Schmid, Carlo (Karl) 

Geburtsdatum/-ort: 03.12.1896; Perpignan (Frankreich)
Sterbedatum/-ort: 11.12.1979; Bonn
Beruf/Funktion:
  • Gelehrter, SPD-Politiker, MdB
Kurzbiografie: 1908 Umzug von Perpignan nach Stuttgart, 1914 Abitur am Karls-Gymnasium
1914-1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg
1919-1922 Juristisches Studium an der Universität Tübingen, beide Staatsprüfungen, 1923 Dr. jur.
1924-1925 Rechtsanwalt, 1925-1927 Amts- und Landgerichtsrat in Tübingen
1927-1929 Referent im Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin
1929 Rückkehr nach Tübingen, Habilitation an der Universität Tübingen (Völkerrecht und internationales Privatrecht)
1940-1944 Militärverwaltungsrat in Lille (Frankreich)
1945 Landesdirektor für das Unterrichtswesen und die kulturellen Angelegenheiten; Regierungschef, Kultus- und Justizminister des Landes Württemberg-Hohenzollern, 1946 Präsident des Staatssekretariats und Staatssekretär für Justiz, 1947-1950 Justizminister und stellvertretender Staatspräsident des Landes Württemberg-Hohenzollern, zugleich als Staatsrat Mitglied der Landesregierung von Württemberg-Baden in Stuttgart
1945-1953 Professor (1946 Ordinarius) an der Universität Tübingen (Öffentliches Recht und Völkerrecht), 1953-1968 (emeritiert) ordentlicher Professor an der Universität Frankfurt (Politische Wissenschaften)
1946 Vorstandsvorsitzender der SPD in Württemberg-Hohenzollern, 1947-1972 Mitglied des Parteivorstands der SPD
1948 Mitglied des Verfassungskonvents in Herrenchiemsee, 1948-1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates in Bonn, Vorsitzender des Hauptausschusses, Vorsitzender der SPD-Fraktion
1949-1972 MdB, 1949-1966, 1969-1972 Vizepräsident des Deutschen Bundestages; 1949-1953 Vorsitzender des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten; 1953-1956, 1957-1967 Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten; 1950-1966, 1969-1972 Mitglied der Beratenden (Parlamentarischen) Versammlung des Europarates in Straßburg und seit 1955 der Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) in Paris, 1963-1966 Präsident der letzteren; 1949-1953, 1957-1965 Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, 1965-1966 und 1969-1972 Mitglied des Fraktionsvorstands kraft Amtes (als Bundestagsvizepräsident)
1957-1969 Senator der Max-Planck-Gesellschaft, Präsidialmitglied des Deutschen Roten Kreuzes
1959 Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten (Wahlergebnis: Lübke 526, Schmid 386, Becker 99 Stimmen, 22 Enthaltungen)
1966-1969 Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
1972-1979 Koordinator für die deutsch-französischen Beziehungen (das Amt des Koordinators wurde mit dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag von 1963 geschaffen); 1955 Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland; 1967 Frankfurter Goethe-Preis; 1975 Hanseatischer Goethe-Preis der Stiftung F.V.S.; 1971 Großoffizier der französischen Ehrenlegion; Dr. h.c. der Universität Paris (1972) und Tübingen (1977); 1976 Deutsch-Französischer Übersetzerpreis der Stadt Baden-Baden und Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: 1922 (Tübingen) Lydia, geb. Hermes
Eltern: Vater: Joseph Schmid, Privatgelehrter
Mutter: Anna, geb. Erra
Geschwister: keine
Kinder: 4
GND-ID: GND/118608606

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 1 (1994), 326-333

„Komisch, Sie sind ein Professor, und Sie reden wie ein Professor, und ich verstehe Sie doch“ – diese Erkenntnis eines Mannheimer Arbeiters im Gespräch mit Schmid zeigt an, warum dieser im Jahre 1959, jedenfalls auf Grund von Meinungsumfragen, der beliebteste deutsche Politiker war und damals noch vor Adenauer rangierte. Den „heimlichen Vater des freiheitlichen Deutschland“ nannte ihn Willy Brandt beim Abschied am 15.12.1979 im Plenarsaal des Bonner Bundeshauses.
