Schäfer, Friedrich Karl 

Geburtsdatum/-ort: 06.04.1915;  Sindelfingen
Sterbedatum/-ort: 31.08.1988;  Tübingen
Beruf/Funktion:
  • SPD-Politiker, MdB, Staatssekretär
Kurzbiografie: 1925-1934 Realschule Sindelfingen (-1931), Oberrealschule Böblingen, Abitur
1934-1938 Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und ab 1936 Berlin, 1938 erste juristische Staatsprüfung in Berlin, 1939 Dr. jur. (Dissertation „Der Anspruch auf Ruhegeld im Arbeitsrecht“)
1938 Wehrdienst in einer Infanteriegeschützkompanie, Infanterieregiment 13, Ludwigsburg, ab 1939 Kriegsdienst, 1941 schwer verwundet, 1943 dienstunfähig, als Oberleutnant entlassen
1943 II. juristische Staatsprüfung, 1943-1945 Anwaltsassessor in Stuttgart
1946-1948 Regierungsassessor im Landratsamt Biberach an der Riß
1948-1951 Regierungsrat, Leiter des Staatskommissariats für die Umsiedlung in Württemberg-Hohenzollern in Tübingen, Mitglied in der „ECA Technical Assistance Commission“ (Sonne-Plan)
1951 Eintritt in die SPD
1951-1953 Leiter der Landespolizeidirektion Württemberg-Hohenzollern, 1953-1957 Leiter der Landespolizeidirektion Südbaden und der Landespolizeischule Baden-Württemberg in Freiburg i. Br.
1957-1967 MdB. 1960 Mitglied des Vorstandes der SPD-Fraktion, 1961-1965 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, 1965-1967 Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, 1960-1966 Mitglied des Vermittlungsausschusses
1959-1988 Vorsitzender des Stipendiaten-Ausschusses der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn
1962 Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen für Grundsatzfragen der politischen Praxis, 1963 an der Universität Köln für wissenschaftliche Politik; 1967 Honorarprofessor an der Universität Köln, 1969 in Tübingen
1967-1969 Staatssekretär im Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder, Bonn
1969-1980 MdB, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, 1968-1970 Mitglied des Bundesvorstandes der SPD, 1969-1976 Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, 1971-1976 Vorsitzender der Enquete-Kommission Verfassungsreform, 1973-1974 Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses (Steiner-Wienand), 1969-1980 Mitglied des Vermittlungsausschusses
1972 Mitglied des Staatsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Bremen
1979 Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, 1981-1983 Präsident
1980-1988 Mitglied des Stadtrats und Kreistags in Tübingen
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Auszeichnungen: 1973 Ehrenplakette der Stadt Sindelfingen in Gold
1975 Großes Verdienstkreuz des Bundesverdienstordens, 1980 mit Stern
1980 Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
Verheiratet: 1. 1939 Sindelfingen, Hildegard Elisabeth Luise, geb. Heinrich (gest. 1977)
2. 1979 Tübingen, Elisabeth Margarete Paula Marianne Haucke, geb. Kamlah
Eltern: Robert Friedrich, Bildhauer (1879-1959)
Sofie Pauline, geb. Zeile (1881-1952)
Geschwister: 4, Friedrich war das 4. Kind
Kinder: aus 1. Ehe 2 Söhne
GND-ID: GND/118606166

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 3 (2002), 347-351

Schule und Studium absolvierte der strebsame Sohn einer kinderreichen Handwerkerfamilie zügig und zielbewußt. Den heutigen Betrachter irritiert vielleicht, daß der aus sogenannten kleinen Verhältnissen stammende Student Mitglied einer feudalen schlagenden Verbindung – „Hohenstaufia“ in Tübingen – werden konnte; dem in das „Dritte Reich“ nicht passenden Treiben des Korpsstudententums setzte der „Stellvertreter des Führers“ 1936 ein Ende. 1938 legte Schäfer in Berlin die erste juristische Staatsprüfung ab, und 1939 folgte eine Dissertation über Fragen des betrieblichen Arbeitsrechts, die 35 Jahre später viel Aufregung verursachen sollte. 1938 wurde er Soldat und zog 1939 wie fast alle seiner Generation in den Krieg, der auch von Schäfer „als hingenommenes allgemeines Schicksal, als Aufgabe, an der die Nation sich zu bewähren hat, gleichgültig, wie und warum sie gestellt wurde“ (Golo Mann), erfahren wurde. 1941 wurde er an der Ostfront durch einen Bauchschuß schwer verwundet und nutzte die Genesungszeit zur Vorbereitung der II. juristischen Staatsprüfung im Jahre 1943. Im gleichen Jahr wurde der mit dem Eisernes KreuzI und II dekorierte Oberleutnant als nicht mehr „k. v.“ (kriegsverwendungsfähig) aus der Wehrmacht entlassen. Er arbeitete als Anwaltsassessor in einer Stuttgarter Kanzlei, wo er auch das Kriegsende erlebte.
