Grube, Walter 

Geburtsdatum/-ort: 12.06.1907; Straßburg
Sterbedatum/-ort: 11.05.1992;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Leiter der Archivverwaltung Baden-Württemberg, Landeshistoriker
Kurzbiografie: 1916-1925 Dillmann-Gymnasium Stuttgart
1925-1932 Universität Tübingen, Studium der Rechtswissenschaft, ab 1926 Geschichte, Deutsch und Englisch, auch in Göttingen und Marburg
1931 Dr. phil. bei Wilhelm Mommsen: „Die Neue Aera und der Nationalverein. Ein Beitrag zur Geschichte Preußens in der Einheitsbewegung“
1932 1. Staatsexamen für das wissenschaftliche Lehramt; von Apr. bis Nov. preußischer Lehramtskandidat
1932-1934 Bibliotheksreferendar in Tübingen und Berlin
1935 Wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Staatsarchiv Ludwigsburg
1939 Beamter auf Lebenszeit und Archivrat am Hauptstaatsarchiv Stuttgart
1939-1945 Kriegsdienst mit Auszeichnungen Eisernes Kreuz II. Klasse und Infanteriesturmabzeichen
1945-1947 Alliierte Haft bei gleichzeitigem Verlust der Beamteneigenschaft
1948-1972 Beamter, seit Mai 1950 wieder auf Lebenszeit, im Staatsarchiv Ludwigsburg bzw. im Hauptstaatsarchiv Stuttgart; 1954 Oberstaatsarchivrat, 1964 Staatsarchivdirektor, 1970 Oberstaatsarchivdirektor
1954-1992 Mitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg und im Vorstand, bis 1969 Schriftführer, dann bis 1974 Vorsitzender, ab 1975 Ehrenmitglied
1967-1972 Referent im Staatsministerium und Leiter der Archivdirektion Stuttgart
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Auszeichnungen: Schillerpreis der Stadt Marbach (1959); Mitglied der International Commission for the History of Representative and Parliamentary Institutions (1960); Professor des Landes Baden-Württemberg (1967); Bundesverdienstkreuz 1. Klasse (1972); Ehrenmitglied des württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins (1977); Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg (1978)
Verheiratet: 1935 (Stuttgart) Eva, geb. Krause (1906-1985)
Eltern: Vater: Georg (1883-1966), Dr. phil., Hochschulprofessor
Mutter: Magdalena, geb. Peters (1885-1969)
Geschwister: 2: ein Bruder und eine Schwester
Kinder: 5: 2 Töchter, 3 Söhne
GND-ID: GND/118698303

Biografie: Gregor Richter (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 109-113

Grube musste in mancher Hinsicht einen für seine Generation typischen Lebensweg gehen: In Straßburg geboren, mit seinen Eltern über Dresden und Göttingen 1914 nach Stuttgart gekommen, erlebte er nicht nur den I. Weltkrieg bewusst, sondern ebenso die politische Erschütterung beim Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918; unter den für ihn als Sohn eines angesehenen Professors für physikalische Chemie und Elektrochemie günstigen Verhältnissen der Weimarer Republik konnte er die höhere Schule besuchen und das Studium an renommierten Universitäten absolvieren. Sicher hat es an der wissenschaftlichen Ausrichtung des Vaters gelegen, dass er nicht an einem humanistischen, sondern am Dillmanngymnasium das Abitur gemacht hat, das Latein als erste Fremdsprache lehrte, in den höheren Klassen aber unter dem Stichwort „Dillmanngabel“ die Entscheidung zwischen naturwissenschaftlichem oder – so von Grube gewählt – neusprachlichem Schwerpunkt ermöglichte. Grube hatte dann im Herbst 1927 als Student die Ergänzungsprüfung im Griechischen abzulegen. Der seinerzeitige Wechsel von der juristischen zur philosophischen Fakultät entsprach seinem Interesse an der wissenschaftlichen Forschung, dem auch seine Dissertation gerecht wurde. Obwohl er das Studium mit Promotion und Staatsexamen für das wissenschaftliche Lehramt bereits mit dem 12. Semester abschlossen, blieb Grube dazwischen Zeit, sich als Burschenschaftler am geselligen Treiben wie an den ernsteren Diskussionen des studentischen Bundes zu beteiligen, dem er bis zuletzt verbunden geblieben ist.
