Das 14. und 15. Jahrhundert – Monastische Reformen im Zeitalter der Kirchenreform
von Jürgen Dendorfer
Auf den vorhergehenden Seiten war von der Mitte des 11. bis ins 14. Jahrhundert ein kontinuierlicher Zuwachs an religiösen Gemeinschaften zu verzeichnen, der im 13. Jahrhundert mit den Klöstern der Bettelorden, den Kommenden der Ritterorden, vor allem aber den allgegenwärtigen Frauengemeinschaften kulminierte. Der Großteil der Frauensammlungen entstand im 14. Jahrhundert und wurde, soweit sie Bestand hatten, im Laufe des 15. Jahrhunderts in regulierte, an Orden angelehnte Formen überführt. Dies ist auch als Reaktion auf veränderte Vorstellungen von gültigen Formen der Vita religiosa im späten Mittelalter zu erklären, dem Zeitalter einer umfassenden Kirchenreform, das die Welt der Mönche und Kanoniker, der Nonnen, Stiftsdamen und geistlichen Frauen tiefgreifend verändern sollte.
Waren bislang im wesentlichen Neugründungen von Klöstern, Orden und Gemeinschaften darzustellen, so ist dies im Untersuchungsraum seit der Mitte des 14. Jahrhunderts von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht mehr möglich. Zu nennen wären allein die Paulinereremiten und die Antoniter. Der im 13. Jahrhundert in Ungarn gegründete Paulinerorden, ein Verband von Eremitengemeinschaften, verbreitete sich im Untersuchungsraum nach der Mitte des 14. Jahrhunderts[1] mit Ansiedlungen in : Tannheim (vor 1353), Grünwald (1360), Kirnhalden (1360), Vogtsburg (1373) und Bonndorf (1402). Der sich der Krankenpflege vom Mutterkornbrand Geschädigter widmende Antoniterorden[2] gründete früh Häuser in Freiburg (1290) und Villingen (1340), und dann im 15. Jahrhundert in Konstanz (1414), Nimburg (1456) und Bruchsal (1472). Im Gesamtbild des Klosterbuchs fallen diese wenigen kleinen Gemeinschaften des späten Mittelalters allerdings nicht ins Gewicht. Zu erwähnen ist noch, dass die ebenfalls für das 14. Jahrhundert konstatierte Gründungswelle von Kartausen nur mit einem Vertreter, mit Freiburg (1346), festzustellen ist.
Und dennoch gilt die Zeit seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als Phase der »Erneuerung des Ordenswesens« (K. Elm),[3] »das spätere 14. und frühere 15. Jahrhundert, etwa bis zum Basler Konzils als eine ordensgeschichtliche Sattelzeit«, in der sich das Ordenswesen noch grundlegender gewandelt habe als in der Reformation (D. Mertens).[4] Sowohl die bis ins Frühmittelalter zurückreichenden Klöster des alten benediktinischen Mönchtums als auch die Neugründungen des Hochmittelalters bzw. die Orden des 12. und 13. Jahrhunderts erlebten in diesem Zeitraum tiefgreifende Reformen. Dabei gingen starke Impulse aus den Klöstern und Orden selbst hervor, die aber sicher auch auf einen zeitgenössischen Reformdruck reagierten, dem sie sich beugen mussten. Er ergab sich aus der zeitgenössischen Wahrnehmung einer Krise von Kirche und Welt und daraus resultierender Reformbedürftigkeit. Schon die Pestwelle in der Mitte des 14. Jahrhunderts hatte Auswirkungen auf das Leben in den Klöstern: auf die Größe und Zusammensetzung der Konvente, auf die Disziplin im Inneren und nicht zuletzt auf die Wirtschaftskraft, denn durch eine ihrer Folgen, die große Agrarkrise, schwand die Ertragskraft des Grundbesitzes.