Württemberg-Stuttgart, Ulrich V., Graf 

Andere Namensformen:
  • der Vielgeliebte
Geburtsdatum/-ort: 1413
Sterbedatum/-ort: 01.09.1480;  Leonberg; begr. in der Stiftskirche Stuttgart
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: 29.1.1441 Margarethe, geb. von Cleve
9.9.1444 Elisabeth, geb. von Bayern-Landshut
11.11.1453 Margarethe, geb. von Savoyen
Eltern: Vater: Graf Eberhard IV. von Württemberg (1388-2.7.1419)
Mutter: Henriette, geb. von Mömpelgard (zwischen 1384 und 1391-14.2.1444)
Geschwister: Anna (1408-2. oder 16.4.1471)
Ludwig I. (vor dem 31.10.1412-23./24.9.1450)
Kinder: 8; Katharina (7.12.1441-28.6.1497), Eberhard VI./II. (vermutlich 1.2.1447-17.2.1504), Margarethe (zwischen 1445 und 1450-21.7.1479), Heinrich (nach August 1446-15.4.1519), Elisabeth (23.12.1450-6.4.1501), Helene (nach 1453-19.2.1506), Margarethe (nach 1453-21.4.1470), Philippine (nach 1453-4.6.1475)
GND-ID: GND/121765482

Biografie: Thomas Fritz (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 86-89

Nachdem sein Vater bereits früh verstorben war, übernahm 1419 ein Rat, bestehend aus seiner Mutter und württembergischen Räten die Vormundschaft über Ulrich und seinen ein Jahr älteren Bruder Ludwig. Während Ludwig bereits im Alter von vierzehn Jahren 1426 für mündig erklärt wurde, wurde Ulrich erst im Jahre 1433 zur Mitregierung zugelassen. Die Brüder führten die Regierung zunächst einige Jahre gemeinschaftlich, bis 1441 Graf Ulrich die Teilung des Landes durchsetzte. Auslöser war vermutlich die Heirat Ulrichs mit Herzogin Margarete, die unmittelbar vor der Teilung, im Januar 1441, stattfand. Die Teilung erfolgte nach „Raut vnser Rett vnd getruwen“ sowie unter Billigung der Mutter Henriette, wurde am 23. April 1441 paraphiert und war zunächst auf vier Jahre beschränkt. Man erklärte den Neckar zur Scheidelinie, wobei Ludwig den westlichen und Ulrich den östlichen Landesteil erhalten sollte. Aber bereits am 25. Januar 1442 erfolgte mit dem Nürtinger Vertrag eine zweite und zeitlich unbegrenzte Teilung. Sie berücksichtigte genauer die Erträge der einzelnen Städte und Ämter, wobei Ludwig den südlichen und westlichen Teil erhielt, Ulrich den nördlichen und östlichen. Zwischen den Brüdern herrschte persönlich gutes Einvernehmen, auch wenn sie politisch verschiedene Wege gingen. Ulrich zeigte sich bald reichspolitisch aktiv und betrieb eine königstreue Politik. Er unterstützte 1444 das Haus Habsburg im Kampf gegen die Eidgenossen im Alten Zürichkrieg. Ulrich pflegte engen Kontakt mit seinen fürstlichen Genossen, vor allem mit Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg, mit dem ihn eine persönliche Freundschaft zeitlebens verband. Sie bildeten mit dem Erzbischof Dieter von Mainz und dem Markgrafen Jakob von Baden den Kern des Mergentheimer Bundes, welcher, Ende der 1440er Jahre geschlossen, zunehmend eine Spitze gegen die Reichsstädte entwickelte. Die Spannungen zwischen Fürsten und Städten erreichten ihren Höhepunkt in der Fehde zwischen Markgraf Albrecht und der Stadt Nürnberg 1449, die zum letzten Städtekrieg führte. Graf Ulrichs Hauptgegner war Esslingen, das, dank königlicher Privilegierung, seinen Zoll stark erhöht und ausgedehnt hatte und die wichtigen Zoll- und Geleiteinnahmen Württembergs minderte. Es gelang Ulrich im Verlauf des Krieges, die Truppen Esslingens und des schwäbischen Städtebunds