Staufen, Heinrich (VII.); von
![Bischof Beringer von Speyer erkennt das von Friedrich I. verliehene Schirmrecht des römischen Königs über Maulbronn an und übergibt die ihm von dem Edeln Oker von Wiesloch aufgelassene und von Eberhard von Eberstein mit Unrecht angesprochene Vogtei über Lußheim an den König Heinrich (VII.) als den alleinigen rechtmässigen Schirmvogt des Klosters Maulbronn., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1285526-2.jpg)
Bischof Beringer von Speyer erkennt das von Friedrich I. verliehene Schirmrecht des römischen Königs über Maulbronn an und übergibt die ihm von dem Edeln Oker von Wiesloch aufgelassene und von Eberhard von Eberstein mit Unrecht angesprochene Vogtei über Lußheim an den König Heinrich (VII.) als den alleinigen rechtmässigen Schirmvogt des Klosters Maulbronn., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Bischof Beringer von Speyer erkennt das von Friedrich I. verliehene Schirmrecht des römischen Königs über Maulbronn an und übergibt die ihm von dem Edeln Oker von Wiesloch aufgelassene und von Eberhard von Eberstein mit Unrecht angesprochene Vogtei über Lußheim an den König Heinrich (VII.) als den alleinigen rechtmässigen Schirmvogt des Klosters Maulbronn., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1285526-1.jpg)
Bischof Beringer von Speyer erkennt das von Friedrich I. verliehene Schirmrecht des römischen Königs über Maulbronn an und übergibt die ihm von dem Edeln Oker von Wiesloch aufgelassene und von Eberhard von Eberstein mit Unrecht angesprochene Vogtei über Lußheim an den König Heinrich (VII.) als den alleinigen rechtmässigen Schirmvogt des Klosters Maulbronn., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238119-1.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238119-2.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238119-3.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt die von Meister Markwart, Pleban von Überlingen, seinem Geheimschreiber und Notar, in der Stadt Werth getane Schenkung eines Hauses in Ulm mit Kapelle und Hof an den Abt Eberhard und das Kloster Salem., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238121-1.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt die von Meister Markwart, Pleban von Überlingen, seinem Geheimschreiber und Notar, in der Stadt Werth getane Schenkung eines Hauses in Ulm mit Kapelle und Hof an den Abt Eberhard und das Kloster Salem., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt die von Meister Markwart, Pleban von Überlingen, seinem Geheimschreiber und Notar, in der Stadt Werth getane Schenkung eines Hauses in Ulm mit Kapelle und Hof an den Abt Eberhard und das Kloster Salem., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238121-2.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt die von Meister Markwart, Pleban von Überlingen, seinem Geheimschreiber und Notar, in der Stadt Werth getane Schenkung eines Hauses in Ulm mit Kapelle und Hof an den Abt Eberhard und das Kloster Salem., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster Rot in seinen unmittelbaren und ausschließlichen Schutz und genehmigt im Voraus was seine Dienstleute und Kaufleute an beweglichem und unbeweglichem Gut dahin stiften., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238122-1.jpg)
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster Rot in seinen unmittelbaren und ausschließlichen Schutz und genehmigt im Voraus was seine Dienstleute und Kaufleute an beweglichem und unbeweglichem Gut dahin stiften., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster Rot in seinen unmittelbaren und ausschließlichen Schutz und genehmigt im Voraus was seine Dienstleute und Kaufleute an beweglichem und unbeweglichem Gut dahin stiften., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238122-2.jpg)
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster Rot in seinen unmittelbaren und ausschließlichen Schutz und genehmigt im Voraus was seine Dienstleute und Kaufleute an beweglichem und unbeweglichem Gut dahin stiften., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238123-1.jpg)
König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238123-2.jpg)
König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Schöntal den Kauf des Gutes Bieringen von dem edlen Mann Heinrich von Langenburg und seiner Gemahlin Sophie., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238124-1.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Schöntal den Kauf des Gutes Bieringen von dem edlen Mann Heinrich von Langenburg und seiner Gemahlin Sophie., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Schöntal den Kauf des Gutes Bieringen von dem edlen Mann Heinrich von Langenburg und seiner Gemahlin Sophie., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238124-2.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt dem Kloster Schöntal den Kauf des Gutes Bieringen von dem edlen Mann Heinrich von Langenburg und seiner Gemahlin Sophie., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) befreit das Kloster Schöntal von allen ihm und seinen Beamten schuldigen Diensten und Abgaben mit Ausnahme der Verpflichtung, seine durchreisenden Boten zu beherbergen., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238126-1.jpg)