[5] Die Spaltung der Kirche im Großen Abendländischen Schisma (1378–1417) führte ferner zu einer tiefgreifenden Verunsicherung und einem Infragestellen von Autoritäten, zu schwankenden Zuordnungen, die innerhalb einzelner Orden mehrere Oboedienzen entstehen lassen konnten; in der Zeit des Schismas verstärkten sich Auflösungserscheinungen durch den grassierenden Nepotismus und das Pfründen- und Kommendenwesen, und die damit verbundene Vergabe von Kirchen und Klöstern an Auswärtige, die zur Vernachlässigung der Seelsorge vor Ort führte. Für die Zeitgenossen ging deshalb die Lösung des Papstschismas einher mit der Forderung nach der Umsetzung einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern. Auf dem großen, dem Anspruch nach die ganze Kirche repräsentierenden Konzil von Konstanz (1414–1418) wurde das Papstschisma durch die Wahl Martins V. (1417) gelöst und zugleich die Reform der Klöster angestoßen; besonders deutlich durch eine Versammlung aller Benediktineräbte der Mainzer Kirchenprovinz im Kloster Petershausen im Jahr 1417.[6] Auch die Wirkungen des nachfolgenden Konzils in Basel (1431–1447) für die Reform von Klöstern und Stiften sollte man nicht unterschätzen:[7] durch eine Vereinheitlichung der Vorstellungen von einer idealen Organisation von Klöstern und Stiften, durch Visitationen und den Auftrag an die Bischöfe für eine dauerhafte Reform der Gemeinschaften in ihrem Einflussbereich, der über das Ende des Basiliense hinaus wirkte. Die Impulse aus Konstanz und Basel sind im Süden des Untersuchungsraums mit Händen zu greifen. Das kann angesichts der Lage der Konzilsorte auch nicht erstaunen, ist gleichwohl in der Forschung noch nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ein Kennzeichen des 15. Jahrhunderts im Untersuchungsraum ist also, dass die großen Reformkonzilien hier stattfanden, dem Gedanken an die Reformbedürftigkeit des eigenen Konvents konnten sich deshalb kaum einer entziehen. Reformzentren einzelner Orden lagen aber dennoch nicht am Ober- und Hochrhein, mit einer Ausnahme, jener für die Observanten des Dominikanerordens, die aus elsässischen Klöstern hervorgingen.
Ein weiteres Kennzeichen für diese Zeit ist, dass nun zum ersten Mal Landesherren als tatkräftige Unterstützer und Förderer der Reform von geistlichen Gemeinschaften erscheinen. Auch ihr mitunter brachiales Drängen auf Reformen, das von der Forschung in die Entwicklung eines sich ausprägenden landesherrlichen Kirchenregiments eingeordnet wurde, lässt sich im Raum deutlich greifen. Anders als in Württemberg, das als ein Musterbeispiel für diesen landesherrlichen Zugriff gilt,[8] gab es jedoch im Raum des Badischen Klosterbuchs nicht den einen Landesherren. Die Markgrafen von Baden aber treten mit der Reform der Pforzheimer Konvente, die Pfalzgrafen von Rhein mit Heidelberg und – als zeitweise Vögte – bei der Reform des ortenauischen Schuttern hervor. Auch die Bischöfe von Straßburg und Speyer lassen sich greifen. Allein die habsburgischen Erzherzöge von Österreich, die Herren Vorderösterreichs, sind als Agenten der Klosterreform kaum erkennbar, mit Ausnahme ihrer frühen Unterstützung für die Dominikanerobservanten und ihre Klöster noch vor 1400. Diese Konturlosigkeit habsburgischer Reformwillens dürften seinen Grund einerseits in der nicht vollständig ausgebildeten Landesherrschaft in den Vorlanden haben, andererseits auch in deren Krise durch den zeitweisen Zusammenbruch der Herrschaft am Oberrhein nach 1415, also in für die Klosterreform entscheidenden Jahrzehnten.[9]
Durch die bisherigen Ausführungen, die jeweils Jahrhundert für Jahrhundert neue religiöse Gemeinschaften vorstellten, entstand der Eindruck einer stetigen Veränderung der Klosterlandschaft. Dieser Eindruck ist insofern zu korrigieren, als die alten, vor dem 13. Jahrhundert gegründeten, in der Regel reich ausgestatteten Abteien weiterhin Bestand hatten. Sie prägten mit ihren Grundherrschaften ganze Landstriche, so etwa die Zisterzen Salem und Tennenbach, oder die Schwarzwaldklöster St. Blasien und – in deutlich kleinerem Umfang – St. Georgen und St. Peter. Neben der Dynamik gehört also die Statik, das Fortbestehen von Klöstern seit Jahrhunderten, zum Gesamtbild. Die großen Klöster, gerade die Benediktinerklöster, waren eng verwoben mit ihrem regionalen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld.[10] Ihre Konvente bestanden aus Adeligen, die das Gemeinschaftsleben aufgegeben hatten. Sie wohnten in eigenen Häusern und nicht im Kloster, pflegten das Chorgebet nur nachlässig und hatten den Besitz der Klöster in einzelne Pfründen aufgeteilt, ignorierten also das Verbot des Privateigentums. Seit dem 14. Jahrhundert wurden diese Zustände in den Klöstern als Problem wahrgenommen, auf verschiedenen Ebenen regten sich Vorstellungen von einer Rückkehr zum eigentlichen Text der Benediktsregel in zeitgemäßer Auslegung.[11] Dabei betraf die Reform das Kloster als Ganzes, als »Sozialgebilde mit allen Lebens- und Funktionsbereichen«.[12] Das erwähnte, während des Konstanzer Konzils in Petershausen tagende Äbtekapitel der Provinz Mainz-Bamberg von 1417 etwa forderte – im Rückgriff auf eine päpstliche Bulle des 14. Jahrhunderts – die Wiedereinführung des gemeinschaftlichen Lebens im Kloster, die Einhaltung des gemeinsamen Chorgebets, aber auch die Aufhebung der Parzellierung des Klosterbesitzes durch den Verzicht auf Privatbesitz der Mönche und die Trennung von Abts- und Konventsgut; nicht zuletzt sollten die Konvente nicht mehr nur Adeligen, sondern auch Bürgern offenstehen. Was in Petershausen beschlossen wurde, sollte auf Provinzialkapiteln im zwei, dann dreijährigen Turnus wiederholt werden, ebenso wie durch eine Visitation der Klöster untereinander.[13] Ordensgeschichtlich war das ein wichtiger Schritt der Benediktiner hin zur über die einzelnen Klöster hinausgehenden Verbandsbildung nach zisterziensischem Vorbild, die zuvor allein bei den Cluniazensern und in zaghaften Versuchen bei den Hirsauern nach 1215 vorkamen. Vorausgegangen waren den Beschlüssen von Petershausen Reformaufbrüche in den Klöstern selbst, von denen das oberpfälzische Kastl das erste war, ihm folgte bald das wirkmächtigere Melk in Niederösterreich.[14] Sie bildeten einen Kreis durch geistliche Vorbildhaftigkeit und den Austausch von Reformmönchen verbundener Klöster aus, aber keine Verbände von institutioneller Dauerhaftigkeit. Dies sollte dem niedersächsischen Bursfelde vorbehalten bleiben, das im altbenediktinischen Bereich die effektivste Verbandsbildung mit regelmäßigen Generalkapiteln der Äbte und Visitationen der Klöster zustande brachte.
In der Regel beschränkte sich das Wirkungsfeld von Bursfelde auf den nord- und mitteldeutschen Raum, allenfalls noch auf die Rheinlande. Während Reformen in Bayern, Franken und Württemberg sich selten an Kastl, in der Regel aber an Melk ausrichteten, gehört es zu den Besonderheiten des Untersuchungsraums, dass am Oberrhein nicht nur Bursfelder Reformversuche, sondern sogar erfolgreiche Übertritte zum Reformverband festzustellen sind. Zum Zentrum im Südwesten wurde Hirsau, das sich 1458 Bursfelde anschloss. Um dieselbe Zeit scheinen auch die Ortenauklöster Ettenheimmünster und Schwarzach eine Reform durch Bursfelde erwogen zu haben, wobei in letzterem Markgraf Karl I. von Baden (1453–1475) die treibende Kraft war. Ein weiteres Kloster in seinen Landen, Gottesaue, unterstellte sich 1458 tatsächlich Bursfelde. Bemerkenswert ist, dass dies 1489 auch Schuttern tat, als es kurzzeitig unter der Vogtei des Pfalzgrafen bei Rhein stand. Schuttern blühte nach der Reform auf. Der Konvent wuchs zahlenmäßig an, Adelige verließen das Kloster, die Wirtschaft konsolidierte sich und nicht zuletzt wurde das Kloster zum Ort überregional geschätzter Bildung. Das mit Abstand südlichste Kloster der Bursfelder Kongregation nahm durch seinen Abt sogar regelmäßig an den Generalkapiteln teil und führte Visitationen durch.
