Ein historischer Blick auf die Kinderheilkunde: zwischen Anwaltschaft fürs Kind und Deprofessionalisierung

von Claudia Peter

Abbildung in einer – anläßlich des 50jährigen Jubiläums der Einrichtung erstellten – Werbebroschüre des DRK-Kindersolbads in Bad Dürrheim [Quelle: Landesarchiv BW, STAF, G 1176--1_70-2].
Abbildung in einer – anläßlich des 50jährigen Jubiläums der Einrichtung erstellten – Werbebroschüre des DRK-Kindersolbads in Bad Dürrheim [Quelle: Landesarchiv BW, STAF, G 1176--1_70-2]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Geschichte der Kinderheilkunde ist ambivalent. Kinderärzte waren Anwälte der Kinder, ließen sich aber auch politisch indoktrinieren. Dies zeigt sich auch darin, zu welchem Zweck Kinderärzte Kinderkuren unterstützten.

Die „soziale Wissenschaft vom Kinde“[1]

Gibt es Besonderheiten beim Kind – bei seiner psychosozialen wie körperlichen Entwicklung, bezüglich seines Körpers und in der Art und Weise zu erkranken –, die es nötig machen, zwischen Kindern und Erwachsenen zu unterscheiden? Diese Frage beschäftigt Mediziner seit Jahrhunderten. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts zeichnete sich im europäischen Kulturraum eine Antwort ab: Es gibt diese Besonderheiten und sie machen es nötig, dafür ein eigenes Fachgebiet innerhalb der Medizin einzurichten: die Kinderheilkunde, auch Pädiatrie genannt.

Zuvor galten andere Vorstellungen im Umgang mit (kranken) Kindern: Entweder ging man – durch religiöse Vorstellungen geprägt – von der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen als Geschöpfe Gottes aus, so dass vorhandene Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern als nachrangig betrachtet wurden oder das traditionelle Autoritätsdenken legte nahe, dass Kinder hinter Erwachsene zurückzutreten hätten. Beide Varianten negierten die Notwendigkeit, sich gedanklich ernsthaft damit zu befassen, was das Typische am Kind-Sein und das Einzigartige an der Kindheit ist.

Das 18. und 19. Jahrhundert waren eine Zeit, in der sich die Wissenschaften rasant entwickelten, und neues Wissen rational, das heißt in sich logisch, begründbar, überprüfbar sein und auf Beobachtungen und Experimenten beruhen sollte, kurz: auf verifizierbaren Erfahrungen und nicht auf Behauptungen und Dogmen.

Im Zuge der Aufklärung – also der Aufforderung an jeden einzelnen Menschen, „sich seines eigenen Verstandes zu bedienen“ (Kant) – wurden die Fragen drängend, ob Kinder „vernunftbegabt“ sind und wenn ja, was das für das Zusammenleben, z.B. in der Familie, für die Erziehung und Bildung der Kinder bedeutet. Nicht zufällig bildete sich deshalb in dieser Zeit die „Wissenschaft vom Kinde“ heraus, die sich genau diesen Fragen zuwandte. Was zunächst wie eine soziale Bewegung erschien und sich als „soziale Wissenschaft vom Kind“[2] konstituierte, folgt nicht der heutigen Einteilung der Wissenschaftsdisziplinen in Geistes-, Sozial- oder Naturwissenschaften. In dieser Bewegung kamen viele zusammen: Mediziner, die praktisch tätig waren, Politiker, die sich für das Schulrecht für alle Kin-der und die Einrichtung von Volksschulen engagierten, Pädagogen, die pädagogische Konzepte entwickelten, und Sozialreformer, die sich für bessere Lebensbedingungen einsetzten.