Im Frühjahr 1946 stellte Landrat Fritz Erler, der spätere herausragende sozialdemokratische Bundespolitiker, Schäfer als Regierungsassessor im Landratsamt Biberach an der Riß ein; er hatte sich dort auf den Rat Gebhard Müllers hin beworben, bei dem er 1943 Referendar gewesen war. Über Erler, der Schäfer sehr beeindruckte, fand er 1951 den Weg in die SPD. Schon 1948 wurde er als Regierungsrat in ein seinerzeit besonders verantwortungsvolles Amt berufen, das des Leiters des Staatskommissariats für die Umsiedlung im Lande Württemberg-Hohenzollern. Hier war die Linderung der unmittelbaren Not der in das Land strömenden Flüchtlinge aus den Ostgebieten seine Aufgabe, für deren Lösung der Bericht der amerikanisch-deutschen ECA-Kommission („Sonne-Plan“) im Rahmen des Marshallplanprogramms die Basis bot. Nach drei Jahren der Bewährung folgte die Ernennung zum Leiter der Landespolizeidirektion Württemberg-Hohenzollern. 1953, nach Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952, wurde ihm die noch bedeutendere Funktion des Leiters der Landespolizeidirektion Südbaden und der Landespolizeischule Baden-Württemberg in Freiburg i. Br. anvertraut. Studienaufenthalte in den USA und Großbritannien (Wilton Park) ergänzten den vor Ort gewonnenen umfassenden Einblick in die verschiedenen Bereiche der Verwaltung des Landes und in die kommunalen und gesellschaftlichen Strukturen der sich im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens stabilisierenden Bundesrepublik Deutschland. In den ersten elf Jahren seiner öffentlichen Tätigkeit sammelte er auf der Landesebene jene grundlegenden Erfahrungen, die ihn im nächsten und wichtigsten Lebensabschnitt zu einem der führenden Parlamentarier seiner Partei in Bonn während der 1960er und 1970er Jahre werden ließen.
