Karolingische Grenzziehungen – Klöster und Stifte (9. Jahrhundert)
von Jürgen Dendorfer
Klöster, bei denen die Übergänge zu Kanonikergemeinschaften noch fließend waren, konnten deshalb Stützpunkte für Geistliche sein, die in der Seelsorge tätig werden sollten. [s. Kapitel Die ersten Klöster im 8. Jahrhundert].
Rund hundert Jahre später, um die Mitte des 9. Jahrhunderts, war dies in dieser Form nicht mehr möglich. Denn durch Reformen, die unter Karl dem Großen einsetzten[1] und in den Beschlüssen der Aachener Synoden Ludwigs des Frommen von 816 und 817 zum Abschluss kamen, wurden normative Grenzen zwischen Lebensformen in geistlichen Gemeinschaften gezogen, die fortan über Jahrhunderte gelten sollten.[2] Mönche, so wurde nun festgehalten, sollten ausschließlich in Klöstern nach der Benediktsregel leben; Geistliche, die sich dazu nicht entschließen konnten, als Kanoniker in Stiften. Jede Gemeinschaft aber musste sich für das eine oder das andere entscheiden, so zumindest die Vorgabe der Synoden.[3] Auch für Frauengemeinschaften wurde diese Unterscheidung zwischen Kloster und Stift getroffen, und eine Regel für Kanonissen (institutio sanctimonialium) verfügt.[4] Bis in die jüngste Zeit hat die Forschung betont, dass man sich die Durchsetzung der Aachener Beschlüsse nicht zu zielgerichtet als Top-Down-Prozess vorstellen darf, es in Klöstern Anpassungen an lokale Traditionen gab und in ihnen konkurrierende Vorstellungen von »gutem Mönchtum« entworfen wurden.[5] Dennoch wird man festhalten dürfen, dass die Aachener Beschlüsse eine Vielfalt zuvor nicht geschiedener Lebensformen »begrifflich und normativ« ordneten,[6] und zwar sowohl für Männer als auch für Frauen um die Pole der vita regularis (für Mönche und Nonnen) und der vita canonica (für Kanoniker und Kanonissen). Die Wirkungen dieser Sortierung in den einzelnen Klöstern und Stiften zu erfassen, ist aufgrund der Quellenlage in der Regel nicht einfach.
Das gilt jedoch nicht für die Bodenseeklöster, die führend an den Diskussionen in den entscheidenden Jahren beteiligt waren. Einschlägige Texte finden sich in ihren Bibliotheken, darunter auch eine faksimileartige Abschrift eines Exemplars der Regula Benedicti, das am karolingischen Königshof als von Benedikt von Nursia selbst verfasst galt. Nach dem Verlust der Vorlage ist dies heute der wichtigste Textzeuge für die Benediktsregel überhaupt. Er hat sich in der Stiftsbibliothek von St. Gallen erhalten. Die Reichenau und St. Gallen standen also mitten in den Diskussionen über die Reform monastischen Lebens in der Karolingerzeit, mehr noch, sie trieben diese voran. In den ersten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts waren die beiden Abteien auf dem Höhepunkt ihres Ansehens. Dieser inneren religiösen Entwicklung entsprach eine kulturelle und wirtschaftliche Blüte. Nicht zuletzt aber waren die beiden Klöster in dieser Zeit herausragende Stützen des karolingischen Königtums, nicht nur in der Alemannia, sondern für das ganze fränkische Reich. Dabei trat die Reichenau etwas früher hervor, wohl deshalb, weil sie schon 782 durch Karl den Großen selbst aus der Verbindung mit dem Bistum Konstanz gelöst wurde, während St. Gallen eng mit dem Bischofssitz verflochten blieb und sich erst nach langwierigen Auseinandersetzungen 854 endgültig aus dieser Bindung befreien konnte.[7]
Seit 782 hielten sich karolingische Könige und Kaiser bis zum Ende des 9. Jahrhunderts acht Mal nachweislich auf der Reichenau auf.[8] Die Äbte Waldo (786–806) und Heito (806–823) nahmen zudem weit über die Reichenau hinaus Aufgaben am Königshof wahr.[9] Waldo als Erzieher von Karls Sohn Pippin, dem König von Italien, als Bischof von Pavia (785–795), als Bischof von Basel, und späterer Abt von Saint-Denis; Heito als wichtiger Berater des Kaisers, der in seinem Auftrag Gesandtschaften nach Byzanz unternahm. Auf der Reichenau entstanden nun neue Bauten, darunter das groß dimensionierte, vielleicht an byzantinischen Vorbildern orientierte Münster. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts hatte das Kloster in der Zeit König und Kaiser Karls III. († 888), der von seinem alemannischen Kerngebiet aus das Reich regierte, zentrale Bedeutung. Nach seinem Tod fand Kaiser Karl in der Reichenauer Klosterkirche sein Grab. Diese Hinweise auf die weit überregionale Ausstrahlung der Reichenau und ihre eminente Bedeutung nicht nur für Alemannien, sondern für das Reich, ließen sich mit leichter Hand vermehren.