unter der Führung Ulms mehrfach zu besiegen (1. September 1449 Schlacht bei Gmünd, 3. November 1449 Schlacht auf der Plienshalde bei Esslingen). Jedoch konnten weder Ulrich noch die anderen Fürsten, trotz ihrer Feldüberlegenheit, einen entscheidenden Vorteil über die Reichsstädte gewinnen. Graf Ulrich konnte bei den Friedensverhandlungen zwar durchsetzen, daß die Esslinger auf die Zollerhöhung verzichteten, aber er konnte nicht verhindern, daß sich die Stadt unter den Schutz der Markgrafen von Baden begab und sich damit seinen hegemonialen Bestrebungen vorläufig entzog. 1450 starb Ulrichs Bruder Ludwig, über dessen beide Söhne ihm die Vormundschaft zufiel. Darüber geriet er bald in Streit mit dem Pfalzgrafen Friedrich dem Siegreichen, der mütterlicherseits ebenfalls ein Onkel der jungen Grafen war und einen Anteil an der Vormundschaft für sich beanspruchte. Diese Differenzen wurden noch verschärft durch die Heirat mit Margarethe von Savoyen, Witwe des Kurfürsten Ludwig IV. von der Pfalz und Schwägerin Pfalzgraf Friedrichs, als dieser sich weigerte, ihr Wittum in voller Höhe auszuzahlen und schließlich 1457 die Zahlungen ganz einstellte. Die zunehmenden Spannungen führten 1458 beinahe zu einem Krieg zwischen der Pfalz und Württemberg-Stuttgart, als Graf Ulrich die Burg Widdern, in der auch einige pfälzische Lehensleute saßen, als Raubschloß zerstörte. Im Reich waren zu dieser Zeit durch den machtpolitischen Gegensatz zwischen den Wittelsbachern und dem Kaiser zwei Bündnissysteme entstanden, die sich drohend gegenüberstanden, wobei der einen Seite Herzog Ludwig von Bayern-Landshut, Pfalzgraf Friedrich und der Bruder des Kaisers, Herzog Albrecht angehörten, auf der anderen Seite Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles und Erzbischof Dieter von Mainz sich verbündeten. Ulrich schloß sich letzteren an. Er tat dies sowohl aus persönlicher Neigung als auch aus politischem Kalkül, indem er sich einen Rückhalt gegen die Pfalz sichern wollte. 1460 kam es zu ersten Kampfhandlungen zwischen den beiden Parteien, die ohne klare Entscheidung blieben. Nach einem Waffenstillstand von kurzer Dauer wurde 1461 vom Kaiser erneut der Reichskrieg gegen Herzog Ludwig von Bayern ausgerufen. Ulrich übernahm zusammen mit Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg die Reichshauptmannschaft gegen den Wittelsbacher, und in der kurze Zeit später ausbrechenden Mainzer Stiftsfehde (1461–63) unterstützte er auf kaiserlichen wie päpstlichen Befehl den Kampf Adolfs von Nassau gegen den abgesetzten Dieter von Isenburg und den Pfalzgrafen Friedrich, so daß er sich gezwungen sah, im Osten und im Norden einen Zweifrontenkrieg zu führen. Nach wechselvollen Kämpfen unternahm Graf Ulrich Ende Juni 1462 mit dem dritten Reichshauptmann, Markgraf Karl von Baden und dessen Bruder, Bischof Georg von Metz, einen Streifzug in pfälzisches Gebiet, der zur Schlacht von Seckenheim am 30. Juni 1462 führte. Die drei Fürsten erlitten eine katastrophale Niederlage und gerieten in pfälzische Gefangenschaft. Sie mußten sich mit immensen Lösegeldern freikaufen. Graf Ulrich hatte 100.000 Gulden zu bezahlen und kehrte erst am 27. April 1463 nach Stuttgart zurück. Die späteren Jahre seiner Herrschaft standen im Zeichen der Bewältigung der Folgen der Niederlage. Politisch gelang es Ulrich durch ein Bündnis mit seinem Schwager, Herzog Ludwig von Bayern, die Umklammerung durch die Wittelsbacher aufzubrechen, während er weiterhin auf die Unterstützung des kaiserlich-brandenburgischen Lagers achtete. Erfolgreich war er bei dem Versuch, den württembergischen Einfluß auf die kleineren Reichsstände in Schwaben zu verstärken und mit Grafen (Hohenlohe, Zollern, Werdenberg, Helfenstein), Reichsstädten (Ulm, Esslingen, Gmünd, Reutlingen, Weil, Giengen, Aalen) und Rittern (Gesellschaften mit St. Jörgenschild, Zehntgericht), durch zahlreiche Einungen abgesichert, allmählich ein Bündnissystem aufzubauen, das bereits Ähnlichkeiten mit der Mitgliederstruktur des späteren Schwäbischen Bundes aufwies. Reichspolitisch bedeutsam war 1465 das Projekt einer Koadjutorschaft seines Sohnes Heinrich im Erzstift Mainz, das durch Markgraf Albrecht Achilles stark forciert wurde, jedoch sowohl am Widerstand des Erzbischofs Adolf als auch am Pfalzgrafen Friedrich scheiterte, der nicht zulassen konnte, daß das bedeutende mainzische Territorium unter den Einfluß der kaiserlichen Partei geriet. In den Burgunderkriegen unterstützte Graf Ulrich den Kaiser bei der Belagerung von Neuss 1474, mußte sich allerdings wegen der Gefangenschaft seines Sohnes, Graf Heinrichs, durch Karl von Burgund vorsichtig verhalten. In Konstanzer Schisma (1474–1480) unterstützte er den päpstlichen Kandidaten Ludwig von Freyberg gegen den kaiserlichen, Otto von Sonnenberg, was zu einer kurzfristigen Trübung des Verhältnisses zum Reichsoberhaupt führte.
Unter dem Eindruck der Streitigkeiten um die Vormundschaft über seine beiden Neffen Graf Ludwig II. und Eberhard V. war das Verhältnis zum Uracher Landesteil bis 1459 zunehmend schlechter geworden. Der Gipfelpunkt war die Flucht Graf Eberhards und die Aufhebung Ulrichs Vormundschaft durch die Uracher Landstände. Ulrich korrigierte danach rasch seine Haltung und erkannte Eberhard V. uneingeschränkt an. Während des Reichskriegs setzte er gemeinsam mit dem Kaiser und mit Brandenburg Eberhard im Bart solange unter Druck, bis dieser schließlich ebenfalls die Reichshauptmannschaft gegen Herzog Ludwig von Bayern annahm. Nach dem Krieg schlossen sich beide Landesherren politisch immer enger aneinander und gingen 1473 einen Hausvertrag ein, der die gemeinsame Erbfolge regelte und bereits die Möglichkeit der Wiedervereinigung erkennen ließ. Gegen seinen renitenten Sohn, Graf Eberhard den Jüngeren, suchte Graf Ulrich gegen Ende seines Lebens Unterstützung bei Graf Eberhard dem Älteren, der dadurch zunehmenden Einfluß im Stuttgarter Landesteil gewann.
Graf Ulrich berief unter dem Druck der pfälzischen Bedrohung 1457 erstmals einen Landtag nach Stuttgart ein, um sich der Unterstützung der Ritterschaft und der Landschaft zu versichern. Die Landschaft drängte Ulrich ohne Erfolg, den riskanten Konfrontationskurs gegen die Pfalz zu beenden. Nach der Niederlage von Seckenheim mußte er erneut die Landstände einberufen. Er ersuchte sie um finanzielle Unterstützung, um die durch den Krieg stark angewachsenen Schulden wieder in den Griff zu bekommen. Sie wurde gewährt, allerdings nur unter politischen Auflagen. Die zunehmenden Schulden wuchsen in Württemberg-Stuttgart dennoch zu einem immer drängenderen Problem heran und beeinträchtigten den politischen Spielraum des Grafen zunehmend und begünstigten im Gegenzug den Aufstieg der Landschaft.