Ähnlich eindrückliche Erfolgsgeschichten wie für Schuttern lassen sich für andere Klöster im Untersuchungsraum nicht erzählen. Entweder schweigt die Überlieferung zu Reformversuchen, besonders beredt bei den Schwarzwaldklöstern St. Blasien und St. Peter, oder sie berichtet von späten und gescheiterten Anläufen. Ettenheimmünster etwa, das erwogen hatte, sich Bursfelde zuzuwenden, holte sich 1489 aus dem Kloster Blaubeuren, einem Zentrum der Melker Reform im Südwesten, einen Prior und einen Reformmönch; Effekte dieser Reform lassen sich allerdings nicht bestimmen. Auch in Odenheim im Kraichgau plante man 1491 die Reform einzuführen, dieses Mal diejenige von Bursfelde, scheiterte aber trotz Unterstützung durch die Pfalzgrafen bei Rhein am hartnäckigen Widerstand des Kraichgauer Adels, der schließlich 1494 erreichte, dass das Kloster in ein Ritterstift umgewandelt wurde. Diesen Weg, sich dem Reformdruck zu entziehen, in dem man die de facto stiftische Lebensweise der »Mönche« in ein Kollegiatstift als rechtlich passende Form überführte, wählten auch andere Klöster. Außerhalb des Untersuchungsraums ist Ellwangen das vielleicht berühmteste Beispiel. In Sinsheim ging man diesen Weg, der höchste geistliche und weltliche Autoritäten, den Papst und den Kaiser, miteinzubeziehen hatte, im Jahr 1497. In Gengenbach versuchte man es immer wieder, lange Zeit ohne Erfolg. Nachdem Abt und Konvent 1501 einen Anschluss an die Bursfelder Kongregation, erzwungen vom Pfalzgrafen bei Rhein als Vogt gemeinsam mit dem Straßburger Bischof, verhindert hatten, wurde in den nächsten Jahrzehnten alles unternommen, um das Kloster in ein Kollegiatstift umzuwandeln. Trotz päpstlicher Privilegierung scheiterte das Vorhaben schließlich im Jahr 1530 am Einspruch Kaiser Karls V.
Erstaunlich ist, dass im Bodenseeraum die Reformzeit mit weniger großen Verwerfungen vor sich gegangen zu sein scheint. In Petershausen, immerhin dem Ort des Äbtekapitels von 1417, kam es im 15. Jahrhundert zu keiner tiefgreifenderen, von außen angestoßenen Reform; erst 1526 versuchten Reformmönche aus Wiblingen (Melk) einzuziehen, die allerdings vom Magistrat vertrieben wurden. Auf der Reichenau verhalf dem verwaisten, wirtschaftlich und spirituell nicht mehr den Ansprüchen der Zeit genügenden Kloster eine interne Reform unter Abt Friedrich von Wartenberg (1427–1453) wieder auf die Beine.
Auch die Frauenklöster konnte sich diesem Zeitgeist nicht entziehen. Dabei ist erstaunlich, dass sich Lobenfeld gemeinsam mit Neuburg 1459 sogar an Bursfelde anschloss, was sofort Effekte entfaltete: im Hinblick auf das Privateigentum der Nonnen oder die soziale Durchmischung. In Friedenweiler setzte der Abt von St. Georgen, dem das Kloster unterstand, 1475 scharfe Reformstatuten durch, die die bekannten Reformforderungen einbläuten: strikte Befolgung der Benediktsregel, Verbot des Privateigentums, Einhaltung der Klausur und Wiederbelebung des gemeinschaftlichen Lebens. Ein Kuriosum ist das südbadische Benediktinerinnenpriorat Sitzenkirch im Kandertal, das unbeirrt die stiftische Lebensweise der Nonnen aufrechterhielt und deshalb zum Zufluchtsort für Nonnen aus reformierten Konventen wurde, etwa aus Feldbach bei Pfirt oder aus Basler Klöstern – dem Klarissenkloster und den Dominikanerinnen von Klingenthal.
Während mehr oder weniger bei allen Benediktinerklöstern eine Auseinandersetzung mit der Reform zu erwarten ist und auch dessen Fehlen aussagekräftig ist, ist das bei anderen Klöstern und Stiften im Untersuchungsraum nicht gleichermaßen der Fall. Weder für die Zisterzienser noch die Prämonstratenser lassen sich – beim derzeitigen Forschungsstand – Reforminitiativen registrieren. Auch die Stifte der Augustinerchorherren scheinen unbeeindruckt von den Reformbewegungen, der Windsheimer und Indersdorfer, ihr gewohntes Leben weitergeführt zu haben; zumindest das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen aber übernahm adaptierte Reformstatuten des fränkischen Reformstifts Pillenreuth, die Kardinallegat Giuliano Cesarini 1431 bestätigte.
