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Sanierung eines Geschützturms auf Burg Neuhaus bei Igersheim : Igersheim, Main-Tauber-Kreis
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Partner | Badische Landesbibliothek Karlsruhe / Württembergische Landesbibliothek Stuttgart |
Zitadelle, Domäne, Gestüt : Burg Neuhaus überm Taubergrund hat vielerlei Wandlungen hinter sich
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Burg Neuhaus bei Bad Mergentheim
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Kartenblatt NO XCV 49 Stand 1833
Objekttyp | Karten und Pläne |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 / 1826-1999 Geschäftsbereich Innenministerium Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg: Historische Flurkarten der Württembergischen und Hohenzollerischen Landesvermessung (Digitalisate) / 1818-1863 (1951) Quadrant NO (nordöstlich von Tübingen) Schicht NO XCV Planquadrat NO XCV 49 (NO 95 49) Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |

Kartenblatt NO XCV 48 Stand 1833
Objekttyp | Karten und Pläne |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 / 1826-1999 Geschäftsbereich Innenministerium Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg: Historische Flurkarten der Württembergischen und Hohenzollerischen Landesvermessung (Digitalisate) / 1818-1863 (1951) Quadrant NO (nordöstlich von Tübingen) Schicht NO XCV Planquadrat NO XCV 48 (NO 95 48) Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
19) Die Mergentheimer finden die vom Deutschmeister erhaltene Verschreibung für nicht genügend, da die Bewilligungen des Deutschmeisters und des Komturs nur auf ihre Personen ausgestellt sind. Sie wären hingegen nach ihrer Erbhuldigung nicht nur dem Deutschmeister, sondern allen seinen Nachkommen und dem ganzen Orden Untertan, und also durch ihre persönliche Zusage, dem Evangelium gemäß zu handeln für die Zukunft nicht gesichert. Überdies wären Hauptrecht, Handlohn, alle unbilligen Zölle, Umgeld, Beet, Steuern, Dienste, Groß- und kleiner Zehnt für diejenige, die nichts dafür tun, auch wider das Wort Gottes. Auch müssten sie das Recht haben, einen Pfarrer, der ihnen das Wort Gottes verkündet, anzunehmen, und der, der es nicht tut, wieder zu entlassen dürfen. Ebenso wurden ihnen ihre Gemeindewiesen, Fischwasser, Viehweiden von der Herrschaft entzogen. Die Schäfereien am Schloss und zu Neuhaus würden am Tag in ihren Gärten, Weingärten und Wiesen weiden, was sie nicht mehr leiden wollen. Auch sollen ihnen die Schlüssel zu den Stadttoren in ihre Verwahrung übergeben werden. Überdies soll dies alles auf Pergamentbriefe ausgestellt werden, worin der Deutschmeister für sich und seine Nachkommen und Ordensangehörige unterschreibt und Siegel anhängt werden soll, 18. April 1525
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525 / 1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525 Archivalienuntereinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |

Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und benachbarten Adeligen und Gemeinden, Teil I
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und benachbarten Adeligen und Gemeinden / 1525-1528 Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
