Hohenzollern-Sigmaringen, Johann; Graf und Fürst von

Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen verkaufen mit Bewilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerers, kaiserlichen und des Erzherzogs Maximilian zu Österreich und des Herzogs Maximilian zu Bayern Rats, geheimen Rats, obersten Hofmeisters und obersten Kammerers, an Konrad Sprenger, Bürger und Gerber zu Riedlingen, 130 Gulden zu Riedlingen gangbarer Währung ewigen Zinses aus ihrem eigenen Eichwald, das Ziegelholz genannt, mit Grund und Boden, Wunn und Weide, Trieb und Tratt und allen anderen Gerechtsamen (zwischen Sigmaringendorfer, Bingener und Unserer Frau zu Sigmaringen eigentümlichen Hölzern gelegen) für 2.600 Gulden Landeswährung, deren Empfang sie bestätigen und die zuvor der verstorbene Jakob Gleutz, Sprengers Schwiegervater (Schweher), zinsweise teils auch Sprenger selbst, von Enderlin Gleutz, Sprengers Schwager, innegehabt hatten. Der Zins ist ab 1618 jährlich auf Invocavit, 8 Tage vorher oder nachher zu entrichten. Die Käufer gestatten die Ablösbarkeit des Kapitals 1620, 1621, 1622 und 1623 mit je 500 Gulden und 1624 mit 600 Gulden samt davon zu zahlendem Zins (Interesse), außer bei Hochgewitter, Misswachs, Krieg oder anderen Zuständen., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Es wird bekundet: Dem Grafen Karl zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat, waren auf seine Anordnung hin von den Untertanen der beiden Grafschaften Sigmaringen und Veringen eine Eidsteuer und auf 10 Jahre ein Hilfsgeld, zahlbar jährlich auf 2 Termine, bewilligt worden. Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft zu Sigmaringen hatten eingewilligt und das Geld bis jetzt entrichtet. Da aber die Untertanen in den jetzt schweren und teuren Zeiten in arge Armut geraten sind, erlässt der Graf der Stadt Sigmaringen die Eidsteuer und noch ausstehende Hilfsgelder und verlangt an deren Stelle jährlich an Martini ab 1604 200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet). Der Graf verzichtet auf das Inventieren bei Todesfällen. Statt der bisher unterschiedslos beim Einzug ausländischer Personen erhobenen 20 Gulden bekommt der Graf in Zukunft nur noch 10 Gulden vom Mann und 2 Taler von der Frau. Für den Abzug gilt gleiches. Die bisher vom Fuder Wein erhobenen 8 Gulden Aufschlag werden nachgelassen, doch sollen die Wirte sich mit gutem Wein eindecken; Betrug mit Wein wird bestraft. Die Heiligenpflegschaften Unserer Lieben Frau zu Laiz, St.Johann und St. Elogius in und vor der Stadt werden der Stadt so überlassen, dass der Rat jährlich aus den Bürgern 2 Pfleger aufstellen soll, die von dem Grafen oder dessen Räten und Beamten vereidigt werden und dem Grafen oder dessen Verordneten jährlich Rechnung legen müssen. Gleich nach abgehörter Jahresrechnung sind Ausstände an Geld und Früchten bar zu erlegen. Überschüsse an Korn oder Geld können mit Einwilligung des Rats und der Obrigkeit an arme Leute abgegeben werden. Ebenso sollen für die Witwen und Waisen 2 Pfleger aus dem Rat oder der Gemeinde aufgestellt, vereidigt und jährlich mit der Rechnung abgehört werden. Weidbesuch über die Zeit kostet vom Schwein 4 Kreuzer, von jedem Fasel 2 Kreuzer Eckerichtgeld, die auf Lichtmess an die Untervogtei zu bezahlen sind. Die Stadt hat sich beschwert, dass die von Graf Karl und dessen Sohn Graf Johann und anderen in ihren Klagepunkten aufgeführten Personen gekauften Güter ohne die Lasten gekauft wurden. Der Graf erklärt, dass künftig Güter mit ihrer Beschwerde, Steuern, Diensten usw. gekauft werden sollen, wie auch die Behausung des verstorbenen Untervogts Georg Lerch und auch die von Graf Johann gekauften Güter in der Steuer und Schatzung geblieben seien; die früher erworbenen Güter sollen aber unbeschwert gelassen