Deutscher Orden

Schloss Horneck in Gundelsheim (FaBi Kreisbeschreibung HN)
Schloss Horneck in Gundelsheim (Landesarchiv BW, Kreisbeschreibung HN)

Unter den großen Ritterorden der Kreuzzugszeit war der deutsche der jüngste; er erhielt 1196 seine Bestätigung und 1226 durch die Übertragung nach Preußen eine besondere Aufgabe. Das dortige Hochmeistertum gehörte zwar zum römischen Reich, nicht aber zum deutschen Königtum. Dies machte bald eine gewisse Verselbständigung des innerdeutschen Ordensbesitzes notwendig. Seine Grundlagen hatte dieser durch die Privilegien der Stauferkönige, in denen Vasallen und Ministerialen die freie Verfügung über Reichs- und Königsgut zugunsten des Ordens zugestanden war. Da in den Wirren der spätstaufischen Zeit der Eintritt in den Orden vom Bann löste und das an ihn geschenkte Gut schuldenfrei wurde, übte dieser eine große Anziehungskraft aus, zumal noch in ihm, anders als in hochadlig bestimmten Klöstern, den Ministerialen wirkliche Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Hochmeisteramt offen standen. Die Güter der Deutschen Herren waren in Balleien zusammengefasst, über ihnen stand im 13. Jahrhundert der Generalpräzeptor in deutschen Landen, später der Deutschmeister, aber auch der Hochmeister übte die Aufsicht über ihm direkt unterstellte Balleien. Als Preußen im 15. Jahrhundert immer stärker unter polnische Hoheit geriet, war eine größere Unabhängigkeit des deutschen Besitzes die natürliche Folge. Er wurde von 1431 an ganz eigenständig verwaltet, und 1466 stieg der Deutschmeister zum Reichsfürsten auf. Nachdem sich der Hochmeister 1525 dem Protestantismus zugewendet und ein eigenes Fürstentum gegründet hatte, wurde der Deutschmeister Administrator des Hochmeistertums. Er hatte im 15. Jahrhundert seinen Sitz auf der Burg Horneck im Neckartal und verlegte im Anschluss an den Bauernkrieg die Residenz 1525 nach Mergentheim. Die Kaiser versuchten dem Orden eine neue Aufgabe an der Türkengrenze zuzuweisen und ihn dorthin zu verlegen, aber schon viel zu sehr hatte sich in der Gemeinschaft das Versorgungsdenken durchgesetzt. Der Orden wurde zum „Spital des Adels". Von 1585 bis 1664 hat das Erzhaus Österreich insgesamt vier Ordensmeister gestellt. Ab 1769 wurde dieses Amt vollends zur österreichischen Sekundogenitur, nachdem sich zwischen 1684 und 1732 mit den beiden Pfalz-Neuburger Deutschmeistern eine andere Entwicklung mehr im Sinne einer Sammlung des Niederadels angebahnt hatte. 1789 wurde die Ballei Franken dem Meistertum inkorporiert.

Territorium der Reichsstadt Heilbronn von Hans Peter Eberlin, 1578 (HStAS C 3 Bü 4290)
Territorium der Reichsstadt Heilbronn von Hans Peter Eberlin, 1578 (Landesarchiv BW, HStAS C 3 Bü 4290)

Der Ordensbesitz innerhalb des Landes gehörte zum Teil unmittelbar unter das Deutschmeistertum, zum Teil unter die Balleien Franken und Elsass-Burgund, letztere unterstand bis zur Reformationszeit dem Hochmeister des Ordens. Die ältesten Grundlagen für den Besitz des Meistertums stellten hohenlohische Schenkungen in Mergentheim ab dem frühen 13. Jahrhundert und der Erwerb der Burg Horneck vom dortigen Adel 1250 dar. Herrschaftsrechte und Güter wurden allmählich abgerundet und zuletzt im Tauber- und im Neckaroberamt zusammengefasst, außerdem u. a. die Kommenden in Heidelberg und Weinheim zugewiesen. Die Ballei Franken wurde vom Landkomtur zu Ellingen verwaltet. Innerhalb des heutigen Bundeslandes hatte sie den stärksten flächenmäßigen Schwerpunkt in der Kommende Kapfenburg, die nach Stiftung durch die Herren von Gronbach erst im 14. Jahrhundert zusammengekauft wurde. Die Kommenden Heilbronn und Ulm, zeitlich viel früher entstanden und zum Teil recht reich, hatten nur Streubesitz aufzuweisen. In der Ballei Elsass-Burgund entwickelte sich Altshausen nach 1264 zum Sitz des Landkomturs, der in den Rang eines Reichsgrafen aufstieg und 1568 die Herrschaft Illerrieden und 1700 Arnegg erwarb. Ihm unterstand auch die von Reichenauer Ministerialen gestiftete Kommende Mainau mit einigen Dörfern auf dem Bodanrück, zu denen durch Kauf 1488 die Herrschaft Blumenfeld hinzukam. Schloss Beuggen am Hochrhein, seit 1246 im Ordensbesitz, war Sitz einer Kommende ohne Herrschaftsrechte.

Darstellung von Privilegienverleihungen durch Päpste und Kaiser an den Deutschen Orden, 18. Jahrhundert (StAL B 241 a Bü 68 Bl. 1 u. 2)
Darstellung von Privilegienverleihungen durch Päpste und Kaiser an den Deutschen Orden, 18. Jahrhundert (Landesarchiv BW, StAL B 241 a Bü 68 Bl. 1 u. 2).

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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