Grafen und Fürsten von Hohenlohe

Stadt und Schloss Öhringen, 1749 (HZAN GA 115 IV/1)
Stadt und Schloss Öhringen, 1749 (Landesarchiv HZAN GA 115 IV/1)

Als älteste Vertreter des freiherrlichen Hauses Hohenlohe gelten die seit 1153 erwähnten Brüder Heinrich und Konrad von Weikersheim. Erstmals 1178 nennt sich die Familie, die auch schon damals zum staufischen Anhang gehörte, nach der wohl eben neuerbauten Burg Hohloch oder Hohenloch bei Uffenheim. Der im Tauber- und Gollachgau gelegene Familienbesitz verminderte sich 1219 kräftig, als von fünf Brüdern drei, darunter der spätere Deutsch- bzw. Hochmeister Heinrich, in den Deutschen Orden eintraten und ihr Erbteil in und um Mergentheim dem Orden schenkten. Die weltlich gebliebenen Brüder Konrad, Stifter der Linie Brauneck, und Gottfried, Stifter der Linie Weikersheim und Ahnherr des heutigen Hauses, waren treue Anhänger der Staufer; Gottfried spielte als Mitglied des Reichsrats für den minderjährigen König Konrad IV. eine große Rolle. Dank staufischer Förderung nahm die Familie einen starken Aufschwung. Nur Episode blieben die Ernennung Konrads 1228 zum Grafen von Molise und beider Brüder 1234 zu Grafen der Romagna wie der Pfandbesitz Rothenburgs 1251. Der Erbanfall der bedeutenden Herrschaft Langenburg 1234, die Zuwendung von Röttingen 1229, von Schüpf, Ingolstadt (Mittelfranken) und Schenkenberg 1235, von umfangreichen Besitzungen im Rangau und bei Würzburg 1238 sowie der Vogtei über das Kloster Schäftersheim (um 1250) hatten größere Bedeutung. Am zukunftsträchtigsten jedoch war die Überlassung von umfangreichen Gütern und Hoheitsrechten im Kocher- und Ohrngebiet (teils Staufer-, teils Reichsgut), bedeutender regensburgischer Kirchenlehen im Ohrngebiet mit Öhringen, Waldenburg und Neuenstein sowie der Vogtei über das Stift Öhringen. Da weinsbergische Ansprüche abgewiesen werden konnten (Öhringer Weistum 1253) und übermächtige Konkurrenten im Öhringer Raum fehlten, war hier weitab von den früheren Schwerpunkten die Basis für den Ausbau der Landeshoheit und eines späteren geschlossenen Territoriums gegeben.

Schon im 13. Jahrhundert setzten im Haus Hohenlohe Teilungen ein. Die von Konrad gestiftete Linie Brauneck mit Besitzschwerpunkt im Taubergebiet spaltete sich in Äste zu Neuhaus und Brauneck, die 1381 bzw. 1390 erloschen und deren Besitz dem Gesamthaus verlorenging. Auf die Söhne Gottfrieds zu Weikersheim gehen die Äste zu Hohenlohe, Weikersheim und Röttingen zurück. Röttingen erlosch schon 1290; der Besitz fiel an Weikersheim. Der Ast Hohenlohe, mit dem Schwerpunkt im Main-Taubergebiet, der im 13. Jahrhundert noch Uffenheim und Möckmühl sowie umfangreiche Reichspfandschaften im Steigerwald und im Gebiet Ochsenfurt-Heidingsfeld erwarb, kam im späten 14. Jahrhundert rasch herab, verkaufte u. a. 1378 die Stammburg und starb 1412 aus. Der allein überlebende Ast zu Weikersheim, dem auch die Herrschaft Langenburg und der Besitz um Öhringen zugefallen war, hatte in Kraft I. († 1313) und Kraft II. († 1344) tüchtige Regenten. Kraft I., unter Rudolf von Habsburg Landvogt zu Wimpfen, erbte von den Herren von Krautheim u. a. die Vogtei über das Kloster Gnadental und erwarb Ingelfingen und Schillingsfürst. Kraft II., Anhänger Friedrichs von Österreich, dann Kaiser Ludwigs, seit 1331 dessen Marschall, erwarb die Herrschaft Lobenhausen, die Herrschaft Flügelau mit Kirchberg und Ilshofen, die Stadt Forchtenberg, Crailsheim, Honhardt und die Herrschaft Lohr. Durch eine Reihe kleinerer Erwerbungen im Öhringer Raum gelang ihm eine weitere Verdichtung des dortigen Besitzes; auch konnte er vom Kaiser wichtige Geleits- und Wildbannrechte sowie für einige Orte (Crailsheim, Ingelfingen, Ilshofen, Adolzfurt) Stadt- oder Marktrechte erlangen.