König Heinrich (VII.) befreit das Kloster Schöntal von allen ihm und seinen Beamten schuldigen Diensten und Abgaben mit Ausnahme der Verpflichtung, seine durchreisenden Boten zu beherbergen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) befreit das Kloster Schöntal von allen ihm und seinen Beamten schuldigen Diensten und Abgaben mit Ausnahme der Verpflichtung, seine durchreisenden Boten zu beherbergen., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238126-2.jpg)
König Heinrich (VII.) befreit das Kloster Schöntal von allen ihm und seinen Beamten schuldigen Diensten und Abgaben mit Ausnahme der Verpflichtung, seine durchreisenden Boten zu beherbergen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) übergibt und bestätigt den Brüdern und Schwestern des Klosters Weißenau die Pfründe in der Pfarrkirche zu Bregenz und der Kapelle in Wolfurt und verordnet, dass sich das Kloster aller Vorrechte der Prämonstratenser unter ausschließlichem und unentgeltlichem königlichem Schutz erfreue., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238127-1.jpg)
König Heinrich (VII.) übergibt und bestätigt den Brüdern und Schwestern des Klosters Weißenau die Pfründe in der Pfarrkirche zu Bregenz und der Kapelle in Wolfurt und verordnet, dass sich das Kloster aller Vorrechte der Prämonstratenser unter ausschließlichem und unentgeltlichem königlichem Schutz erfreue., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) übergibt und bestätigt den Brüdern und Schwestern des Klosters Weißenau die Pfründe in der Pfarrkirche zu Bregenz und der Kapelle in Wolfurt und verordnet, dass sich das Kloster aller Vorrechte der Prämonstratenser unter ausschließlichem und unentgeltlichem königlichem Schutz erfreue., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1238127-2.jpg)
König Heinrich (VII.) übergibt und bestätigt den Brüdern und Schwestern des Klosters Weißenau die Pfründe in der Pfarrkirche zu Bregenz und der Kapelle in Wolfurt und verordnet, dass sich das Kloster aller Vorrechte der Prämonstratenser unter ausschließlichem und unentgeltlichem königlichem Schutz erfreue., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt den von dem edlen Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239787-1.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt den von dem edlen Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt den von dem edlen Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239787-2.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt den von dem edlen Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) bestätigt den von dem edlen Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239787-3.jpg)
König Heinrich (VII.) bestätigt den von dem edlen Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster der heiligen Maria in Schussenried mit dessen Gütern in seinen Schutz, erteilt demselben Freiheit vom Reichszoll, das Beholzungsrecht zum eigenen Bedarf aus den königlichen Waldungen, und seinen Dienst- und Eigenleuten die Erlaubnis, sich selbst und ihre Güter an das Kloster hinzugeben., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239788-1.jpg)
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster der heiligen Maria in Schussenried mit dessen Gütern in seinen Schutz, erteilt demselben Freiheit vom Reichszoll, das Beholzungsrecht zum eigenen Bedarf aus den königlichen Waldungen, und seinen Dienst- und Eigenleuten die Erlaubnis, sich selbst und ihre Güter an das Kloster hinzugeben., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster der heiligen Maria in Schussenried mit dessen Gütern in seinen Schutz, erteilt demselben Freiheit vom Reichszoll, das Beholzungsrecht zum eigenen Bedarf aus den königlichen Waldungen, und seinen Dienst- und Eigenleuten die Erlaubnis, sich selbst und ihre Güter an das Kloster hinzugeben., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239788-2.jpg)
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster der heiligen Maria in Schussenried mit dessen Gütern in seinen Schutz, erteilt demselben Freiheit vom Reichszoll, das Beholzungsrecht zum eigenen Bedarf aus den königlichen Waldungen, und seinen Dienst- und Eigenleuten die Erlaubnis, sich selbst und ihre Güter an das Kloster hinzugeben., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) widerruft die von ihm gegen bestehende ausdrücklich verbriefte Rechte geschehene Überlassung einiger Eigenleute des Klosters Weingarten an Konrad von Schmalegg., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239790-1.jpg)