Das Leben Schmids, das wie wenige andere die Höhen und Tiefen des Jahrhunderts widerspiegelt, hatte in der Abgeschiedenheit eines französischen Landstädtchens, wenige Kilometer von der spanischen Grenze entfernt, begonnen. Ebenso kluge wie hochkultivierte Eltern – der deutsche Vater, die französische Mutter – vermittelten dem Heranwachsenden eine Erziehung, die geradewegs in die Zentren der europäischen Geistigkeit hineinführte, in die Schmids späteres Lebenswerk bezeichnende Symbiose deutscher denkerischer Tiefe und französischer Rationalität, überwölbt von dem klassischen Erbe der Antike. Eine anspruchsvolle Schule in Stuttgart, aber auch das Erlebnis des „Wandervogels“ formten den vielseitig interessierten Gymnasiasten, der an dem Fest auf dem Hohen Meißner teilnahm und dessen vaterländische „Wandervogel“-Gesinnung wohl erheblichen Anteil an der ersten lebensbestimmenden Entscheidung des Abiturienten hatte, vor die er sich bei Kriegsausbruch 1914 gestellt sah: als nicht Wehrpflichtiger – mit 17 1/2 Jahren – hätte er ohne weiteres Asyl in der Schweiz finden können, aber er entschloß sich, auf die französische Staatsangehörigkeit zu verzichten und meldete sich als Kriegsfreiwilliger. In den folgenden vier Jahren ist dem Pionierleutnant Schmid – seit 1916 – nichts von den Verheerungen und Grausamkeiten des Krieges erspart geblieben; es genügt, nur die Ortsbezeichnungen zu nennen, die das „Konglomerat aus Feuerregen und Dreck, Tod und Davonkommen“ (Schmid) bezeichnen, das er zu passieren hatte: Hartmannsweiler Kopf, Verdun, Somme, Cambrai, St. Quentin, Chemin des Dames, Champagne, zwischendurch Ungarn und Ukraine ... Beim Zusammenbruch 1918 wurde er in den Soldatenrat seiner Kompanie – wie sie damals in allen Einheiten gebildet wurden – gewählt und erklärte seinen Soldaten, „Revolution sei kein Aufruf zu Schlamperei und Liederlichkeit, sondern Freisetzung des Willens, seine Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen und dieses Tun selbst zu verantworten“ – sehr genau war dies das Programm der 1913 auf dem Hohen Meißner versammelten Jugend. Der Rückzug in die Heimat ging denn auch in leidlicher Ordnung vor sich, und als Mitglied eines Studentenbataillons hatte der 23jährige Gelegenheit, in Stuttgart die junge Republik zu verteidigen.
Das Rechtsstudium absolvierte Schmid in der kürzestmöglichen Zeit, in drei Jahren, beide Staatsexamina bestand er mit dem Prädikat „ausgezeichnet“. Sowohl die Mitgliedschaft in einer kurzlebigen „Sozialistischen Studentengruppe Tübingen“ wie auch das Dissertationsthema – „Die Rechtsnatur der Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz“ – sagen etwas aus über das bei dem jungen Gelehrten spürbare Bemühen um Klärung der mit dem Begriff „Soziale Frage“ verbundenen heterogenen Vorstellungen.