werden. Das gegen altes Herkommen in der Stadt erbaute Bierhaus soll außerhalb gebaut werden. Es werden 2 gleichlautende Verträge auf Pergament ausgefertigt. Links unter dem Umbug Unterschrift des Grafen Karl; rechts unter dem Umbug: Der Stadtschreiber Martin Pfleger bestätigt durch Unterschrift, dass dieser Vertrag vor Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde verlesen und besiegelt worden ist., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Die zwischen Schultheiß, Rat und Bürgerschaft der Stadt Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Ablach andererseits bestehenden Streitigkeiten wegen des Zutriebs und Mittriebs oder Besuchs von Wunn, Weide und Eckerich in den Hölzern der Stadt Sigmaringen und besonders im Bezirk Mengerhau werden mit Einwilligung von Präsident, Regenten und Räten der oberösterreichischen Lande durch Adam Keller, Lizentiat beider Rechte, kaiserlicher und fürstlicher Rat und Verwalter der Landgrafschaft Nellenburg, als Kommissar mit Einwilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, und durch Hans Wilhelm Fauber von Randegg, Obervogt der Herrschaft Gutenstein, nach Augenschein - es werden von Abgeordneten der beiden Parteien die Lauchen beritten - in folgender Weise beigelegt: Die von Ablach erhalten das Recht des Zutriebs in Wunn, Weide und Eckerich gemeinsam mit denen von Sigmaringen: Vom Stein, der in der Schweinlache liegt und Sigmaringer, Gögginger und Ablacher Eigentum scheidet, den Sigmaringer und Gögginger Eigentumslauchen nach hinauf in den Stein an Hessenhaid, von diesem den neu gemachten Weidlauchen nach hinunter in Buzenweiher in einen Stein, der an einer Eiche am Paulter Weg steht; von diesem dem Teich und den neu gemachten Weidlauchen nach hinab in den Stein im Stegwiesweiher, dem Teich nach hinab in einen Stein an einer kleinen Buche, in die ein Kreuz gehauen ist, am Krauchenwieser Weg. Von da im Faulbrunner Soppen in eine neu gelauchte Eiche neben dem Krauchenwieser Weg bis in einen Brunnen, bei dem "Heidinger heusslin"; gestanden. Vom dem Brunnen zwischen dem Waldersperg und dem Ried bis ans Ablacher Feld ins Eck, von da den Eigentumslauchen des Grafen zu Sigmaringen nach hinauf in den Stein, der ein Ecklauch ist und das Eigentum von Graf und Ablach scheidet. Diesen Eigentumslauchen nach bis in den Urhau, von dort in Nagelstein, den Lauchen nach bis wiederum in den vorgenannten Stein an der Schweinlache. - Die von Sigmaringen und Sigmaringendorf dürfen über folgenden Bezirk hinaus treiben: Von dem Stein, der im Ecklauch des Grafen und Ablacher Eigentum scheidet, dem Feld nach hinauf gegen Ablacher lichten Eichen und Blatten nach in den Urhau und von dort den Eigentumslauchen nach bis in den Nagelstein. Sie dürfen dort Wunn, Weide und Eckerich besuchen und nutzen. - Mit Einwilligung des Grafen zu Hohenzollern und Sigmaringen und des Obervogts der Herrschaft Gutenstein als Obrigkeiten der Parteien und auf Bitten der Parteien werden 2 gleichlautende Urkunden ausgefertigt und jeder Partei eine ausgehändigt. Rechts unter dem Umbug Unterschrift des "Adamus Keller, L(icentia)t(us), Commissarius"., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Die zwischen Schultheiß, Rat und Bürgerschaft der Stadt Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Ablach andererseits bestehenden Streitigkeiten wegen des Zutriebs und Mittriebs oder Besuchs von Wunn, Weide und Eckerich in den Hölzern der Stadt Sigmaringen und besonders im Bezirk Mengerhau werden mit Einwilligung von Präsident, Regenten und Räten der oberösterreichischen Lande durch Adam Keller, Lizentiat beider Rechte, kaiserlicher und fürstlicher Rat und Verwalter der Landgrafschaft Nellenburg, als Kommissar mit Einwilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, und