Verfahrenseinstellungen

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Verfahrenseinstellung im Fall von Rudolf App und Anna Lauer, 1935. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 116-121 Bild 104]
Verfahrenseinstellung im Fall von Rudolf App und Anna Lauer, 1935. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 116-121 Bild 104]

Eine Verfahrenseinstellung ist meist an Abkürzungen wie „V.“, „Vfg.“ (Verfügung) oder „B.“ (Beschluss) im oberen Drittel des Dokuments zu erkennen. Typisch ist auch die Formulierung „Das Verfahren wird … mangels ausreichender Verdachtsgründe eingestellt.“ Die Verfahrenseinstellung ist meistens im hinteren Teil der Haupt- oder Ermittlungsakte zu finden.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Verfahrenseinstellung im Fall Erich Rieder, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4045-4046 Bild 22]
Verfahrenseinstellung im Fall Erich Rieder, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4045-4046 Bild 22]

Die Verfahrenseinstellung enthält die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, sowie eine Begründung für diese Entscheidung.

Wer hat das Dokument erstellt?

Verfahrenseinstellung im Fall Karl Fütterer, 1945. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11581 Bild 32]
Verfahrenseinstellung im Fall Karl Fütterer, 1945. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11581 Bild 32]

Das Dokument stammt vom leitenden Staatsanwalt, der für die Ermittlungen verantwortlich war.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Verfahrenseinstellung im Fall Maria Drenker, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 129 Bild 74]
Verfahrenseinstellung im Fall Maria Drenker, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 129 Bild 74]

Eine Verfahrenseinstellung bedeutete nicht immer das endgültige Ende des Verfahrens: Es konnte Beschwerde durch beispielsweise die Person, welche die Anzeige gestellt hatte, eingelegt werden. Außerdem wurde in der Regel auch die Gestapo informiert, die das Verfahren eigenmächtig weiterführen konnte. Dies konnte Schutz- oder Vorbeugehaft zur Folge haben, die in der Praxis oft eine Überstellung in ein Konzentrationslager oder eine andere Haftanstalt bedeutete.

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