Graf Ulrich, persönlich sehr fromm, verstärkte den herrschaftlichen Zugriff auf die Kirchenorganisation in seinem Landesteil durch Zurückdrängung der bischöflichen Gerichtsgewalt. In diesem Zusammenhang sind auch die Gründungen der Chorherrenstifte in Göppingen, Backnang und Lauffen zu sehen, deren Mitglieder, zusammen mit den Chorherren des Stifts in Stuttgart, das Personal für eine geistliche Gerichtstätigkeit bildeten, die allmählich die bischöfliche zu ersetzen suchte. Ebenso energisch betrieb Graf Ulrich die Reform der Klöster, die seiner Schutzherrschaft unterstanden und band sie dadurch auch politisch stärker an das Territorium. Durch die päpstliche Bulle vom 6. März 1459, welche den württembergischen Grafen eine Reform aller Klöster in ihrem Gebiet erlaubte, erhielt diese Tätigkeit eine rechtliche Grundlage. 1473 gründete Ulrich in Stuttgart ein Dominikanerkloster.
Die besondere Vorliebe des kunstsinnigen Grafen galt dem Bauwesen. Unter seiner Herrschaft erlebte Stuttgart eine erste Blüte. Er ließ die Altstadt durch die Anlage der nördlichen „Reichen Vorstadt“ erweitern, legte dort 1471 den Grundstein für die Liebfrauenkirche, die Klosterkirche des Dominikanerklosters, ließ seit 1470 das Langhaus der Leonhardskirche ausbauen und vollendete unter Leitung seiner Baumeister Hans und Aberlin Jörg (Vater und Sohn) die Hauptkirche der Stadt, die Stiftskirche. Ebenso geht die Errichtung des sogenannten Herrenhauses 1450 auf dem Marktplatz, in dem das Stadtgericht tagte, auf ihn zurück. Unter der Leitung seiner Baumeister aus der Familie Jörg entstanden wesentliche Teile der spätgotischen Kirchen in Marbach, Balingen und Schorndorf. Die Stiftung der Göppinger Oberhofenkirche geht auf den Grafen und seine Frau Elisabeth zurück. Er hatte somit seinen Anteil an der Entstehung der neckar-schwäbischen spätgotischen Kunstlandschaft.
Seinen Beinamen verdankte Graf Ulrich seinem vielfach überlieferten leutseligen Charakter: „ein solcher holdseliger und gegen meniglich freuntlicher Herr gewesen, das er daher den zunamen bekommen, Beneamatus, das ist der vil, oder Wolgelibt“ (Oswald Gabelkover). Während die Chronisten des 16. und 17. Jahrhunderts noch sein prachtvolles Auftreten, seine Vorliebe für ritterliche Betätigungen wie Turnier, Tanz, Feste und vor allem für die Jagd rühmten, trübte sich im Lauf des 19. Jahrhunderts sein Bild in der Landesgeschichtsschreibung immer mehr und verblaßte neben dem des erfolgreichen Neffen Eberhard im Bart.
Quellen: HStA Stuttgart, A-Bestände.
Württembergische Regesten.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Peter Haußmann, Die Politik der Grafen von Württemberg im Konstanzer Schisma der Jahre 1474–1480, in: Josef Engel (Hrsg.), Mittel und Wege früher Verfassungspolitik. Stuttgart 1979, S. 320–355.
Christian Friedrich Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Graven, Bände 2 und 3, Tübingen 1767/68.
ADB 39 (1895), S. 235–237.
Christoph Friedrich von Stälin, Wirtembergische Geschichte Band 3, Stuttgart 1856.
Dieter Stievermann, Die württembergischen Klosterreformen des 15. Jahrhunderts. Ein bedeutendes landeskirchliches Strukturelement des Spätmittelalters und ein Kontinuitätsstrang zum ausgebildeten Landeskirchentum der Frühneuzeit, in: ZWLG 44 (1985), S. 65–104.
Württemberg im Spätmittelalter, Katalog zur Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und der Württembergischen Landesbibliothek, Stuttgart 1985.
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