Die Entwicklung auf der Reichenau und in St. Gallen ist dabei in gewisser Weise charakteristisch für das 9. Jahrhundert im Rahmen dieses Klosterbuchs: Es war eine Zeit des Ausbaus bestehender monastischer Ansiedlungen und ihrer qualitativen Ausdifferenzierung, in diesen Fällen bis hin zu Großabteien europäischen Formats. In beiden Klöstern gab es nach Ausweis der Verbrüderungsbücher um 824/25 mehr als 100 Mönche, die vielfältige Aufgaben übernahmen: als Betende im Kloster, als Schreibende im Skriptorium, als Verwalter und Handwerker in den Wirtschaftsbetrieben oder über das Kloster hinaus als Berater am Königshof. Einen singulären Einblick in zeitgenössische Vorstellungen eines wohlgeordneten Klosters und seiner Funktionen vermittelt der auf der Reichenau entstandene, für St. Gallen bestimmte Klosterplan.[10] Er ordnet um die Klosterkirche und den Kreuzgang neben aus heutiger Sicht erwartbaren Räumen für die Mönche (Skriptorium, Bibliothek, Refektorium und Dormitorium) vielfältige andere an: für Kranke, für Gäste, den Abt, aber auch – detailliert aufgefächert – Betriebe, von der Brauerei über Ställe (für Schafe, Ziegen, Kühe, Ochsen und Pferde) bis hin zur Schmiede. Dieses einzigartige, räumlich-ideelle Arrangement eines karolingischen Klosterbetriebs, das zumindest als Anregung auch auf den Neubau von Kirche und Konvent in St. Gallen gewirkt haben dürfte, zeigt die weltliche Wirkdimension eines karolingischen Großklosters; ausgehend von und zentriert um Kirche und Konventsbauten.
Nach außen aber entfaltete die Reichenau, über die Grenzen des eigentlichen Klosters hinaus, eine Sogwirkung, die einen Kranz von ihr zugeordneten Stiften, Neben- und Tochterklöstern entstehen ließ. Auf der Klosterinsel selbst nach 799 das Stift St. Peter und Paul, später Niederzell genannt, an der nordöstlichen Inselspitze. Gegründet von einem aus Alemannien stammenden Bischof von Verona, der sich nach seiner Amtszeit hierher zurückzog. Wenig später, nach 824, entstand wiederum durch einen resignierten Bischof von Verona, Ratold, die Ratolds cella, das Stift Radolfzell nördlich der Insel, auf der ihr zugewandten Seeseite. In der Nähe, auf dem Schienerberg auf der Höri erfahren wir um diese Zeit von einer stiftsähnlichen Anlage in Schienen, Mittelpunkt einer auf der Höri und im Hegau wirkenden Klerikergemeinschaft, einer Priesterbruderschaft. Sie war ebenfalls der Reichenau zugeordnet und wurde später zu einer Propstei des Klosters. Und nicht zuletzt errichtete am Ende des 9. Jahrhunderts Abt Hatto (888–913), zugleich Erzbischof von Mainz, im Westen der Klosterinsel wiederum eine cella, ein Stift oder ein kleines Nebenkloster, in dem eine Kopfreliquie des Hl. Georg verehrt wurde, Oberzell. Bis zum 9. Jahrhunderts erweiterte sich das eigentliche Kloster auf der Reichenau Mittelzell somit zu einer Stifts- und Klosterlandschaft auf der Klosterinsel und darüber hinaus.
Auch im weiteren Bodenseeraum hinterließ das 9. Jahrhundert Spuren. In Konstanz sind 826 zum ersten Mal canonici de Constantia nachweisbar, wohl eine Gemeinschaft von Klerikern im Umfeld des Bischofs, aus der in einem längeren Prozess das spätere Domstift bzw. Domkapitel hervorging.[11] Die Ersterwähnung könnte eine Folge der Aachener Beschlüsse zur Kanonikerreform sein. Weiter im Osten wird 810/820 das Kanonissenstift Lindau zuerst greifbar, sowie im benachbarten Nonnenhorn ein Frauenkloster. Im Untersuchungsraum und in angrenzenden Gebieten treten nun im 9. Jahrhundert Frauengemeinschaften deutlicher in den Quellen hervor. Das gilt auch für das alte Säckingen, das erst jetzt, im Jahr 878, in einer Urkunde erwähnt wird, mit der es gemeinsam mit St. Felix und Regula in Zürich, dem Fraumünster, die Gemahlin König/Kaiser Karls III. Richgardis übertragen wurde.[12] Die Urkunde zeigt schlaglichtartig, was auch für andere Frauengemeinschaften des 9. Jahrhunderts in der Alemannia charakteristisch ist. Sie waren eng an die karolingische Königsfamilie gebunden. Dem Fraumünster in Zürich etwa standen nacheinander zwei Töchter König Ludwigs des Deutschen (843–876) vor, eine weitere Tochter des Königs war Äbtissin von Buchau am Federsee.[13] Richgardis, der aus dem Elsass stammenden Gemahlin Kaiser Karls III., unterstand als Laienäbtissin ein weitgespanntes Netz von Frauenklöstern. Neben Säckingen und dem Zürcher Fraumünster auch ihre Gründung Andlau im Elsass und sogar Abteien in Italien, wie St. Martin in Pavia. Auch für diese prominenten Gemeinschaften lässt sich allerdings im 9. Jahrhundert nicht entscheiden, ob sie als Nonnen oder Kanonissen, also nach der Benedikts- oder der Kanonissenregel, lebten. Noch schwieriger sind Aussagen zu anderen, kleineren Kommunitäten, wie dem schon 741 im Zürichsee gegründeten Lützelau, das an das Kloster St. Gallen übertragen wurde. Die St. Galler Urkunden gewähren dann auch seltene Hinweise auf fragilere Formen weiblicher Vita religiosa: Gottgeweihte Frauen und Reklusinnen, die in Privathäusern um das Kloster lebten und so Teil der Gemeinschaft wurden.[14] Von Dauer sollten aber allein die großen, dem Königtum unterstellten Frauenklöster und -stifte sein.