Daß der mittlerweile im Lande weithin bekannte und im Bereich der Verwaltung bestens ausgewiesene Experte im Jahre 1957 in das Bundesparlament entsandt wurde, war wohl mehr oder weniger zwangsläufig, und die ihm von Anfang an zugewiesenen sicheren Plätze auf der Landesliste zeigen die ihm entgegengebrachte Wertschätzung. Vom 6. Listenplatz verbesserte er sich 1961 und 1965 auf den 4., erhielt 1969 den 2., 1972 den 3. Und landete schließlich 1976 – in der letzten Wahlperiode, für die er kandidierte – auf dem ersten Platz der Landesliste, eine ansehnliche Bilanz. Die parlamentarische Laufbahn verlief entsprechend: seine Fraktion entsandte ihn 1957 in den mächtigsten Ausschuß des Parlaments, den Haushaltsausschuß, und nach nur drei Jahren wurde er Mitglied des Fraktionsvorstands. In der zweiten Wahlperiode, in der er dem Parlament angehörte, rückte er als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion in eine der Schlüsselfunktionen des Parlamentsbetriebs ein. 1965 bis 1967 war er Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung; im Falle des für die SPD günstigen Verlaufs der Bundestagswahl 1965 war er für das Amt des Chefs des Bundeskanzleramts vorgesehen. Nach Bildung der Großen Koalition im Jahre 1966 wurde er als Staatssekretär in das von Carlo Schmid geleitete Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder berufen, ein Haus, das ursprünglich dem Adenauerschen Koalitionskalkül seine Existenz verdankte und in dem es politisch nicht sehr viel zu bewegen gab; aber unter der Leitung eines so charismatischen Politikers wie Schmid und eines erprobten Verwaltungsfachmanns in Bund-Länder Fragen wie Schäfer – er war zuvor Sprecher seiner Fraktion auf diesem Gebiet – konnte selbst dort in der Koordination der Regierungspolitik mit dem Bundesrat und bei der Schaffung einer neuen Finanzverfassung manches verbessert werden. Inzwischen war auch die politische Wissenschaft auf Schäfer aufmerksam geworden; sowohl aus Tübingen wie später aus Köln erreichten ihn Bitten um die Übernahme von Lehraufträgen, denen er gerne folgte und die er auch in Zeiten großer Belastung gewissenhaft wahrnahm. Im Umfeld der wissenschaftlichen Befassung entstand neben einer Vielzahl von Aufsätzen das noch heute hochgeschätzte Standardwerk über den Deutschen Bundestag (1967). Von besonderer Bedeutung war der Einsatz Schäfers für die Aufrechterhaltung des Prinzips der Gewaltenteilung auch in der Notstandsgesetzgebung.
Im Jahre 1969 kehrte Schäfer wieder in den Bundestag zurück. Die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion zeigt den Rang an, den er in der ersten Dekade seiner Bonner Tätigkeit errungen hatte; er wurde achtmal wiedergewählt und behauptete dieses Amt elf Jahre lang, bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag, unter dem Fraktionsvorsitzenden Herbert Wehner – dies sagt etwas über die Standfestigkeit und Kompetenz des Politikers Schäfer aus. Auch im zweiten Jahrzehnt seiner Parlamentszugehörigkeit verdankte er dem Vertrauen seiner Fraktionskollegen die Übertragung weiterer herausgehobener Ämter: als Vorsitzender des Innenausschusses von 1969 bis 1976 leitete er in jenen ersten Jahren der SPD-FDP-Koalition die Beratung brisanter Fragen, so des vom Bundestag am 18. Januar 1972 verabschiedeten – und später umstrittenen – „Extremistenbeschlusses“, mit dem bestätigt wurde, daß solche Bürger nicht Staatsdiener werden sollen, die nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. In Stichwörtern seien einige wenige der vom Innenausschuß unter dem Vorsitz Schäfers verabschiedeten Gesetzgebungsvorhaben genannt: die erste Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt, das erste Datenschutzgesetz, der Ausbau des Bundeskriminalamtes, die Umwandlung des Bundesgrenzschutzes zur Polizei. Daß Schäfer als für seine Fraktion unentbehrlicher Fachmann auf dem Gebiet des Verfassungsrechts auch noch den Vorsitz der Enquete-Kommission Verfassungsreform (1971-1976) und zusätzlich den Vorsitz im 1. Untersuchungsausschuß (Steiner – Wienand, 1973-1974) übernahm, läßt Rückschlüsse auf seine in diesen Jahren schier unbegrenzte Schaffenskraft zu. Dabei waren die Ergebnisse der Beratungen der beiden letztgenannten Gremien höchst unbefriedigend: die Vorschläge der Enquetekommission zur Rationalisierung des Gesetzgebungsverfahrens und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Parlaments fanden zwar viel Beachtung – schon damals schlug Schäfer vor, daß alle Parteimitglieder, nicht nur die Delegierten, bei der Aufstellung der Wahlkandidaten mitbestimmen sollten –, aber ein scharfzüngiger Kritiker meinte, bei der Arbeit der Kommission sei „nicht mehr herausgekommen als in der Wissenschaft zitierfähiges bedrucktes Papier“. Noch negativer fiel das Resultat des Untersuchungsausschusses aus. In 53 Sitzungen war es nicht möglich, das Bonner „Watergate“, die vermutete Bestechung eines CDU-Abgeordneten zugunsten der Stimmabgabe für Bundeskanzler Brandt beim konstruktiven Mißtrauensvotum am 27. April 1972 aufzuklären; bei den beiden Hauptbeteiligten Steiner und Wienand stand Aussage gegen Aussage.
