Kirchenregister

Von Andreas Butz

Ältestes Taufregister der Stiftskirche in Stuttgart von 1560-1572, hier 1562, (Quelle: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, Taufregister der Stiftskirche Stuttgart 1560-1572)
Ältestes Taufregister der Stiftskirche in Stuttgart von 1560-1572, hier 1562, (Quelle: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, Taufregister der Stiftskirche Stuttgart 1560-1572)

Definition der Quellengattung

Kirchenregister sind auch unter den Bezeichnungen Kirchenbücher und Kirchenmatrikel bekannt. Es handelt sich dabei um Register, die in den Pfarreien über die verschiedenen kirchlichen Handlungen (Kasualien) an den Gemeindegliedern geführt wurden, also über Taufen, Konfirmationen und Firmungen, Trauungen und Beerdigungen. Vor der Einführung staatlicher Register – in Baden am 1. Februar 1870, in Württemberg am 1. Januar 1876 – dienten sie zugleich als öffentliche Urkunden und waren bis zu diesem Zeitpunkt die einzigen Personenstandsregister. Seitdem dienen die Kirchenregister nur noch als Nachweis für kirchliche Amtshandlungen.

Die Kirchenbücher sind in ganz Europa, bei Katholiken wie Protestanten, in fast jeder Pfarrgemeinde vorhanden. Sie zählen gewöhnlich zu den ältesten pfarramtlichen Archivalien.

Historische Entwicklung

Schon in der Antike und im Mittelalter können Verzeichnisse von kirchlichen Amtshandlungen nachgewiesen werden. Als allgemeine Einrichtung waren solche kirchlichen Verzeichnisse jedoch bis in die Frühe Neuzeit unbekannt. Durch die Reformation und das Konzil von Trient wurde die Kirchenregisterführung erst nachhaltig gefördert.

Die Einführung der Kirchenregister in Württemberg ist im Kontext mit der Neuordnung des Kirchenwesens unter Herzog Christoph zu sehen. Mit ihrer Führung begann man um 1558, zunächst, um eine bessere Kontrolle über die Kirchenzucht zu gewinnen. Am Anfang der Eberdinger Taufregister befindet sich die Abschrift eines diesbezüglichen herzoglichen Reskripts. Die Einführung der Taufregister wird dort vor allem mit der als notwendig empfundenen besseren Dokumentation unehelicher Geburten begründet. In der württembergischen Kirchenordnung von 1559 wurde in einem Absatz die Art und Weise der Führung der Taufregister festgelegt: Jeder Pfarrer sollte die Taufen unter Angabe des Datums und der Namen des Kindes, der Eltern sowie der Paten in ein eigens dafür anzulegendes und bei der Kirche zu verwahrendes Buch eintragen.

Das Vorhandensein einer verhältnismäßig hohen Anzahl von erhaltenen Kirchenbüchern aus der Zeit nach 1558 lässt darauf schließen, dass die kirchlichen Register damals in allen Gemeinden Württembergs eingeführt wurden. Die Kirchenordnung von Württemberg wirkte auf die lutherische Nachbarschaft stark ein und wurde in zahlreichen Kirchenbüchern in Baden und Hohenzollern, auch in katholischen, als Vorbild angeführt.

In den meisten Pfarreien sind die Taufbücher die am weitesten zurückreichenden Register. Von Ausnahmen abgesehen, wurde mit der Führung der Ehe- und der Totenregister erst einige Jahre oder Jahrzehnte später begonnen. Noch ältere Register liegen im Gebiet der heutigen württembergischen Landeskirche aus ansbachischen oder von dort beeinflussten Gemeinden vor. Das älteste Register ist das im Jahr 1531 in Reinsberg begonnene Ehebuch. Die Anordnung zur Führung von Kommunikantenregistern erfolgte in Württemberg im Jahr 1687. Teilweise wurden solche Register aber schon viel früher angelegt, weil die Anmeldung zum Abendmahl von selbst zur Einrichtung solcher Listen führte; oft waren sie jedoch nur lückenhaft. Nach der Einführung der Konfirmation in Württemberg wurden seit 1723 auch Konfirmandenregister angelegt.