Graf Albrecht von Hohenlohe und Ziegenhain, 1490 (HZAN)
Graf Albrecht von Hohenlohe und Ziegenhain, 1490 (Landesarchiv HZAN)

Um 1400 kam das Gesamthaus Hohenlohe in eine schwere Krise. Bis auf Weikersheim starben alle Linien aus, ihr Besitz ging dem Haus verloren. Unter den Enkeln Krafts II., die entgegen der Hausverordnung von 1367 doch geteilt hatten, wurden seit 1384 u. a. Crailsheim, Königshofen, Ilshofen und Honhardt auf Dauer entfremdet, während Langenburg erst 1408, Weikersheim 1468 und Kirchberg 1562 zurückerworben werden konnten. Die Ausbildung der Landesherrschaft kam 1418 mit der Verleihung des „ius de non evocando" und dem Privileg, dass Hausmitglieder nur vom Kaiser zu richten waren, zu einem gewissen Abschluss. Der Grafentitel wurde den Brüdern Kraft und Albrecht 1450 im Zusammenhang der Erbauseinandersetzung um die Grafschaften Ziegenhain und Nidda verliehen. Dem Verkauf von Möckmühl und Böhringsweiler steht im 15. Jahrhundert der Kauf von Bartenstein, Neufels und der Rückerwerb Weikersheims, im 16. Jahrhundert der Kauf Schrozbergs gegenüber. Die seit 1544 langsam vordringende Reformation kam mit der Kirchenordnung von 1553 zum Abschluss; das Chorherrenstift Öhringen wie die Klöster Schäftersheim, Gnadental und Goldbach wurden aufgehoben. Ein 1579 errichtetes Generalkonsistorium in Öhringen bestand nur bis 1582. Die Teilungen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts blieben dank des raschen Aussterbens der neuen Linien ohne dauernde Folgen. Die Einigung von 1511, eine Art Staatsgrundgesetz Hohenlohes, erklärte das Land zum Fideikommiss; Seniorat, Lehensverwaltung und gemeinsames Archiv wurden als Institutionen des Gesamthauses geschaffen. Teilungen blieben jedoch, auch wegen des Fehlens von Landständen, bis zur Einführung der Primogenitur durch die einzelnen Zweige im 18. Jahrhundert möglich.

Die 1511 zwischen Albrecht III. und Georg I. abgeschlossene Erbeinigung für Hohenlohe (HZAN GA 5 Schubl. XL Nr. 69 Ü)
Die 1511 zwischen Albrecht III. und Georg I. abgeschlossene Erbeinigung für Hohenlohe (Landesarchiv HZAN GA 5 Schubl. XL Nr. 69 Ü)

