Silberstein, Max 

Geburtsdatum/-ort: 03.04.1897;  Mannheim
Sterbedatum/-ort: 04.09.1966;  Mannheim, beigesetzt auf dem Hauptfriedhof
Beruf/Funktion:
  • Oberlandesgerichtspräsident, Verfolgter des NS-Regimes
Kurzbiografie: 1903 Eintritt in die Bürgerschule Mannheim
1906-1915 Karl-Friedrich-Gymnasium bis Abitur, Beginn des Jurastudiums
1918 Kriegsdienst
1919 I. juristische Staatsprüfung, Rechtspraktikant
1920 Dr. jur. der Universität Heidelberg: „Der Einfluss der Valutaschwankungen auf die Zahlungsverpflichtungen der Schuldner von Geldschulden“
1922 II. juristische Staatsprüfung, Assessor
1927 Staatsanwalt
1929 Landgerichtsrat in Offenburg
1931 Amtsgerichtsrat, dann Landgerichtsrat in Mannheim
1933 Beurlaubung wegen jüdischer Abstammung, dann Vermögensverwalter in Frankfurt
1938 Verschleppung ins KZ Buchenwald
1939 Auswanderung nach Frankreich, erneute Haft, Flucht
1946 Landgerichtsdirektor in Mannheim
1949 Landgerichtspräsident in Mannheim
1955 Oberlandesgerichtspräsident in Karlsruhe
1963 Ruhestand
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: Unverheiratet
Eltern: Vater: Theodor, Kaufmann (1862-1924)
Mutter: Kathinka, geb. Feldmeier (1869-1941)
Geschwister: keine
Kinder: keine
GND-ID: GND/11738481X

Biografie: Reiner Haehling von Lanzenauer (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 349-351

Als Richter und Staatsanwalt bewährt, verlor Silberstein mit der NS-Machtergreifung seinen Beruf; ein schweres Schicksal stand ihm bevor. Friedlich hatte Silberstein die Kindheit in Mannheim begonnen, wo der Junge die Schulzeit verbrachte. Nach vorzüglich bestandenem Abitur studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und München. Im Juni 1918 einberufen, hatte er in der Train-Abteilung 14 in Karlsruhe-Durlach Wehrdienst zu leisten, bis er im Februar 1919 mit dem Dienstgrad eines Gefreiten entlassen wurde. Silberstein setzte sein Studium an der Universität Heidelberg fort und bestand noch im selben Jahr die I. juristische Staatsprüfung mit guter Note. Im darauffolgenden Jahre wurde er in Heidelberg zum Dr. jur. promoviert. Von November 1919 bis Frühjahr 1922 war Silberstein Rechtspraktikant bei Gerichten und Behörden in Mannheim, Lörrach, Kehl, Schwetzingen und Pforzheim. Allerorts bescheinigten ihm die Dienstzeugnisse überdurchschnittliche Leistungen. Im Frühjahr 1922 bestand Silberstein die II. juristische Staatsprüfung wiederum mit der Note „gut“, diesmal gar als erster von 24 Kandidaten. Sogleich wurde er in den badischen Justizdienst übernommen, war als Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Konstanz, der Lörracher Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg, bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Mannheim tätig. Im Januar 1927 wurde Silberstein zum planmäßigen Staatsanwalt in Mannheim, Anfang April 1929 zum Landgerichtsrat in Offenburg, Anfang März 1931 in Mannheim zum Amtsgerichtsrat und gegen Jahresende zum Landgerichtsrat daselbst ernannt. Auf allen Stationen hat man den Richter hervorragend beurteilt. In der Niederschrift über eine Dienstprüfung beim Amtsgericht Mannheim vom Januar 1926 wurden sein Arbeitseifer und seine guten Rechtskenntnisse gelobt, die gesamte Dienstführung als „musterhaft“ bezeichnet.