Das Anliegen der ersten ärztlichen Generation in der Kinderheilkunde

Innerhalb dieser Gründungsszene versammelten sich Ärzte, die sich erstmals ausschließlich auf die Behandlung kranker Kinder spezialisierten. Dazu gehörte – neben der Behandlung der Kinder – auch, dass sie deren Krankheiten wissenschaftlich beobachteten und dazu publizierten. Auf Kongressen und in eigenen Zeitschriften tauschten sie sich europaweit mit ihren Kollegen aus.

Sie entdeckten, dass es tatsächlich typische „Kinderkrankheiten“ gibt und formulierten damit das erste Fachwissen für die Kinderheilkunde, das nach modernen wissenschaftlichen Kriterien generiert wurde. An ihrer Devise, „für Kind, Wissenschaft und Staat“ da zu sein, erkennt man das damalige Selbst-verständnis dieser Mediziner: An erster Stelle steht das kranke Kind. Sie sahen sich zuallererst als prak-tisch Tätige bzw. Helfende, dann als Wissenschaftler und zuletzt als loyale Staatsbürger.

Die Kinderheilkunde wird eine Naturwissenschaft

Das so genannte „lange 19. Jahrhundert“ war auch ein Jahrhundert der Medizin: In diesem Jahrhundert erweiterte sich das medizinische Wissen um ein Vielfaches. Ehemals unverstandene Symptome konnten nun gedeutet, erklärt und eingeordnet werden. Es entstanden therapeutische Ansätze zu Erkrankungen, an denen Menschen bis dahin verstorben waren. Die Medizin selbst wandelte sich in dieser Zeit in eine Wissenschaftsdisziplin, die auf naturwissenschaftlichen Modellen, Arbeitsweisen und Theorien beruhte; während philosophisches, anthropologisches und anderes sozialwissenschaftliches Wissen an Relevanz verloren oder zum Bestandteil anderer Wissenschaftsdisziplinen wurden, zu denen man in Abgrenzung und Konkurrenz stand, so z.B. der Pädagogik.

So hoch man die Erkenntnisfortschritte in der medizinischen Forschung, Diagnostik und Therapie sowie die praktischen Behandlungserfolge in dieser Zeit einschätzen muss, so muss man jedoch rück-blickend auch feststellen, dass die Art und Weise, wie man zu diesem neuen Wissen gelangte und dabei die Bedürfnisse, Rechte und moralisch-ethischen Ansprüche der Patientinnen und Patienten überging, kritikwürdig war. Erste Schwächen in der Ethik und Professionalität ärztlichen Handelns offenbarten sich schon in dieser Zeit.

Die Politisierung der Kinderheilkunde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Inwieweit die Medizin und insbesondere die Kinderheilkunde professionell auftrat oder inwieweit sie sich politisch vereinnahm ließ, lässt sich genauer daran festmachen, wie sie sich verhielt, als ab dem Jahrhundertwechsel um 1900 und in den folgenden vier Dekaden die autoritären bzw. totalitären Bestrebungen in Deutschland zunahmen und schließlich die politische Macht übernahmen.

Blickt man zunächst auf die damaligen Lebensbedingungen der Kinder, sind folgende Fakten zu nennen: Durch die Industrialisierung kam es zu einer Landflucht und einer Zunahme der städtischen Bevölkerung. Diese proletarischen Familien lebten meistens in engen, dunklen und hygienisch dürftigen Wohnungen. Väter und Mütter mussten sich in der Fabrik verdingen, die Kinder wuchsen in kargen Verhältnissen auf. Aber auch bürgerliche Kinder hatten damals kein sorgenfreies Leben: Ihnen mangelte es zwar nicht an ausreichend Essen und hygienischen Wohnverhältnissen, dafür aber an liebevoller Zuwendung, da die Eltern-Kind-Beziehung im Bürgertum distanziert war und etliche Aufgaben der Sorge, Erziehung und Bildung an Bedienstete wie Kindermädchen und Hauslehrer[3] delegiert wurden.