Neben diese Entfaltung von Gemeinschaften im Süden des Untersuchungsraums, sozusagen im weiteren Umkreis des Bodensees, lässt sich in anderen Teilen kaum etwas stellen. Bei den im 8. Jahrhundert gegründeten Klöstern der Ortenau ist die Quellenlage für das 9. Jahrhundert überschaubar. Nach einem Kapitular Ludwigs des Frommen, in dem die Klöster des Reiches nach ihren möglichen Leistungen für das Königtum klassifiziert werden, steht Schuttern an der Spitze der Ortenauer Abteien.[15] Ein Kloster, in dem nach dem Reichenauer Verbrüderungsbuch 824/25 etwa 70 Mönche lebten[16] und von dem sich in einer Evangelienhandschrift Hinweise auf ein bedeutendes Skriptorium erhalten haben.[17] Eine ähnliche Konventsgröße wies Gengenbach auf, etwas kleiner war schon Schwarzach. Das bischöflich-straßburgische Eigenkloster Ettenheimmünster hatte offenbar nur den für die Karolingerzeit überschaubaren Bestand von 30 Mönchen. Wie am Bodensee so war auch am rechten Ufer des Oberrheins das 8. Jahrhundert die Zeit des Ausbaus vorausgehender Gründungen.
Auch im Norden war das 9. Jahrhundert nicht mehr die Zeit der Gründung großer Klöster, sondern kleinerer Stifte und Nebenklöster. Das 853 zuerst erwähnte Kanonikerstift St. Leon des Bistums Speyer diente dazu, Seelsorge in diesem Bereich der Diözese sicherzustellen. Das karolingische Großkloster Lorsch wiederum richtete mit St. Michael auf dem Heiligenberg bei Heidelberg eine Zelle ein, aus der ein Priorat des Klosters hervorgehen sollte; und auch das Benediktinerkloster Mosbach im Odenwald war von bescheidenem Zuschnitt, vielleicht ein verkehrsgünstig gelegener Außenposten des Bistums Worms, an das es dann 976 übertragen wurde. Von vergleichbarem Charakter wie diese kleinen Klöster war die 858 im südlichen Schwarzwald durch das am Hochrhein gelegene Kloster Rheinau gegründete Albzelle (cella, que dicitur alba), aus der später St. Blasien hervorging.
Das 9. Jahrhundert war somit die Zeit eines qualitativen Ausbaus älterer Gründungen. Karolingische Reformbestrebungen scheinen, wenn auch im Einzelnen nur schwer belegbare, Wirkungen entfaltet zu haben. Geistliche Institutionen massierten sich noch stärker im Bodenseeraum. Neben den nun in den Quellen greifbaren, mitunter älteren Frauenklöstern und -stiften, ist eine bemerkenswerte Zahl neuer kleiner Stifte und Klöster zu erkennen. Sie ließen ganze Stifts- und Klosterlandschaften entstehen, die sich wie ein Kranz um große Abteien bzw. Bischofssitze legten.
Anmerkungen
[1] Semmler 1997.
[2] Semmler 1983; Jebe 2024, S. 1–16.
[3] Hartmann 1989, S. 155–160.
[4] Crusius 2001; Felten 2011, S. 71–92.
[5] Geuenich 1998; Jebe 2024.
[6] Felten 2011, S. 72.
[8] Deutsche Königspfalzen Bd. 3,1, S. 525–530
[9] Derschka 2023, S. 21–30.
[10] Duft 1998; Ochsenbein/Schmuki 2002; Erhart 2016; Zettler 2020; Dora 2024; Licht 2024.
[11] Schieffer 1982, S. 162 f.
[12] MGH D Ka III., Nr. 7 S. 11.
[13] Theil 1994, S. 51 f.
[14] Röckelein 2008, S. 33 f.
[15] Notitia de servitio monasteriorum 1963, Nr. 22 S. 483–499, hier S. 494.
[16] Schwarzmaier 1971, S. 19–22; Ludwig 2017.
[17] 43 44 Bierbrauer 1993.
Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.
Zitierhinweis: Jürgen Dendorfer, Karolingische Grenzziehungen – Klöster und Stifte (9. Jahrhundert), URL: […], Stand: 10.06.2025.

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