durch Hans Wilhelm Fauber von Randegg, Obervogt der Herrschaft Gutenstein, nach Augenschein - es werden von Abgeordneten der beiden Parteien die Lauchen beritten - in folgender Weise beigelegt: Die von Ablach erhalten das Recht des Zutriebs in Wunn, Weide und Eckerich gemeinsam mit denen von Sigmaringen: Vom Stein, der in der Schweinlache liegt und Sigmaringer, Gögginger und Ablacher Eigentum scheidet, den Sigmaringer und Gögginger Eigentumslauchen nach hinauf in den Stein an Hessenhaid, von diesem den neu gemachten Weidlauchen nach hinunter in Buzenweiher in einen Stein, der an einer Eiche am Paulter Weg steht; von diesem dem Teich und den neu gemachten Weidlauchen nach hinab in den Stein im Stegwiesweiher, dem Teich nach hinab in einen Stein an einer kleinen Buche, in die ein Kreuz gehauen ist, am Krauchenwieser Weg. Von da im Faulbrunner Soppen in eine neu gelauchte Eiche neben dem Krauchenwieser Weg bis in einen Brunnen, bei dem "Heidinger heusslin"; gestanden. Vom dem Brunnen zwischen dem Waldersperg und dem Ried bis ans Ablacher Feld ins Eck, von da den Eigentumslauchen des Grafen zu Sigmaringen nach hinauf in den Stein, der ein Ecklauch ist und das Eigentum von Graf und Ablach scheidet. Diesen Eigentumslauchen nach bis in den Urhau, von dort in Nagelstein, den Lauchen nach bis wiederum in den vorgenannten Stein an der Schweinlache. - Die von Sigmaringen und Sigmaringendorf dürfen über folgenden Bezirk hinaus treiben: Von dem Stein, der im Ecklauch des Grafen und Ablacher Eigentum scheidet, dem Feld nach hinauf gegen Ablacher lichten Eichen und Blatten nach in den Urhau und von dort den Eigentumslauchen nach bis in den Nagelstein. Sie dürfen dort Wunn, Weide und Eckerich besuchen und nutzen. - Mit Einwilligung des Grafen zu Hohenzollern und Sigmaringen und des Obervogts der Herrschaft Gutenstein als Obrigkeiten der Parteien und auf Bitten der Parteien werden 2 gleichlautende Urkunden ausgefertigt und jeder Partei eine ausgehändigt. Rechts unter dem Umbug Unterschrift des "Adamus Keller, L(icentia)t(us), Commissarius"., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Die zwischen Schultheiß, Rat und Bürgerschaft der Stadt Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Ablach andererseits bestehenden Streitigkeiten wegen des Zutriebs und Mittriebs oder Besuchs von Wunn, Weide und Eckerich in den Hölzern der Stadt Sigmaringen und besonders im Bezirk Mengerhau werden mit Einwilligung von Präsident, Regenten und Räten der oberösterreichischen Lande durch Adam Keller, Lizentiat beider Rechte, kaiserlicher und fürstlicher Rat und Verwalter der Landgrafschaft Nellenburg, als Kommissar mit Einwilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, und durch Hans Wilhelm Fauber von Randegg, Obervogt der Herrschaft Gutenstein, nach Augenschein - es werden von Abgeordneten der beiden Parteien die Lauchen beritten - in folgender Weise beigelegt: Die von Ablach erhalten das Recht des Zutriebs in Wunn, Weide und Eckerich gemeinsam mit denen von Sigmaringen: Vom Stein, der in der Schweinlache liegt und Sigmaringer, Gögginger und Ablacher Eigentum scheidet, den Sigmaringer und Gögginger Eigentumslauchen nach hinauf in den Stein an Hessenhaid, von diesem den neu gemachten Weidlauchen nach hinunter in Buzenweiher in einen Stein, der an einer Eiche am Paulter Weg steht; von diesem dem Teich und den neu gemachten Weidlauchen nach hinab in den Stein im Stegwiesweiher, dem Teich nach hinab in einen Stein an einer kleinen Buche, in die ein Kreuz gehauen ist, am Krauchenwieser Weg. Von da im Faulbrunner Soppen in eine neu gelauchte Eiche neben dem Krauchenwieser Weg bis in einen Brunnen, bei dem "Heidinger heusslin"; gestanden. Vom dem Brunnen zwischen dem Waldersperg und dem Ried bis ans Ablacher