Württemberg, Ulrich, Herzog 

Andere Namensformen:
  • Eitel Heinrich
Geburtsdatum/-ort: 08.02.1487; Reichenweier/Elsaß
Sterbedatum/-ort: 06.11.1550;  Tübingen; begr. in der Stiftskirche Tübingen
Weitere Angaben zur Person: Religion: protestantisch
Verheiratet: 1511 Sabina, geb. von Bayern
Eltern: Vater: Graf Heinrich von Württemberg (nach August 1446-15.4.1519)
Mutter: Elisabeth, geb. von Zweibrücken-Bitsch (nach 1464-17.2.1487)
Geschwister: Maria (15.8.1496-28.12.1541)
Georg (I.) (4.2.1498-17./18.7.1558)
Kinder: 2; Anna (30.1.1513-29.6.1530), Christoph (12.5.1515-28.12..1568)
GND-ID: GND/118625357

Biografie: Horst Carl (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 103-106

Der ursprünglich auf den Namen Eitel Heinrich getaufte Prinz wurde bei seiner Firmung 1493 nach seinem Großvater Ulrich benannt und erhielt damit zugleich den Leitnamen der Dynastie. Seine Kindheit wurde von familiären Tragödien überschattet: Die Mutter starb nach seiner Geburt im Kindbett, der geistig gestörte Vater wurde 1490 auf Hohenurach festgesetzt. Der Knabe wurde von Eberhard im Barte in die Residenz geholt, dem 1496 als Vormund Ulrichs Onkel, Herzog Eberhard II., folgte. Als dieser 1498 im Zusammenspiel von König Maximilian und den Ständen des Herzogtums abgesetzt wurde, trat der elfjährige Ulrich an seine Stelle, zunächst unter vormundschaftlicher Regierung eines Regiments von Vertretern der Stände. 1503 jedoch erklärte ihn Maximilian vorzeitig für mündig, so daß er nun selbständig die Regierung des Herzogtums ausüben konnte.
Ulrichs Erziehung litt unter den mißlichen familiären und politischen Konstellationen, weil die diversen Vormünder den Knaben weitgehend sich selbst überließen und seine Ausbildung vernachlässigten. Für die Attribute adliger Standeskultur wie das Jagdwesen oder höfische Prachtentfaltung zeigte der junge Herzog früh ausgeprägte Neigungen und machte den Stuttgarter Hof zunächst zu einem der glänzendsten im Reich, doch humanistische Bildungsinhalte oder auch nur eine ausreichende Kenntnis des Lateinischen wurden ihm nicht vermittelt. Ein ausgeprägter und rücksichtsloser Eigensinn, gepaart mit tiefem Mißtrauen gegenüber den Personen der nächsten Umgebung belastete als Hypothek seiner Jugend auch die Regierungszeit des Herzogs.
Die Ehe Ulrichs mit Sabina von Bayern, der Nichte König Maximilians, war bereits 1498 verabredet worden und sollte den politischen Einfluß des Hauses Habsburg auf das junge Herzogtum auch dynastisch absichern. Nur widerstrebend fügte sich Ulrich in die als auferzwungen empfundene Verbindung, erst 1503 folgten Verlobung und 1511 die mit außerordentlicher Pracht begangene Hochzeit. Zwar gebar ihm Sabina 1513 die Tochter Anna und 1515 den Sohn Christoph, doch gestaltete sich die Ehe der beiden unvereinbaren Charaktere katastrophal. Das offenbar auch von den Zeitgenossen als skandalös bewertete Betragen des jungen Herzogs seiner Gemahlin gegenüber führte schließlich im November 1515 zur Flucht der Herzogin zu ihren Brüdern, den bayerischen Herzögen.
