Baden-Durlach, Ernst Friedrich; Markgraf von

Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach vermittelt eine Versöhnung zwischen Melchior von Schornstetten, seinem Forstmeister und Philipp von Neipperg, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Johann Eck stellt einen Revers darüber aus, daß er die ihm von Markgraf Ernst Friedrich vermachten, von dem als Waldforstner zu Sinsheim verstorbenen Kaspar Lauberdoffsky aus Polen herrührenden Gültbriefe im Wert von 640 Gulden, wieder (jedoch ohne Zinsenvergütung) herausgeben werde, wenn Erben des Lauberdoffsky sich melden wollten, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Johann Eck stellt einen Revers darüber aus, daß er die ihm von Markgraf Ernst Friedrich vermachten, von dem als Waldforstner zu Sinsheim verstorbenen Kaspar Lauberdoffsky aus Polen herrührenden Gültbriefe im Wert von 640 Gulden, wieder (jedoch ohne Zinsenvergütung) herausgeben werde, wenn Erben des Lauberdoffsky sich melden wollten, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach vermittelt eine Versöhnung zwischen Melchior von Schornstetten, seinem Forstmeister und Philipp von Neipperg, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach vermittelt eine Versöhnung zwischen Melchior von Schornstetten, seinem Forstmeister und Philipp von Neipperg, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Johann Eck stellt einen Revers darüber aus, daß er die ihm von Markgraf Ernst Friedrich vermachten, von dem als Waldforstner zu Sinsheim verstorbenen Kaspar Lauberdoffsky aus Polen herrührenden Gültbriefe im Wert von 640 Gulden, wieder (jedoch ohne Zinsenvergütung) herausgeben werde, wenn Erben des Lauberdoffsky sich melden wollten, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Pforzheim und der zu Stadt und Policey Pforzheim Gehörigen als Leibeigene gegen die Vormünder der Söhne von Markgraf Karl II. von Baden-Durlach, der Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Jakob III. von Baden-Hachberg und Georg Friedrich von Baden-Durlach, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Pforzheim und der zu Stadt und Policey Pforzheim Gehörigen als Leibeigene gegen die Vormünder der Söhne von Markgraf Karl II. von Baden-Durlach, der Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Jakob III. von Baden-Hachberg und Georg Friedrich von Baden-Durlach, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Pforzheim und der zu Stadt und Policey Pforzheim Gehörigen als Leibeigene gegen die Vormünder der Söhne von Markgraf Karl II. von Baden-Durlach, der Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Jakob III. von Baden-Hachberg und Georg Friedrich von Baden-Durlach, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Die nach dem Tode des Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach für seine minderjährigen Söhne Ernst Friedrich, Jakob und Georg Friedrich bestellte Vormundschaft, nämlich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuenburg, Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz und die Witwe Markgräfin Anna zu Baden, wird nach erlangter Volljährigkeit ihrer beiden älteren Pflegesöhne Ernst Friedrich und Jakob und nach vertragsmäßig vorgenommenen Landes- und Erbteilung unter allen dreien sämtliche höhere und niedere Diener und Untertanen des der Vormundschaft geleisteten Eides entbunden. Ferner werden die Diener und Untertane angewiesen, ihren durch die Erbteilung erhaltenen Herren aufs Neue zu huldigen und zu schwören, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Die nach dem Tode des Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach für seine minderjährigen Söhne Ernst Friedrich, Jakob und Georg Friedrich bestellte Vormundschaft, nämlich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuenburg, Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz und die Witwe Markgräfin Anna zu Baden, wird nach erlangter Volljährigkeit ihrer beiden älteren Pflegesöhne Ernst Friedrich und Jakob und nach vertragsmäßig vorgenommenen Landes- und Erbteilung unter allen dreien sämtliche höhere und niedere Diener und Untertanen des der Vormundschaft geleisteten Eides entbunden. Ferner werden die Diener und Untertane angewiesen, ihren durch die Erbteilung erhaltenen Herren aufs Neue zu huldigen und zu schwören, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Die nach dem Tode des Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach für seine minderjährigen Söhne Ernst Friedrich, Jakob und Georg Friedrich bestellte Vormundschaft, nämlich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuenburg, Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz und die Witwe Markgräfin Anna zu Baden, wird nach erlangter Volljährigkeit ihrer beiden älteren Pflegesöhne Ernst Friedrich und Jakob und nach vertragsmäßig vorgenommenen Landes- und Erbteilung unter allen dreien sämtliche höhere