Staufen, Konradin; von
![Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1261029-2.jpg)
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Konradin, König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben verleiht seinem Getreuen Grafen Ulrich von Württemberg das Marschallamt des Herzogtums Schwaben, die Vogtei in Ulm und das Gericht in der Bürs., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240524-2.jpg)
Konradin, König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben verleiht seinem Getreuen Grafen Ulrich von Württemberg das Marschallamt des Herzogtums Schwaben, die Vogtei in Ulm und das Gericht in der Bürs., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Konradin, König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben verleiht seinem Getreuen Grafen Ulrich von Württemberg das Marschallamt des Herzogtums Schwaben, die Vogtei in Ulm und das Gericht in der Bürs., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240524-3.jpg)
Konradin, König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben verleiht seinem Getreuen Grafen Ulrich von Württemberg das Marschallamt des Herzogtums Schwaben, die Vogtei in Ulm und das Gericht in der Bürs., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, bestätigt dem Kloster Weißenau alle demselben von seinen Vorfahren verliehenen Rechte., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240528-1.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, bestätigt dem Kloster Weißenau alle demselben von seinen Vorfahren verliehenen Rechte., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, bestätigt dem Kloster Weißenau alle demselben von seinen Vorfahren verliehenen Rechte., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240528-2.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, bestätigt dem Kloster Weißenau alle demselben von seinen Vorfahren verliehenen Rechte., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, bestätigt dem Kloster Weißenau alle demselben von seinen Vorfahren verliehenen Rechte., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240528-3.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, bestätigt dem Kloster Weißenau alle demselben von seinen Vorfahren verliehenen Rechte., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, weist dem Grafen Ulrich von Württemberg gegen dessen Versprechen, ihm gegen jedermann mit Rat und Tat beizustehen, weitere 400 Mark Silber auf die ihm schon früher für 500 Mark verpfändeten Güter in Achalm und Reutlingen an., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240529-1.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, weist dem Grafen Ulrich von Württemberg gegen dessen Versprechen, ihm gegen jedermann mit Rat und Tat beizustehen, weitere 400 Mark Silber auf die ihm schon früher für 500 Mark verpfändeten Güter in Achalm und Reutlingen an., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, weist dem Grafen Ulrich von Württemberg gegen dessen Versprechen, ihm gegen jedermann mit Rat und Tat beizustehen, weitere 400 Mark Silber auf die ihm schon früher für 500 Mark verpfändeten Güter in Achalm und Reutlingen an., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240529-2.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, weist dem Grafen Ulrich von Württemberg gegen dessen Versprechen, ihm gegen jedermann mit Rat und Tat beizustehen, weitere 400 Mark Silber auf die ihm schon früher für 500 Mark verpfändeten Güter in Achalm und Reutlingen an., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, verspricht die Vogtei über das Kloster Weingarten mit allen dazu gehörigen Leuten und Gütern niemals zu veräußern oder überhaupt an andere zu überlassen., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240530-1.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, verspricht die Vogtei über das Kloster Weingarten mit allen dazu gehörigen Leuten und Gütern niemals zu veräußern oder überhaupt an andere zu überlassen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, verspricht die Vogtei über das Kloster Weingarten mit allen dazu gehörigen Leuten und Gütern niemals zu veräußern oder überhaupt an andere zu überlassen., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240530-2.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, verspricht die Vogtei über das Kloster Weingarten mit allen dazu gehörigen Leuten und Gütern niemals zu veräußern oder überhaupt an andere zu überlassen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, verspricht die Vogtei über das Kloster Weingarten mit allen dazu gehörigen Leuten und Gütern niemals zu veräußern oder überhaupt an andere zu überlassen., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240530-3.jpg)