All dies vermochte Silberstein nicht vor dem Zugriff des NS-Regimes zu bewahren. Unter dem 3. April 1933 forderte das Karlsruher Justizministerium den Landgerichtspräsidenten in Mannheim auf, jüdischen Richtern nahezulegen, „mit Rücksicht auf die Gefahren, die sich für die Ruhe und Ordnung im Rechtsleben und für das Ansehen der Rechtspflege aus der weiteren Beschäftigung von Richtern jüdischer Abstammung ergeben könnten“ sofort ein Urlaubsgesuch einzureichen. Zwei Tage später sah sich Silberstein durch den Präsidenten beurlaubt mit dem Hinweis, dies geschehe bis zur gesetzlichen Regelung der Frage der Beschäftigung von jüdischen Richtern. Am 30. Mai 1933 ordnete Reichsstatthalter Wagner nach § 3 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ die weitere Beurlaubung von Silberstein an, verbunden mit Zurruhesetzung auf Beginn des Monats September. Ängstlich fragte der Mannheimer Landgerichtspräsident Dr. Hanemann beim Ministerium an, ob er dem ausscheidenden Silberstein, der sich um eine Stelle in der Privatwirtschaft bemühe, zu diesem Zweck ein Dienstzeugnis ausstellen dürfe.
Silberstein fand noch im Jahre 1933 eine Anstellung als Rechtsberater und Vermögensverwalter bei der Firma Jakob S. Hess in Frankfurt am Main. Während der Pogrome im November 1938 wurde er verhaftet und ins KZ Buchenwald verschleppt, die Leidenszeit währte bis in den Dezember hinein. Anfang März 1939 gelang ihm die Auswanderung nach Frankreich, im April konnte seine Mutter nachfolgen. Beide lebten zuerst in Paris. Bei Kriegsbeginn wurde Silberstein erst einmal von den Franzosen interniert, konnte jedoch bald als Buchhalter des Ausländerhilfsdienstes in Bellac, Département Haute-Vienne, tätig werden. Dort ist seine Mutter 1941 verstorben. Bis 1943 arbeitete Silberstein dann in Marseille als Dolmetscher und juristischer Sachbearbeiter bei der Auswanderungsberatung, anschließend wirkte er beim Flüchtlings-Comité in St. Gervais-les-Bains, Département Haute-Savoie. Angesichts der zunehmenden Verfolgung jüdischer Menschen in Frankreich verbarg sich Silberstein 1944 in Nizza, wo er von der Gestapo verhaftet wurde. Kurz vor Landung der Alliierten gelang es ihm, aus dem Internierungslager zu fliehen und sich zu den amerikanischen Truppen durchzuschlagen. Von Februar 1945 bis März 1946 arbeitete Silberstein im amerikanischen Hauptquartier in Nizza, ab April bei der amerikanischen Militärregierung in Frankfurt am Main als Dolmetscher.
Im Sommer 1946 fragte Silberstein wegen Übernahme in den württemberg-badischen Justizdienst an, wurde im November wieder eingestellt und zugleich zum Landgerichtsdirektor in Mannheim ernannt. Im Jahre 1949 wurde er dort zum Präsidenten des Landgerichts befördert. Seine Verhandlungsführung in Strafsachen war straff, die Urteile zeugten von juristischer Präzision, streng im Strafmaß bei schweren Verbrechen, nachsichtig bei geringeren Verstößen. Eifrig widmete sich Silberstein der Ausbildung junger Juristen, im Prüfungsausschuss für die II. juristische Staatsprüfung führte er lange Jahre den Vorsitz. Daneben fungierte er als Mitglied des Staatsgerichtshofes. Von 1960 bis 1962 hat Silberstein der vom Landtag eingesetzten Dreierkommission angehört, die die Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwälte wegen früherer Tätigkeit bei Sondergerichten zu überprüfen hatte. Im öffentlichen Leben engagierte sich Silberstein in karitativen Einrichtungen, in der deutsch-französischen Gesellschaft, als evangelischer Kirchenältester. Bis ans Lebensende hat Silberstein Verbindung gehalten zum Karl-Friedrich-Gymnasium, dem er nach Rückkehr aus der Emigration ein launiges Dialektgedicht zugedacht hatte. In der angestammten Schule hielt er Vorträge über Rechtsentwicklung, leitete Diskussionen. Anfang 1955 wurde Silberstein zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe berufen. Als höchster Richter im badischen Landesteil konnte er maßgeblich an der Rechtsfortbildung und in der Justizverwaltung mitwirken. Tatkräftig hat er zum Aufbau und zur Konsolidierung der Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg beigetragen.
Als Silberstein in den Ruhestand trat, konnte Justizminister Haußmann in ihm „eine der bedeutendsten Richterpersönlichkeiten unserer Zeit in Deutschland“ würdigen. Ohne Verbitterung heimkehrend hatte sich Silberstein nach Zeiten des Unrechts für die Erneuerung der demokratischen Rechtsordnung zur Verfügung gestellt. Seine liberale Gesinnung und seine humane Haltung haben die neue Juristengeneration geprägt. In der persönlichen Begegnung beeindruckte seine geistige Spannweite verbunden mit weltoffener Wesensart – den jungen Gerichtsassessor hat er empfangen wie seinesgleichen.
