenel entstammt einer jüdischen Kaufmannsfamilie, die in Baden ansässig war. Sein Vater betrieb in Mannheim einen Kolonialwarengroßhandel und genoß in der israelitischen Gemeinde wie auch in der gesamten Mannheimer Kaufmannschaft – er war seit 1848 Mitglied der Handelskammer, seit 1871 ihr Vorsitzender – großes Ansehen. In dem kultivierten Elternhaus wurde der Grundstock gelegt für Lenels umfassende allgemeine Bildung und seine auch für damalige Maßstäbe ungewöhnliche Belesenheit in der schönen Literatur.
1865 begann Lenel in Heidelberg die Rechte zu studieren. Für ein Semester zog er nach Leipzig, wo die Vorlesungen C. G. von Wächters in ihm die innere Beziehung zur Jurisprudenz weckten, der er sich zunächst ohne eigentliche Berufung zugewandt hatte. Die beiden letzten Semester studierte er in Berlin. Im August 1870 wurde er dem ersten Badischen Dragoner-Regiment als Kriegsfreiwilliger ins Feld nachgeschickt.
Die beiden Staatsexamina bestand er mit Lokation 1. Die Heidelberger Fakultät promovierte ihn zum Doctor juris. (Die Abfassung einer Dissertation war damals in Heidelberg nicht erforderlich.) Erst nach dem Assessorexamen entschloß sich Lenel, die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Um eine Bibliothek benutzen zu können, siedelte er nach Heidelberg über, wo er seine Habilitationsschrift „Über Ursprung und Wirkung der Exceptionen“ verfaßte. Das Buch bewegt sich noch im Rahmen der damals blühenden Pandektenwissenschaft. Auf den Rat Goldschmids reichte Lenel es bei der Leipziger Fakultät ein. Im Juli 1876 konnte er seine Probevorlesungen als Leipziger Privatdozent halten.
1879 stellte die Bayerische Akademie der Wissenschaften die Preisaufgabe „Die Wiederherstellung der Formel des edictum perpetuum (Hadriani) in ihrem Wortlaut und ihrem Zusammenhang“. Lenel wußte bereits aus der Vorbereitung seiner Vorlesungen, welch reiche Ernte die Durchforschung der Ediktskommentare der klassischen römischen Juristen versprach. Über die eigentliche Preisaufgabe hinausgehend setzte er sich zum Ziel, nicht nur die Klagformeln, sondern auch ihre Ankündigung im Edikt des Prätors wiederherzustellen. Eine notwendige Vorarbeit hierzu war die Rekonstruktion der klassischen Ediktskommentare aus den in den Digesten Justinians verstreuten Fragmenten. Dabei konnte Lenel die Kommentierungsmethode der Klassiker verständlich machen, fehlerhafte Inskriptionen berichtigen und zahlreiche bis dahin nicht beachtete Veränderungen der Klassikerschriften aufdecken. Auf diese Weise ist uns die Kunde von klassischen Rechtseinrichtungen geschenkt worden, die zur Zeit der Kompilation der Digesten völlig antiquiert waren und daher von Justinian – zum Glück nicht radikal und spurlos – ausgemerzt wurden. Die fertige Rekonstruktion des Edikts konnte Lenel im Frühjahr 1882 der Akademie vorlegen. Die zeitgenössische Wissenschaft begrüßte das bahnbrechende Werk mit ungeteilter Zustimmung. Mit seinen Arbeiten zum Edikt wurde Lenel neben Alibrandi, Eisele und Gradenwitz einer der Begründer moderner Textkritik an den Quellen des römischen Rechts. Das „Edictum perpetuum“ erlebte drei Auflagen, ein Schicksal, das einer wissenschaftlichen Monographie selten zuteil wird.
Noch vor dem „Edictum perpetuum“ erschien Lenels erste dem geltenden Recht gewidmete Abhandlung, ein Aufsatz über „Parteiabsicht und Rechtserfolg“. Er atmet den wirklichkeitsnahen und unspekulativen Geist, der besonders Lenels rechtsdogmatische Arbeiten kennzeichnet. Vom Vater ererbter gesunder Kaufmannssinn und unsentimentaler Gerechtigkeitswille, der einer Selbstbegründung nicht bedarf, ließen Lenel im Rechte vor allem die sachgerechte Ordnung praktischer Bedürfnisse sehen und dem Ideal der Rechtssicherheit einen hohen Rang zuweisen. In seiner großartigen Nüchternheit zeigte sich Lenel den römischen Juristen der klassischen Zeit verwandt.