Nach kurzer Anwaltstätigkeit trat Schmid in den württembergischen Justizdienst ein und wurde Amtsgerichts-, bald darauf Landgerichtsrat in Tübingen. Bis dahin wich seine Laufbahn – abgesehen von der deutsch-französischen Herkunft – nicht von der gleichaltriger schwäbischer Juristen ab; aber die zweijährige Beurlaubung vom Staatsdienst und Entsendung in das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin setzte einen neuen und auf wichtige Stationen des späteren Lebenswegs weisenden Akzent. Als Referent für die völkerrechtliche Abteilung des von Viktor Bruns geleiteten Instituts sammelte Schmid grundlegende Erfahrungen im zwischenstaatlichen Recht und auf internationalem Parkett. Nach der Rückkehr nach Tübingen – 1929 – habilitierte sich Schmid an der dortigen Universität mit einer Darstellung der Rechtsprechung des ständigen internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Gleich der Titel der ersten Vorlesung des jungen Privatdozenten – „Internationale Streiterledigung“ – verweist auf das Programm der Interparlamentarischen Union, jener weltweiten Parlamentariervereinigung, der er in späteren Jahren angehören und in der er seinen ganz persönlichen Beitrag zur friedlichen Streitschlichtung leisten sollte. Neben seinem richterlichen Dienst und den Universitätsverpflichtungen hatte er jedoch nach wie vor offene Augen für die Nöte des Alltags, den Lehrstellenmangel und die nach der Weltwirtschaftskrise rapide wachsende Arbeitslosigkeit. Schmid gründete, im Benehmen mit dem Professor Rosenstock-Huessy, zusammen mit einigen jüngeren Dozenten und älteren Studenten einen freiwilligen Arbeitsdienst aus Studenten, arbeitslosen Arbeitern und Angestellten, der sich im Straßenbau und Steinbruch betätigte und sich hierbei einen „unromantischen Begriff von der Arbeitswelt“ verschaffte.
Die NS-„Machtergreifung“ stellte auch Schmid vor die Frage der Emigration. Er entschloß sich zu bleiben, in der Überzeugung, „daß es gut sein könnte, wenn auch unter einer totalitären Gewaltherrschaft Menschen im Lande aushielten, die durch ihr Tun und Lassen zeigen, daß man sein Leben nach menschenwürdigeren Prinzipien führen kann als jenen, die die neuen Herren plakatieren“. Schmid hielt sich „störrisch abseits“ (Urteil eines Kollegen), und als der frühere Offizier zu einer Reserveübung einberufen wurde, stellte sich heraus, daß ihm „zum Offizier der Wehrmacht des nationalsozialistischen Deutschland die weltanschauliche und politische Zuverlässigkeit fehle“. Unter diesen Umständen kam natürlich eine Beförderung des Privatdozenten zum Professor nicht in Betracht.
Während seiner Tätigkeit als Militärverwaltungsrat und Rechtsberater der deutschen Militärregierung in Lille von 1940-1944 bemühte sich Schmid, dessen Aufgabe unter anderem in der Aufsicht über die französische Gerichtsbarkeit bestand, die Bevölkerung vor Übergriffen und Grausamkeiten zu bewahren. Es gelang ihm, eine Geiselerschießung zu verhindern. Welchen Namen er sich in der französischen Bevölkerung gemacht hatte, kam in dem Angebot des Maquis zum Ausdruck, ihn in der Zeit des Rückzugs der deutschen Armee aus Frankreich zu seinem persönlichen Schutz zu kidnappen. In regelmäßiger Verbindung stand Schmid während der Kriegsjahre mit Helmuth von Moltke, der ihn über die Bestrebungen des Kreisauer Kreises (vgl. E. Gerstenmaier) unterrichtete.