Bei seiner Verabschiedung wurde Silberstein das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern verliehen. Doch schon wartete eine weitere Aufgabe: Silberstein wurde mit gutachterlicher Überprüfung der sogenannten Telefonabhöraffäre im Bundesamt für Verfassungsschutz beauftragt. Der Untersuchungsausschuss hat in seinem Abschlussbericht die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt gesehen. Ab 1965 wirkte Silberstein an der Mannheimer Wirtschaftshochschule als Lehrbeauftragter für Strafsachen. Im April 1966 erhielt er den Ehrenring der Stadt Mannheim. Nur wenige Monate später erlag er einem plötzlichen Herztod.
Quellen: JustizMin BW Personalakte Nr. 7333; GLA Karlsruhe 234/4053, AS 18, 28 u. 240/Zug. 1987/53/231, AS 78, 465a/MB/Mannheim/56/Silberstein; Hessisches HStA Wiesbaden 519/D 6788/38; 519/N 16194; HStS EA 4/00172, Q 1/22-102, Q 1 35/-721; Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Generalakte 2200 b; Notariat Mannheim I H 314/51; StadtA Mannheim S 1/788, S 2/915, S 2/11621, S 2/1161-1, S 2/1173, S 2/1173-2, Zug. 56/1976 Nr. 343 u. 345.
Werke: Der Einfluss d. Valutaschwankungen auf die Zahlungsverpflichtungen d. Schuldner von Geldschulden, Diss. jur. Heidelberg 1923; Justiz u. Parlament, in: Mitt. d. Vereins bad.-württ. Richter u. Staatsanwälte, 1958/59; Die Rechtspflegerpersönlichkeit, in: Rechtspflegerbl. 1962, 7; Worte des Gedenkens, in: Gedenkbl. an den Herrn Landgerichtspräsidenten H. Wetzlar u. seine Gattin Therese, geb. Joseph, 1962, 45; Ansprache in: Mannh. Hefte 3, 1966, 48.
Nachweis: Bildnachweise: Ölporträt von Oskar Hagemann, 1963, im Dienstgebäude des OLG Karlsruhe, Repr. bei Henssler, 1979; Foto im StadtA Mannheim; Porträtskizze in RNZ vom 15. 9. 1962 (vgl. Lit.).

Literatur: Bad. Rechtspraxis 1933, 82; Mannheimer Morgen vom 25.2.1949, 22.6.1949, 22.7.1953, 3.1.1955, 3.4.1962, 30.9.1963, 7.6., 6.9. u. 9.9.1966; BNN vom 31.1.1955, 1.10.1963 u. 6.9.1966; RNZ vom 15.9.1962, 8.6., 6.9. u. 9.9.1966; Mitt. d. Vereins bad.-württ. Richter u. Staatsanwälte vom Okt. 1963; Bad. Volks-Ztg. vom 6.9.1966; Amtsbl. d. Stadt Mannheim Nr. 22 vom 10.6.1966; Mannh. Hefte 2, 1966, 1; Dt. Richter-Ztg. 1966, 385; Die Justiz 1966, 261; Ortwin Henssler, 100 Jahre Gerichtsverfassung, Oberlandesgerichte Karlsruhe u. Stuttgart 1879-1979, 1979, 66; Horst Göppinger, Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“, 1990, 361; Hans-Joachim Fliedner, Die Judenverfolgung in Mannheim 1650-1945, 1991 2. Aufl., 495; Franz Bernhard u. a., Friedhöfe in Mannheim, 1992, 215; Christof Schiller, Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dritten Reich, 1997, 464; Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthist. Beiträge Nr. 45, 1999, 5; Michael Kißener in: FS für Rudolf Lill, 1999, 127; Angela Borgstedt, Die Entnazifizierung in Karlsruhe 1946-1951, 2001, 254; Michael Kißener, Zwischen Diktatur u. Demokratie, 2003, 296 u. 304; Werner Münchbach (Hg.), 200 Jahre Bad. Oberhofgericht/Oberlandesgericht Karlsruhe, 2003, 21, 105, 178, 450; Reiner Haehling von Lanzenauer in: ZGO 151, 2003, 479; ders. in: Juristische Zeitgeschichte Bd. 6, 2005/06, 399; Detlev Fischer in: Recht u. Politik 2005, 46.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)