Arbeiten für den Krieg

Von Peter Exner

 

Alexander Ritter

Schlosser
Geboren am 21.12.1889

 

„Es war mir auch unangenehm, noch in Basel zu bleiben und mich dort unter meinen Berufsgenossen zu bewegen, da diese sämtlich wussten, dass ich geschäftlich zusammengebrochen war.“
(Freiburger Amtsgefängnis, 10.9.1918)

 

Alexander Ritter benötigte gleich einen ganzen Satz von Passfotos für seine deutschen und schweizer Ausweispapiere, die ihn zum Grenzübergang berechtigten. (Quelle: Landesarchiv BW, GLA 456 F 10, Nr. 232)
Alexander Ritter benötigte gleich einen ganzen Satz von Passfotos für seine deutschen und schweizer Ausweispapiere, die ihn zum Grenzübergang berechtigten. (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 456 F 10, Nr. 232)

Die Versuche des Schlossers Alexander Ritter, sich in seiner schweizer Heimatstadt Basel eine ökonomische Existenz aufzubauen, waren nicht von Erfolg gekrönt. Bereits 1915 war Ritter deshalb über die Grenze nach Deutschland gegangen, dessen Rüstungsindustrie dringend Facharbeiter suchte, und hatte sich in den Nitrum-Werken in Rhina bei Laufenburg als Rohrschlosser anwerben lassen. In diesem kriegswichtigen Betrieb hatte er in Tag- und Nachtschicht an der künstlichen Erzeugung von Salpeter und Chlorgas gearbeitet, die für die Produktion von Munition benötigt wurden. Im Sommer 1917 gründete Ritter eine Schlosserei in Basel, die bereits im April 1918 in die Insolvenz ging. Er beabsichtigte nun, in Lyon eine Schlosserei zu gründen, wurde aber auf dem Weg dorthin vom französischen Nachrichtendienst angeworben. Ritter nahm eine Stelle in der Lörracher Firma Otto Schenz an, deren 40 Arbeiter Minen für Pioniere produzierten. Hatte Ritter bis dahin seine Anstellungen in Deutschland um des Broterwerbs angetreten, so bewarb er sich nun bei der am Bahnhof gelegenen Fabrik, um „Ausspähungen in Lörrach für den französischen Nachrichtendienst vornehmen zu können.“ Seinen täglichen Weg zur Arbeit in dem deutschen Rüstungsbetrieb nutzte er vom 27. Juni 1918 an, um als Grenzgänger Truppentransporte, Kriegsbetriebe und die Stimmungslage in den deutschen Grenzorten auszuspähen. Angesichts des harten 12-stündigen Arbeitstags kündigte Ritter zum 30. Juli seine Stellung. Bei einer erneuten Einreise wurde er am 10. September 1918 in Lörrach verhaftet und am 1. Oktober 1918 vom dortigen Feldkriegsgericht zum Tode verurteilt. Aufgrund des Reichskriegsgesetzes vom 12. November 1918, das allen politischen Gefangenen Straffreiheit gewährte, wurde Ritter am 7. März 1919 nach Basel entlassen.

 

 

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