Feld ins Eck, von da den Eigentumslauchen des Grafen zu Sigmaringen nach hinauf in den Stein, der ein Ecklauch ist und das Eigentum von Graf und Ablach scheidet. Diesen Eigentumslauchen nach bis in den Urhau, von dort in Nagelstein, den Lauchen nach bis wiederum in den vorgenannten Stein an der Schweinlache. - Die von Sigmaringen und Sigmaringendorf dürfen über folgenden Bezirk hinaus treiben: Von dem Stein, der im Ecklauch des Grafen und Ablacher Eigentum scheidet, dem Feld nach hinauf gegen Ablacher lichten Eichen und Blatten nach in den Urhau und von dort den Eigentumslauchen nach bis in den Nagelstein. Sie dürfen dort Wunn, Weide und Eckerich besuchen und nutzen. - Mit Einwilligung des Grafen zu Hohenzollern und Sigmaringen und des Obervogts der Herrschaft Gutenstein als Obrigkeiten der Parteien und auf Bitten der Parteien werden 2 gleichlautende Urkunden ausgefertigt und jeder Partei eine ausgehändigt. Rechts unter dem Umbug Unterschrift des "Adamus Keller, L(icentia)t(us), Commissarius"., Bild 3 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Schultheiß, Bürgermeister und Rat als Oberpfleger der Kinder des verstorbenen Carl Rayens d. Ä. zu Sigmaringen verkaufen mit Bewilligung des Grafen Johann von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerers, kaiserlichen und Erzherzog Maximilians zu Österreich Rats, an Bartlin Banwarth, Bürger und des Rats zu Sigmaringen, für 140 Gulden Landeswährung, die der Käufer bar bezahlt hat, 1/2 Jauchert Ackers in Berckhen (Anlieger: Gotteshaus Gorheim, des Jerg Steb Unser Frauen-Acker, Steffa Banwarth, Garten des Gotteshauses Gorheim), woraus nur gewöhnlicher Zehnt, Steuer und Dienste zu leisten sind., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Schultheiß, Bürgermeister und Rat als Oberpfleger der Kinder des verstorbenen Carl Rayens d. Ä. zu Sigmaringen verkaufen mit Bewilligung des Grafen Johann von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerers, kaiserlichen und Erzherzog Maximilians zu Österreich Rats, an Bartlin Banwarth, Bürger und des Rats zu Sigmaringen, für 140 Gulden Landeswährung, die der Käufer bar bezahlt hat, 1/2 Jauchert Ackers in Berckhen (Anlieger: Gotteshaus Gorheim, des Jerg Steb Unser Frauen-Acker, Steffa Banwarth, Garten des Gotteshauses Gorheim), woraus nur gewöhnlicher Zehnt, Steuer und Dienste zu leisten sind., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen verkaufen mit Bewilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerers, kaiserlichen und des Erzherzogs Maximilian zu Österreich und des Herzogs Maximilian zu Bayern Rats, geheimen Rats, obersten Hofmeisters und obersten Kammerers, an Konrad Sprenger, Bürger und Gerber zu Riedlingen, 130 Gulden zu Riedlingen gangbarer Währung ewigen Zinses aus ihrem eigenen Eichwald, das Ziegelholz genannt, mit Grund und Boden, Wunn und Weide, Trieb und Tratt und allen anderen Gerechtsamen (zwischen Sigmaringendorfer, Bingener und Unserer Frau zu Sigmaringen eigentümlichen Hölzern gelegen) für 2.600 Gulden Landeswährung, deren Empfang sie bestätigen und die zuvor der verstorbene Jakob Gleutz, Sprengers Schwiegervater (Schweher), zinsweise teils auch Sprenger selbst, von Enderlin Gleutz, Sprengers Schwager, innegehabt hatten. Der Zins ist ab 1618 jährlich auf Invocavit, 8 Tage vorher oder nachher zu entrichten. Die Käufer gestatten die Ablösbarkeit des Kapitals 1620, 1621, 1622 und 1623 mit je 500 Gulden und 1624 mit 600 Gulden samt davon zu zahlendem Zins (Interesse), außer bei Hochgewitter, Misswachs, Krieg oder anderen Zuständen., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Es wird bekundet: Dem Grafen Karl zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat, waren auf seine Anordnung hin von den Untertanen der beiden Grafschaften Sigmaringen und Veringen eine Eidsteuer und auf 10 Jahre ein Hilfsgeld, zahlbar jährlich auf 2 Termine, bewilligt worden. Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft zu Sigmaringen hatten eingewilligt und das Geld bis jetzt entrichtet. Da aber die Untertanen in den jetzt schweren und teuren Zeiten in arge Armut geraten sind, erlässt der Graf der Stadt Sigmaringen die Eidsteuer und noch ausstehende Hilfsgelder und verlangt an deren Stelle jährlich an Martini ab 1604 200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet). Der Graf verzichtet auf das Inventieren bei Todesfällen. Statt der bisher unterschiedslos beim Einzug ausländischer Personen erhobenen 20 Gulden bekommt der Graf in Zukunft nur noch 10 Gulden vom Mann und 2 Taler von der Frau. Für den Abzug gilt gleiches. Die bisher vom Fuder Wein erhobenen 8 Gulden Aufschlag werden nachgelassen, doch sollen die Wirte sich mit gutem Wein eindecken; Betrug mit Wein wird bestraft. Die Heiligenpflegschaften Unserer Lieben Frau zu Laiz, St.Johann und St. Elogius in und vor der Stadt werden der Stadt so überlassen, dass der Rat jährlich aus den Bürgern 2 Pfleger aufstellen soll, die von dem Grafen oder dessen Räten und Beamten vereidigt werden und dem Grafen oder dessen Verordneten jährlich Rechnung legen müssen. Gleich nach abgehörter Jahresrechnung sind Ausstände an Geld und Früchten bar zu erlegen. Überschüsse an Korn oder Geld können mit Einwilligung des Rats und der Obrigkeit an arme Leute abgegeben werden. Ebenso sollen für die Witwen und Waisen 2 Pfleger aus dem Rat oder der Gemeinde aufgestellt, vereidigt und jährlich mit der Rechnung abgehört werden. Weidbesuch über die Zeit kostet vom Schwein 4 Kreuzer, von jedem Fasel 2 Kreuzer Eckerichtgeld, die auf Lichtmess an die Untervogtei zu bezahlen sind. Die Stadt hat sich beschwert, dass die von Graf Karl und dessen Sohn Graf Johann und anderen in ihren Klagepunkten aufgeführten Personen gekauften Güter ohne die Lasten gekauft wurden. Der Graf erklärt, dass künftig Güter mit ihrer Beschwerde, Steuern, Diensten usw. gekauft werden sollen, wie auch die Behausung des verstorbenen Untervogts Georg Lerch und auch die von Graf Johann gekauften Güter in der Steuer und Schatzung geblieben seien; die früher erworbenen Güter sollen aber unbeschwert gelassen werden. Das gegen altes Herkommen in der Stadt erbaute Bierhaus soll außerhalb gebaut werden. Es werden 2 gleichlautende Verträge auf Pergament ausgefertigt. Links unter dem Umbug Unterschrift des Grafen Karl; rechts unter dem Umbug: Der Stadtschreiber Martin Pfleger bestätigt durch Unterschrift, dass dieser Vertrag vor Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde verlesen und besiegelt worden ist., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen verkaufen mit Bewilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerers, kaiserlichen und des Erzherzogs Maximilian zu Österreich und des Herzogs Maximilian zu Bayern Rats, geheimen Rats, obersten Hofmeisters und obersten Kammerers, an Konrad Sprenger, Bürger und Gerber zu Riedlingen, 130 Gulden zu Riedlingen gangbarer Währung ewigen Zinses aus ihrem eigenen Eichwald, das Ziegelholz genannt, mit Grund und Boden, Wunn und Weide, Trieb und Tratt und allen anderen Gerechtsamen (zwischen Sigmaringendorfer, Bingener und Unserer Frau zu Sigmaringen eigentümlichen Hölzern gelegen) für 2.600 Gulden Landeswährung, deren Empfang sie bestätigen und die zuvor der verstorbene Jakob Gleutz, Sprengers Schwiegervater (Schweher), zinsweise teils auch Sprenger selbst, von Enderlin Gleutz, Sprengers Schwager, innegehabt hatten. Der Zins ist ab 1618 jährlich auf Invocavit, 8 Tage vorher oder nachher zu entrichten. Die Käufer gestatten die Ablösbarkeit des Kapitals 1620, 1621, 1622 und 1623 mit je 500 Gulden und 1624 mit 600 Gulden samt davon zu zahlendem Zins (Interesse), außer bei Hochgewitter, Misswachs, Krieg oder anderen Zuständen., Bild 3 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite

Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen verkaufen mit Bewilligung des Grafen Johann zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerers, kaiserlichen und des Erzherzogs Maximilian zu Österreich und des Herzogs Maximilian zu Bayern Rats, geheimen Rats, obersten Hofmeisters und obersten Kammerers, an Konrad Sprenger, Bürger und Gerber zu Riedlingen, 130 Gulden zu Riedlingen gangbarer Währung ewigen Zinses aus ihrem eigenen Eichwald, das Ziegelholz genannt, mit Grund und Boden, Wunn und Weide, Trieb und Tratt und allen anderen Gerechtsamen (zwischen Sigmaringendorfer, Bingener und Unserer Frau zu Sigmaringen eigentümlichen Hölzern gelegen) für 2.600 Gulden Landeswährung, deren Empfang sie bestätigen und die zuvor der verstorbene Jakob Gleutz, Sprengers Schwiegervater (Schweher), zinsweise teils auch Sprenger selbst, von Enderlin Gleutz, Sprengers Schwager, innegehabt hatten. Der Zins ist ab 1618 jährlich auf Invocavit, 8 Tage vorher oder nachher zu entrichten. Die Käufer gestatten die Ablösbarkeit des Kapitals 1620, 1621, 1622 und 1623 mit je 500 Gulden und 1624 mit 600 Gulden samt davon zu zahlendem Zins (Interesse), außer bei Hochgewitter, Misswachs, Krieg oder anderen Zuständen., Bild 4 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815622-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815623-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815624-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 3 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 4](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815625-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 4 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 5](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815626-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 5 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 6](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815627-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 6 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 7](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815628-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 7 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 8](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815629-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 8 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 9](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815630-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 9 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 10](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815631-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 10 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 11](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815632-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 11 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 12](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815633-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 12 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 13](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815634-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 13 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 14](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815635-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 14 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 15](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815636-1.jpg)
