Oppenheimer, Joseph Süß
| Andere Namensformen: |
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| Geburtsdatum/-ort: | Heidelberg |
| Sterbedatum/-ort: | hingerichtet 04.02.1738; Stuttgart |
| Beruf/Funktion: |
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| Kurzbiografie: | Seit ca. 1717 Etablierung als Bankier und Warenhändler in Heidelberg, Mannheim und Frankfurt am Main 1723 – 1729 Pächter des kurpfälzischen Stempelpapiers seit ca. 1730 Anmietung von Geschäfts- und Wohnräumen in Frankfurt am Main 1732 Hof- und Kriegsfaktor des Prinzen Karl Alexander von Württemberg sowie Agent für dessen Ehefrau Maria Augusta von Thurn und Taxis 1733 Hof- und Kriegs- bzw. Kabinettsfaktor und Münzproduzent des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt 1734 Württembergischer Resident in Frankfurt am Main und Kabinettsfaktor 1734 Pächter der württembergischen Münze 1736 Württembergischer Geheimer Finanzienrat und Kabinettsfiskal 1737 nach dem Tod Herzog Karl Alexanders von Württemberg (12. 3.) in Stuttgart unter Hausarrest gestellt, danach in den Landesfestungen Hohenneuffen (ab 20. 3.) und Hohenasperg (ab 30. 5.) inhaftiert 1738 II 4 nach einem Kriminalprozess mit zahlreichen Rechtsbrüchen als Opfer eines Justizmords hingerichtet in Stuttgart |
| Weitere Angaben zur Person: | Religion: israelitisch Auszeichnungen: Ehrungen: Benennung eines Platzes in der Stuttgarter Innenstadt (1998); im Gedenken Verleihung der „Joseph-Ben-Issachar-Süßkind-Oppenheimer-Auszeichnung“ alle zwei Jahre durch den Landtag Baden-Württemberg und die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRGW) für herausragendes Engagement gegen Minderheitenfeindlichkeit und Vorurteile in Wissenschaft und Publizistik (seit 2015). Eltern: Vater: Issachar Süßkind (verstorben 1707), Handelsmann in Heidelberg 1703 als Steuereinnehmer der Pfälzer Landjudenschaft Mutter: Michele (Michal) Chasan (geboren vermutlich 1679), Tochter des Salomon (Selmele) Chasan, Vorsänger der jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main, verheiratet in 2. Ehe mit Nathan Gabriel in Wassertrüdingen Geschwister: vier väterlicherseits, drei weitere aus der 2. Ehe der Mutter Kinder: ein Sohn (geboren 14. 9. 1737, verstorben kurz vor dem 5. 1. 1738) |
| GND-ID: | GND/118757733 |
Biografie
| Biografie: | Robert Kretzschmar (Autor) Aus: Baden-Württembergische Biographien 8 (2022), 283-287 Geboren und aufgewachsen als Sohn eines jüdischen Kaufmanns im kurpfälzischen Heidelberg entstammte Oppenheimer einer dort ansässigen Linie seiner weitverzweigten Familie, deren Mitglieder sich als Großhändler, Bankiers, Hoffaktoren und Heereslieferanten im Deutschen Reich Ansehen erworben hatten; ihr prominentester Vertreter war der kaiserliche Hoffaktor Samuel Oppenheimer (verstorben 1703 in Wien). Feist Oppenheimer, Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Heidelberg, übernahm die Vormundschaft Oppenheimers und seiner Geschwister, als der Vater 1707 verstarb. Die Mutter heiratete bald danach den jüdischen Händler Nathan Gabriel, zog zu ihm nach Wassertrüdingen in Mittelfranken und ließ die Kinder zurück. Der junge Oppenheimer, über dessen frühes Leben nur wenig bekannt ist, knüpfte an die geschäftlichen Aktivitäten seiner Familie an. Ab ca. 1717 etablierte er sich in der kurpfälzischen Residenzstadt Mannheim und in Frankfurt am Main