Auf katholischer Seite wurde 1563 auf dem Konzil von Trient ein Dekret über die Anlage von Tauf- und Traubüchern erlassen. Der konkrete Zeitpunkt der Umsetzung dieser generellen Verpflichtung war allerdings recht unterschiedlich. Auf der Konstanzer Diözesansynode von 1567 wurde den Pfarrern bereits die Führung aller drei Register zur Pflicht gemacht, wie auch im Bistum Augsburg. In den Bistümern Speyer und Mainz wurde 1582 die Führung von Ehebüchern angeordnet, in Würzburg im Jahr 1584 die Anlage von Tauf-, Ehe-, und Totenbuch. In den folgenden Jahrhunderten mussten manche Diözesen ihre Anordnungen wiederholen. Zwar gibt es in einigen Orten, etwa in Scheer und Ellwangen, Register, die schon im 16. Jahrhundert angelegt wurden. Allgemein gebräuchlich wurden die Kirchenregister in den katholischen Gebieten jedoch erst im Lauf des 17. Jahrhunderts, teilweise auch erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts, wie etwa im Hochstift Speyer. Seit 1766 wurde in Vorderösterreich auch für Juden und Protestanten angeordnet, dass sie Handlisten mit ihren Matrikeln an den katholischen Ortsgeistlichen abzuliefern hatten, welcher diese dann in die Kirchenbücher eintrug. Im Jahr 1808 wurde in Württemberg die Registerführung für die jüdischen Einwohner angeordnet. Die Durchführung lag bei dem Vorsteher der Synagoge, sofern eine solche am Ort vorhanden war. Ansonsten wurden diese Register vom Pfarrer der Mehrheitskonfession geführt, weswegen sich in den Kirchenregistern teilweise auch Register über die jüdischen Einwohner befinden. Die Registerführung entwickelte sich im Zeitalter des Absolutismus von einer zunächst rein kirchlichen Dokumentation der Amtshandlungen zu einer Angelegenheit staatlichen Interesses. In Württemberg wurden zumeist ab dem Jahr 1808 – in Einzelfällen etwas später – von den Kirchenregistern Zweitexemplare (Duplikatbände) angefertigt.[1] Für einzelne größere Städte, wie Stuttgart, Ludwigsburg und Esslingen wurden im 18. und 19. Jahrhundert auch gedruckte Kirchenregister herausgegeben.

Am 15. November 1807 erließ König Friedrich I. von Württemberg ein Generalreskript, wonach ab 1. Januar 1808 die Kirchenbücher beider Konfessionen nach einem bestimmten Formular in festgelegten Spalten zu führen waren; allerdings verzögerte sich die Anwendung der neuen Formblätter teilweise bis zum Jahr 1811. Damit wurde für die Registerführung eine einheitliche Norm festgelegt.

Gleichzeitig wurde die Anlegung von alphabetisch geführten Familienregistern in Württemberg durch das Generalreskript vom 15. November 1807 auf den 1. Januar 1808 befohlen.[2] Meistens wurden für die einzelnen Bände der Familienregister Namensindices angelegt, die eine Suche nach Personen sehr erleichtern. In Hohenzollern wurden Familienregister ab 1819 angelegt. Ein Vorläufer des Familienregisters war das Seelenregister, das entsprechend dem katholischen liber animarum die Familienverhältnisse in einem raschen Überblick zusammenfasst.

Aufbau und Inhalt

Die Kirchenbücher wurden in Württemberg und in anderen evangelischen Territorien von Anfang an in deutscher Sprache geführt, während die katholischen Kirchenbücher oft bis ins 19. Jahrhundert noch Latein verwendeten.

Inhaltlich wurde eine Trennung in die drei Hauptregister Tauf-, Ehe- und Totenregister praktiziert. In der Regel wurden diese drei Bücher parallel geführt, anfänglich als sogenannte Mischbücher. Normalerweise wurden die Register von den Pfarrern oder den Diakonen geschrieben.

Die Einträge erfolgten in chronologischer Reihenfolge. Manchmal wurden die Register schon früh recht schematisch angelegt, was den Überblick erleichtert. Bei den Taufregistern wurde der Name des Kindes, der Name der Eltern, meistens auch der Paten (Gevattern), und das Taufdatum angegeben. Bei den Ehen wurden die Namen der Eheleute und deren Väter und der Herkunftsort angegeben, sowie der Tag der Eheschließung. In den Totenregistern trug man gewöhnlich den Namen des oder der Verstorbenen ein und den Tag des Begräbnisses. Oft vermerkte man auch das erreichte Lebensalter und die Todesursache.

Bei der Anlage der Kirchenregister wurde anfangs oft bei der Frau nur der Vorname und nicht der Mädchenname angegeben. Lange Zeit wurde auch nur der Tauftag und nicht auch der Geburtstag eingetragen.

Seit der Einführung der genormten Kirchenbücher wurden für die Eintragungen jährlich laufende Nummern vergeben. Dies ermöglicht eine sehr schnelle Übersicht über die Anzahl der Geburten, Eheschließungen und Todesfälle eines bestimmten Jahres in einem Pfarrsprengel.