Das Scheitern der Ehe verschärfte die politische Krise, in die Ulrichs Herrschaft das Herzogtum führte. Hatte er zunächst in enger Anlehnung an Maximilian im pfälzischen Erbfolgekrieg 1504 sich militärisch profilieren und bedeutende territoriale Kriegsgewinne einstreichen können, so brach er 1512 aus der Rolle eines Juniorpartners der Habsburger in Südwestdeutschland aus. Der Verlängerung des Schwäbischen Bundes trat er nicht mehr bei, sondern suchte im Gegenzug eine fürstliche Allianz gegen diesen kaiserlichen Landfriedensbund zu schmieden. 1514 führten steigender Steuerdruck und Kritik am Regierungsgebaren der herzoglichen Beamten zum Bauernaufstand des „Armen Konrad“, den Ulrich nur durch Zugeständnisse an die „Ehrbarkeit“, die führenden Schichten der in den Landständen repräsentierten Landstädte, beenden konnte. Der Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 gab ihnen gegen eine Übernahme der herzoglichen Schulden beträchtliche Mitspracherechte im Herzogtum, Ulrich aber die Möglichkeit, den Aufruhr mit harter Hand zu unterdrücken.
Mit persönlicher Schuld belastete sich Ulrich 1515 durch den Mord an seinem Stallmeister Hans von Hutten auf der Jagd im Schönbuch. Er fühlte sich offenbar von Hutten bloßgestellt, weil dieser das Verhältnis Ulrichs mit seiner Gattin publik gemacht hatte. Die kaum kaschierte Tat brachte ihm die Feindschaft des weitverzweigten niederadligen Familienverbandes der Hutten ein, der im Humanisten Ulrich von Hutten seinen wortgewaltigen Propagandisten fand. In ihrer Sicht des Herzogs als eines „Tyrannen“ konnten sich seine Gegner durch das brutale Vorgehen gegen die Führer der Ehrbarkeit, die Gebrüder Breuning und den Canstatter Vogt Vaut, die Ulrich foltern und wegen Hochverrats hinrichten ließ, nur bestärkt fühlen. Mit solchen Maßnahmen verhinderte er jedoch die Bildung einer Opposition gegen seine Herrschaft im Lande und konnte sich auch gegen die zweimalige Verhängung der Acht durch Maximilian 1516 und 1518 behaupten. Erst durch den Überfall auf die Reichsstadt Reutlingen 1519, mit dem Ulrich von der Unsicherheit nach dem Tode Maximilians profitieren wollte, überspannte er den Bogen und brachte nun auch noch die Reichsstädte gegen sich auf. Der Schwäbische Bund ließ den Landfriedensbruch an seinem Mitglied nicht ungeahndet und vertrieb den von seinen eidgenössischen Söldnern im Stich gelassenen Herzog im Frühjahr 1519. Ein Versuch Ulrichs, sein Herzogtum noch im gleichen Jahr zurückzuerobern, scheiterte nach Anfangserfolgen.
Das persönliche Desaster Ulrichs drohte auch zur Katastrophe für die Dynastie zu werden: Der Schwäbische Bund überließ 1520 das Herzogtum Württemberg zur Begleichung der Kriegskosten Karl V., der es der habsburgischen Hausmacht zuschlug und 1522 an seinen jüngeren Bruder Ferdinand abtrat. Der exilierte Herzog Ulrich konnte sich lediglich in Mömpelgard und auf der Bergfeste Hohentwiel behaupten, unterstützt von einigen eidgenössischen Orten und dem französischen König Franz I. Immerhin konnte er auch im Herzogtum selbst noch mit Anhängern rechnen, die gegen die enge Zusammenarbeit von Ehrbarkeit und habsburgischem Regiment opponierten. Als Ulrich den Aufstand der Bauern im Südwesten des Reiches zur Rückkehr ins Herzogtum nutzen wollte, scheiterte seine Militäraktion jedoch im Februar 1525 vor den Mauern Stuttgarts.
Zur entscheidenden Wendemarke in Ulrichs Leben wurde seine Hinwendung zur Reformation, die sich zwischen 1524 und 1526 vollzog und in der Berufung Guillaume Farels als Prediger nach Mömpelgard ihren Ausdruck fand. Seine Sache verband er damit zugleich mit der des neuen Glaubens, bei dessen führendem Politiker Landgraf Philipp von Hessen Ulrich seit 1526 Aufnahme fand. Die Unterstützung des Landgrafen ermöglichte schließlich 1534 die Rückeroberung Württembergs, wenngleich der Friedensschluß von Kaaden (29. Juni 1534) Ulrich den Besitz seines Herzogtums nur in Form eines österreichischen Afterlehens zugestand.
