Hoeniger, Heinrich 

Geburtsdatum/-ort: 26.12.1879; Ratibor
Sterbedatum/-ort: 14.04.1961; Frankfurt/Main
Beruf/Funktion:
  • Arbeitsrechtler
Kurzbiografie: 1900 Abitur, Ratibor
1900-1904 Studium, erst der Mathematik, dann der Rechtswissenschaft in Halle/Saale, Heidelberg und Freiburg i. Br.
1906 Promotion zum Doktor der Rechte in Freiburg i. Br.
1909 Habilitation für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Freiburg i. Br.
1910-1913 Privatdozent
1913 etatmäßiger außerordentlicher Prof.
1914-1918 Kriegsdienst bei der Landwehr
1919 Ordinarius
1919-1920 Vorsitzender des Schlichtungsausschusses für Arbeitsstreitigkeiten im Bezirk Freiburg
1923-1932 ordentlicher Prof. für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht in Freiburg i. Br.
1932-1933 ordentlicher Prof. für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität Kiel
1934 Versetzung an die Universität Frankfurt/Main
1938 nach der zwangsweisen Zurruhesetzung und schließlichen Entlassung Übersiedlung nach den USA. Lehrtätigkeit für Arbeitsrecht und Sozialpolitik am Hunter-College in New York
1950 Rückkehr nach Deutschland
1950-1960 Gastprof. an der Universität Frankfurt/Main
1951-1953 Gastvorlesungen an der Universität Freiburg i. Br.
1953 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt/Main
1960 Ehrenplakette der Stadt Frankfurt/Main
Weitere Angaben zur Person: Religion: isr., seit 1900 ev., später kath.
Verheiratet: ja
Eltern: Vater: Rudolf Hoeniger, Bankier
Mutter: Bertha, geb. Weissler
Geschwister: Viktor, Reichsgerichtsrat
Kinder: 1 Sohn
GND-ID: GND/116928115

Biografie: Manfred Löwisch (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 1 (1982), 177-178

