Personalienbogen
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Personalienbögen tauchen als Teil der Ermittlungen vor der Anklage in der Haupt- oder Ermittlungsakte des Verfahrens auf und sind häufig tabellarisch oder seltener als Liste geführt worden. Ab 1937 waren sie zudem häufig der Vernehmung unter „I. Zur Person“ der Vernehmung („II. Zur Sache) vorgelagert. Sie wurden tabellarisch oder als Liste geführt.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
In den Personalienbögen sind zahlreiche Informationen zu der betroffenen Person zusammengestellt, beispielsweise Wohnort, Beruf, Konfession bis hin zu Mitgliedschaften in NS-Organisationen, verschiedene Ausweis- und Passdokumente und Vorstrafen. Außerdem wird der Name der ausstellenden Behörde (in der Regel die Ermittlungsbehörden, das heißt Kriminalpolizei, Gestapo, Zollfahndungsstellen oder die Gendarmerie) genannt und dokumentiert somit deren Tätigkeiten im Rahmen des Verfahrens.
Wer hat das Dokument erstellt?
Die Personalienbögen basieren auf einem standardisierten Formular, das zunächst von den Landesjustizministerien, später vom Reichsjustizministerium herausgegeben wurde. Die dort notierten Informationen wurden von Beamten oder Schreibkräften der zuständigen Behörde eingetragen.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Die Informationen wurden basierend auf den Aussagen der Person aufgeschrieben und können demnach unwissentlich oder vorsätzlich falsch sein.

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