als Privatbankier und Großkaufmann im Geld- und Warenhandel; in Heidelberg, wo er das väterliche Elternhaus übernahm, blieb er präsent. Gezielt baute er Verbindungen im höfischen Milieu auf. Als Pächter des kurpfälzischen Stempelpapiers in den Jahren 1723 bis 1729 und Kabinettsfaktor sowie kurzzeitiger Münzproduzent des Landgrafen von Hessen-Darmstadt 1733 trat er in Geschäftsbeziehungen und Dienstverhältnisse zu regierenden Landesherren. Im Herbst 1732 knüpfte er unter Vermittlung des württembergischen Hoffaktors Isaak Simon Landauer eine Verbindung zu Karl Alexander von Württemberg (1684 – 1737) und dessen Frau Maria Augusta aus dem Hause Thurn und Taxis, als diese in Wildbad zur Kur weilten. Am 14. November wurde er dort zum Hof- und Kriegsfaktor Karl Alexanders sowie zum Agenten Maria Augustas bestellt und begann, Geld- und Warengeschäfte für das Paar zu tätigen. Ein Jahr später trat Karl Alexander aus der Seitenlinie Württemberg-Winnental die Nachfolge des kinderlos verstorbenen Herzogs Eberhard Ludwig an. Karl Alexander hatte unter Prinz Eugen in österreichischen Diensten gegen die Türken gekämpft und als kaiserlicher Generalfeldmarschall und Statthalter in Belgrad Erfahrungen gesammelt, von denen sein Selbstverständnis geprägt war. Das Zusammenwirken zwischen Landesherr und Landschaft, wie es sich in Württemberg seit dem 16. Jahrhundert entwickelt hatte, war ihm als Militär, der strikten Gehorsam gewohnt war, fremd. In österreichischen Diensten zum Katholizismus konvertiert, stieß er im lutherischen Württemberg auf Misstrauen; vor der Huldigung musste er sich verpflichten, das evangelische Bekenntnis als ausschließliche Landesreligion beizubehalten und alle landesbischöflichen Rechte an den der Landschaft verpflichteten Geheimen Rat zu übertragen. Die Position der Landschaft und der sie tragenden Schicht der „Ehrbarkeit“, die – vielfach unter sich versippt – als bürgerliche Funktionselite im Staat die zentralen Positionen einnahm, wurde damit nochmals gestärkt. Karl Alexander verfolgte jedoch von Beginn an die Politik, den Einfluss der Landschaft wieder zurückzudrängen und ein absolutistisches Regiment zu errichten. Die Finanzen sollten konsolidiert, Schulden abgebaut, die Staatseinnahmen erhöht, die Verwaltung modernisiert, die Wirtschaft nach merkantilistischer Manier gefördert, ein stehendes Heer aufgebaut werden. All dies bedrohte die traditionelle Machtstellung der „Ehrbarkeit“ im Kern und stieß bei ihr auf zunehmende Ablehnung. Das konfliktträchtige Szenario bildete den Hintergrund für den Werdegang Oppenheimers im Dienst Karl Alexanders und den Justizmord, der nach dessen Tod an ihm verübt wurde. Denn der Herzog zog Oppenheimer immer stärker als kompetenten Berater heran, um mit ihm Maßnahmen auf dem Feld der Finanz- und Wirtschaftspolitik zu konzipieren und umzusetzen. Das Münzwesen wurde von Oppenheimer als Pächter der Münze auf neue Beine gestellt. Die Staatsfinanzen wurden neu geordnet und kontrolliert, Monopole errichtet, Manufakturen gegründet, eine Staatsbank geplant. Hatte Oppenheimer zuvor seine Geschäfte wie viele andere Hoffaktoren erledigt, so nahm seine Position in Württemberg besondere Züge an. Dies begann gleich nach dem Herrschaftsantritt Karl Alexanders am 9. Januar 1734 mit der Bestellung zum Württembergischen Residenten in Frankfurt am Main; 1736 wurde er zum