Zwischen dem Grafen Johann zu Hohenzollern und Sigmaringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, als Lehensträger der österreichischen Grafschaft Sigmaringen einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen andererseits sind Streitigkeiten entstanden, in deren Verlauf sich Stadt und Gemeinde bei der oberösterreichischen Regierung gegen den Grafen beschwert haben. Die oberösterreichische Regierung hat auf 18. Febr. 1619 eine Tagsatzung nach Innsbruck anberaumt, auf der der Graf persönlich erscheint, während Stadt und Gemeinde durch ihren bevollmächtigten Anwalt vertreten sind. Von Deputierten der Regierung werden die Parteien verhört und in Güte mit Einwilligung des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Gubernators der ober- und vorderösterreichischen Lande, verglichen: 1) Neubau des Spitals 2) Freigabe der Straße in der Au bei Hochwasser 3) Heiligenrechnungen 4) Jährliche Abhörung der Spital-, Stadt-, Waisen- und Heiligenrechnung 5) Freigabe des Brunnens auf Brenzkoferstraße als Viehtränke 6) Das durch den Grafen auf dem Zimmeracker erbaute Sennhaus und Dunglege 7) Benutzung der sigmaringischen Weide durch gräfliches Vieh 8) Begrenzung des Wildprets wegen Wildschadens 9) Holzschlagen in den städtischen Hölzern 10) Kommunikation der Privilegien und Freiheiten der Bürgerschaft 11) Viehhaltung und Weidebenutzung durch gräfliche Diener 12) Post 13) Abschaffung von Botendiensten der Bürger 14) Erlassung des Eckerichtgeldes für die Bürgerschaft 15) Ausstockung auf der Bürgerschaft eigenem Grund und Boden; Landgarben von solchen Stockäckern an die Bürgerschaft 16) Besetzung der Frühmesspfründe 17) Abtretung von "Anschitt oder Allunion" (Grundstück) vom Grafen an die Stadt 18) Wald "Zimmerhalde" 19) Keine weitere finanzielle Beschwerung von Stadt und Bürgerschaft durch den Grafen ohne Einwilligung des Hauses Österreich als Lehnsherrn 20) Aufhebung des Mühlenbanns 21) Jährliche Besetzung des Gerichts 22) Verschreibung (Verpfändung) von Vieh 23) Begrenzung der Viehhaltung für Bürger in einer zu erlassenden Viehordnung 24) Aufnahme von Bürgern 25) Fischen im Rieder und Gorheimer Bach 26) Maßpfennig und Bierheller 27) Heiratskonses; vorehelicher Verkehr 28) Ein- und Abzugsgeld 29) Bürgschaft der Stadt um 2.000 Gulden für den Grafen 30) Heranziehung der Bürgerschaft zur "Beyfachung" der Wildpretschützen 31) Nutzung des Waldes im Öschenbrunnen 32) Steuerveranlagung der Stadt 33) Durch den Grafen Karl in der städtischen Waldung Mengerhau geschlagenes Holz 34) Rechtssachen des Heiligkreuztaler Amts 35) Beibehaltung des 1459 aufgerichteten werdenbergischen Vertrags und Freiheitsbriefs betr. Weinschank 36) Entrichtung von Strafgeldern 37) Verkauf von Getreide und anderen Feldfrüchten aus der Grafschaft 38) Heranziehung der Bürger mit ihren Pferden zur Jagd 39) Haltung von Gemeinde[versammlungen] 40) Erlaubnis des Grafen zur Ausstockung von 80 Jauchert Stockäckern in der Buchhalde und am Brenzkoferberg für von Stadt und Gemeinde übernommene Schuld des Grafen von 4.600 Gulden 41) Eid des Schultheißen und Stadtschreibers 42) Entrichtung des Bodenzinses 43) Heranziehung Unser Frauen-Pflegschaft zu Sigmaringen zur Stiftung zum Siebentglöcklein auf dem Tor; St.Urbanspflegschaft 44) Appellation an das Hofgericht und die Oberösterreichische Regierung 45) Beilegung aller Streitigkeiten zwischen dem Grafen, dessen Beamten und Dienern einerseits und der Stadt Sigmaringen andererseits. Graf und Stadt erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Unterschriften: Angelus von Lostede(?); Abraham Ottentaler., Bild 15 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815637-1.jpg)
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815638-1.jpg)
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815639-1.jpg)