Im Frühjahr 1974 plante Bundeskanzler Schmidt, Schäfer zum Innenminister zu ernennen. Als daraufhin eine rechtsextreme Postille enthüllte, daß Schäfer von 1933-1945 NSDAP-Mitglied war und daß sich in seiner Dissertation von 1939 vom NS-Zeitgeist gefärbte Aussagen finden, verteidigte sich Schäfer damit, daß er lediglich „eine Darstellung der damaligen Rechtsprechung ohne jede eigene Aussage“ gegeben habe. Dazu gehörte auch die Feststellung, „bei öffentlichen Körperschaften dürfte die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse immer ein wichtiger Grund zur Kündigung sein“. Als es nicht zur Ernennung Schäfers kam, legte sich die in den Medien entfachte Aufregung schnell. Im September 1979 war Schäfer als Nachfolger des verstorbenen Bundestagsvizepräsidenten Hermann Schmitt-Vockenhausen im Gespräch, aber die Fraktion zog Georg Leber vor.
Freiwillig verzichtete Schäfer 1980, 65jährig, auf eine weitere Bundestagskandidatur – er wolle „den Stab rechtzeitig weitergeben“ – und wandte sich den ihm von jeher vertrauten kommunalpolitischen Fragen zu. 1979 war er zum Vizepräsidenten den Deutschen Städte- und Gemeindebundes gewählt worden und amtierte von 1981 bis 1983 als dessen Präsident, ein Amt, in dem er dank seiner genauen Kenntnis des Bonner Terrains die Sorgen der Kommunen hinsichtlich deren Selbstverwaltung im Gefüge der föderalen Ordnung den Bonner Zuständigen wirkungsvoll vermitteln konnte. Die Reputation, die Schäfer in seiner schwäbischen Heimat genoß, zeigt das Ergebnis der Wahl zum Stadtrat von Tübingen am 26. Juni 1980, in den er mit 18 777 Stimmen – 2 000 Stimmen mehr als der nächstplazierte Bewerber – gewählt wurde. Als Tübinger Stadtrats- und Kreistagsmitglied blieb er unermüdlich tätig, bis gesundheitliche Anfechtungen Grenzen setzten. Fast 30 Jahre lang war Schäfer Vorsitzender des Stipendiaten-Auswahlausschusses der Friedrich-Ebert-Stiftung. Während seiner Amtszeit wurden mehr als 10 000 junge Männer und Frauen gefördert.