7) Der Komtur von Mergentheim, Wolfgang von Bibra, und der Kaplan von Neuhaus berichten dem Deutschmeister nach Horneck: Obgleich ihre Untertanen sich kürzlich erklärt hätten, dass sie sich durch die benachbarten Aufrührer von ihrer Herrschaft nicht abtrünnig machen lassen wollen, so sei jetzt, da ihnen der Bauernhaufen bereits ganz nah und bei Niederstetten liegt, der "gemeine Pöbel" auch angesteckt. Ihnen wurde eine Supplik übergeben, nach welcher die Untertanen von ihnen mit Brief und Siegel verlangen, dass man sie dem Evangelium und ihrer Artikel gemäß behandeln soll, was sie auch getan hätten. Zaisolf von Rosenberg und andere hätten bereits ähnliche Verschreibungen ausgestellt. Sie hoffen nun, dass der Deutschmeister ihre Handlung genehmigt. Von den Bauern die bereits der Tauber zuziehen würde größere Gefahr ausgehen und es sollte dem Spott und Schaden begegnet werden, als wenn man in der Folge genötigt dieser Aufforderung erst nachkommt. Worauf dann auch von dem Deutschmeister Dietrich von Cleen die schriftliche Zusage ausgestellt wird, dass er mit der den Mergentheimern gegebenen Zusicherung einverstanden ist, 3. April 1525
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525 / 1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525 Archivalienuntereinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
König Ruprecht bestätigt den Urteilsbrief des Landgerichts zu Würzburg, dass Hans und Conz Hattenheim, Gebrüder, und Schwarzhans, das Neuhaus oberhalb von Mergentheim mit allen seinen Zugehörungen erstanden haben.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Urkundenselekte Kaiserselekt / 813-1437 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
König Ruprecht bestätigt den Urteilsbrief des Landgerichts zu Würzburg, dass Hans und Conz Hattenheim, Gebrüder, und Schwarzhans, das Neuhaus oberhalb von Mergentheim mit allen seinen Zugehörungen erstanden haben.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Urkundenselekte Kaiserselekt / 813-1437 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
16) Über den Anfang der Empörung in Mergentheim gibt der Komtur von Bibra in einem Schreiben an den Deutschmeister ausführlich Nachricht: Als schon am Sonntag Laetare (26. März) die Unordnungen im Kloster Schöntal vorgingen, wo die Bauern im Hof lagerten und zwei Tage und Nächte gegessen und getrunken hatte, so hätte er am folgenden Tag sämtliche Bürger Mergentheims auf ihre vier Stuben zusammengerufen und sie zum Gehorsam ermahnt. Sie sollten sich nicht mit den Rothenburgern einlassen. Er erteilte ihnen die Zusicherung, dass alles, was den Benachbarten bewilligt würde, auch ihnen zugestanden werden soll. Obgleich in der vierten Stube ein Teil sich ganz widrig bezeugt, so wäre ihm abermals versprochen worden, dass sie sich als fromme und gehorsame Untertanen halten wollten. Dies wäre ihm auch noch an dem anderen Tag (am 29. März) zugesichert worden, woraufhin er auch wegen der Frankfurter Straße die Geleitsreiter hatte abgehen lassen. Den Beschluss der Mergentheimer, dass sie dem Bauernhaufen 100 Mann zuschicken wollen, konnte er aus mehreren Gründen nicht verhindern, aber ihr Begehren, ihnen eine Feldschlange zu leihen, hatte er abgeschlagen. Er wäre mit dem Pater von Ehrenburg selbst ins Feldlager nach Schäftersheim gegangen, um mit den Obristen und Hauptleuten des Haufens wegen Mergentheim, Neuhaus und allen Ordensverwandten zu unterhandeln. Es wäre ihm auch sogar Frieden und Sicherheit zugesagt worden und dass die Bauern auf ihren Zug in die Stadt Mergentheim nicht weiter begehren wollen. Sie wollten ihr Nachtlager zu Igersheim nehmen, wo sie nämlich die Stadttore sperren könnten. Man sollte ihnen nur Heu und Stroh nebst anderer Lieferungen zuschicken, was er ihnen auch bewilligte. Dieser Vereinbarung ungeachtet, hätten die Bauern am Donnerstag (30. März) ihren Zug gerade durch die Stadt Mergentheim genommen und ihr Lager zwischen der Stadt und der Tauber aufgeschlagen. Und obgleich er den Bürgern die Stadttore zu schließen befohlen hatte, hätte sie solche von selbst aufgetan.