Im Zusammenbruch des Jahres 1945 beantwortete Schmid die Frage, wer dafür Schuld habe, daß sich das deutsche Volk so habe täuschen und übertölpeln lassen, folgendermaßen: „Ich und meinesgleichen sind schuld, weil wir uns zu gut waren, uns so tief zu bücken, wie die Erde unter dem Sternenhimmel liegt.“ Die konsequente Folgerung aus dieser Bestandsaufnahme: Schmid ging in die Politik. Schon wenige Wochen nach dem Einmarsch der Franzosen wurde er zum Vorsitzenden des Tübinger Gemeinderates gewählt. Mit Befriedigung und Freude nahm Schmid im Sommer 1945 die lange vorenthaltene Ernennung zum Professor der Universität Tübingen entgegen, und wenige Wochen danach ernannten ihn die Franzosen zum Landesdirektor für das Unterrichtswesen und die kulturellen Angelegenheiten. Die Aufspaltung Württembergs und Badens in amerikanische und französische Besatzungszonen hatte die Entstehung dreier Länder – Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden – zur Folge. Schmid gehörte sowohl – einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte – der württemberg-badischen wie auch der württemberg-hohenzollerischen Landesregierung an, verkörperte in seiner unübersehbaren Person das Bindeglied zwischen den beiden schwäbischen Landesteilen und formulierte die berühmt gewordene Definition von der „Abwesenheitspflegschaft“, die die Landesregierung von Württemberg-Hohenzollern für das ganze Land Württemberg wahrnehme. „Daß Administration die Leidenschaft des neuen Regierungschefs (Schmid) sein würde, merkte er selbst erst im Amt“ (Theodor Eschenburg). Eine weitere Einmaligkeit begab sich auf dem parteipolitischen Feld: als Schmid auf dem Landesparteitag der SPD am 10.2.1946 zum Vorstandsvorsitzenden der Landespartei gewählt wurde, gehörte er der SPD noch nicht an; er trat ihr erst einige Wochen später bei. Inzwischen war Schmid als Inhaber hoher Staatsämter ein in der südwestdeutschen Öffentlichkeit bekannter und populärer Politiker geworden, den Durchbruch auf der gesamtdeutschen Ebene brachte jedoch erst das – gescheiterte – Ministerpräsidententreffen in München vom 5.-7. Juni 1947. Mit seinen Reden über die Ernährungslage und die Besatzungspolitik wurde er zu einer beherrschenden Figur der deutschen Politik. Dem entsprach die Wahl in den Parteivorstand der SPD im Juli 1947: er erhielt 335 von 344 Stimmen und blieb Mitglied dieses Gremiums bis 1972.
Im Jahre 1946 bat das Präsidium der verfassunggebenden Landesversammlung von Württemberg-Baden Schmid, den Entwurf einer Landesverfassung vorzubereiten. Er nahm den Auftrag an und legte damit den ersten Grundstein zu dem die Zeiten überdauernden Werk, das mit seinem Namen verbunden ist: Die Nachkriegsverfassungsgesetzgebung auf der Ebene der südwestdeutschen Länder und später des Bundes ist ohne Schmid nicht denkbar. Die von ihm entworfene Verfassung des Landes Württemberg-Baden diente als Modell für die von Württemberg-Hohenzollern. Beide tragen den Stempel der souveränen Persönlichkeit Schmids, dessen schöpferische Phantasie und rhetorische Überzeugungskraft im Verein mit seinem enormen Fundus an Staats- und Völkerrechtskenntnissen bei jenem Gesetzgebungswerk sich voll entfalten konnten, das denn auch die Geschicke des nun vereinten deutschen Staates bestimmt, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1948 beschlossen die Ministerpräsidenten der Westzonen, ein Sachverständigengremium zu beauftragen, einen Denkschriftcharakter tragenden Verfassungsentwurf für den am 1.9.1948 zusammentretenden Parlamentarischen Rat auszuarbeiten. Diesem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee gehörte ganz selbstverständlich Schmid als eines der führenden Mitglieder an, dessen Intention – wie auch bei der späteren Beratung des Grundgesetzes – vor allem darauf gerichtet war zu vermeiden, daß die neue politische Ordnung sich als Hindernis für die Wiedervereinigung Deutschlands erwies. Nicht ganz so selbstverständlich wie die Teilnahme in Herrenchiemsee war die Entsendung Schmids in den Parlamentarischen Rat; nach dem Ergebnis der vorhergehenden Landtagswahlen hatte die CDU Württemberg-Hohenzollerns Anspruch auf die beiden dem Land zufallenden Sitze. Staatspräsident Gebhard Müller (CDU), vom Verhandlungsgeschick und vor allem der Kompromißbereitschaft und -fähigkeit Schmids überzeugt, setzte durch, daß Schmid auf einem der beiden CDU-Plätze entsandt wurde. Dafür verzichtete die Hamburger SPD auf einen der beiden ihr zustehenden Plätze zugunsten der CDU.