Während zweier Jahrzehnte zählte Schäfer zu den Hauptakteuren auf der Bonner Bühne, und mehr als einmal schickten ihn seine Parteifreunde als Feuerwehrmann in Gremien, bei denen nicht viel Prestige zu holen war, sondern wo es auf zermürbende Kleinarbeit ankam. Als Redner war er unverkennbar. Er sprach nachdenklich, ohne Worthülsen und ohne abgegriffene Floskeln, und fand immer eine aufmerksame Zuhörerschaft. Durchweg trug er seine Argumentation in freier Rede vor, knorrig und nicht unbedingt elegant, aber immer sachbezogen und meist, nicht immer, auf Ausgleich bedacht; es kam schon einmal vor, daß er sich vom Zorn hinreißen ließ und dann mit schwäbischer Schroffheit auf seiner Meinung beharrte. Als Vorgesetzter war er, um es milde auszudrücken, streng und anspruchsvoll, manchmal wohl auch gefürchtet, und erwartete von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das gleiche Übermaß an Engagement, das für ihn selbstverständlich war. Auch in heftigen Auseinandersetzungen sprach er dem politischen Gegner nie den guten Willen ab, so hart und unnachgiebig er auch zu verhandeln wußte. Daß er sich wie am 3. Februar 1971 einen Ordnungsruf des amtierenden Präsidenten Schmitt-Vockenhausen einhandelte, als er seinen CDU-Opponenten Manfred Wörner wegen dessen Debattenbeitrag „infam“ nannte, war die absolute Ausnahme. Infam aber könnte man die 1974 gegen ihn angezettelte Kampagne wegen einiger Passagen seiner Dissertation nennen; er hat damals als 24jähriger junger Mensch „guten Glaubens“ (Schäfer) geirrt wie viele andere auch, und wenn man seinen in sich geschlossenen Werdegang, seine gewichtigen Beiträge zur Funktionsfähigkeit des Parlaments und der staatlichen Organe und das respektable Lebenswerk im Dienst der zweiten deutschen Demokratie im ganzen betrachtet, werden die gegen ihn vorgebrachten Anwürfe gegenstandslos. Das hohe überparteiliche Ansehen Schäfers spiegelt sich in der zu seinem 65. Geburtstag herausgegebenen Festschrift „Politik als gelebte Verfassung“ wider, in der sich, unter anderen, Beiträge von Claus Arndt, Ernst Benda, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Karl Carstens, Ferdinand A. Hermens, Werner Kaltefleiter, Hans Matthöfer, Annemarie Renger, Waldemar Schreckenberger und Hans-Jochen Vogel finden.
Quellen: Mitteilungen von Frau Elisabeth Schäfer, Bonn, Frau Gisela Mayer, SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, Ministerialdirigent i. R. Dr. Klemens Kremer, Sekretär des Innenausschusses des Deutschen Bundestages von 1961-1969; Pressedokumentation Friedrich Schäfer des Referats P I 3 der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Bonn. Nachlaß in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn
Werke: (Auswahl) Aufgabe und Arbeitsweise des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, in: Finanzwissenschaft und Finanzpolitik. Erwin Schoettle gewidmet, hg. von Friedrich Schäfer, 1964; Aufgaben einer Parlamentsreform, in: Die Neue Gesellschaft H. 3, 1965, 689-694; Die Notstandsgesetze. Vorsorge für den Menschen und den demokratischen Rechtsstaat, 1966; Vorschläge zu einer Parlamentsreform, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 1967, 1-15; Vorschläge zu einer Parlamentsreform, in: Die Neue Gesellschaft, Jg. 1967, 112-128; Die überfällige Parlamentsreform, in: Frontal, Jg. 1967, 6-11; Der Bundestag. Eine Darstellung seiner Aufgaben und seiner Arbeitsweise, verbunden mit Vorschlägen zur Parlamentsreform, 1967, 4. Aufl. 1982; Ist die Zeit reif für ein funktionsgerechtes Wahlrecht?, in: Verfassung und Verfassungswirklichkeit, Jahrbuch 1968, 155-159; Die Wahlprüfung zum 5. Deutschen Bundestag, in: Verfassung und Verfassungswirklichkeit, Jahrbuch 1968, 237-256; Wie ist der Einfluß der Verbände auf die Tätigkeit des Gesetzgebers zu beurteilen?, In: Die Stellung der Verbände im demokratischen Rechtsstaat 1968, 