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525 / 1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525 Archivalienuntereinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |

Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und benachbarten Adeligen und Gemeinden, Teil III
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und benachbarten Adeligen und Gemeinden / 1525-1528 Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |

Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische, Teil III
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische / 1525-1535 Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
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57-59) Durch den im pfalzgräfischen und bündischen Hauptquartier befindlichen deutschherrischen Sekretär Spies wird anfänglich von Ballenberg aus Nachricht gegeben, das sich die Bauern von Sulm aus zwischen Lauda und Königshofen gelagert und man sie dort aufsuchen wird. Weitere Schreiben geben eine ausführliche Beschreibung von der Niederlage, welche die Bauern bei Königshofen an der Tauber am 2. Juni erlitten, wo bis 2.000 umgekommen sein sollen. Von den deutschherrischen Untertanen, welche die schlimmste gewesen wären, seien namentlich von Mergentheim und Neuhaus gegen 400 gestorben, die übrigen hätten sich auf Gnade und Ungnade ergeben und es wären mehrere Rädelsführer sogleich geköpft worden, 1.-4. Juni 1525
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525 / 1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525 Archivalienuntereinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
e
72) Nach den zwischen dem Deutschmeister und Grafen von Hohenlohe gewechselten Schriften attestiert Ersterer seinen in Mergentheim, Gelchsheim und Neuhaus erlittenen Schaden auf 20.000 fl., den Schaden von den zwei Schlössern Horneck und Scheuerberg mit Brand und Raub auf 36.000 fl., und dass er demnach, da mehr als 1/3 der Bauern hohenlohischen Untertanen waren, auf das wenigste 18.000 fl. an dieselben fordern darf, er sich jedoch im Weg der Güte mit 10.000 fl. zufrieden geben will. Die Grafen bringen hingegen vor, dass mehrere deutschherrische Untertanen und namentlich Mergentheimer Bauern auch die Grafen überzogen, zu brennen und beschädigen geholfen hätten und sie ihnen besonders zu Schillingsfürst und Heidingsfeld großen Schaden zufügten. Nach mehreren gütlichen Unterhandlungen wird von beiden Teilen der Landgraf Georg zu Leuchtenberg als Schiedsrichter erwählt und von diesem folgender Vergleich getroffen: Dass wegen der von hohenlohischen Untertanen in Gemeinschaft mit deutschherrischen Bauern dem Deutschmeister und den Grafen zugefügten Beschädigungen die Grafen von Hohenlohe ihren Untertanen überhaupt 2.000 fl. als Schadensersatz auflegen, hiervon 1.800 fl. dem Deutschmeister und 200 fl den Grafen selbst zufallen und hiermit beiderseitige Forderungen abgetan, dem Deutschmeister jedoch seine weiteren, hier nicht genannten Ansprüche an die hohenlohische Untertanen zu Niedernhall und Künzelsau, noch ausdrücklich vorbehalten bleiben sollen, 24. Juni 1525- 21. Juli 1528, gebunden
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und Kurmainz, den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und den Grafen von Hohenlohe wegen gegenseitig erlittener Schäden / 1525-1532 Archivalienuntereinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
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Ausgewählte Frühfestungen in Baden-Württemberg : eine Nachlese zum Festungsführer / Christian Ottersbach, Jörg Wöllper
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Partner | Badische Landesbibliothek Karlsruhe / Württembergische Landesbibliothek Stuttgart |
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Adelheid die Witwe weiland des edlen Mannes Gebhard von Hohenlohe genannt von Brauneck und Ulrich ihr Sohn beurkunden, dass sie von Bischof Manegold von Würzburg auf ihre Bitte in Erinnerung an die Dienste, die Gebhard dem Bischof und seiner Kirche geleistet hat, mit dessen Würzburger Lehen gemeinsam belehnt worden sind (nomina vero eorundem feodorum sunt hec, videlicet Novum Castrum in monte Kitzperg situm iuxta Mergentheim, item tertia pars castri in Jagesperg, item decime villarum Wachebach et Stu{e}tpach, item media pars decime ville in Urenhoven, item decima curie Urenhoven item decima super quatuor mansus in Holzhusen empta apud Sagittarios, item advocatie villarum videlicet Markolsheim Jegersheim trium villarum dictarum Apfelbach Harthusen Rotelse Nuseizze Igelstru{e}t Acendorf Selhech Isenhartsrode Michelbach Rechenhusen Regelshagen Zagelbach et Eldringen cum iure patronatus ecclesie in Eldringen, item in Mergentheim in Jagesperg et in Markolsheim iudicia, item universa bona decime iudicia et iura que predictus dominus quondam Gebehardus habuit in villis videlicet Gerhiltebrunnen Sigelinklingen Habach Ku{o}newilere Blavelden Einhartsbuhele Bu{e}chenstegen et in Elpershoven). Falls etwas von diesen Besitzungen seither eigen war, machen sie es dem Hochstift zu Lehen. Siegler: Die Aussteller. Datum et actum Herbipoli in Monte beate Virginis, anno domini MCCC., V. idus Novembris, presentibus honorabilibus viris Andrea de Gundelvingen preposito ecclesie Onolspacensis, domino Wolframo preposito ecclesie Novi Monasterii Herbipolensis, Johanne prothonotario sepedicti domini nostri canonico eiusdem ecclesie Novi Monasterii, item fratre Cu{e}nrado nato burcgravii Nu{e}rembergensis, fratre Heinrico de Sluzzelberg de domo Theutonicorum Herbipolensi, item Heinrico de Markolsheim, Ludewico de Kregelingen, Cunrado de Walmarshusen, Johanne de Blaach militibus nostris.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | WUB Band XI., Nr. 5537, Seite 441-442 |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |