Europäische Stechpalme

Immergrüner Laubbaum

Beitrag von Naturkundemuseum Karlsruhe

 Herbarbeleg der Europäischen Stechpalme [Quelle: Naturkundemuseum Karlsruhe, Foto: Volker Griener]
Herbarbeleg der Europäischen Stechpalme [Quelle: Naturkundemuseum Karlsruhe, Foto: Volker Griener]

Immergrün und mit leuchtend roten Beeren im Herbst und Winter: Die Europäische Stechpalme (Ilex aquifolium) weist einige Besonderheiten unter den Laubbaumarten Europas auf.

Die Europäische Stechpalme wächst als strauchförmiger Baum mit feinfaserigem, hartem Holz und dicken Blättern. Im unteren Bereich des Baums sind die Blätter stachelig und gewellt. In der Krone weisen sie dagegen deutlich seltener Stacheln auf und sind nahezu glatt – ein Phänomen, das in der Botanik als Heterophyllie bezeichnet wird.

Das feinfaserige, harte Holz der Stechpalme lässt sich leicht verarbeiten. Daher war das Holz früher ein beliebtes Material, beispielsweise für Furniere und Messergriffe. Einer der berühmtesten Gegenstände aus Stechpalmenholz ist Goethes Spazierstock. Und auch in Romanen spielt das Holz eine große Rolle. Denn wer wäre Harry Potter ohne seinen Zauberstab aus Stechpalmenholz?

Als farbenfrohe Dekoration fand und findet die Stechpalme in den herbstlichen und winterlichen Monaten Verwendung: Bereits die Germanen und Kelten verehrten die Pflanze als Symbol für ewiges Leben und Wiedergeburt und nutzten die Zweige der Stechpalme als Zierde ihrer Wohnstätten. In Nordeuropa und Nordamerika bilden die Zweige bis heute einen beliebten Weihnachtsschmuck.

Mit der Zeit ergaben sich viele weitere Anwendungsmöglichkeiten für die Stechpalme – und das, obwohl alle Teile der Pflanze giftig sind! So wurden und werden aus Stechpalmenblättern und -beeren sogar kulinarische Spezialitäten hergestellt. Denn wie es so schön heißt: „Die Menge macht das Gift“.

Die vielseitige Verwendbarkeit der Europäischen Stechpalme führte schließlich zu einem starken Rückgang der Stechpalmenvorkommen. Aufgrund ihrer Seltenheit steht die Pflanze nun unter Naturschutz. Die Entnahme aus der Natur, also das Abschneiden von Zweigen oder auch das Ausgraben von Pflanzen, ist verboten.

Dieser Herbarbeleg einer Stechpalme wurde von Carl Christian Gmelin (1762-1837) gesammelt, dem ersten Direktor des Naturalienkabinetts, aus dem das Naturkundemuseum Karlsruhe hervorgegangen ist.

Literatur

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