Analysiert man die 146 Artikel des Grundgesetzes im Blick auf den spezifischen Einfluß Schmids, ist zunächst festzustellen, daß er sich im Lauf der Beratungen von seiner ursprünglich verflochtenen Konzeption eines „administrativen Organisationsstatuts für eine Gebietskörperschaft“ – immer im Blick auf eine definitive Blockierung der Wiedervereinigung durch eine regelrechte Verfassung – entfernte und zum „Innenarchitekten“ des Parlamentarischen Rates (Th. Eschenburg) und der von ihm mitgeschaffenen Verfassungsordnung eines „Weststaates“ wurde, wie er von Konrad Adenauer, Ernst Reuter und anderen angestrebt wurde. Es gelang Schmid im engen Kontakt mit Kurt Schumacher, die unnachgiebige „Provisoriums“-Haltung des Parteivorstands in Hannover abzuschwächen und in der Präambel die Kompromißformel „Das deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ durchzusetzen. Abgesehen von der inhaltlichen Formulierung der Grundrechte ist es vor allem Schmids Einfluß zuzuschreiben, daß sie ihren Platz am Beginn des Verfassungstextes erhielten: „Die Grundrechte sollen die Verfassung regieren“ (Paul Feuchte). Von größter Bedeutung für die Stabilität des neuen Staatswesens erwies sich die Einführung des sogenannten konstruktiven Mißtrauensvotums, das bewirkt, daß die Bundesregierung nur dann gestürzt werden kann, wenn die stürzende Gruppierung eine regierungsfähige Mehrheit erringt. Zeitlebens war Schmid ein kompromißloser Gegner des Plebiszits und entschiedener Befürworter des rein repräsentativen Charakters der Demokratie, das heißt der Delegation der politischen Entscheidungen auf die gewählten Volksvertreter. Als einzige Ausnahme von diesem grundlegenden Bauprinzip des Grundgesetzes billigte er Volksabstimmungen über die Neugliederung des Bundesgebiets. Mit Erfolg stritt er für die Abschaffung der Todesstrafe und – u.a. gegen Theodor Heuss (-->) – für die Einführung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Die Handschrift des erfahrenen Völkerrechtsexperten Schmid tragen jene Verfassungsbestimmungen, mit denen erstmals im deutschen Verfassungsrecht Regeln des Völkerrechts durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu bindenden Bestandteilen der deutschen Verfassung wurden. Das Werk Schmids ist auch die Einführung des sogenannten Universalitätsprinzips, durch das jedem Bürger die Möglichkeit der richterlichen Nachprüfung von Verwaltungsakten eröffnet wird. Schließlich ist in dieser notwendigerweise summarischen Aufzählung noch die Einführung des Koalitionsrechts „zur Wahrung und Förderung der Wirtschaftsbedingungen“ und die erstmalige Erwähnung der politischen Parteien im deutschen Verfassungsrecht – sie „wirken bei der politischen Willensbildung mit“ – zu registrieren, ebenso die Verteidigung Schmids der nach langem Hin und Her festgelegten Bundesfinanzverfassung. Viele dieser Grundgesetzprinzipien finden sich schon in den von Schmid konzipierten Landesverfassungen.
Neben – oder über? – Schmid gab es aber noch eine zweite Persönlichkeit, die als „Außenminister“ (Th. Eschenburg) das Zustandekommen der neuen Verfassung in nicht weniger wirksamer Weise beeinflußte: Konrad Adenauer. Eschenburg meinte zwar im Rückblick auf 1948/49, daß der „Architekt“ Schmid und der „Außenminister“ Adenauer gegenseitig die jeweiligen Aufgabenbereiche respektiert hätten („die taten sich nichts“); aber Schmid seinerseits hielt in seinen „Erinnerungen“ diese Aufgabenverteilung für einen entscheidenden Fehler. Die das Grundgesetz genehmigenden Militärgouverneure verhandelten nicht, wie ursprünglich erwartet, mit den politischen Parteien, sondern mit dem Präsidenten des Parlamentarischen Rates – Adenauer –, dem dadurch eine Schlüsselstellung zufiel, die er zur Vorbereitung seiner späteren Kanzlerschaft nutzte.
Bei einer für das politische Schicksal der Bundesrepublik ausschlaggebenden Entscheidung, der Verabschiedung des ersten Wahlgesetzes zum Bundestag, hatte Schmid erheblichen Anteil daran, daß sich – praktisch – das Verhältniswahlsystem und nicht die Mehrheitswahl durchsetzte.
