NS-Gewaltverbrechen an Franzosen im Spiegel der Justizakten

Der Tiefpunkt der deutsch-französischen Geschichte

Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Jünger wegen angeblicher Beteiligung an NS-Gewaltverbrechen in Frankreich. Vorlage: LABW, StAL EL 317 III Bü 934.
Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Jünger wegen angeblicher Beteiligung an NS-Gewaltverbrechen in Frankreich. Vorlage: LABW, StAL EL 317 III Bü 934. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Zeit des Zweiten Weltkriegs war sicherlich die düsterste Phase, die die deutsch-französischen Beziehungen durchgemacht haben. Kriege zwischen Deutschen und Franzosen, die sich zeitweise als »Erbfeinde« titulierten, hatte es zuvor schon viele gegeben. Insbesondere der ungeheure Opfer fordernde Stellungskrieg während des Ersten Weltkriegs hat das Verhältnis der beiden Nationen nachhaltig beeinflusst. Keine Auseinandersetzung aber war von solch brutalen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung geprägt wie der Zweite Weltkrieg. Dem Gewaltregime der Deutschen fielen nicht nur mehrere Zehntausend französische Juden zum Opfer, sondern auch eine Vielzahl von Zivilisten, die man als Widerstandskämpfer oder einfach nur als Geiseln erschoss.

Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Frankreich haben ihren Niederschlag auch in der Überlieferung des Landesarchivs Baden- Württemberg gefunden. Im Staatsarchiv Ludwigsburg findet man entsprechende Ermittlungsakten in den Beständen des Landeskriminalamts Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Viele der Akten betreffen polizeiliche Ermittlungen für die Justiz in anderen Bundesländern – so war etwa das Landeskriminalamt an der Fahndung nach Klaus Barbie, dem Schlächter von Lyon, beteiligt. In anderen wird Anzeigen nachgegangen, die bereits abgeurteilte oder nicht abschließend geklärte Verbrechen betreffen.

Drei Beispiele mögen das Spektrum der untersuchten Taten illustrieren. Neben Verfahren gegen Beteiligte an der Deportation der französischen Juden geht es in vielen Fällen um Morde an Zivilsten. So eröffnete die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Jahr 1989 ein Ermittlungsverfahren gegen Beteiligte am berüchtigten, von einer Einheit der Waffen-SS verübten Massaker in Oradour-sur-Glane im Juni 1944. Diesem fielen mehr als 600 Menschen und damit nahezu die gesamten Einwohner des Orts zum Opfer. Die Ermittlungen wurden zwar eingestellt, die Akten enthalten aber umfangreiches Material über die damaligen Vorgänge.

Neben Verbrechen in Frankreich gerieten auch solche auf deutschem Boden in das Visier der Justizbehörden. Aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft 1960 etwa gegen den Steinbruchbesitzer Hermann Weißbarth aus Schmiden, der kurz vor Kriegsende in Fellbach drei als Zwangsarbeiter beschäftigte französische Kriegsgefangene erschossen hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, weil Weißbarth bereits vom französischen Militärgerichtshof in Rastatt wegen seiner Tat belangt worden war. Anhand der Ludwigsburger Akte lassen sich die Vorgänge um die Erschießung, die im Zuge einer Stolpersteinverlegung vor einigen Jahren vor Ort nochmals größeres Aufsehen erregt haben, nachvollziehen.

Dass die Staatsanwaltschaft auch wenig konkreten Anzeigen nachging, dokumentiert ein ebenfalls aufgrund einer Anzeige eingeleitetes und wenig später eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Schriftsteller Ernst Jünger. Ihm war in einem Artikel von seinem Kollegen Nikolaus Sombart eine Beteiligung an NS- Verbrechen während seiner Tätigkeit als Besatzungsoffizier in Frankreich nachgesagt worden. Jünger, der seine Erfahrungen als Soldat während des Ersten Weltkriegs literarisch verarbeitet hatte, im Zweiten Weltkrieg aber auch Kontakte zum Widerstand unterhalten haben soll und kurz vor seinem Tod sogar vom französischen Staatspräsidenten besucht wurde, steht wie kaum ein anderer für Höhen und Tiefen des deutsch-französischen Verhältnisses im 20. Jahrhundert. Dass sich sein Name auch in den Stuttgarter NS-Ermittlungsakten findet, passt zur ambivalenten Rolle, die er im Verhältnis der beiden Nationen gespielt hat.

Wichtig bleibt, dass über die Archivierung solcher Ermittlungsakten auch die Bemühungen um eine juristische Aufarbeitung der dunklen Seiten im Verhältnis zu Frankreich und den Franzosen nachvollziehbar bleiben.

Peter Müller

Quelle: Archivnachrichten 61 (2020), S. 32-33.

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