Geheimen Finanzienrat und Kabinettsfiskal ernannt. Ihm unterstellt wurden zwei neu geschaffene Behörden: das Gratialamt, das Titel und Ämter gegen eine Abgabe an die herzogliche Schatulle vergab, und das Fiskalat-Amt, das Beschuldigten die Möglichkeit bot, der Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldsumme an die herzogliche Kasse zu entgehen. Beide Einrichtungen dienten der Erhöhung der Staatseinnahmen und beruhten auf Praktiken, die im Absolutismus verbreitet waren und auch schon zuvor in Württemberg Anwendung gefunden hatten. Neben seiner Einbindung in wirtschaftliche Projekte und administrative Kontexte erfüllte Oppenheimer weiterhin die Rolle eines Hof- und Kriegsfaktors. Für den Landesherrn finanzierte und organisierte er, oft unter Beteiligung von Partnern und Sublieferanten, Heereslieferungen. Für das Herzogspaar erledigte er die verschiedensten Geschäfte, besorgte Kredite, Waren und Luxusartikel, vor allem Juwelen. Daneben waren freilich weitere Hoffaktoren für den Herzog tätig, wie auch Oppenheimer zugleich andere Kunden und Auftraggeber hatte. Die Politik Karl Alexanders geriet zunehmend in die Kritik der Landschaft und wurde im Diskurs ihrer Kreise schon bald auf einen unterstellten Einfluss Oppenheimers zurückgeführt. Jedoch war der Herzog selbst die treibende Kraft der finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen, wobei er sich der Expertise Oppenheimers bediente. Karl Alexander wollte ein politisches Programm umsetzen, das er ähnlich schon zuvor als kaiserlicher Statthalter in Serbien entwickelt hatte. Zudem darf die Bedeutung weiterer Personen, die aus der Beamtenschaft am Reformprogramm beteiligt waren, nicht unterschätzt werden. Für die Politik des Herzogs in konfessions- und staatspolitischen Fragen spielte Oppenheimer im Übrigen keinerlei Rolle. Äußerlich hatte Oppenheimer in Lebensstil und Kleidung die Erscheinung eines eleganten Geschäftsmanns, der sich in der höfischen Welt bewegt. Den Habitus eines orthodoxen Juden hatte er abgelegt. In Frankfurt unterhielt er seit ca. 1730 einen Komplex sukzessiv angemieteter Wohn- und Geschäftsräume außerhalb des Ghettos, wogegen die Stadt bis zu seiner Ernennung zum Residenten mit ihm stritt. Die vielseitigen Interessen des freigeistigen Autodidakten spiegeln sich im Inventar seiner dortigen Bibliothek. Seine Stützpunkte in Mannheim und Heidelberg behielt er bei. Am Regierungssitz Stuttgart beschränkte er sich zunächst auf eine einfache Unterkunft in der Münze. In Ludwigsburg mietete er erst ab Mitte 1736 nahe beim Schloss ein Haus, in dem er auch Personal unterbrachte und ein Kaffeehaus mit einem Billardtisch betrieb. Ein weiteres Haus, ebenfalls nahe beim Schloss gelegen, das der Herzog ihm zur selben Zeit zur Verfügung stellte, räumte er bereits wieder im Oktober, da es für eine geplante Porzellanfabrik genutzt werden sollte. Im Januar 1737 bezog er ein repräsentatives Palais in Stuttgart, das er im Dezember 1736 mit spezieller Genehmigung des Herzogs erworben hatte und ihm und seinen Angestellten auch als Büro diente. Angesichts sich steigernder Feindseligkeiten gegen ihn aus dem Kreis der Ehrbarkeit hatte Oppenheimer schon im Mai und August 1735 gegenüber dem Herzog schriftlich seine Entlassung thematisiert. Als sich Anfang 1737 das politische Klima wegen kursierender Gerüchte über einen bevorstehenden