Ganz anders ist das auf dem Feld der Bettelorden, wo der Versuch, im Geiste des Reformzeitalters zur Strenge der Ursprünge zurückzukehren, die Einheit der Orden in ihren Grundfesten erschütterte. Wie bei den Benediktinern setzen die Reformen am Ende des 14. Jahrhunderts ein, nun in Form von Observanzbewegungen.[15] Das Ziel war die Rückkehr zu den Idealen der Gründungszeit, die durch eine strenge Befolgung der Regeln und Konstitutionen des 13. Jahrhunderts wiedererlangt werden sollten. Der Kern war bei Dominikanern wie Franziskanern die Befolgung des Armutsgebots. War doch das anfängliche Verbot jeglichen Besitzes und fester Einkünfte längst aufgeweicht worden. Bei den Bettelorden sollte nicht mehr nur jeder einzelne Mönch auf Privateigentum verzichten, sondern – so die Forderung der Franziskanerobservanten – die Klöster selbst. Dass die Umsetzung einer solchen Reform beim Umfang der Stiftungen an Bettelordenskonvente und deren Einbettung in das soziale und wirtschaftliche Umfeld in den Städten erhebliche Auswirkungen haben konnte, lag auf der Hand. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass die Durchsetzung observanter Reformen nicht selten auf hartnäckigen Widerstand stieß und deren Erfolg noch mehr als bei den Benediktinern von der Zustimmung und Unterstützung durch den städtischen Rat oder den Landesherren abhing.
Schon in der Zeit des Schismas spaltete sich der Dominikanerorden nicht nur in eine avignonesische und römische Obedienz, sondern letztere verschrieb sich ab 1389 auch einer rigiden Rückbesinnung auf das Armutsgebot.[16] Als das Generalkapitel beschloss, in jeder Ordensprovinz einen Reformkonvent anzusiedeln, wurde für die Teutonia Colmar ausgewählt; im ebenfalls elsässischen Schönensteinbach entstand unter tatkräftiger Hilfe der Herzöge von Österreich der führende Reformkonvent für die Frauen. In der Folge gingen Anstöße zur observanten Reform des Ordens immer wieder vom Südwesten aus, für die Männerklöster nach Colmar vor allem aus Basel, wo der Reformer Johannes Nider am Beginn des Basler Konzil einen Modellkonvent installierte. Allerdings war die Durchsetzung der Observanz im Dominikanerorden ein langwieriger Prozess, der erst mit der Wahl eines Observanten zum Provinzial im Jahr 1475 zu einem sichtbaren Erfolg führte; die rigiden Forderungen der Anfangszeit waren nun bereits deutlich abgeschwächt und beschränkten sich auf bekannte Forderungen der Einhaltung der vita communis mit strenger Klausur, geregeltem Gebetsleben, gemeinsamen Gottesdienst und Mahlzeiten und der Stärkung des Gemeinbesitzes. Die Einführung der Reform vor Ort war ein oft mühsames Geschäft, das weit mehr als von der Reformbereitschaft der Brüder von der Unterstützung durch weltliche Autoritäten abhing. Trotz der Nähe des Untersuchungsgebiets zu den genannten bedeutenden Konventen der Observanz sind ihre Wirkungen deshalb beschränkt. Sie zeigen sich am deutlichsten in den Residenzstädten aufstrebender Landesherren. So förderten die Markgrafen von Baden die Observanten in Pforzheim, wo 1429 das Dominikanerkloster auf Betreiben Markgraf Bernhards I. von Baden (1372–1431) reformiert wurde, sein Nachfolger Jakob I. (1431–1453) rief 1442 Reformnonnen aus dem Nürnberger Katharinenkloster in das Pforzheimer Dominikanerinnenkloster, das damit observant wurde. Als er im Jahr 1443 auch das Kloster der Franziskaner reformierte, hatten sich alle drei Mendikantenkonvente des badischen Pforzheims der Observanzbewegung angeschlossen.
Die Pfalzgrafen bei Rhein wiederum gründeten 1476 in Heidelberg ein Dominikanerkloster der observanten Richtung, sie taten sich auch über Heidelberg hinaus als ihr Förderer hervor. Schwieriger war dagegen deren Durchsetzung in den anderen großen Städten des Untersuchungsraums. In Freiburg etwa blieb das Dominikanerkloster konventual, von den Dominikanerinnenklöstern der Stadt wurden drei Adelhausen, St. Maria Magdalena und St. Agnes 1465 durch Johannes Meyer, möglicherweise mit Unterstützung Herzog Sigismunds (†1496), reformiert. Ansonsten aber hinterließ die Dominikanerobservanz wenig Wirkung. Im bischöflichen Konstanz schlossen sich ihr weder der Männerkonvent noch die unter bischöflicher Jurisdiktion stehenden Frauenklöster an.
