Verwundet

Von Rainer Brüning


 

Wilhelm Thome

Soldat
12.3.1888 – 8.8.1969



„In Folge der Kopfverletzung leide ich an zeitweise starkem Kopfschmerz, mit dem rechten Auge sehe ich Doppelbilder, sehe überhaupt schwach und habe an Denkfähigkeit und Geruchssinn eingebüßt, wozu sich öfter Schwindelanfälle einstellen.“
(Gießen, 23. April 1917)

 

Das 1925 in Heidelberg aufgenommene Foto von Wilhelm Thome zeigt seine schwere Kopfverletzung, die eine Schädelöffnung und eine plastische Ergänzung notwendig gemacht hatte. (Quelle: Landesarchiv BW, GLA 444 Zugang 1997-66, Nr. 51)
Das 1925 in Heidelberg aufgenommene Foto von Wilhelm Thome zeigt seine schwere Kopfverletzung, die eine Schädelöffnung und eine plastische Ergänzung notwendig gemacht hatte. (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 444 Zugang 1997-66, Nr. 51)

Bis zu seiner Einberufung zum Infanterie-Regiment 170 im Oktober 1914 hatte Wilhelm Thome aus Mingolsheim bei Bruchsal als Zigarrenmacher und Bahnarbeiter gearbeitet. Am 10. Juni 1915 wurde er bei Serre (Pas-de-Calais) durch einen französischen Artillerietreffer verschüttet. Wegen seiner danach auftretenden geistigen Verwirrung kam er ins Kriegslazarett St. Quentin, wo ihm ein Nervenleiden (Dementia praecox) attestiert wurde. Am 15. Oktober schickten ihn die Ärzte als geheilt wieder an die Front zurück. Dort wurde er am 12. Juni 1916 an der berüchtigten Höhe Toter Mann bei Verdun durch eine feindliche Handgranate so schwer am Kopf verletzt, dass ihm im Kriegslazarett Dun (Meuse) auch etwas Hirnmasse entfernt werden musste. Nach seiner vorläufigen Genesung wurde er – mittlerweile mit dem Eisernen Kreuz Zweiter Klasse dekoriert – einem Ersatztruppenteil zugeordnet und im November 1917 aus dem Heeresdienst entlassen. Nach Kriegsende versuchte er, in der Landwirtschaft und wieder als Zigarrenmacher ein Auskommen zu finden. Die zunächst auf 33 Prozent festgelegte Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 30 Mark monatlich wurde in den folgenden Jahren aufgrund seines sich immer weiter verschlechternden Gesundheitszustands wiederholt angehoben, zuletzt 1927 auf 100 Prozent. Gepeinigt von starken Kopfschmerzen, Sehstörungen und Erschöpfung, großer Unruhe, Schlaflosigkeit und Angstzuständen, lebte der arbeitsunfähige Thome zusammen mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in einfachen Verhältnissen und blieb stets von staatlicher und familiärer Unterstützung abhängig. Als SPD-Mitglied wurde er am 29. März 1934 vom Landgericht Karlsruhe gemäß der nationalsozialistischen Heimtücke-Verordnung vom 21. März 1933 zu vier Wochen Gefängnis verurteilt.

Röntgenbild von Wilhelm Thome aus dem Jahr 1925, das die in seinem Gehirn steckengebliebenen Metallsplitter zeigt. Sie konnten nicht entfernt werden. (Quelle: Landesarchiv BW, GLA 444 Zugang 1997-66, Nr. 51 )

Röntgenbild von Wilhelm Thome aus dem Jahr 1925, das die in seinem Gehirn steckengebliebenen Metallsplitter zeigt. Sie konnten nicht entfernt werden. (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 444 Zugang 1997-66, Nr. 51  )

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