Württemberg, Friederike Sophie Dorothea, Herzogin 

Andere Namensformen:
  • geb. von Brandenburg-Schwedt
Geburtsdatum/-ort: 18.12.1736; Schwedt
Sterbedatum/-ort: 09.03.1798;  Stuttgart; begr. in der Gruft (Protestantische Abteilung) der Schlosskirche Ludwigsburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: protestantisch
Verheiratet: 1753 Herzog Friedrich Eugen von Württemberg
Eltern: Vater: Markgraf Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Schwedt
Mutter: Sophie, geb. Prinzessin von Preußen
Kinder: 12; Friedrich II./I. (6.11.1754-30.10.1816), Ludwig (Louis) (30.8.1756-20.9.1817), Eugen (I.) Friedrich Heinrich (21.11.1758-20.6.1822), Sophie Dorothee (Maria Feodorowna) (23.10.1759-5.11.1828), Wilhelm (27.12.1761-10.8.1830), Ferdinand (21.10.1763-20.1.1834), Friederike Elisabeth Amalie Auguste (27.7.1765-24.11.1785), Elisabeth Wilhelmine Luise (21.4.1767-18.2.1790), Wilhelmine (3.6.1768-22.10.1768), Carl Friedrich Heinrich (3.5.1770-22.8.1791), Alexander (I.) (24.4.1771-4.7.1833), Heinrich Friedrich Karl (3.7.1772-28.7.1838)
GND-ID: GND/136923534

Biografie: Gabriele Haug-Moritz (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg S. 287

Die aus einer sehr vornehmen, aber materiell wenig gutsituierten Familie stammende Nichte Friedrichs II. von Preußen verbrachte Kindheit und Jugendjahre in Schwedt und seit ihrem zehnten Lebensjahr sommers in Berlin. Sie genoß – einer königlichen Prinzessin angemessen – eine gute Ausbildung, vor allem Sprach-, Religions- und Zeichenunterricht. Wie ihre Cousine Friederike 1748 heiratete sie 1753 ins Haus Württemberg. Die Ehe mit Friedrich Eugen, der sich von der Schönheit der Prinzessin beeindruckt gezeigt hatte, war eine standesgemäße, in Anbetracht der Tatsache aber, daß es sich um einen drittgeborenen Sohn handelte, für sie keine sehr vorteilhafte Verbindung. Sie war in erster Linie zustande gekommen, um das württembergisch-preußische Einvernehmen zu befestigen. „Dorothee, née de Prusse“, wie sie zeitlebens, ihre vornehme Abstammung betonend, die meisten Briefe ihrer umfangreichen politischen Korrespondenz zu unterzeichnen pflegte, gebar ihrem Gemahl in achtzehn Jahren zwölf Kinder. Die Kindererziehung – gleichgültig, ob es sich um Söhne oder Töchter handelte – wurde im Heiratsvertrag ihrer „mütterlichen Obsorge“ unterstellt. Diese in ihrer Zeit ungewöhnliche Bestimmung, da in anderen Ehetraktaten allenfalls die Erziehung der Töchter der Mutter zugestanden wurde, war ihrer vornehmen Abkunft geschuldet; sie ermöglichte es aber auch, die Weichen zu stellen, um die aus der konfessionsverschiedenen Ehe stammenden Kinder im Glauben der Mutter aufwachsen zu lassen. Festgeschrieben wurde die evangelische Konfession der Kinder allerdings erst 1769 gegen eine Apanageerhöhung um 20.000 Gulden, die der engere landschaftliche Ausschuß bewilligte. Finanzielle Sorgen der großen Familie begleiteten denn auch den Lebensweg Dorotheas, der sie an der Seite ihres Gemahls über Treptow (bis 1769), Mömpelgard (bis 1792) und Bayreuth nach Stuttgart führte. Als sie 1798, zwei Monate nach dem Tod Herzog Friedrich Eugens starb, hatte sie den Tod von vier Kindern erleben müssen, durch die vorteilhaften Eheschließungen ihrer Töchter aber auch Rang und Bedeutung des Hauses Württemberg im 19. Jahrhundert sichergestellt.
Quellen: HStA Stuttgart, Bestand G 237.
Ehren-Denkmal .. der ... Frau Friederika Dorothea Sophia ... Verewigt den 9. März 1798, Stuttgart 1798.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Bernard Goetz, Une famille princière à Montbéliard 1769–1792, in: Les ducs de Wurtemberg à Montbéliard de 1769 à 1793, Katalog zur Ausstellung, o.O o.J [1993], S. 27–29.
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