Staatsstreich des Herzogs und eine geplante Rekatholisierung weiter zuspitzte, bat er den Herzog am 1. Februar 1737, verbunden mit einer ausführlichen Bilanz seiner Dienste und Leistungen, erneut um Entlassung oder andernfalls um ein Reskript, mit dem er der Verantwortung für alle geleisteten und noch zu leistende Dienste enthoben werden sollte, was für Hoffaktoren durchaus üblich war. Der Bitte um Entlassung entsprach der Herzog nicht; am 12. Februar unterzeichnete er jedoch ein „Absolutorium“, mit dem er Oppenheimer wie erbeten freistellte. Als der Herzog am 12. März 1737 unerwartet verstarb, wurde das Dokument jedoch schlichtweg ignoriert. Unter dem schwachen Herzog-Administrator Rudolf als Vormund des unmündigen Nachfolgers Carl Eugen vollzog sich nun ein Staatsstreich seitens der Ehrbarkeit zur Restitution landständischer Macht. Noch in der Todesnacht wurde Oppenheimer ohne Haftbefehl unter Hausarrest gestellt und sodann ab dem 20. März erst auf der Festung Hohenneuffen, dann ab dem 30. Mai auf dem Hohenasperg inhaftiert. Die Haftbedingungen, unter denen er als Folter ersten Grades „lang geschlossen“ wurde (der rechte Arm wurde eng an den rechten Fuß gekettet), waren in jeder Hinsicht entwürdigend, sein körperlicher Zustand zunehmend beeinträchtigt. Der Kriminalprozess gegen Oppenheimer, für den eine Inquisitionskommission und dann ein Inquisitionsgericht eingesetzt wurden, war in vielfacher Hinsicht von elementaren Rechtsbrüchen geprägt. Besonders gravierend war, dass ihm ein selbstgewählter Verteidiger aus dem Ausland versagt wurde und Berufungsmöglichkeiten an das Reichskammergericht in Wetzlar und den Reichshofrat in Wien, die ihm als Juden zustanden, willkürlich unterbunden wurden. Eine Klage seines Halbbruders Daniel Süßkind Oppenheimer beim Reichskammergericht auf sofortige Haftentlassung wurde auf Intervention der württembergischen Regierung, die davon erfahren hatte, niedergeschlagen. Die Wahrnehmung der Pflichtverteidigung durch den Tübinger Hofgerichtsadvokaten Michael Andreas Mögling, der sich zunächst dagegen gesträubt hatte, verlief innerhalb der ihm vom Gericht zugewiesenen Rolle in einer prozeduralen Farce; sie war auch von persönlichem Opportunismus geprägt. Keiner der nebulösen Anklagepunkte, die man konstruierten wollte, ließ sich verifizieren. Die Begründung des rein politisch motivierten Todesurteils, das nachweislich von Anfang an feststand, blieb völlig vage. Benannt wurden nur „an Herrn und Land verübte verdammliche Mißhandlungen“ (Emberger, 2. Auflage 2013, 80, Quelle 38). Die Vollstreckung wurde in Stuttgart vor einem massenhaften Publikum inszeniert, das zum Teil von weither angereist war. Am 4. Februar 1738 wurde Oppenheimer auf dem Galgenberg vor den Toren der Stadt an einem hohen Galgen erdrosselt und in einen am Galgen angebrachten Käfig gehoben. Bei der Hinrichtung sprach Oppenheimer, für den in der Haft der Glaube seiner Herkunft hohe Bedeutung gewonnen hatte, das jüdische Glaubensbekenntnis. Bis unter den Galgen immer wieder vorgenommene Bedrängungen, zum evangelischen Glauben zu konvertieren, hatte er strikt zurückgewiesen. Den Leichnam ließ man sechs Jahre lang an dem Galgen im Käfig hängen. Nach der Abnahme wurde er vor Ort verscharrt. Mit Oppenheimer hatte man Luciana Fischer verhaftet, seit Herbst 1736 seine Lebensgefährtin und einzige Frau, mit