Nach der Normierung von 1808 wurde im Taufregister – wie eh und je, aber nun übersichtlicher – zunächst der Taufname des Kindes eingetragen, dann die Namen der Eltern, Ort und Zeit der Geburt, sowie des Taufaktes. Weitere Spalten bezogen sich darauf, wer die Taufe durchführte und wer die Paten des Kindes waren. Uneheliche Geburten wurden oft separat geführt. In den Eheregistern wurden in der ersten Spalte die Vor- und Nachnamen des Bräutigams und der Braut untereinander aufgeführt. Die nachfolgenden Spalten sahen Angaben über „Stand, Charakter, Profession, Aufenthaltsort und Religion“, über den seitherigen Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet) und über Geburtsort- und Datum der Eheleute vor. In den allermeisten Fällen leer blieb die Spalte, in der das Datum der königlichen Erlaubnis der Trauung eingetragen werden konnte. Sodann waren Felder für die Eintragung von Proklamations- und Eheschließungsdatum vorhanden, sowie für den Namen des Geistlichen, der diese kirchliche Handlung vornahm, und auch eine Spalte, die das Datum einer Dispensation (Ausnahmegenehmigung bei Ehehindernissen) aufnehmen konnte. Im Totenregister folgte nach der Spalte, die für die laufende Nummer der Gestorbenen vorgesehen war, das Feld für den Namen des Gestorbenen. Oft wurde hier auch Geburtsort und Geburtsdatum eingetragen. Dann folgte eine Spalte, in welche Angaben zum „Stand, Charakter, bisherigen Aufenthaltsort, Religion“ der betreffenden Person eingetragen werden sollten. Weitere Felder beinhalteten die Namen der Eltern und der Ehegatten, sodann des Alters des Verstorbenen, die Krankheit oder den Umstand, der zu dem Tod führte, Ort und Zeit des Todes, sowie auch Ort und Zeit der Beerdigung.

Die letzte Spalte des Tauf-, Ehe- und Totenregisters verwies auf Band und Seitenzahl im Familienregister.

Ebenfalls auf festgelegten Formblättern wurden die Familienregister geführt. Auf einer Seite wurden hier die wesentlichen Daten zu einer Familie zusammengefasst. Da dieses Register eine rasche Übersicht über die Gesamtgemeinde ermöglichen sollte, wurde das Einzelblatt in Spalten für die gesamte Familie mit drei Generationen unterteilt. Im obersten Teil steht links der Hausvater mit allen Vor- und dem Nachnamen, sowie der Berufsangabe. Darunter war sein Sterbedatum nachzutragen. Eine schmale senkrechte Mittelspalte dient der Aufnahme des Eheschließungsdatums. Auf der rechten Blatthälfte findet man dieselbe Art von Einträgen für die Hausfrau. Beiderseits werden die Angaben für die Hauseltern noch von einer schmalen Spalte flankiert, die zur Aufnahme von Geburts- und Taufdatum und der dazugehörigen Ortsangabe bestimmt sind. Unter diesen Gesamtangaben über Hausvater und Hausmutter finden sich in dem mittleren Blattdrittel jeweils die Namen und Wohnsitze ihrer beiden Eltern, dabei der Beruf des Vaters. Wenn für diese Eltern auch schon Familienregister angelegt wurden, so wird an dieser Stelle zusätzlich noch auf den entsprechenden Band und das Blatt verwiesen. Das unterste Drittel des Blattes führt sämtliche Kinder der Hauseltern an, wobei auch die totgeborenen eingetragen wurden. Neben ihren zeitlich untereinander aufgelisteten vollständigen Vornamen steht in der ersten Spalte der Geburts- und Tauftag, eine weitere zeigt das Jahr der Konfirmation oder Erstkommunion, die nachfolgenden das Jahr der Eheschließung mit Angaben über Namen und Stand des Ehegatten, die letzte Spalte endlich Angaben über Ort und Zeitpunkt des Todes an. In dieser letzten Spalte findet man häufig auch Bemerkungen über eine eventuelle Auswanderung.

Die anfänglich vorgesehene alphabetische Ordnung der Familienregister wurde später als lästig und unpraktisch angesehen und man schrieb dann die Neueintragungen chronologisch ein. Zur Übersicht legte man Indices an.