König Heinrich (VII.) widerruft die von ihm gegen bestehende ausdrücklich verbriefte Rechte geschehene Überlassung einiger Eigenleute des Klosters Weingarten an Konrad von Schmalegg., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) widerruft die von ihm gegen bestehende ausdrücklich verbriefte Rechte geschehene Überlassung einiger Eigenleute des Klosters Weingarten an Konrad von Schmalegg., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239790-2.jpg)
König Heinrich (VII.) widerruft die von ihm gegen bestehende ausdrücklich verbriefte Rechte geschehene Überlassung einiger Eigenleute des Klosters Weingarten an Konrad von Schmalegg., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) verspricht keinerlei Güter, die er von der Kirche in Lorch besitzt, irgendwie zu veräußern, erklärt etwa geschehene Veräußerungen für nichtig und nimmt die Kirche überdies, unter strengem Verbot jedweden Eingriffes in deren Rechte, in seinen und des Reiches besonderen Schutz., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239791-1.jpg)
König Heinrich (VII.) verspricht keinerlei Güter, die er von der Kirche in Lorch besitzt, irgendwie zu veräußern, erklärt etwa geschehene Veräußerungen für nichtig und nimmt die Kirche überdies, unter strengem Verbot jedweden Eingriffes in deren Rechte, in seinen und des Reiches besonderen Schutz., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) verspricht keinerlei Güter, die er von der Kirche in Lorch besitzt, irgendwie zu veräußern, erklärt etwa geschehene Veräußerungen für nichtig und nimmt die Kirche überdies, unter strengem Verbot jedweden Eingriffes in deren Rechte, in seinen und des Reiches besonderen Schutz., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239791-2.jpg)
König Heinrich (VII.) verspricht keinerlei Güter, die er von der Kirche in Lorch besitzt, irgendwie zu veräußern, erklärt etwa geschehene Veräußerungen für nichtig und nimmt die Kirche überdies, unter strengem Verbot jedweden Eingriffes in deren Rechte, in seinen und des Reiches besonderen Schutz., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markward von Bretten und deren Söhnen andererseits, wegen des Neubruchzehnten und anderer Rechte im Ort und in der Mark Knittlingen., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239793-1.jpg)
König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markward von Bretten und deren Söhnen andererseits, wegen des Neubruchzehnten und anderer Rechte im Ort und in der Mark Knittlingen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markward von Bretten und deren Söhnen andererseits, wegen des Neubruchzehnten und anderer Rechte im Ort und in der Mark Knittlingen., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239793-2.jpg)
König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markward von Bretten und deren Söhnen andererseits, wegen des Neubruchzehnten und anderer Rechte im Ort und in der Mark Knittlingen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markward von Bretten und deren Söhnen andererseits, wegen des Neubruchzehnten und anderer Rechte im Ort und in der Mark Knittlingen., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239793-3.jpg)
König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markward von Bretten und deren Söhnen andererseits, wegen des Neubruchzehnten und anderer Rechte im Ort und in der Mark Knittlingen., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Heinrich (VII.) schenkt ein Gut in Berkheim und eine Fischgerechtsame im Neckar, welche seine Dienstleute Ortlieb, genannt der Junge, Gottebold und Ortlieb von Esslingen an ihn aufgegeben hatten, den Kanonikern in Denkendorf., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1239794-1.jpg)
König Heinrich (VII.) schenkt ein Gut in Berkheim und eine Fischgerechtsame im Neckar, welche seine Dienstleute Ortlieb, genannt der Junge, Gottebold und Ortlieb von Esslingen an ihn aufgegeben hatten, den Kanonikern in Denkendorf., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 12.02.1211; Sizilien |
Sterbedatum/-ort: | 1242; Martirano |
Beruf/Funktion: |
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Kurzbiografie: | Römisch-Deutscher König (1220-1235), 1211-1242 |
GND-ID: | GND/118548328 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/118548328 |
Biografie
Nachweis: | Hd 1(62),5(46),7(44),9(72),11,28); LB 2,3,4 |
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Literatur + Links
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