der er eine festere Beziehung eingegangen war. Die Nachricht, dass sie im Ludwigsburger Zucht- und Arbeitshaus einen Sohn zur Welt gebracht hatte und das Kind dort bald verstorben war, hatte man ihm bis zu seinem Tod verschwiegen. Luciana Fischer wurde vermutlich im Frühjahr oder Sommer 1738 mit Landesverweis aus der Haft entlassen; ihr weiteres Schicksal ist unbekannt. Die Prozesse gegen die Mitbeschuldigten aus der württembergischen Beamtenschaft, die von Anfang an eine ungleich bessere Behandlung erfuhren, waren zwar teils mit langer Haft oder Hausarrest verbunden, verliefen aber mehr oder weniger im Sande. Die zahlreichen Untersuchungshäftlinge aus der Dienerschaft und dem Umfeld Oppenheimers wurden nach und nach freigelassen. Auskunft über die Behandlung seines gleich nach der Arretierung konfiszierten Vermögens geben die Akten der 1737 eingerichteten „Süßischen Inventur-Deputation“. Nicht zuletzt belegen sie, in welchem Maße sich bereits seit April 1737 Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts und besonders auch seine beamteten Gegner an der Versteigerung von Waren und Gegenständen aus seinem persönlichen Besitz beteiligt haben. Das widerrechtliche Vorgehen gegen Oppenheimer war von Anbeginn an begleitet von einer Flut hasserfüllter Schmähschriften. Damit setzte eine Medialisierung des Geschehens ein, die bis in unsere Tage fortwirkt. Der abscheuliche antisemitische Film „Jud Süß“ von Veit Harlan aus dem Jahr 1940 stand in einer langen Tradition von Darstellungen mit antijüdischen Stereotypen, in denen gezielt Tatsachen und Kontexte verfälscht wurden. Die politische Funktion des an Oppenheimer vollzogenen Unrechts lässt sich auf den Punkt bringen: Seines Rückhalts bei Herzog Karl Alexander beraubt, wurde der schutzlos gewordene Jude als „schlechter Berater“ des Herzogs diffamiert und zum „Sündenbock“ für dessen Politik gemacht. „Die Landschaft konnte mit Nachdruck auf die Verletzung ihrer angestammten Rechte verweisen und deren Wiederherstellung verlangen und sich doch gleichzeitig dem Herrscherhaus treu verbunden fühlen“ (Auge, 2004, 399). Zum Tragen kam dabei freilich auch eine gerade in Württemberg seit Jahrhunderten tief verwurzelte Judenfeindschaft. |
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| Quellen: | HStAS Bestand A 48/14 und zahlreiche weitere Bestände; wichtige Überlieferungen v. a. auch in der UB Tübingen, im StA Darmstadt, im Institut für Stadtgeschichte/Stadtarchiv Frankfurt a. M. sowie in weiteren Archiven; vgl. unter Literatur: Haasis, 2001, 477; Brüser, 2010, XII – XV; Editionen ausgewählter Quellen vgl. unter Literatur bei: Stern, 1929; Haasis, 1994; Emberger, 2. Auflage 2013; Haasis, 2012. |
| Nachweis: | Bildnachweise: Ein gesichertes Bildnis ist nicht überliefert. Mit der medialen Flut wurden unzählige Spottbilder produziert, bei denen es sich jedoch um gezielt verfälschende Darstellungen handelt; zu dieser Überlieferung vgl. v. a. Gerber, 1990 (vgl. Literatur). |
Literatur + Links