Der Auftakt der neuen Bundesrepublik in Form der Bundestagswahlen vom 14.8.1949 brachte für Schmid eine herbe Enttäuschung mit sich. Er gewann zwar den auf Anregung Schumachers übernommenen Wahlkreis Mannheim-Stadt – und behauptete ihn bis 1972 –, aber die SPD verlor die erste Bundestagswahl und mußte im Bonner Parlament die Oppositionsbänke besetzen. Schmid wurde erster Vizepräsident des Hauses und übte dieses Amt insgesamt 20 Jahre aus, länger als alle seine Präsidialkollegen. Er wurde zum überlegenen, immer gelassenen und humorvollen Leiter der oft turbulenten Debatten. Dem von ihm besonders hochgeschätzten Tätigkeitsfeld der Außenpolitik blieb er als langjähriger Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, als Inhaber hoher Ämter in der Europäischen Bewegung, als Mitglied in Europarat, WEU und Interparlamentarischer Union, aber auch bei mehreren Gelegenheiten als aktiv den Gang der Ereignisse steuernder Politiker verbunden. Denkwürdig bleibt sein Eingreifen an einem toten Punkt der Moskauer Konferenz des Jahres 1955 – als es um die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion ging –: Mit einem rhetorisch glänzenden Appell an den cholerischen Parteichef Chruschtschow bewog er diesen zum Einlenken und bewahrte die Konferenz vor dem Abbruch. Ganz besonders setzte er sich für die Anbahnung des Dialogs mit zwei Staaten ein, deren Bevölkerung im Zuge der Hitlerschen Wahnsinnspolitik Unsägliches gelitten hatte: Polen und Israel. Hier hat er bahnbrechend gewirkt. Mit dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag von 1963 konnte er eines seiner wichtigsten Lebensziele, die Aussöhnung zwischen seinem Vater- und Mutterland, als erreicht ansehen. Gleichwohl ergriff er die Initiative für die Beschlußfassung über die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Präambel des Vertrages, in der festgeschrieben ist, daß sich durch den Vertrag nichts an den sich aus Nato-und EG-Vertrag ergebenden Pflichten und Rechten ändere.
Aber bis zu dieser ausdrücklichen Anerkennung der „Westbindung“ hatte Schmid einen weiten Weg zurückzulegen. Als Spitzenredner seiner Fraktion vertrat er in den Fünfzigerjahren loyal und unter Einsatz seiner ganzen Eloquenz die von seiner Partei beschlossene oppositionelle Haltung gegenüber der Adenauerschen Außen- und Bündnispolitik. Zusammen mit seinem Freund Fritz Erler trug Schmid durch die konsequente und wortgewaltige Vertretung des damaligen Oppositionsstandpunktes viel zur Polarisierung der Außenpolitik und damit zur Isolierung der SPD bei, wie sie sich in den Bundestagswahlergebnissen 1953 und 1957 widerspiegelt. Wie sehr in ihm bessere Erkenntnis und Solidarität mit seiner Partei schon damals im Streit lagen, enthüllt eine Bemerkung in seinen „Erinnerungen“ zu der von ihm vorgetragenen Begründung der Ablehnung des Schuman-Plans: „Ich gestehe, daß mir bei diesen Ausführungen nicht ganz wohl war.