Kurz nach dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst endete die freiheitlich-demokratische Ordnung der Weimarer Republik, und fortan galten die politischen Bedingungen der NS-Diktatur mit der für Beamtenanwärter nahezu unvermeidbaren Mitgliedschaft in SA (seit 1933) und NSDAP (nach automatischer Überführung 1937), mit Wehrübungen im Frieden, Wehrdienst im Krieg als Offizier und folgender Internierung bis Frühjahr 1947. In den Personalakten ist noch festgehalten, dass vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ein dreiwöchiger „Lehrgang im NS-Lager für Verwaltungsbeamte“ besucht werden musste und ein Antrag der Archivdirektion auf Freistellung abgelehnt wurde, „weil die Teilnahme an dem Lehrgang gerade die Voraussetzung für die planmäßige Anstellung ist.“ Aus dem Rahmen fielen die Verwendung von Juni 1940 bis April 1942 als Kriegsverwaltungsrat beim Militärbefehlshaber Frankreich zur Sicherung und Erfassung französischer Archive und die Inhaftierung durch die amerikanische Militärregierung, die – im Rahmen des „automatical arrest“ – einen anderen Dr. Grube gesucht hatte. Die Tätigkeit im besetzten Frankreich, die 1986 im „Inventar von Quellen zur deutschen Geschichte in Pariser Archiven und Bibliotheken, bearbeitet von einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Georg Schnath“, herausgegeben von H. Stein, wissenschaftlichen Niederschlag gefunden hat, brachte Grube insofern Gewinn für die spätere Berufs- und Forschungsarbeit, als er u. a. in Montbéliard die vor Ort erhaltene Überlieferung der einstigen württembergischen Grafschaft Mömpelgard und damit die Ergänzung der einschlägigen Bestände in den württembergischen Archiven genauer kennenlernen konnte.
Die 22 Monate willkürlicher Haft trafen naturgemäß auch und gerade die Familie mit fünf Kindern sehr hart, zumal gleichzeitig das Beamtengehalt gestrichen worden war. Grube hat später von alledem kein Aufhebens gemacht, aber mit Respekt vermerkt, wie seine tapfere Frau damals aufgrund eines Werkvertrags mit der Archivdirektion für den Familienunterhalt sorgen musste. Eher problemlos überstand er im Frühjahr 1948 die seinerzeit obligatorische Entnazifizierung, weil ihm keine besonderen Aktivitäten für das Regime vorgeworfen werden konnten. Dies hatten die politisch unbelasteten, ja der Diktatur gegenüber ablehnend eingestellten Archivbeamten Karl Otto Müller und Max Miller, aber auch geistliche Fürsprecher bezeugt, die seine Treue zur evangelischen Kirche während des Kirchenkampfes der NSDAP und die Beschäftigung mit der Registratur des altwürttembergischen Evangelischen Kirchenrates gewertet wissen wollten. Unabhängig von dem günstigen Ausgang des Entnazifizierungsverfahrens hat die NS-Zeit insofern eine Narbe hinterlassen, als sich Grube später veranlasst sah, sich von einem unter seinem Namen in der Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte (1938) publizierten Aufsatz mit dem Titel „Quellen zur Geschichte der Judenfrage in Württemberg“ zu distanzieren. Meinrad Schaab hat in der Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 52 nachgewiesen, dass der auf Anregung des Leiters der Archivdirektion, Hermann Haering, verfasste Beitrag vor der Drucklegung dem Kultministerium vorzulegen war und erst dort mit den judenfeindlichen Passagen versehen wurde. Wenn so die Weglassung dieses Beitrags in der von Grube autorisierten Bibliographie als verständlich erscheint, so muss es doch verwundern, dass der Autor – zumindest den jüngeren Mitarbeitern gegenüber – nie den Missbrauch seines Namens durch die damaligen Machthaber angesprochen hat, während man doch den Beitrag nur in der gedruckten Fassung mit den fragwürdigen Passagen zur Kenntnis nehmen konnte.