Lenel war 1880 schon das fünfte Jahr in Leipzig. Die sächsische Regierung lehnte den Antrag der Fakultät auf Ernennung zum Titularextraordinarius aus sachfremden Gründen ab. Die Arbeit am Edikt jedoch erfüllte den jungen Dozenten mit Selbstvertrauen, so daß er 1881 eine Familie gründen konnte und den unmittelbar danach erhaltenen Ruf nach Czernowitz ablehnte. Indessen war die Kieler Rechtsfakultät auf den erfolgreichen Privatdozenten aufmerksam geworden. Er folgte 1882 ihrem Ruf. Zwei Jahre später nahm Lenel einen Ruf nach Marburg an, 1885 einen Ruf an die neu gegründete „Kaiser-Wilhelm-Universität“ in Straßburg. Hochgestimmt zog er Ostern 1885 nach der Stadt, deren Übergabe an das deutsche Heer er 1870 als Soldat begeistert miterlebt hatte. In Straßburg wandte sich Lenel der Ausführung eines Planes zu, den er schon nach der Vollendung des „Edictum perpetuum“ gefaßt hatte. Er setzte die für die Ediktskommentare geleistete Rekonstruktionsarbeit an den übrigen Juristenschriften fort. So entstand die 1889 erschienene „Palingenesia Iuris Civilis“, die wie das „Edictum perpetuum“ alsbald zum unentbehrlichen Handwerkszeug des Romanisten gehörte und heute noch gehört.
Während der Arbeit an der Palingenesie war 1888 der erste Entwurf zum BGB veröffentlicht worden. An der lebhaften Kritik, die alsbald einsetzte, beteiligte sich auch Lenel. In zwei Abhandlungen wandte er sich – mit Erfolg – gegen die Aufnahme von Windscheids Lehre von der Voraussetzung, in der Lenel eine Bedrohung der Rechtssicherheit sah, in das Gesetzbuch. Auch die Begriffsbestimmung des wesentlichen Bestandteils in den §§ 93, 94 BGB und die reichsgerichtliche Rechtsprechung hierzu erfuhren Lenels wohlerwogene Kritik.
Im Herbst 1907 folgte Lenel einem Ruf nach Freiburg. Seine wissenschaftliche Arbeitsrichtung blieb davon unverändert; umgekehrt gewann er großen Einfluß auf die in Freiburg Lehrenden und Lernenden, darunter Josef Partsch, Ernst Levy, Fritz Pringsheim, Eduard Fraenkel, Andreas Bertalan Schwarz und Wolfgang Kunkel, ohne daß Lenel jedoch eine Schule gegründet hätte. Es lag nicht in seiner kritischen Art, junge Leute zu wissenschaftlichen Versuchen zu ermuntern. Die Vorlesungen Lenels waren gut besucht und didaktisch außerordentlich wirkungsvoll. Er hat das Hervortreten der Übungen im Rechtsstudium wesentlich gefördert. Seine Sammlung von Übungsfällen hat, als eine der besten ihrer Gattung anerkannt, ein volles Dutzend Auflagen erlebt.
Während des ersten Weltkrieges arbeitete Lenel unbeirrt weiter. Mit dem unglücklichen Ausgang des Krieges jedoch brach für ihn eine Welt zusammen. Dazu kam die Heimsuchung durch persönliches Unglück; im Herbst 1918 fiel sein ältester Sohn. In den schweren Nachkriegsjahren fand Lenel in seinem jungen Kollegen Josef Partsch Hilfe und Aufrichtung. Mit ihm zusammen veröffentlichte er einen Kommentar zum Gnomon des Idios Logos. Nach dem Tode Partschs (1925) und des zweiten Sohnes (1928) begann es einsam zu werden um den durch Ehrenpromotion (Oslo, Breslau, Mailand) und Akademiemitgliedschaften hoch ausgezeichneten Gelehrten. Seine beiden letzten Arbeiten (1931/32) galten dem sich nun schließenden Kreis der Palingenesie der Juristenschriften.
Das Jahr 1933 warf den letzten Schatten auf Lenels umdüstertes Leben. Seine Tochter wurde ihrer Herkunft wegen aus ihrem der Krankenpflege gewidmeten Beruf verdrängt; seine Enkel hatten in dem Lande, für das ihre Väter und der Großvater im Felde gestanden waren, kein Lebensrecht mehr. Dankbar war der Verbitterte seiner rührend sorgenden Frau und den wenigen Nahestehenden, die ihn aufzusuchen pflegten, unter ihnen Fritz Pringsheim und Eduard Fraenkel.
Werke: Vollständige Bibliographie bei F. Pringsheim, in: Almanach d. Akademie d. Wissensch., in Wien 85 (1935), 367 ff.
Nachweis: Bildnachweise: Portrait von C. Bantzer (1929) in Freiburger Professoren des 19. u. 20. Jahrhunderts, hrsg. von J. Vincke (1957), 76. Original im Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung d. Univ. Freiburg.

Literatur: Lenels Selbstdarstellung, in: „Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbstdarstellungen“, hrsg. v. Planitz (1922), 133 ff.; v. Marschall, Geheimer Rat O. Lenel. Ein Nachklang zum 80. Geburtstag, Freiburger Akad. Mitt. 4. F. X. Sem. (1929/30), 74 ff.; Pringsheim, Otto Lenel zu seinem 80. Geburtstage, Forschungen und Fortschritte (1929), 402; Pringsheim, Otto Lenel (Nachruf) SDHI 1 (1935), 466 ff.; Sinzheimer, Jüdische Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft, 17 ff. (zitiert nach dem 1953 erschienenen Neudruck des 1938 in Amsterdam erschienenen Werkes); Wlassak, Erinnerungen an Otto Lenel, Almanach der Akad. d. Wiss. in Wien 85 (1935), 309 ff.; Bund, Otto Lenel, Freiburger Professoren des 19. u. 20. Jahrhunderts, hrsg. von J. Vincke (1957), 77 ff.
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