Auch in medizinischen Kennzahlen bildeten sich diese Verhältnisse ab: Die Säuglingssterblichkeit in Deutschland war in den ersten Dekaden des 20. Jahrhunderts hoch. Jeder vierte oder fünfte Säugling starb damals in den ersten Lebenstagen oder -wochen.[4] Auch bei den vor allem in den ersten Lebensjahren auftretenden Ernährungskrankheiten oder den Infektionen waren sich die Mediziner einig, dass die schlechten Lebensbedingungen die eigentlichen Ursachen waren.

Die Mediziner scheiterten nun nicht mehr wie in den Jahrhunderten zuvor an ihrem fehlenden Fachwissen. Nun waren die Grenzen ihrer Interventionsmöglichkeiten in den sozial ungleichen Lebensbedingungen der Kinder begründet. Man kann die Kinderärzte in ihrem ärztlichen Ethos darin unterscheiden, welche Konsequenzen sie aus dieser Erkenntnis gezogen haben.

Die Kinderheilkunde etabliert sich als eigene Teildisziplin innerhalb der Medizin

Die Kinderärzte nutzten den Kriegstaumel zu Beginn des 1. Weltkriegs, um ihre Teildisziplin an den Universitätskliniken innerhalb der medizinischen Ausbildung zu etablieren. An allen großen Universitäten wurden nun Lehrstühle für Kinderheilkunde eingerichtet und alle Studierenden der Medizin hatte Vorlesungen in diesem neuen Fach.

Arthur Schloßmann[5] war um die Jahrhundertwende einer der bedeutendsten Kinderärzte seiner Zeit und Präsident der damaligen deutschen Fachgesellschaft. Er sah die Kinderheilkunde in der Aufgabe, die qualitative „Wiederaufforstung des deutschen Volksbestands“[6] zu garantieren –ein Aufruf, dem sich auf der „außerordentlichen Sitzung“ der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrie, der sogenannten „Kriegstagung“ am 22. September 1917, sämtliche Pädiater anschlossen. Er drehte dabei rhetorisch die Säuglingssterblichkeit in einen „kulturwidrigen Faktor, ein beängstigendes Symptom völkischen Verfalls“[7]. Schloßmann war damit ein rhetorischer Wegbereiter für ein derart unverblümtes Reden, in dem die Kinder in ihrer Existenz verdinglicht und instrumentalisiert wurden. Anstatt sie in ihrem Eigenrecht zu leben zu betrachten, wurden sie vorwiegend in Bezug auf ihre zukünftige Funktion als Arbeits- oder Wehrkraft betrachtet.[8] Im Vergleich zu ihrer Gründungszeit hatte sich die Devise der Kinderärzte inhaltlich und ethisch beträchtlich verändert.

Disziplinierung und Sozialhygiene

Wie reagiert man auf die Tatsache, dass es die Lebensumstände sind, die die Kinder krank machen? Heutzutage ist das die Aufgabe von Sozialmedizin und Public Health. Damals gab es aber diese Ausdifferenzierung des Fachwissens und der Zuständigkeiten noch nicht; es gab auch noch keine Gesundheitsämter oder Ähnliches.

Eine Option war, mit Disziplinierung darauf zu reagieren: Man fordert die Betroffenen zur Verände-rung ihres Verhaltens auf (anstatt die sozialen Verhältnisse zu verändern). Dieses Denken wird als Sozialdisziplinierung bezeichnet und wurde in den 20er- bis 40er-Jahren als Sozialhygiene[9] betrieben. Die weite Verbreitung dieses Deutungsmusters war insofern verheerend, weil es eugenische Implikationen hatte, disziplinierende Therapieansätze normalisierte und einem ärztlichen Fatalismus Vorschub leistete.