Die Entnazifizierung ermöglichte die Rückkehr in den Beruf, wenn auch zunächst, bis Mai 1950, nochmals als Beamter auf Widerruf. Es folgten eine herausragende Karriere und besondere wissenschaftliche Leistungen als Archivar und Historiker, der bis zuletzt rüstig und hochgeachtet an der landesgeschichtlichen Forschung teilhaben durfte.
Grube war Archivar aus Passion, wenn auch der Berufseinstieg auf Umwegen geschah. Ohne Neigung zum Lehramt gab er das einschlägige Referendariat wieder auf, als sich die Chance für eine wissenschaftliche Berufslaufbahn als Bibliothekar bot. Den nach eigenen Angaben schon damals gewünschten Eintritt in den Archivdienst hielt er für versperrt, weil die preußischen Laufbahnvorschriften dafür einen Universitätsabschluss auch in Latein oder Französisch erfordert hätten, was ihm fehlte, während ihm damals die „Königliche Verordnung für den höheren Archivdienst“ in Württemberg vom 7. Juli 1905 unbekannt war, die lediglich ein abgeschlossenes Universitätsstudium ohne vorgeschriebenen Fächerkanon verlangte. Nach Kenntnisnahme davon bewarb er sich nach dem Bibliotheksreferendariat um Aufnahme in den württembergischen Archivdienst, was sich umso leichter bewerkstelligen ließ, als sein einstiger Mentor Bibliotheksdirektor Hermann Haering inzwischen von der Universitätsbibliothek Tübingen an die Spitze der württembergischen Archivdirektion getreten war und den engagierten Beamtenanwärter gern in die Archivverwaltung aufnahm. Mit dem Eintritt in das Staatsarchiv Ludwigsburg zum Jahresbeginn 1935 begann für Grube eine Tätigkeit, die bald bleibende Früchte tragen sollte, indem er sich insbesondere der Erschließung des Archivgutes widmete, was er bis zuletzt als eine der wichtigsten Fachaufgaben angesehen und auch seinen Mitarbeitern ans Herz gelegt hat. Als erstes Ergebnis dieser Arbeit legte er 1940 unter dem Titel „Die ,verschlossene Registratur' des altwürttembergischen Kirchenrats“ das gedruckte Inventar über 3 299 Archivalieneinheiten vor, das zugleich anschaulich Aufbau und Zuständigkeit der einstigen Behörde schildert und damit über den Quellengehalt der Überlieferung informiert. Seine Bibliographie weist weitere Veröffentlichungen zu solchen Themen nach, etwa zur „Mömpelgarder Registratur in Stuttgart“, über „Kirchengeschichtliche Quellen in den württembergischen Staatsarchiven“ oder „Das Archiv von Stadt und Amt Wildberg“. Schon früh wurde auch das Interesse an der kommunalen Überlieferung geweckt, wie spätere persönliche Bemerkungen, vor allem bezüglich von Versäumnissen im Zuge der Kreisreform von 1938, erkennen ließen. Daraus erklärt sich übrigens, weshalb Grube bei der nächsten Gebietsreform besondere Fürsorge für das Schriftgut aufgehobener oder zusammengelegter Ämter einforderte, dies auch öffentlich 1972 auf dem südwestdeutschen Archivtag in Meersburg, dem letzten mit seiner Teilnahme im aktiven Dienst, in einem Referat über die „Auswirkungen der Verwaltungsreform auf Staatsarchive, Landkreise und Gemeinden“.