Deutlich später und nur vereinzelt konnten die Franziskanerobservanten im Raum Fuß fassen.[17] Wieder war es der Heidelberger Pfalzgraf, der diese Reformrichtung, die sogar den Verzicht der Konvente auf jeglichen dauerhaften Besitz forderte, unterstützte. 1426 führte er auf Betreiben seiner Gattin Mechthild von Savoyen-Achaia die Observanz im Heidelberger Franziskanerkloster und damit im ersten Kloster der Oberdeutschen Franziskanerprovinz ein. Der Heidelberger Guardian, Nikolaus Caroli, sollte dann die treibende Kraft hinter ihrer Ausbreitung sein. Von Heidelberg aus wurden die Konvente in Basel, Rufach, Pforzheim, Tübingen und Nürnberg (alle bis 1447) reformiert. In Heidelberg selbst zeigte sich, was ein Anschluss des Klosters an die Observanz bedeutete, seine Liegenschaften gab das im 13. Jahrhundert gegründete Kloster an andere Kirchen vor Ort ab, an die Peterskirche und das Kloster der Augustinereremiten. Neben dem erwähnten Pforzheim ist für das 15. Jahrhundert allein noch zu erwähnen, dass in Fremersberg bei Baden-Baden, und somit wieder im Herrschaftsbereich der Markgrafen von Baden, nach 1411 aus einem Eremitorium 1426 ein kleines Kloster entstand. Bei dessen Einrichtung standen der Straßburger Bischof und der Heidelberger Guardian Pate. Nach seinen zaghaften Anfängen wurde es 1453 noch einmal neu als Observantenkloster gegründet. Die etablierten Franziskanerklöster im Süden des Untersuchungsraums schlossen sich aber nicht der Observantenreform an, weder in Konstanz und Überlingen, noch in Villingen oder in Freiburg hatte die Bewegung im 15. Jahrhundert Erfolg. Erst 1515 wurde das Kloster in Freiburg unter massivem Druck des Magistrats der Observanz zugeführt. Diese Zurückhaltung der Männerklöster gegenüber der Reform teilte auch das Klarissenkloster in Freiburg, das zwar eine eigene Reform erfuhr, sich aber nicht der Observanz anschloss. Das bisher erkennbare Muster bestätigt sich auch beim dritten Bettelorden, bei den Augustinereremiten. Kurzzeitig war das Freiburger Kloster zwar der observante Reformkonvent in der Rheinisch-schwäbischen Provinz (1422–1438), langfristig setzte sich die Observanz aber nur im 1475 auf Drängen des Pfalzgrafen durch Andreas Proles erneuerten Heidelberger Kloster durch.[18] Während die anderen Konvente im Untersuchungsraum (Breisach, Freiburg, Konstanz) abseits standen, betrieb in Württemberg Graf Eberhard im Bart (1457–1496) die Übernahme der Klöster in Weil der Stadt (1481), Tübingen (1483) und Esslingen (1485) durch die Observanten. Wieder zeigt sich, dass für die Durchsetzung der Klosterreformen des 15. Jahrhunderts der Landesherr ein wesentlicher Faktor war.
Anmerkungen
[1] Elm 1987; Schmid 1986 (b); Kuhn 2006; 2011.
[2] Mischlewski 1976.
[3] Elm 1980, S. 210–237; Schreiner 1992.
[4] Mertens 1996 (a), S. 172 f.
[5] Elm 1980, S. 206–209.
[6] Mertens 1989.
[8] Stievermann 1989.
[9] Speck 2018.
[10] Schreiner 1964; 1975, S. 48–55; 1989.
[11] Schreiner 1986.
[12] Schreiner 2003, S. 91 f.
[13] Maier 1999 (a), S. 209–224.
[14] Angerer 1999; Maier 1999 (b); Bischof//Thurner 2013; Becker 2014, S. 920–925; Glassner/Niederkorn-Bruck 2022.
[15] Neidiger 2003.
[16] Hillenbrand 1989.
[17] Neidiger 1992; 2003.
[18] Günter 2018.
Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.
Zitierhinweis: Jürgen Dendorfer, Das 14. und 15. Jahrhundert –Monastische Reformen im Zeitalter der Kirchenreform, URL: […], Stand: 10.06.2025.

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