König Konradin von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben, verspricht die Vogtei über das Kloster Weingarten mit allen dazu gehörigen Leuten und Gütern niemals zu veräußern oder überhaupt an andere zu überlassen., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Ritter Johannes Bricaudi, Herr von Nangey, beurkundet eine kodizillarische Willensordnung Konrads, des Sohnes von Konrad, einem Sohn Kaiser Friedrichs (d.h. Konradins), durch welche unter anderem die Klöster Weingarten und Weißenau Vermächtnisse erhalten. Derselbe beurkundet eine letzte Willensordnung Herzog Friedrichs von Österreich, durch welche unter anderem Kloster Weingarten ein Vermächtnis erhält., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240531-3.jpg)
Ritter Johannes Bricaudi, Herr von Nangey, beurkundet eine kodizillarische Willensordnung Konrads, des Sohnes von Konrad, einem Sohn Kaiser Friedrichs (d.h. Konradins), durch welche unter anderem die Klöster Weingarten und Weißenau Vermächtnisse erhalten. Derselbe beurkundet eine letzte Willensordnung Herzog Friedrichs von Österreich, durch welche unter anderem Kloster Weingarten ein Vermächtnis erhält., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Ritter Johannes Bricaudi, Herr von Nangey, beurkundet eine kodizillarische Willensordnung Konrads, des Sohnes von Konrad, einem Sohn Kaiser Friedrichs (d.h. Konradins), durch welche unter anderem die Klöster Weingarten und Weißenau Vermächtnisse erhalten. Derselbe beurkundet eine letzte Willensordnung Herzog Friedrichs von Österreich, durch welche unter anderem Kloster Weingarten ein Vermächtnis erhält., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240531-4.jpg)
Ritter Johannes Bricaudi, Herr von Nangey, beurkundet eine kodizillarische Willensordnung Konrads, des Sohnes von Konrad, einem Sohn Kaiser Friedrichs (d.h. Konradins), durch welche unter anderem die Klöster Weingarten und Weißenau Vermächtnisse erhalten. Derselbe beurkundet eine letzte Willensordnung Herzog Friedrichs von Österreich, durch welche unter anderem Kloster Weingarten ein Vermächtnis erhält., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Ritter Johannes Bricaudi, Herr von Nangey, beurkundet eine kodizillarische Willensordnung Konrads, des Sohnes von Konrad, einem Sohn Kaiser Friedrichs (d.h. Konradins), durch welche unter anderem die Klöster Weingarten und Weißenau Vermächtnisse erhalten. Derselbe beurkundet eine letzte Willensordnung Herzog Friedrichs von Österreich, durch welche unter anderem Kloster Weingarten ein Vermächtnis erhält., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240531-5.jpg)
Ritter Johannes Bricaudi, Herr von Nangey, beurkundet eine kodizillarische Willensordnung Konrads, des Sohnes von Konrad, einem Sohn Kaiser Friedrichs (d.h. Konradins), durch welche unter anderem die Klöster Weingarten und Weißenau Vermächtnisse erhalten. Derselbe beurkundet eine letzte Willensordnung Herzog Friedrichs von Österreich, durch welche unter anderem Kloster Weingarten ein Vermächtnis erhält., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1261027-1.jpg)
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1261027-2.jpg)
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1261029-1.jpg)
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Konradin, König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben verleiht seinem Getreuen Grafen Ulrich von Württemberg das Marschallamt des Herzogtums Schwaben, die Vogtei in Ulm und das Gericht in der Bürs., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1240524-1.jpg)
Konradin, König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Schwaben verleiht seinem Getreuen Grafen Ulrich von Württemberg das Marschallamt des Herzogtums Schwaben, die Vogtei in Ulm und das Gericht in der Bürs., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Karl bestätigt dem Abt und Konvent des Klosters Weißenau das Privileg Konrads II., König von Jerusalem und Sizilien und Herzog von Schwaben von 1264 März 11., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1262558-1.jpg)
Kaiser Karl bestätigt dem Abt und Konvent des Klosters Weißenau das Privileg Konrads II., König von Jerusalem und Sizilien und Herzog von Schwaben von 1264 März 11., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Karl bestätigt dem Abt und Konvent des Klosters Weißenau das Privileg Konrads II., König von Jerusalem und Sizilien und Herzog von Schwaben von 1264 März 11., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1262558-2.jpg)
Kaiser Karl bestätigt dem Abt und Konvent des Klosters Weißenau das Privileg Konrads II., König von Jerusalem und Sizilien und Herzog von Schwaben von 1264 März 11., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 25.03.1252; Burg Wolfstein |
Sterbedatum/-ort: | 29.10.1268 [enthauptet am]; Neapel (Italien) |
Kurzbiografie: | Herzog von Schwaben (1254-1268), 1252-1268 |
GND-ID: | GND/118565141 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/118565141 |
Biografie
Nachweis: | Hd 1(62f),3(23),5(46f.)7(44),9(72), 11(28); LB 3; ADB 16; NDB 12 |
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Literatur + Links
Weiterführende Links: |
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