Straßburg, Erasmus; von Limburg, Bischof von
![Brief des Bischof Erasmus von Straßburg für die Gemeinde Hügelsheim, wornach dieselbe die wegen der Rheinüberschwemmungen neu erbaute Kirche mit Kirchhof einstweilen benutzen darf, bis ein Suffragan die Einweihung vollziehen kann, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330508-3.jpg)
Brief des Bischof Erasmus von Straßburg für die Gemeinde Hügelsheim, wornach dieselbe die wegen der Rheinüberschwemmungen neu erbaute Kirche mit Kirchhof einstweilen benutzen darf, bis ein Suffragan die Einweihung vollziehen kann, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Diskussion zwischen Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Christoph von Württemberg um eine Beteiligung an dem Konzil von Trient., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1411202-2.jpg)
Diskussion zwischen Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Christoph von Württemberg um eine Beteiligung an dem Konzil von Trient., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Diskussion zwischen Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Christoph von Württemberg um eine Beteiligung an dem Konzil von Trient., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1411202-3.jpg)
Diskussion zwischen Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Christoph von Württemberg um eine Beteiligung an dem Konzil von Trient., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Nach dem Tod des Straßburger Bischofs Erasmus Schenk von Limpurg bittet Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz um ein Fürschreiben für seinen Sohn als Nachfolger des Bischofs, worauf Herzog Christoph von Württemberg auf die Unvereinbarkeit zwischen geistlichem Amt und protestantischen Glaubens hinweist., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1412434-1.jpg)
Nach dem Tod des Straßburger Bischofs Erasmus Schenk von Limpurg bittet Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz um ein Fürschreiben für seinen Sohn als Nachfolger des Bischofs, worauf Herzog Christoph von Württemberg auf die Unvereinbarkeit zwischen geistlichem Amt und protestantischen Glaubens hinweist., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Nach dem Tod des Straßburger Bischofs Erasmus Schenk von Limpurg bittet Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz um ein Fürschreiben für seinen Sohn als Nachfolger des Bischofs, worauf Herzog Christoph von Württemberg auf die Unvereinbarkeit zwischen geistlichem Amt und protestantischen Glaubens hinweist., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1412434-2.jpg)
Nach dem Tod des Straßburger Bischofs Erasmus Schenk von Limpurg bittet Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz um ein Fürschreiben für seinen Sohn als Nachfolger des Bischofs, worauf Herzog Christoph von Württemberg auf die Unvereinbarkeit zwischen geistlichem Amt und protestantischen Glaubens hinweist., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Nach dem Tod des Straßburger Bischofs Erasmus Schenk von Limpurg bittet Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz um ein Fürschreiben für seinen Sohn als Nachfolger des Bischofs, worauf Herzog Christoph von Württemberg auf die Unvereinbarkeit zwischen geistlichem Amt und protestantischen Glaubens hinweist., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1412434-3.jpg)
Nach dem Tod des Straßburger Bischofs Erasmus Schenk von Limpurg bittet Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz um ein Fürschreiben für seinen Sohn als Nachfolger des Bischofs, worauf Herzog Christoph von Württemberg auf die Unvereinbarkeit zwischen geistlichem Amt und protestantischen Glaubens hinweist., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Schriftwechsel bezüglich der von Bischof Erasmus von Straßburg zugesicherten Vermögensherausgabe an die Erben des Veit Starck und der Verlegung des Erfurter Konvents nach Frankfurt., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1410053-1.jpg)
Schriftwechsel bezüglich der von Bischof Erasmus von Straßburg zugesicherten Vermögensherausgabe an die Erben des Veit Starck und der Verlegung des Erfurter Konvents nach Frankfurt., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Schriftwechsel bezüglich der von Bischof Erasmus von Straßburg zugesicherten Vermögensherausgabe an die Erben des Veit Starck und der Verlegung des Erfurter Konvents nach Frankfurt., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1410053-2.jpg)
Schriftwechsel bezüglich der von Bischof Erasmus von Straßburg zugesicherten Vermögensherausgabe an die Erben des Veit Starck und der Verlegung des Erfurter Konvents nach Frankfurt., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Schriftwechsel bezüglich der von Bischof Erasmus von Straßburg zugesicherten Vermögensherausgabe an die Erben des Veit Starck und der Verlegung des Erfurter Konvents nach Frankfurt., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1410053-3.jpg)
Schriftwechsel bezüglich der von Bischof Erasmus von Straßburg zugesicherten Vermögensherausgabe an die Erben des Veit Starck und der Verlegung des Erfurter Konvents nach Frankfurt., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Hirtenbrief des Erasmus von Limburg, Bischof von Straßburg, an seine Diözesan zur Abhaltung von Prozessionen, Gebeten etc. während des Tridentinischen Conciliums zur Erleuchtung von versammelten Vätern etc., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325993-1.jpg)
Hirtenbrief des Erasmus von Limburg, Bischof von Straßburg, an seine Diözesan zur Abhaltung von Prozessionen, Gebeten etc. während des Tridentinischen Conciliums zur Erleuchtung von versammelten Vätern etc., Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Hirtenbrief des Erasmus von Limburg, Bischof von Straßburg, an seine Diözesan zur Abhaltung von Prozessionen, Gebeten etc. während des Tridentinischen Conciliums zur Erleuchtung von versammelten Vätern etc., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325993-2.jpg)