“ Es ist daher nicht überraschend, Schmid in der ersten Reihe der Reformer seiner Partei zu finden, die die zum Godesberger Programm führende Entwicklung einleiteten: die Etablierung der SPD als Volkspartei setzte die Aufgabe marxistisch-proletarischer Dogmen und eine veränderte Einstellung der Partei zum Privateigentum und im Verhältnis zu den Kirchen voraus. Für alle diese Ziele stritt Schmid mit dem vollen Einsatz seiner Beredsamkeit, und das große Ansehen, das er sich bei dieser Überwindung doktrinärer Positionen erwarb, kam dadurch zum Ausdruck, daß ihn seine Partei im Jahre 1959 als Nachfolgekandidaten für Theodor Heuß nominierte. Die Parteiräson innerhalb der damaligen bürgerlichen Gruppierung verhinderte, daß der von der geistigen Statur und dem intellektuellen Zuschnitt her ideale Kandidat Schmid – er verkörperte die in der deutschen Politik nicht sehr häufige Verbindung von Staatsmann, Gelehrtem und Schöngeist – gewählt wurde. Auch das Amt des Bundestagspräsidenten, das ihm auf den Leib zugeschnitten gewesen wäre, blieb ihm immer versagt. Mit welchen Potenzen Schmid aufzuwarten hatte, wenn er an der ersten Stelle stand, zeigte sich, als er das vergleichsweise glanzlose Amt des Präsidenten der Versammlung der WEU in Paris von 1963-1966 ausübte; die Ausstrahlung seiner Persönlichkeit und die angeborene Würde seines Auftretens verliehen selbst dieser etwas im europäischen Schatten stehenden Parlamentarierversammlung sogleich mehr Gewicht im Verhältnis zu den die Geschicke der WEU leitenden Regierungen. Ähnliches geschah auf ganz anderem Feld: als Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder wußte er selbst diesem Ministerium, das seine Existenz ausschließlich dem koalitionsarithmetischen Kalkül Adenauers verdankte, neue Impulse zu verleihen, die die föderativen Elemente des Grundgesetzes verstärkten und die Bereitschaft der Länder zu bundesfreundlichem Verhalten förderten. 1972 verzichtete er, gewiß nicht leichten Herzens, auf eine erneute Bundestagskandidatur. Die im gleichen Jahr erfolgte Abwahl aus dem Vorstand der SPD, dem er ein Vierteljahrhundert lang angehört hatte, muß für den nun 76jährigen eine schmerzliche Enttäuschung gewesen sein, aber er resignierte nicht und übernahm noch einmal ein Regierungsamt, das er bis zu seinem Tode versah und das wieder voll und ganz seiner Provenienz und seiner politischen Zielsetzung entsprach: das des Koordinators der deutsch-französischen Beziehungen. Seine staunenswerte literarische Produktivität, von frühen Tagen an unentbehrlicher Bestandteil seiner weitgespannten Aktivitäten, begleitete ihn bis ins hohe Alter.
Es war Schmid nur vier Jahre lang, von 1945-1949, beschieden, das „durch Betrachtung Ergriffene nach den Notwendigkeiten der Zeit in die Tat umzusetzen“, das heißt in einer maßgebenden Regierungsfunktion lenkend und leitend staatliche Macht auszuüben. Dies war die wohl erfüllteste Zeit seines Lebens, an die er in den Bonner Jahren oft mit heimlicher Sehnsucht zurückdachte. Im übrigen war es, wie er selbst es am Abend seines Lebens ausdrückte, sein Schicksal, dazu beigetragen zu haben, Türen aufzustoßen, durch die er selber nicht mehr ging. Aber im Dienste seines wichtigsten politischen Lebensziels, der Vermenschlichung des Staates durch Verwirklichung humaner Wertvorstellungen, hat er auch als Parlamentarier an führender Stelle großes geleistet. Er war ein deutscher Patriot, niemals fand er sich mit der Teilung des Landes nach 1945 ab. Sein Vaterland war Europa, dessen Geisteserbe ihm selbstverständlicher Besitz war und das er als im In- und im Ausland hochgeschätzter Repräsentant eines grenzüberschreitenden liberalen Humanismus wie wenige andere in seiner achtunggebietenden Persönlichkeit verkörperte. Als Motto seiner Lebenserinnerungen wählte er einen Satz Hölderlins:
Verbotene Frucht wie der Lorbeer
Ist am meisten das Vaterland.
Die aber kost’ ein jeder zuletzt.