Die Kirchenregister enthalten Aufzeichnungen darüber, wer wann geboren, getauft, getraut, beerdigt wurde, sowie darüber, wie die Eltern hießen, die Ehepartner, die Taufpaten und die Kinder. Mehr oder weniger häufig enthalten sie auch Angaben über Lebensalter, Beruf, Ehrenämter oder etwaige Verdienste der Personen.

Teilweise wurden in die Kirchenregister Eintragungen gemacht, die mit ihrer ursprünglichen Aufgabe nur wenig oder auch nichts zu tun haben, die aber als Quellen für die Ortsgeschichte oder historische Forschung Verwendung finden können. So finden sich zum Beispiel in einigen Kirchenregistern Kirchenstuhlordnungen. Manchmal verwendeten die Pfarrer die Kirchenbücher auch für die Führung von Ortschroniken. Im Register von Renningen z.B. trug ein Pfarrer um 1600 unter dem Titel Experimenta des Pfarrers von Renningsheim etliche Behandlungsmethoden von Krankheiten ein.

Was die Pfarrer dazu bewog, diese fremden Gegenstände in die Register einzutragen, hatte sicher unterschiedliche Gründe. Einerseits führten vielleicht die allgemeine Papierknappheit und die praktische Handhabung dazu, andererseits verstanden sich manche Pfarrer zeitweise wohl auch als Annalisten ihrer Kirchengemeinde.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Kirchenregister zählen zu den wichtigsten Quellen für die personengeschichtliche Forschung. Die Taufen, Heiraten, Begräbnisse mit mehr oder weniger ausführlichen Angaben zur Person oder zu den begleitenden Umständen sind oft die einzigen Angaben, die vom Leben sehr vieler Menschen überliefert sind.

Sie werden zur Beantwortung soziologischer, kulturgeschichtlicher, bevölkerungshistorischer und genealogischer Fragestellungen ausgewertet. Auch für die Kultur- und Sittengeschichte, für die Medizingeschichte, für die historische Anthropologie, für die Orts- und Heimatgeschichte sind sie eine wichtige Quelle. Erkenntnisse lassen sich für die Namensforschung gewinnen. Berufsangaben in den Registern liefern Kenntnisse über die soziale Schichtung und ökonomische Struktur von Ortschaften in bestimmten Zeitabschnitten. Angaben über Todesalter, Lebenszeit, Kindersterblichkeit in den Registern wurden in den letzten Jahrzehnten historisch-demographisch ausgewertet. Die Register liefern häufig auch Auskünfte über Einwanderung, zum Beispiel nach dem Dreißigjährigen Krieg oder dem Pfälzischen Erbfolgekrieg. Für die Genealogen stellen die Kirchenbücher die wichtigste Quelle schlechthin dar.

Für den Fall des Verlustes des Gemeindearchivs können die im Register angegebenen Titulaturen herangezogen werden, die Namen der Amtspersonen des Ortes zu ermitteln. Auch als zusätzliche Quelle zum Nachweis von bestimmten Institutionen in Ortschaften, etwa Schulen oder Theater, eignen sich die Register wegen der in den Einträgen berücksichtigten Berufe.

Hinweise zur Benutzung

Nicht wenige Kirchenregister gingen durch Zerstörung – vor allem während des Dreißigjährigen Krieges – verloren, so dass die Überlieferung in vielen Orten erst später einsetzt. Auch im Zweiten Weltkrieg wurde eine Reihe von Kirchenbüchern vernichtet. Die Kirchenbücher sind nach 1933 unter Schriftdenkmalschutz gestellt worden. Sie gehören jetzt zu dem großen Bereich der in einer Konvention der Vereinten Nationen definierten Kulturgüter (Kulturschutz-Artikel). Die Konvention verpflichtet die staatlichen Kulturträger, die zur Sicherung solchen Schriftgutes erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Im Rahmen der Sicherungsverfilmung des Landes Baden-Württemberg wurden Mikrofilme der Kirchenregister hergestellt, allerdings nur bis 1875, da danach die Personenstandsbeurkundung auf die Standesämter überging. Die Einsichtnahme der Register der württembergischen evangelischen Landeskirche erfolgte bis 2016 über Kopien dieser Mikroverfilmungen im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart, um die Originale zu schonen und die Pfarrämter zu entlasten. Inzwischen wurden die historischen evangelischen Kirchenregister Württembergs allerdings digitalisiert. Ihre Nutzung erfolgt nun in aller Regel über das Kirchenbuchportal Archion. Die digitalisierten Kirchenbücher der evangelischen Landeskirche Badens stehen ebenfalls auf diesem Portal zur Verfügung.