| Literatur: | (Auswahl seit 1900) H. Hayn, Süß-Oppenheimer-Bibliographie. Ein Beitrag zur Kuriositäten-Literatur, in: Zeitschrift für Bücherfreunde, 8/2, 1904/05, 448 – 452; S. Stern, Jud Süß. Ein Beitrag zur deutschen und jüdischen Geschichte, 1929, Nachdruck 1973; G. Emberger, Verdruß, Sorg und Widerwärttigkeiten. Die Inventur und Verwaltung des Jud Süßischen Vermögens 1737 – 1772, in: ZWLG 40 (1981), 369 – 375; J. R. Wolf, Joseph Süß Oppenheimer („Jud Süß“) u. die Darmstädter Goldmünze. Ein Beitrag zur hessen-darmstädtischen Finanzpolitik unter Landgraf Ernst Ludwig, in: Neunhundert Jahre Geschichte der Juden in Hessen. Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, 1983, 215 – 261; B. Gerber, Jud Süß. Aufstieg und Fall im frühen 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Historischen Antisemitismus- und Rezeptionsforschung, 1990; H. G. Haasis, Joseph Süß Oppenheimers Rache. Erzählung, biographischer Essay, Dokumente aus der Haft und dem Prozeß, 1994; ders., Joseph Süß Oppenheimer, genannt Jud Süß. Finanzier, Freidenker, Justizopfer, 1998, als Taschenbuch 2001; P. Baumgart, Oppenheimer, Joseph Süß, in: NDB 19 (1998), 571 f.; G. Emberger, Joseph Süß Oppenheimer Vom Günstling zum Sündenbock, in: Politische Gefangene in Südwestdeutschland, hg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, 2001, 31 – 52 mit 282 f.; P. H. Wilson, Der Favorit als Sündenbock. Joseph Süß Oppenheimer (1698 – 1738), in: M. Kaiser/A. Pecar (Hgg.), Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in d. Frühen Neuzeit, ZHF, Beiheft 32, 2003, 155 – 176; G. Emberger/R. Ries, Der Fall Joseph Süß Oppenheimer. Zum historischen Kern und den Wurzeln seiner Medialisierung, in: A. Przyrembel/J. Schönert (Hgg.), Jud Süß. Hofjude, literarische Figur, antisemitisches Zerrbild, 2006, 29 – 55; O. Auge, Holzinger, Enzlin, O. Günstlingsfälle am spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hof der Württemberger, in: J. Hirschbiegel/W. Paravicini (Hgg.), Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis 17. Jahrhundert, 2004, 365 – 399; R. Kretzschmar, Eine Vorlage für den Film „Jud Süß“? Die Akten zum „Kriminalprozess gegen Joseph Süß Oppenheimer“ und ihre Nutzung im Nationalsozialismus, in: ZWLG 66 (2007), 505 – 511; J. Brüser, Herzog Karl Alexander von Württemberg und die Landschaft (1733 bis 1737). Katholische Konfession, Kaisertreue und Absolutismus, 2010; V. Gallé (Hg.), Joseph Süß Oppenheimer. – ein Justizmord. Historische Studien zur Situation der Juden im Südwesten und der Hofjuden im 18. Jahrhundert. Dokumentation des wissenschaftlichen Symposiums der Stadt Worms am 12. September 2009, 2010; G. Emberger/R. Kretzschmar (Hgg.), Die Quellen sprechen lassen. Der Kriminalprozess gegen Joseph Süß Oppenheimer 1737/38, 2009, 2. Auflage 2013; G. Emberger, Joseph Süß Oppenheimer genannt „Jud Süß“. Stationen seines Lebens und Sterbens. Ludwigsburg – Hohenasperg – Stuttgart, in: ebd., 39 – 97; J. Koch, Joseph Süß Oppenheimer, genannt „Jud Süß“. Seine Geschichte in Literatur, Film u. Theater, 2011; D. Jütte, Das Zeitalter des Geheimnisses. Juden, Christen und die Ökonomie des Geheimen (1400 – 1800), 2011, 158 – 169; T. Tölle, Der Fürst, die Finanzen und die Familien, in: ZWLG 71 (2012), 255 – 287; H. G. Haasis (Hg.), Totengedenkbuch für Joseph Süß Oppenheimer. Mit dem hebräischen Gedenkblatt von S. Schächter, übersetzt und neuer hebräischer Satz von Y. Mintzker, 2012; S. Brüggemann/R. Maier, Auf den Spuren jüdischen Lebens. Sieben Streifzüge durch Stuttgart, 2019, 134 – 137, 145 – 148, 187 f., 231 f., 237 f., 256 – 258; Y. Mintzker, Die vielen Tode des Jud Süß. Justizmord an einem Hofjuden, 2020. |
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