Unterstützung und Sozialpädiatrie

Eine zur Sozialhygiene gegenteilige Haltung, auf die soziale Frage zu reagieren, war das Engagement praktischer Kinderärzte, die ausgleichende, emanzipative und präventive Unterstützungsangebote für Kinder organisierten. Diese Kinderärzte kooperierten mit Krankenschwestern, Sozialfürsorgerinnen und Lehrern und bauten die Strukturen der Fürsorge und Prävention wie Milchküchen, Kinderkrippen und Schulhygienemaßnahmen an den Heimatorten sowie Erholungsheime, Ferienkolonien und Seehospize in der Ferne auf. Bis heute existiert dieser Ansatz, der inzwischen Sozialpädiatrie genannt wird. Heutzutage wird durch ihn die Nachsorge für Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in ihren Heimatorten organisiert, er umfasst aber auch Mutter-Kind-Kuren, Kinderhospize und weitere Maßnahmen.

Diese Ärzte, die sich ab den 20er-Jahren in diesen Aktivitäten engagierten, waren also hinsichtlich der sozialen Frage sensibilisiert. Zumeist waren es niedergelassene Ärzte, die ihre Patienten und die jeweiligen Familiensituationen gut kannten. Da Juden oft eine Anstellung an den (Uni-)Kliniken aufgrund des Antisemitismus in diesen Jahren verwehrt wurde, war die Option, nach dem Studium in einer eigenen Praxis zu arbeiten, die wahrscheinlichere Variante. Das ist der Grund, warum der Anteil an Ärzten jüdischer Abstammung unter den niedergelassenen Kinderärzten sehr hoch war. Mehr als jeder zweite niedergelassene Kinderarzt war in dieser Zeit jüdisch.

Mit der beginnenden Verfolgung ab 1935 durch die Nürnberger Gesetze verschlechterte sich deren Situation. 1938 verloren sie ihre Approbation und mussten ihre Praxen schließen. Sofern sie nicht emigrierten, drohte ihnen die Deportation.[10] Nach 1938 überwogen deshalb in der Versorgung diejenigen Kinderärzte, die eher sozialdisziplinierend dachten bzw. sogar Anhänger des Nationalsozialismus waren.

Fazit

Erholungsheime, Seehospize und Ferienkolonien sind nach 1900 mit der Idee gegründet worden, dass sich Kinder dort gesundheitlich erholen sollten. Zum Teil sind es die gleichen Einrichtungen, die nach dem 2. Weltkrieg zur „Verschickung“ der Kinder genutzt wurden. Inwieweit sich vor Ort der Umgang mit den Kindern dort eher durch Sozialdisziplinierung auszeichnete oder ob der Umgang mit den Kindern eher durch Unterstützung, Prävention und Fürsorge geprägt war, muss anhand von konkreten Untersuchungen einzelner Einrichtungen rekonstruiert werden. Bei diesen Analysen wäre genau zu untersuchen, inwieweit die beiden oben genannten und sich gegenseitig ausschließenden Deutungsmuster – einer sozialdarwinistisch-disziplinierenden oder einer emanzipativ-sozialpädiatrischen Einstellung zum Kind – von den Angestellten (nicht) geteilt wurden, wie der Alltag im Heim organisiert war und welchem Kurkonzept die konkrete Einrichtung folgte.

Zur Autorin: Claudia Peter ist Soziologin, Kindheitsforscherin, Gesundheitswissenschaftlerin. Lehr- und Forschungstätig-keit an den Universitäten Jena, Bielefeld, Frankfurt am Main, Lüneburg, Koblenz und weiteren Einrich-tungen

Anmerkungen

[1] Peter, Claudia, Ideen von Erziehung in der Geschichte der Pädiatrie, in: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung 3 (2013), 8. Jg., S. 259-272.

[2] Raspe, Hans-Heinrich, Kinderärzte als Erzieher. Ein spezieller Beitrag zur allgemeinen Geschichte der deutschen Pädiatrie (1800-1908), Diss. Freiburg 1973.

[3] Vgl. Hagner, Michael, Der Hauslehrer. Die Geschichte eines Kriminalfalls. Erziehung, Sexualität und Medien um 1900, Frankfurt a.M. 2010.