Während 1939 die Versetzung an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart durch die alsbaldige Einberufung unwirksam blieb, hinterließ die lange Zugehörigkeit zum StA Ludwigsburg zwischen 1948 und 1967, insbesondere seit der Übernahme der Leitung 1951, tiefe Spuren mit den Schwerpunkten Neuaufstellung und fortlaufende Erschließung der Bestände, Ausbau der Kontakte zu den ablieferungspflichtigen Behörden und Vorbereitung der sachgerechten Bestandsverteilung zwischen Staatsarchiv Ludwigsburg und Hauptstaatsarchiv. Gerade dies war vordringlich, berücksichtigte doch die Bestandszuweisung bis dahin weder Verwaltungsstrukturen noch regionale Gesichtspunkte, sondern eher unsystematische Wertvorstellungen, so dass sogar nicht selten Bestände einheitlicher Herkunft, z. B. des Klosters Weingarten, zwischen beiden Archivorten aufgeteilt waren. Gelegenheit dazu bot der Neubau des Stuttgarter Archivs. Obwohl dessen Leiter Max Miller in Stuttgart lediglich ein Auslesearchiv für das gesamte Archivgut vor 1806 und für Bestände ausgewählter Ministerien vorgesehen und die Raumplanung darauf abgestellt hatte, konnte Grube bereits vor Übernahme des Stuttgarter Amtes seine völlig andersgearteten Vorstellungen in die Diskussion einbringen und die noch heute gültige Verteilung festschreiben, wonach dem Hauptstaatsarchiv das Schriftgut der württembergischen und baden-württembergischen Ministerien, der Landtage und die altwürttembergischen Bestände sowie die Reichsbehörden zufielen, von der neuwürttembergischen Überlieferung (vor 1806) aber nur die Bestände mit einstigem Sitz im damaligen Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern, für die übrigen neuwürttembergischen Provenienzen aber wie für die oberen Landesbehörden und die Bezirksbehörden mit Sitz im damaligen Regierungsbezirk Nordwürttemberg erhielt das Staatsarchiv Ludwigsburg die Zuständigkeit. Erreicht wurden damit leicht merk- und erklärbare Zuständigkeiten und zudem – worauf es Grube vornehmlich ankam – die Ausstattung des Staatsarchiv Ludwigsburg auch mit älterem Archivgut, was nach seiner Ansicht zu einem vollwertigen, auch für die Mitarbeiter attraktiven Archiv gehörte.
Weil er mehr Archivpraktiker als -theoretiker war, finden sich unter den weit über 100 Titeln seiner Bibliographie außer den Inventaren nur wenige archivbezogene Publikationen. Immerhin besaß sein Beitrag „Gemeindeverwaltung und Gemeindearchive, Aktenausscheidung in Gemeinderegistraturen“ (1952) insofern fundamentale Bedeutung, als die darin formulierten Zielsetzungen den wenig später propagierten sogenannten „Neuen Weg“ in der kommunalen Archivbetreuung durch hauptamtliche Fachkräfte argumentativ unterstützen konnten. Zukunftsfragen berührten auch die im Fachorgan „Der Archivar“ 1954 vorgetragenen Ansichten zum „Problem der Massenakten“ und die ebendort 1955 mit Friedrich Pietsch (1896-1969) zur Diskussion gestellten Überlegungen unter dem Titel „Die Raumnot der Staatsarchive und der Mikrofilm“, die eine interessante Kosten-Nutzen-Rechnung für den jeweiligen Aufwand bei der Verfilmung und anschließender Vernichtung von Massenakten oder für die Bereitstellung von Räumlichkeiten bot.
Nachdem Grube im November 1967 in Nachfolge von Max Miller zum Direktor des Hauptstaatsarchivs und Referenten im Staatsministerium bestellt worden war, oblag ihm vordringlich die Bewältigung des Umzugs in den Stuttgarter Neubau bei gleichzeitiger Bestandsbereinigung mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg nach den geschilderten Grundsätzen. Noch immer Bestand hat auch die von Grube angebahnte Übernahme sämtlicher Linienarchive der Häuser Hohenlohe im Hohenlohe Zentralarchiv Neuenstein in staatliche Verwaltung und Betreuung ohne Eigentumswechsel, was einen neuen Weg in der Adelsarchivpflege markierte und die fortdauernde Erhaltung, die fachliche Erschließung und die Nutzung dieser wertvollen Archivalien in Privatbesitz garantiert.