Die letzte Lebens- und Regierungszeit Ulrichs ab 1534 stand im Zeichen der Durchführung der Reformation in Württemberg, bei der ihm bedeutende Reformatoren (Ambrosius Blarer, Erhard Schnepf, Johannes Brenz) zur Seite standen. Der Versuch eines Kompromisses zwischen oberdeutsch-zwinglianischer und lutherischer Richtung scheiterte jedoch rasch, als sich das Herzogtum 1537 der Wittenberger Konkordie anschloß und Blarer 1538 entlassen wurde. Mit ihrer eindeutig lutherischen Orientierung folgte die württembergische Reformation dem Typus der obrigkeitlich geprägten Fürstenreformation im Reich. Ulrich drückte ihr mit der ihm eigenen Energie, auch Rücksichtslosigkeit, den Stempel auf: 1536 waren mit der Gottesdienstordnung, der Landesordnung sowie der Säkularisierung von Kirchengut und Klöstern frühzeitig die entscheidenden Fundamente für ein konsequentes landesherrliches Kirchenregiment gelegt. Wenngleich der Herzog das Kirchengut zunächst vor allem zur Sanierung der katastrophalen Finanzlage nutzte, wurde 1536/1537 mit der Stiftung eines theologischen Stipendiums zur Ausbildung evangelischer Pfarrer, der Neuordnung der Universität Tübingen (neue Statuten 1537) und schließlich mit der Stuttgarter Schulordnung 1547 auch das Bildungswesen in die reformatorische Politik miteinbezogen. Die Visitationsordnung von 1547 institutionalisierte ein Mittel, mit dem Ulrich und seine theologischen Mitstreiter kirchenpolitische Maßnahmen und obrigkeitliche Kontrolle effizient miteinander verknüpfen konnten.
Seit 1536 gehörte Württemberg dem Schmalkaldischen Bund an, in dessen Niederlage gegen Karl V. 1546/1547 das Herzogtum somit verstrickt wurde. Für Ulrich bedeutete dies noch einmal eine existenzielle Gefährdung seiner Herrschaft und ihrer reformatorischen Errungenschaften. Im Heilbronner Vertrag (3./8. Januar 1547) mußte er dem siegreichen Kaiser die Besetzung von Teilen des Herzogtums und hohe Kriegsentschädigungen zugestehen. Ein demütigender Fußfall verhinderte die Aufnahme eines „Felonieprozesses“ wegen Verletzung der im Kaadener Vertrag eingegangenen Lehenspflichten gegenüber König Ferdinand nicht. Das „Interim“ mußte 1548 auch in Württemberg eingeführt werden und hatte einen Massenexodus evangelischer Pfarrer zur Folge.
Mit der ihm eigenen Zähigkeit taktierte Ulrich hinhaltend und politisch geschickt, doch war bei seinem Tod am 6. November 1550 die Situation noch immer ungeklärt und bedrohlich. Erst seinem Sohn Christoph, dem der Vater zeitlebens mit großem Mißtrauen begegnete, war es vergönnt, die politische Krise zu meistern und die Reformation im Herzogtum konsequent fortzuführen.
Quellen: HStA Stuttgart, A- Bestände.
Württ. Landesbibliothek Stuttgart.
StA Marburg, Politisches Archiv des Landgrafen Philipp.
HHStA Wien, RK Württembergica.
BayHStA München, Bestand Kurbayern Äußeres Archiv.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Werner-Ulrich Deetjen, Studien zur Württembergischen Kirchenordnung Herzog Ulrichs 1534–1550, Stuttgart 1981.
Volker Press, Herzog Ulrich (1498–1550), in: 900 Jahre Haus Württemberg, hrsg. von Robert Uhland, Stuttgart 1984, S. 110–135.
ders., Ein Epochenjahr der württembergischen Geschichte. Restitution und Reformation 1534, in: ZWLG 47 (1988), S. 203–234.
Heinrich Ulmann, Fünf Jahre württembergischer Geschichte unter Herzog Ulrich, 1515 bis 1519, Leipzig 1867.
J. Wille, Philipp der Großmütige und die Restitution Ulrichs von Württemberg. 1526 bis 1535, Tübingen 1882.
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