Hirtenbrief des Erasmus von Limburg, Bischof von Straßburg, an seine Diözesan zur Abhaltung von Prozessionen, Gebeten etc. während des Tridentinischen Conciliums zur Erleuchtung von versammelten Vätern etc., Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325984-1.jpg)
Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325984-2.jpg)
Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325984-3.jpg)
Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325985-1.jpg)
Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325985-2.jpg)
Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325985-3.jpg)
Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330327-1.jpg)
Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330327-2.jpg)
Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330327-3.jpg)
Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Brief des Bischof Erasmus von Straßburg für die Gemeinde Hügelsheim, wornach dieselbe die wegen der Rheinüberschwemmungen neu erbaute Kirche mit Kirchhof einstweilen benutzen darf, bis ein Suffragan die Einweihung vollziehen kann, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330508-1.jpg)
Brief des Bischof Erasmus von Straßburg für die Gemeinde Hügelsheim, wornach dieselbe die wegen der Rheinüberschwemmungen neu erbaute Kirche mit Kirchhof einstweilen benutzen darf, bis ein Suffragan die Einweihung vollziehen kann, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Brief des Bischof Erasmus von Straßburg für die Gemeinde Hügelsheim, wornach dieselbe die wegen der Rheinüberschwemmungen neu erbaute Kirche mit Kirchhof einstweilen benutzen darf, bis ein Suffragan die Einweihung vollziehen kann, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330508-2.jpg)
Brief des Bischof Erasmus von Straßburg für die Gemeinde Hügelsheim, wornach dieselbe die wegen der Rheinüberschwemmungen neu erbaute Kirche mit Kirchhof einstweilen benutzen darf, bis ein Suffragan die Einweihung vollziehen kann, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Diskussion zwischen Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Christoph von Württemberg um eine Beteiligung an dem Konzil von Trient., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000003581/labw-1-1411202-1.jpg)
Diskussion zwischen Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Christoph von Württemberg um eine Beteiligung an dem Konzil von Trient., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Bischof Erasmus von Straßburg erkennt an, daß die Schuldforderung der Anna Becherer an den Großbailli der Deutschen Zunge des Johanniterordens, Jörg Schilling, übergegangen sei, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332053-1.jpg)
Bischof Erasmus von Straßburg erkennt an, daß die Schuldforderung der Anna Becherer an den Großbailli der Deutschen Zunge des Johanniterordens, Jörg Schilling, übergegangen sei, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Bischof Erasmus von Straßburg erkennt an, daß die Schuldforderung der Anna Becherer an den Großbailli der Deutschen Zunge des Johanniterordens, Jörg Schilling, übergegangen sei, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332053-2.jpg)
Bischof Erasmus von Straßburg erkennt an, daß die Schuldforderung der Anna Becherer an den Großbailli der Deutschen Zunge des Johanniterordens, Jörg Schilling, übergegangen sei, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Consens des Bischofs Erasmus zu Straßburg für Abt und Convent des Klosters Schwarzach am Rhein zum Verkauf ihrer großen und kleinen Zehnten zu Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf, Helblingen [Helmlingen] und des Kirchensatzes zu Scherzheim, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332124-1.jpg)
Consens des Bischofs Erasmus zu Straßburg für Abt und Convent des Klosters Schwarzach am Rhein zum Verkauf ihrer großen und kleinen Zehnten zu Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf, Helblingen [Helmlingen] und des Kirchensatzes zu Scherzheim, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Consens des Bischofs Erasmus zu Straßburg für Abt und Convent des Klosters Schwarzach am Rhein zum Verkauf ihrer großen und kleinen Zehnten zu Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf, Helblingen [Helmlingen] und des Kirchensatzes zu Scherzheim, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332124-2.jpg)
Consens des Bischofs Erasmus zu Straßburg für Abt und Convent des Klosters Schwarzach am Rhein zum Verkauf ihrer großen und kleinen Zehnten zu Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf, Helblingen [Helmlingen] und des Kirchensatzes zu Scherzheim, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Consens des Bischofs Erasmus zu Straßburg für Abt und Convent des Klosters Schwarzach am Rhein zum Verkauf ihrer großen und kleinen Zehnten zu Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf, Helblingen [Helmlingen] und des Kirchensatzes zu Scherzheim, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332124-3.jpg)
Consens des Bischofs Erasmus zu Straßburg für Abt und Convent des Klosters Schwarzach am Rhein zum Verkauf ihrer großen und kleinen Zehnten zu Scherzheim, Lichtenau, Muckenschopf, Helblingen [Helmlingen] und des Kirchensatzes zu Scherzheim, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
|
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Geburtsdatum/-ort: | 1517 |
Sterbedatum/-ort: | 27.11.1568 |
Beruf/Funktion: |
|
Kurzbiografie: | (1541-1568), 1517-1568 |
GND-ID: | GND/100119824 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/100119824 |
Biografie
Nachweis: | Lt 3(158) |
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Literatur + Links
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