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 3 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
![Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 4](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_6/bilder/bestand_0000002690/labw-6-815640-1.jpg)
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der fürstlichen Stifter Murbach und Lüders, Landgraf im Elsass, Graf zu Tirol und Görz etc., bekundet: Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen Johann zu Zollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen andererseits ist 1619 [März 7] (Vgl. Urkunde von 1619 März 7) vor der oberösterreichischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden. Trotz einer 1620 vorgenommenen Revision und Erläuterung der Stadtordnung ist keine endgültige Einigung zustande gekommen. Leopold ist zur Herstellung vollständigen Friedens und Einigkeit zwischen Herrschaft und Untertanen gebeten worden. Ein von ihm ernannter Obmann und unparteiische Beisassen beider Parteien haben auf 14. März 1623 eine Zusammenkunft nach Augsburg einberufen, wo zwischen dem Grafen und den Abgeordneten von Sigmaringen verhandelt wird. Leopold ratifiziert die ihm ausführlich vorgelegten Änderungen und Verbesserungen der Stadtordnung und befiehlt deren Befolgung. 1) Strafen für Gotteslästerung, Fleichessen an gebotenen Fasttagen 2) Heiligung der Sonn- und gebotenen Feiertage 3) Lieferung des Zehnten und der Landgarben 4) Aufnahme und Ledigsagen von Bürgern 5) Wehrpflicht 6) Kantengießer 7) Bestrafung fremder Schneider und Handwerksleute 8) Weinschank; Höhe des Umgeldes (Hinweis auf das von dem Grafen Johann d.Ä. von Werdenberg 1459 [Dez.4] (Urkunde von 1459 Dez. 4) zur Restaurierung und Erhaltung der Stadtmauern bewilligte Umgeld); Bestrafung für Übertretungen; Meldepflicht der in Gasthäusern Übernachtenden 9) Becken 11) Verheiratung herangewachsener Pflegekinder (Pupillen) oder Annahme des geistlichen Standes durch diese 12) Dienstknechte, Mägde und Ehehalten 14) Bestrafung mit Wasser und Brot; Ausweisung aus der Stadt 17) Bestrafung von Forstvergehen in den Hölzern und Wäldern der Stadt 18) Öffnung eines erwachsenen Haues durch den Forst- oder Jägermeister in den Wäldern der Stadt 20) Feuerbeschau 23) Viehordnung 24) Schuldsachen 26) Güterverpfändung, -verkauf, -tausch und -teilungen 33) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Gastereien und Feiern (Kirchweihen, Hochzeiten, Schenkungen, Begräbnisse, Kindtaufen, Fastnachtsküchlein) zwischen Stadt und Herrschaft 34) Teilung von Strafgeldern wegen übermäßigen Trinkens und Zutrinkens zwischen Stadt und Herrschaft 36) Rügrecht 37) Verteilung des Rüggeldes von ehrenrührigen Sachen 38) Widerruf kraft ergangenen Urteils 40) Strafe für Unzucht und Kuppelei 41) Strafe für Fehlwurf 46) Einberufung von Bürgerversammlungen 48) Ungehorsam gegen Gebot der Amtleute; Beleidigung oder tätliche Angriffe auf Amtleute oder Schultheißen; Schmähung von Rat und Gericht (erwähnt wird der werdenbergische Vertrag von 1460 [Okt.23] (Urkunde von 1460 Okt. 23) 50) Gerichtlicher Instanzenweg 51) Mutwilliges Verklagen Der Eid der Dienstknechte, der in der neuen Ordnung ausgelassen wurde, soll wiederum hierher inseriert werden. Mit den Artikeln 10, 13, 15 f., 19, 21 f., 25, 27-32, 35, 42 f., 45, 47, 49, 52-57 soll es bei der alten Ordnung bleiben. Unterschrift Erzherzog Leopolds Ad mandatum Ser(enissi)mi D(omi)ni Archiducis proprium J. Haseiwanther., Bild 4 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 17.08.1578; Sigmaringen |
Sterbedatum/-ort: | 22.03.1638; München |
Kurzbiografie: | 1578-1638 |
GND-ID: | GND/131600974 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/131600974 |
Biografie
Nachweis: | Hd 11; BHG(449); NDB 9 |
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