Die Erfolgsbilanz auch der Verwaltungstätigkeit lässt nicht erkennen, dass es dem mehr zum Gelehrten als zum Verwaltungspraktiker Berufenen keineswegs leicht gefallen ist, sich gegenüber der Ministerialbürokratie durchzusetzen. Ganz anders sah es aber aus auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Publikationstätigkeit. Neben den archivfachlichen Veröffentlichungen verfasste er gewichtige Werke, die ihn als exzellenten Kenner der württembergischen und der baden-württembergischen Landes- und Verfassungsgeschichte auswiesen. Herausragend bleibt vor allem sein Buch über den „Stuttgarter Landtag 1457-1957“, eine Gesamtdarstellung der Verfassungsgeschichte vor dem allgemeinhistorischen Hintergrund. Grube erhielt dafür 1959 als erster Träger den Schillerpreis der Stadt Marbach am Neckar. Als bedeutend gilt auch die Monographie zum Thema „Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands“ (1960, 21975), die sich der allmählichen Entwicklung der Selbstverwaltung von den frühen und verzweigten Wurzeln bis zur Gegenwart widmet.
Der Archivar und Landeshistoriker Grube hat sich auch als Mitglied der „württembergischen Kommission für Landesgeschichte“ und der baden-württembergischen „Kommission für geschichtliche Landeskunde“ wie auch in den einschlägigen Geschichtsvereinen große Verdienste erworben. Von 1954 bis zu seinem Tod gehörte er dem Vorstand der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg an, viele Jahre davon als Schriftführer, bis er 1969 in der Nachfolge Millers für fünf Jahre den Vorsitz übernahm. Auch in diesem Amt brachte er sich voll ein; allein 60 Bände der Veröffentlichungen und die ersten Lieferungen des als Jahrhundertwerk anzusehenden „Historischen Atlas von Baden-Württemberg“ sind in diesen Jahren erschienen.
Als Vorgesetzter achtete Grube auf Fachkompetenz und Pflichterfüllung, wozu bei ihm die Publikation wissenschaftlicher Arbeiten zählte. Im dienstlichen Umgang mit den Mitarbeitern eher auf Distanz bedacht, zeigte er sich im privaten Verkehr als geselliger Unterhalter. Mit Respekt soll schließlich noch Grubes Fürsorge gegenüber seiner Familie erwähnt werden. Zu einer Zeit, als öffentliche Förderung noch nicht existierte, ermöglichte er allen fünf Kindern eine abgeschlossene akademische Ausbildung, und im Ruhestand nahm er unterstützend Rücksicht auf die geschwächte Gesundheit seiner Frau, die kurz nach der goldenen Hochzeit, gut sechs Jahre vor ihm, gestorben ist.
Dem bedeutenden Gesamtwerk entsprachen die ihm verliehenen Auszeichnungen: Schillerpreis, Professorentitel, Bundesverdienstkreuz I. Klasse, Landesmedaille Baden-Württemberg und Ehrenmitgliedschaften in Kommission und württembergischem Geschichts- und Altertumsverein. Wie seine Leistungen auch außerhalb der Landesgrenzen wahrgenommen wurden, zeigt die ehrenvolle Berufung in die „International Commission for the History of Representative and Parliamentary Institutions“. Die Wertschätzung der Kollegen in Amt und Forschung fand Ausdruck in einer Festschrift zum 60. Geburtstag (1967, zugleich Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte) und einer nochmaligen Würdigung 1987 im Zusammenhang mit dem Abdruck der respektablen Bibliographie in der Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte.
Quellen: HStAS u. StAL, Personalakten.
Werke: Zusammenstellung d. „Veröffentlichungen von W. Grube“ (Auswahl), in: ZWLG 46, 1987, 535-541; Nachruf auf Robert Uhland, in: ZWLG 47, 1988, 495-497.
Nachweis: Bildnachweise: ZWLG 26, 1967 u. 46, 1987.

Literatur: M. Schaab, W. Grube 1907-1992, in: ZWLG 52, 1993, 511-516; W. Schöntag, W. Grube, Nachruf in: Der Archivar 47, 1994, 383-387.
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