Seit der „Hauptlandesteilung" von 1553/55 zerfällt das Haus Hohenlohe in die Hauptlinien Neuenstein und Waldenburg. Neuenstein spaltete sich 1610 in die Äste Neuenstein, Weikersheim († 1645) und Langenburg. Der Ast Neuenstein teilte sich 1677 in die Zweige Öhringen, Weikersheim († 1684), Neuenstein († 1698) und Künzelsau († 1689) und wieder 1708 in die Zweige Öhringen († 1805) und Weikersheim († 1756), der Ast Langenburg 1650 in die Zweige Langenburg und Kirchberg († 1675) und wieder 1701 in die Zweige Langenburg, Kirchberg und Ingelfingen. Auch die Hauptlinie Waldenburg teilte sich 1615 in Äste zu Pfedelbach († 1728), Waldenburg († 1679) und Schillingsfürst, letzterer 1688 in die Zweige Schillingsfürst und Bartenstein. Da sich die Zweige eines Astes und die Äste einer Linie beerbten, blieb die Länderverteilung zwischen den beiden Linien bis zum Ende des alten Reiches konstant – abgesehen von der Stadt Öhringen, die wie das Stift 1555 gemeinsamer Besitz beider Linien blieb und 1782 durch Kauf ganz an die Linie Neuenstein kam.

Langenburg und Umgebung, Atlas von Heinrich Schweickher über die Herrschaft Langenburg, 1578 (HZAN Heinrich Schweickher, Atlas über die Herrschaft Langenburg, 1578 o.S.)
Langenburg und Umgebung, Atlas von Heinrich Schweickher über die Herrschaft Langenburg, 1578 (Landesarchiv HZAN Heinrich Schweickher, Atlas über die Herrschaft Langenburg, 1578 o.S.).

Im Dreißigjährigen Krieg hatte Hohenlohe sehr zu leiden, besonders seit 1634, da sich mehrere Grafen auf schwedischer Seite stark exponiert hatten. Die Herrschaft Weikersheim, seit 1634 wegen Ächtung des Grafen Georg Friedrich unter kaiserlicher Sequester, kam 1637 an den Deutschen Orden und wurde Georg Friedrichs Erben aus den Ästen Neuenstein und Langenburg erst 1648 restituiert.

1667 traten zwei Grafen des Astes Waldenburg-Schillingsfürst, Stifter der heutigen Linien Bartenstein und Schillingsfürst, zum Katholizismus über. Da beide Grafen und ihre Erben, durch das Aussterben der Zweige Waldenburg (1679) und Pfedelbach (1728) Alleinherren der waldenburgischen Landesteile geworden, in ihren Residenzorten Katholiken ansiedelten, die ihnen für die Religionsausübung auferlegte Zurückhaltung missachteten und ihren Untertanen den katholischen Ostertermin aufdrängen wollten (Osterstreit 1744), kam es mit den Neuensteiner Vettern und den eigenen Untertanen bald zu Streitigkeiten, die mit einer Militärexekution der evangelischen Reichsstände 1750 endeten.

Herrschaftsloge der Kapelle auf Schloss Bartenstein, heute katholische Pfarrkirche St. Philippus (FaBi Bildbestand Landkreis SHA)
Herrschaftsloge der Kapelle auf Schloss Bartenstein, heute katholische Pfarrkirche St. Philippus (Landesarchiv FaBi Bildbestand Landkreis SHA).

Eine weitere Verschärfung gab es, als die katholischen Grafen 1744 die erbliche Fürstenwürde erlangten, ihr Besitz 1757 zum Fürstentum erhoben wurde und die evangelischen Vettern erst 1764 nachziehen konnten. Eine endgültige Beilegung der Streitigkeiten erfolgte 1782 in der Öhringer Konvention. Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhielt die Teillinie Bartenstein für Verluste im Elsass die würzburgischen Ämter Jagstberg und Haltenbergstetten, die Hauptlinie Neuenstein gemeinsam die geistlichen Anteile am Ganerbenort Künzelsau. Der Streit um das Erbe der 1805 ausgestorbenen Fürsten von Neuenstein-Öhringen innerhalb der Zweige Langenburg, Kirchberg und Ingelfingen der Teillinie Neuenstein-Langenburg war noch im Gange, als das Gesamthaus durch die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 seine Selbständigkeit verlor.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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