Die Reformation in der Grafschaft Wertheim

Epitaph für Graf Georg II. von Wertheim in der Wertheimer Stiftskirche – Quelle LABW/ GLAK
Epitaph für Graf Georg II. von Wertheim in der Wertheimer Stiftskirche – Quelle Landesarchiv BW, GLAK

Anno 1524 hat die Evangelisch Lehr hie angefangen, heißt es im Wertheimer Braunen Buch, einer Sammelhandschrift, die auch Stadtsatzungen und chronikalische Aufzeichnungen ab 1463, ausführlich ab 1592 enthält. Leider werden zu dieser retrospektiven Aussage keine näheren Umstände angeführt. Man fragt sich daher heute, woran dieses Datum festgemacht wurde. Verordnungen und Mandate mit reformatorischem Hintergrund gab es in der Grafschaft Wertheim in dieser frühen Zeit einige: Bereits 1518 erließ Graf Georg II. ein Mandat gegen aufwendige Begräbnisse und Stiftungen für Totenmessen, das unmittelbar beeinflusst scheint von Luthers 95 Thesen gegen den Ablasshandel, aber auch im Trend der Zeit lag. Der selbstbewusste und bedeutende Graf lernte auf dem Wormser Reichstag 1521 Luther persönlich kennen und erscheint von dieser Begegnung stark beeindruckt. 1524 folgt sein Mandat gegen das gottschwüren, das Fluchen mit Gottes Namen, 1525 eine Policeyordnung, 1526 das Verbot von Stiftungen, 1528 eine Feiertagsordnung, 1529 ein Mandat gegen die Zwietracht wegen der ungleichen lähre und 1530 eine Eheordnung. Eine regelrechte Kirchenordnung ist für diese Zeit nicht überliefert. In einem Bericht des von Luther empfohlenen Predigers Franz Kolb von 1524 sind jedoch Informationen über den evangelischen Gottesdienst in der Stadt enthalten, die auch als erste Wertheimer Kirchenordnung bezeichnet werden.

Doch mit der neueren Reformationsforschung muss auch für Wertheim gefragt werden, was Einführung der Reformation konkret bedeutete – konkret für die Menschen der Zeit? Denn eine neue Glaubensüberzeugung lässt sich nicht so einfach einführen und verordnen. Auf jeden Fall wurden die kirchlichen Reformen in Wert heim heiß diskutiert, sodass man sich wechselseitig als ketzer beschimpfte (vgl. Mandat gegen das Schwören 1524). Und 1521 enden die Eintragungen im Totenmessbuch der Fischerbruderschaft – auch ein Hinweis darauf, dass sich reformatorisches Gedankengut durchzusetzen begann.

Doch welche Lehre predigten die Pfarrer in den Kirchen der Grafschaft in dieser Umbruchsphase? Darüber gibt das Protokoll der Wertheimer Synode Auskunft, zu der Graf Georg die Pfarrer der Grafschaft sowie Vertreter der Klöster Bronnbach, Grünau und Holzkirchen 1524 einberief, wie es den Reichsständen auf dem voran- gegangenen Reichstag zu Nürnberg auferlegt worden war. Die Beratungen fanden am 22. September und – nach der erbetenen Bedenkzeit und ein Verbot des Würzburger Bischofs ignorierend – am 9. Oktober statt. Mehrheitlich bekennen sich darin die Geistlichen zur bisherigen, alten Lehre. Der Dertinger Pfarrer meint die cristlich kirch sey wol geordnet, dobey loss ers pleiben, und der Waldenhäuser ergänzt, biß bessers herfur broht werde, dem wolle er gehorchen. In den Äußerungen ist aber Verunsicherung spürbar – ein typisches Übergangsphänomen, wenn sich die Pfarrer für unverstendig halten und auf ein künftiges Konzil beziehen. Dessen Beschlüssen wollen sie folgen, denn auch in der Vergangenheit wurden etliche concilien durch die andern verworffen. Immerhin fordert der Dekan der Stiftskirche, dass die missbreuch abgethan werden sollten. So hat die katholische Glaubenspraxis in der Grafschaft Wertheim, insbesondere in den Landgemeinden, noch einige Zeit weiter bestanden.

Die Einführung der Reformation in der Grafschaft Wertheim ist damit als allmählicher Wandel zu begreifen, vor allem da sich nach 1530, durch den Tod des für neue Ideen offenen Grafen Georg und in der folgenden langen Vormundschaftsregierung für den minderjährigen Grafen Michael III., die Dynamik abschwächte. 1524 hat sich somit die Reformation in Wertheim nicht durchgesetzt, ihre ersten Anfänge nahm sie sicher schon früher und zum Abschluss kam sie endgültig erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts.

Monika Schaupp

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