45-59; Verfassungsrevision in der Bundesrepublik Deutschland, in: Der Bürger im Staat, H. 2, 1970, 70-74; Die Funktion von Bundesparteitagen im föderativen modernen Parteienstaat, in: Demokratisches System und politische Praxis der Bundesrepublik, hg. von Gerhard Lehmbruch u. a. für Theodor Eschenburg, 1971, 287-297; Der Untersuchungsausschuß. Kampfstätte oder Gericht?, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, H. 4, 1974, 496-502; Behutsame Weiterentwicklung der Verfassung, in: Die Demokratische Gemeinde, H. 10, 1976, 841-845; Enquete-Kommissionen. Stellung, Aufgaben, Arbeitsweise, 1976; Die Stellung der Verbände in der Demokratie aus der Sicht der parlamentarischen Praxis, in: Verbände und Staat, hg. von Ulrich Alemann und Rolf G. Heinze, 1979, 187-189; Verantwortung der Mehrheitsfraktionen für die Handlungsfähigkeit des Staates, in: Der Bundestag im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland. Beiträge zum 30jährigen Bestehen des Deutschen Bundestages, hg. von Hartmut Klatt, 1980; Vorschläge zu einer Parlamentsreform. Anregungen für den 9. Deutschen Bundestag, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 1980, 15-24; Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in: Die Neue Gesellschaft, H. 7, 1980, 600-607; viele Beiträge in den „Berufskundliche(n) Hefte(n) der Polizei“ (Ausführlichere Bibliographie in: Friedrich Schäfer, Selbstbiographie, in: Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hg. vom Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Abteilung Wissenschaftliche Dokumentation, Bd. 5, 1988)
Nachweis: Bildnachweise: in: Amtliches Handbuch des Deutschen Bundestages, 3., 4., 5., 6., 7., 8. Wahlperiode, hg. vom Deutschen Bundestag, bearbeitet von der Bundestagsverwaltung

Literatur: (Auswahl) Rudolf Horch, Politische Gegner schätzen ihn, in: Die Welt vom 08.08.1960; Manfred Friedrich, Der Bundestag in Großaufnahme (Rezension des Buches über den Bundestag), in: Die Welt vom 06.07.1967; Chronik, Debatten – Gesetze – Kommentare, Deutscher Bundestag 1969-1972, 6. Legislaturperiode, Eine Dokumentation, hg. vom Presse- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages, o. J.; Streit um den Abgeordneten Schäfer, in: Die Welt vom 03.04.1974; „Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse ein wichtiger Grund zur Kündigung“, Interview mit Minister-Anwärter Prof. Schäfer, in: Deutsche National-Zeitung vom 15.05.1974; Schäfer weist NS-Vorwürfe zurück, in: Münchener Merkur vom 12.04.1974; Friedrich Schäfer, in: Walter Henkels, Neue Bonner Köpfe, 1978; Die SPD in Baden-Württemberg und ihre Geschichte, hg. von Jörg Schadt und Wolfgang Schmierer, 1979; R. von Woikowsky, Im Gespräch: Friedrich Schäfer, Dolmetscher der Kommunen, in: Die Welt vom 28.11.1981; Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag 1949-1981, Eine Chronik, überreicht ihrem Vorsitzenden Herbert Wehner zum 75. Geburtstag von der Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, zusammengestellt von Peter Pütz, 1981; Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, 1983; Friedrich Karl Fromme, Friedrich Schäfer 70, in: FAZ vom 06.04.1985; Karl Dietrich Bracher, Wolfgang Jäger, Werner Link, Republik im Wandel 1969-1974, Die Ära Brandt, in: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, hg. von Karl Dietrich Bracher, Theodor Eschenburg, Joachim C. Fest, Eberhard Jäckel, 1986; Adrian Zielcke, Ein besonnener Mann des Ausgleichs, Zum Tode des SPD-Politikers Friedrich Schäfer, in: Stuttgarter Zeitung vom 03.09.1988; Die SPD trauert um Friedrich Schäfer, in: Sozialdemokratischer Pressedienst vom 02.09.1988; Horst Ferdinand, 6. Wahlperiode 1969-1972, Ostpolitik; 7. Wahlperiode 1972-1976, Turbulenzen, in: 40 Jahre Deutscher Bundestag, hg. und verlegt von Günther Neske, 1989; Munzinger Archiv 15/1985; LbBW 4, 9
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)