Werke: Auswahlbibliographie Carlo Schmid, erstellt vom Wissenschaftlichen Dienst der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Bonn 1966; Carlo Schmid, Bibliographie, hg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 1977 (nahezu vollständig, enthält 1116 Titel); Carlo Schmid, Bibliographie, in: Abgeordnete des Deutschen Bundestages über Parlament und Parlamentarische Demokratie, hg. vom Deutschen Bundestag, Verwaltung, Hauptabteilung Wissenschaftliche Dienste, Bonn 1983; WGL 1950, 1956, 1957, 1962, 1968; LbBW 2 (9097, 9409), 3 (7982), 4 (13146-13148); Gesammelte Werke: Band 1 Politik als geistige Aufgabe, Band 2 Europa und die Macht des Geistes, Bern-München-Wien 1979, Band 3 Erinnerungen, ebd. 1979; Übersetzungen von Werken von Baudelaire, Calderon, Machiavelli, Malraux, Rostand.
Nachweis: Bildnachweise: in: Paul Swiridoff/Günther Neske, Porträts aus dem geistigen Deutschland, Pfullingen 1965, 138.

Literatur: (Auswahl) Politik und Geist, ein Selbstporträt Carlo Schmids in Reden und Aufsätzen, in: Stuttgarter Zeitung vom 11.03.1962; Carlo Schmid, Denn dieser Mensch ist immer auf dem Weg, Die Laudatio auf Gabriel Marcel zur Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, in: Stuttgarter Zeitung vom 02.10.1964; Wolfgang Höpke, Föderalismus, Ariadne kann helfen, Bund-Länder-Reform: Gespräch mit Carlo Schmid, in: Christ und Welt vom 28.07.1967; „Hier stehe ich und kein anderer“, Der SDS veranstaltet ein „Go-in“ während der Vorlesung von Carlo Schmid, in: Stuttgarter Zeitung vom 21.10.1967; Eduard Neumaier, Ein Denkmal geht in den Ruhestand, Carlo Schmid wird dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören, in: Die Zeit vom 17.11.1972; Robert Haerdter, Ein deutscher Europäer, Politik als moralische Veranstaltung, in: Stuttgarter Zeitung vom 26.07.1974; Paul Sauer, Demokratischer Neubeginn in Not und Elend, Das Land Württemberg-Baden von 1945-1952, Ulm 1978; Die SPD in Baden-Württemberg und ihre Geschichte, hg. von Jörg Schadt und Wolfgang Schmierer, Stuttgart 1979; Über allem thront Carlo, Spiegel-Reporter Jürgen Leinemann über den Politiker und Autor Carlo Schmid, in: Der Spiegel vom 12.11.1979; Abschied von Carlo Schmid, Trauerfeier im Deutschen Bundestag am 15.12.1979, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21.12.1979 (mit Reden von Karl Carstens, Bundespräsident, Richard Stücklen, Bundestagspräsident, Helmut Schmidt, Bundeskanzler, Jean-Pierre Brunet, Botschafter der Französischen Republik, Willy Brandt, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands); Carlo Schmid, in: Munzinger-Archiv 1980; Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament, Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 1982; Theodor Eschenburg, Jahre der Besatzung 1945-1949; Hans-Peter Schwarz, Die Ära Adenauer 1949-1957; ders., Die Ära Adenauer 1957-1963, in: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in fünf Bänden, hg. von Karl Dietrich Bracher, Theodor Eschenburg, Joachim C. Fest, Eberhard Jäckel, Stuttgart-Wiesbaden 1983; Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, Stuttgart 1983; Norbert Gansel, Carlo Schmid, in: Demokraten, Profile unserer Republik, hg. von Claus Hinrich Casdorff, Königstein/Ts. 1983; Carlo Schmid, in: Horst Ferdinand, Reden, die die Republik bewegten, Freiburg 1988; Helmuth James von Moltke, Briefe an Freya 1939-1945, hg. von Beate Ruhm von Oppen, München 1988; Erich Straetling, Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Authentischer Bericht mit der „Parlamentarischen Elegie“ von Carlo Schmid, Pfullingen 1989; Afred Kube/Thomas Schnabel, Südwestdeutschland und die Entstehung des Grundgesetzes, Villingen-Schwenningen 1989; Klaus-Peter Schulz, Carlo Schmid, Der nicht eingelöste Rütlischwur, in: Authentische Spuren, Koblenz 1993. – Weitere Beiträge vgl. LbBW 5 Nr. 13213-13217, 7 Nr. 6686/87, 8 Nr. 7441-7444, 9 Nr. 7759/60.
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