Verhandlungsprotokoll
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Ein Sitzungsprotokoll lässt sich an seinem formularartigen Aufbau erkennen, in denen immer wieder maschinell gedruckte Kategorien mit handschriftlichen Notizen ausgefüllt werden. In der Regel ist das Sitzungsprotokoll unmittelbar vor dem Urteil abgeheftet.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
Das Sitzungsprotokoll ist sehr ausführlich, oft detaillierter als das spätere Urteil. Es enthält Angaben zu Datum, Ort, Angeklagtem, Aktenzeichen, Vorsitzendem, Beisitzern, Urkundsbeamten, Staatsanwalt und Verteidiger sowie Bemerkungen zur Anwesenheit des Angeklagten. Zudem werden alle geladenen Zeugen vermerkt, einschließlich Hinweisen auf fehlende Personen und besonderen Umständen. Der Verlauf der Verhandlung wird festgehalten: Belehrung der Zeugen, Aussagen des Angeklagten, Verlesung der Anklageschrift, Erwiderungen, Zeugenvernehmungen mit Angaben zu Person, Beruf, Alter, Familienstand und Verhältnis zum Angeklagten. Auch werden Beweise, Anträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, Beschlüsse des Gerichts, etwa zu Beweisanträgen oder Vertagungen, sowie schließlich das Urteil protokolliert. Am Ende stehen die Unterschriften des Vorsitzenden, der das Protokoll prüft, und des Urkundsbeamten.
Wer hat das Dokument erstellt?
Das Protokoll wurde während der Verhandlung vom anwesenden Urkundsbeamten handschriftlich nach einem standardisierten Formular erstellt.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Da das Protokoll parallel zum Verfahren angefertigt wurde, können sich handschriftliche Fehler oder Auslassungen eingeschlichen haben. Hinter der formalen Struktur können zudem rechtsstaatswidrige Praktiken verborgen bleiben: Verfahren konnten sehr kurzfristig angesetzt werden, wodurch Verteidiger oft nur wenig Zeit zur Vorbereitung hatten. In manchen Fällen wird kein Verteidiger genannt, obwohl die Benennung und Ladung eines Verteidigers Pflicht war.

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