Aus einem oberschlesischen Bankierhaus stammend begann Hoeniger in Halle an der Saale zunächst das Studium der Mathematik, wechselte dann aber bald zur Rechtswissenschaft über. Nach drei Semestern in Halle ging er nach Freiburg, Heidelberg und dann wieder nach Freiburg. Das Studium schloß er 1904 mit der ersten Badischen Juristischen Staatsprüfung ab, die er in der Lokation als erster bestand. Nach der von Gustav Rümelin betreuten, summa cum laude erfolgten Promotion habilitierte sich Hoeniger nach dem Tode von Gustav Rümelin (1907) 1910 mit einer Schrift über „Die gemischten Verträge in ihren Grundformen“ bei Otto Lenel für die Fächer Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Arbeit gilt heute noch als ein Standardwerk dieses Problemkreises.
1913 zum etatmäßigen Außerordentlichen Professor für Bürgerliches Recht sowie für Handelsrecht und Privatversicherungsrecht ernannt, wandte sich Hoeniger mehr und mehr handels- und wirtschaftsrechtlichen Fragen, aber auch solchen der neuentstehenden Rechtsdiziplin des Arbeitsrechts zu. Der enge Kontakt mit den Vertretern der Wirtschaftswissenschaften in der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät bot ihm dazu vielfältige Anregungen.
Nach dem 1. Weltkrieg, den er als Leutnant der Landwehr verbrachte, wurden Hoeniger 1919 die akademischen Rechte und die Amtsbezeichnung eines ordentlichen Professors in Freiburg i. Br. verliehen. Zugleich übernahm er zuerst ständig, dann für besonders schwierige Fälle auf Bitten der Gewerkschaften wie der Arbeitgebervereinigungen das Amt eines Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses Freiburg. Hoeniger wurde nun gleichermaßen in Forschung und Lehre einer der führenden Vertreter des Arbeitsrechts in Deutschland. Er gab zwölf Jahre lang das Jahrbuch des Arbeitsrechts heraus, veröffentlichte eine arbeitsrechtliche Gesetzessammlung, die 19 Auflagen erlebte und schrieb einen in Stammlers Enzyklopädie 1931 erschienenen Grundriß des Arbeitsrechts. Schon früh wandte er sich im Rahmen der Veröffentlichungen des Internationalen Arbeitsamts (Internationale Sammlung der Arbeitsrechtsrechtsprechung, seit 1926), auch der Rechtsvergleichung auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu. Hierbei stand er namentlich mit Edouard Lambert (Lyon) in enger Zusammenarbeit.
1932 folgte Hoeniger einem Ruf an die Universität Kiel, wo ihn im Institut für Weltwirtschaft noch bessere Arbeitsbedingungen erwarteten. Sie waren ihm nur für ein Jahr beschieden: 1934 wurde er wegen seiner jüdischen Abstammung nach Frankfurt versetzt, bald zwangsweise emeritiert und schließlich entlassen. So mußte er 1938 mit seiner Familie nach den USA emigrieren. Er fand die Möglichkeit, am Hunter-College in New York Sozialpolitik und Arbeitsrecht zu lehren. So wurde er nun auch ein vorzüglicher Kenner des amerikanischen Arbeitsrechts.
Mit 70 Jahren gab Hoeniger 1949 die Tätigkeit am Hunter-College auf und kehrte nach Deutschland zurück. Er nahm seinen Wohnsitz wieder in Frankfurt/Main, wo er bis zum 80. Lebensjahr eine vielfältige Lehrtätigkeit in der rechtswissenschaftlichen wie in der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät ausübte. 1951 bis 1953 übernahm Hoeniger zusätzlich Lehraufträge für Arbeitsrecht an der Universität Freiburg i. Br. Er gab dort den Anstoß zur Neugründung des in gewandelter Form auch heute noch bestehenden arbeitsrechtlichen Instituts, welches die Tradition des einst von Heinrich Rosin begründeten Seminars für Versicherungswissenschaft und Arbeitsrecht fortsetzt. Für den Aufbau der Bibliothek stellte er wiederholt namhafte Beträge zur Verfügung, denn er pflegte, wie er in einem Schreiben an die Fakultät vom 4. Juli 1951 mitteilte, „für Gutachten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Honorare unmittelbar wissenschaftlichen Instituten zukommen zu lassen“.
Hoeniger hat in den fünfziger Jahren die wissenschaftliche Diskussion insbesondere des kollektiven Arbeitsrechts erneut stark befruchtet. Insbesondere die Eingliederung des Arbeitskampfes in die Rechtsordnung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 1955 wäre ohne die Anregungen, die Hoeniger dazu in seinen beiden Aufsätzen im Recht der Arbeit 1952 und 1953 gegeben hat, jedenfalls so, wie sie geschehen ist, nicht erfolgt. Hoeniger, den uns sein Schüler Georg Isele in seinem Nachruf in der Juristenzeitung 1961 als einen Mann vornehmer Gesinnung, kluger Vermittlung, verständnisvollen Ausgleichs und hilfsbereiter Güte schildert, war ein herausragender Vertreter des Zivilrechts in der Tradition der rechts- und staatswissenschaftlichen Falkultät der Universität Freiburg i. Br. Er hat, zuerst gemeinsam mit Heinrich Rosin, den Grund für die Pflege des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts an der Freiburger Fakultät gelegt und wirkt so heute noch fort.
Werke: W Veröffentlichungen: Vorstudien zum Problem der gemischten Verträge (Diss. 1906); Die gemischten Verträge in ihren Grundformen I (1910); Die Sicherungsübereignung von Warenlagern (2. Aufl. 1912); Die Diskontierung von Buchforderungen (1912); Riskante Rechtsausübung (1917); Jb. des Arbeitsrechts (Hrsg. 1922-1932), 12 Bde.; Die Pacht des Handelsgeschäfts, in: Festschrift für Lenel (1923); Arbeitsrecht in Stammlers Enzyklopädie, Das gesamte deutsche Recht I (1931); Sammlung arbeitsrechtlicher Gesetze (gemeinsam mit Wehrle), nebst einer einführenden Abhandlung über die Grundform des Arbeitsvertrages (1925); Karl Lehmann, Lehrbuch des Handelsrechts I (Neubearbeitung 3. Aufl. 1921); Die reichsrechtlichen Vorschriften über das Arbeitsverhältnis, Textausgabe (19. Aufl. 1932); Innengesellschaft und Innensyndikat, Z für das gesamte Handelsrecht und Konkursrecht (1921) Bd. 84, 459; Die Erweiterung der Pfandklausel in den Bankbedingungen, Beiträge zum Wirtschaftsrecht II (1931), 1257; Privatrecht und Wirtschaftswissenschaft, in: Die private Unternehmung und ihre Betätigungsformen, hrsg. von Hoeniger, Liefmann, Mombert, Schönitz, von Schulze-Gaevernitz (1914); The Individual Employment Contract under the Wagner Act, in: Fordham Law Review, Nov. 1941; Einige grundlegende Unterschiede zwischen amerikanischem und deutschem Arbeitsrecht, insbesondere Arbeitskampf und Entlassungsschutz, Recht der Arbeit 1952, 241; Einige Gedanken zum Recht des Arbeitskampfes, Recht der Arbeit 1953, 204; Streik und Arbeitsvertrag, Betriebsberater 1955, 37; Die sog. Abwehraussperrung, Betriebsberater 1956, 704.
Nachweis: Bildnachweise: StAF, Bildnissammlung.

Literatur: Isele, Heinrich Hoeniger †. Juristenzeitung 1961, 333; ders., Prof. Dr. Dr. h. c. Hoeniger 80 Jahre, Recht der Arbeit 1960, 15; ders., Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. h. c. Heinrich Hoeninger †. Recht der Arbeit 1961, 243; ders., Heinrich Hoeniger †, Rivista del Diritto Commerciale LIX (1961) 385.
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