[4] Wauer, Roland/Schmalisch, Gerd, Die Entwicklung der Kinder-, Säuglings- und Neugeborenensterblichkeit in Deutschland seit Gründung der deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, in: 125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., hg. von der Historischen Kommission der DGKJ, Berlin 2008, S. 133-143.

[5] Arthur Schloßmann (1867-1932) ist eine heute ambivalent eingeschätzte Persönlichkeit: er war jüdischer Abstammung und hat bedeutende Arbeiten zur Verbesserung und Stabilisierung der Säuglingsgesundheit verfasst. Er gründete eine Spezialklinik für Säuglinge und erzielte für die Kinderheilkunde einige berufspolitische Erfolge. Er hat sich aber auch, obwohl er eigentlich linksliberal orientiert war, des revanchistischen Vokabulars bedient, wie es seine Rede auf der „Kriegstagung“ 1917 bezeugt.

[6] Zitiert von Seidler, Eduard, „… die glückliche Spezialität der Kinderheilkunde“. 125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Kinder-und Jugendmedizin, in: 125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., hg. von der Historischen Kommission der DGKJ, Berlin 2008, S. 17-36. S. 27.

[7] Seidler 2008: S. 124.

[8] Vgl. Raspe 1973: S. 123.

[9] Die sog. Sozialhygeniker teilten ein sozialdarwinistisches Denken, das sowohl ihr ärztliches Denken durchdrang als auch ihre konservative Einstellung zu politischen und sozialen Fragen bestimmte. Mit der Annahme, dass es gute und schlechte Anlagen gibt, über die man von Geburt an verfügt, rechtfertigten sie die Ungleichbehandlung und die Unterscheidung der Kinder mit guten und schlechten Anlagen. Dieses Deutungsmuster breitete sich auch in das ärztliche Denken aus, obwohl es auf Verein-fachung und Verfälschung der Thesen Darwins und einer unzulässigen Übertragung außerhalb der biologischen Fachgebiete beruhte. In vielen ärztlichen Fachpublikationen dieser Zeit zu sozialmedizinischen Fragestellungen findet man entsprechende sozialdarwinistische Argumentationen, die allerdings innerhalb der Medizin schon damals umstritten blieben.

[10] Seidler, Eduard, Kinderärzte 1933–1945. Entrechtet – geflohen – ermordet, Bonn 2000.

Literatur

  • Hagner, Michael, Der Hauslehrer. Die Geschichte eines Kriminalfalls. Erziehung, Sexualität und Medien um 1900, Frankfurt a.M. 2010.
  • Peter, Claudia, Ideen von Erziehung in der Geschichte der Pädiatrie, in: Diskurs Kindheits- und Ju-gendforschung 3 (2013), 8. Jg., S. 259-272.
  • Raspe, Hans-Heinrich, Kinderärzte als Erzieher. Ein spezieller Beitrag zur allgemeinen Geschichte der deutschen Pädiatrie (1800-1908), Diss. Freiburg 1973.
  • Seidler, Eduard, „… die glückliche Spezialität der Kinderheilkunde“. 125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Kinder-und Jugendmedizin, in: 125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., hg. von der Historischen Kommission der DGKJ, Berlin 2008, S. 17-36.
  • Seidler, Eduard, Kinderärzte 1933–1945. Entrechtet – geflohen – ermordet, Bonn 2000.
  • Wauer, Roland/Schmalisch, Gerd, Die Entwicklung der Kinder-, Säuglings- und Neugeborenensterb-lichkeit in Deutschland seit Gründung der deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, in: 125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., hg. von der Historischen Kommission der DGKJ, Berlin 2008, S. 133-143.

 

Zitierhinweis: Claudia Peter, Ein historischer Blick auf die Kinderheilkunde: zwischen Anwaltschaft fürs Kind und Deprofessionalisierung, in: Heimkindheiten, URL: […], Stand: 21.02.2022.

Suche