Die katholischen Kirchenbücher Württembergs werden zunehmend im Diözesanarchiv in Rottenburg zentralisiert.Um die Originale zu schonen, erfolgt die Einsichtnahme über Mikrofiches. Duplikatbände für die Zeit von 1808 bis 1875 befinden sich für viele Orte im Staatsarchiv Ludwigsburg. Die katholischen Kirchenbücher in Baden und Hohenzollern können im Erzbischöflichen Archiv Freiburg über das Medium des Mikrofilms betrachtet werden.

Zweitschriften der badischen Kirchenbücher für 1810-1870 befinden sich im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Staatsarchiv Freiburg. Sie wurden ebenfalls digitalisiert und werden auf der Internetseite des Landesarchivs Baden-Württemberg bereitgestellt.

Die älteren Kirchenregister einzelner Orte, wie etwa Heilbronn, wurden vollständig durch Indices erschlossen. Dies erleichtert die Suche nach bestimmten Personeneinträgen in den chronologisch geführten Registern erheblich. Besonders im Dritten Reich wurde eine solche Verkartung von Registern vorangetrieben, da der staatlich verordnete Ariernachweis einen vermehrten Zugriff auf die Kirchenbücher zur Folge hatte.

Von einer Reihe von Orten wurden unter Auswertung der Kirchenregister inzwischen sogenannte Ortssippenbücher angelegt, welche eine Einsichtnahme in die Primärquellen unter Umständen überflüssig machen. Immer häufiger werden diese Arbeiten in EDV erstellt, teilweise auch als CD-ROM angeboten. Eine statistische Auswertung von lokalen Personendaten kann sich dadurch sehr vereinfachen. Es ergeben sich hier neue Möglichkeiten, nicht nur für die Familienforschung, sondern auch für die Bevölkerungsgeschichte. Da jedoch Transkriptionsfehler nie ausgeschlossen werden können, empfiehlt sich im Zweifelsfalle allerdings immer noch die Einsichtnahme in die Mikrofilme der Originalbücher.

Anmerkungen

[1] Diese Duplikatbände bilden den Bestand E1 im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart.
[2] Der Index der Stuttgarter Familienregister, d.h. der Stuttgarter Innenstadtgemeinde (Hofkirche, Hospitalkirche, Leonhardskirche, Stiftskirche) von 1808 bis 1875 wurde in EDV eingegeben und ist im Landeskirchlichen Archiv als vierbändiges Findbuch vorhanden. Es wurde dafür auch ein Index der Geburtsnamen verheirateter Frauen erstellt.

Literatur

  • Bing, Michael/Butz, Andreas, Evangelische Kirchenbücher in Württemberg. Eine Arbeitshilfe für die historische und familiengeschichtliche Forschung, 2. Auflage, Stuttgart 2016.
  • Bossert, Gustav, Zur Einführung der Tauf- und Ehebücher in Altwürttemberg 1558, in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 37 (1933), S. 45–56.
  • Bossert, Gustav, Unsere Kirchenbücher als Geschichtsquellen [Vortrag 1936], in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 50 (1950), S. 47–65.
  • Duncker, Max, Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher, 2. Auflage, Stuttgart 1938.
  • Franz, Hermann, Die Kirchenbücher in Baden, 2. Auflage, Karlsruhe 1938.
  • Haug, Franz, Verzeichnis der Kirchenbücher Hohenzollerns, in: Hohenzollerisches Jahrbuch 9 (1941/49), S. 5–29.
  • Henning, Eckart/Wegeleben, Christel, Kirchenbücher. Bibliographie gedruckter Tauf-, Ehe- und Totenregister sowie der Bestandsverzeichnisse im deutschen Sprachgebiet (Genealogische Informationen 23), Neustadt an der Weinstraße 1991.
  • Imhof, Arthur E., Einführung in die historische Demographie, München 1977.
  • Knodel, John, Ortssippenbücher als Quelle für die historische Demographie, in: Geschichte und Gesellschaft 1 (1978), S. 288–324.
  • Marchtaler, Kurt von, Entstehung, Form und Bestimmung der württembergischen Familienregister, in: Familiengeschichtliche Blätter 32 (1934), S. 175–178.
  • Müller, Annemarie, Kirchenbücher als wissenschaftliche Quelle, in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte 71 (2002), S. 223–235.
  • Pfister, Christian, Bevölkerungsgeschichte und historische Demographie 1500-1800, Oldenburg 1994.
  • Schiek, Siegwalt/Setzler, Wilfried, Das älteste Tübinger Ehebuch 1553–1614, Stuttgart 2000.

Zitierhinweis:  Andreas Butz, Kirchenregister, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 02.03.2018.

 

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