und niedere Diener und Untertanen des der Vormundschaft geleisteten Eides entbunden. Ferner werden die Diener und Untertane angewiesen, ihren durch die Erbteilung erhaltenen Herren aufs Neue zu huldigen und zu schwören, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Pforzheim mit der alten Stadt, den Vorstädten und weiteren zu Stadt und Policey Pforzheim Gehörigen als Leibeigene gegen Markgraf Ernst Friedrich, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Pforzheim mit der alten Stadt, den Vorstädten und weiteren zu Stadt und Policey Pforzheim Gehörigen als Leibeigene gegen Markgraf Ernst Friedrich, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Pforzheim mit der alten Stadt, den Vorstädten und weiteren zu Stadt und Policey Pforzheim Gehörigen als Leibeigene gegen Markgraf Ernst Friedrich, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Anweisung der Beamten und Untertanen in der Markgrafschaft Hachberg durch Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, seinem Bruder Markgrafen Jakob III. von Baden-Hachberg, dem in der Teilung mit ihm und ihrem Bruder Georg Friderich von Baden-Durlach die Markgrafschaft Hachberg zugefallen ist, als Landesfürsten, Erbherren und Landesobrigkeit zu huldigen und zu schwören, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Anweisung der Beamten und Untertanen in der Markgrafschaft Hachberg durch Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, seinem Bruder Markgrafen Jakob III. von Baden-Hachberg, dem in der Teilung mit ihm und ihrem Bruder Georg Friderich von Baden-Durlach die Markgrafschaft Hachberg zugefallen ist, als Landesfürsten, Erbherren und Landesobrigkeit zu huldigen und zu schwören, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Anweisung der Beamten und Untertanen in der Markgrafschaft Hachberg durch Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, seinem Bruder Markgrafen Jakob III. von Baden-Hachberg, dem in der Teilung mit ihm und ihrem Bruder Georg Friderich von Baden-Durlach die Markgrafschaft Hachberg zugefallen ist, als Landesfürsten, Erbherren und Landesobrigkeit zu huldigen und zu schwören, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Baden und andere in diese Stadt und deren Policey Gehörigen gegen Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach als dessen Leibeigene, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Baden und andere in diese Stadt und deren Policey Gehörigen gegen Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach als dessen Leibeigene, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Baden und andere in diese Stadt und deren Policey Gehörigen gegen Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach als dessen Leibeigene, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Baden und andere in diese Stadt und deren Policey Gehörigen gegen Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach als dessen Leibeigenen, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Baden und andere in diese Stadt und deren Policey Gehörigen gegen Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach als dessen Leibeigenen, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Erbhuldigungsrevers der Stadt Baden und andere in diese Stadt und deren Policey Gehörigen gegen Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach als dessen Leibeigenen, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Notariatsinstrument über die Protestation des Markgrafen Georg Friedrichs von Baden-Durlach, ehe er die Huldigung in den durch Ableben seines Bruders Ernst Friedrich von Baden-Durlach ihm angefallenen Landesteilen, der oberbadischen und pforzheimischen, empfing, daß er zwar die Lehen- und Stammgüter als nächster Lehens Agnat pleno jure inne hat, alles andere aber nur Erbsweise an ihn gekommen sei und er nur Administrationsweise und cum beneficio deliberandi zu übernehmen gesonnen sei, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Notariatsinstrument über die Protestation des Markgrafen Georg Friedrichs von Baden-Durlach, ehe er die Huldigung in den durch Ableben seines Bruders Ernst Friedrich von Baden-Durlach ihm angefallenen Landesteilen, der oberbadischen und pforzheimischen, empfing, daß er zwar die Lehen- und Stammgüter als nächster Lehens Agnat pleno jure inne hat, alles andere aber nur Erbsweise an ihn gekommen sei und er nur Administrationsweise und cum beneficio deliberandi zu übernehmen gesonnen sei, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Notariatsinstrument über die von Markgraf Georg Friedrich vor eingenommener Huldigung zu Rhodt unter Rietburg bei Edenkoben eingelegte Protestation, daß er dadurch wieder einen Erbschaftsantritt, noch eine Zustimmung zu der zwischen Württemberg und seinem Bruder Ernst Friedrich von Baden-Durlach wegen dem Austausch der Städte und Aemter Altensteig und Liebenzell gegen Rodt und andere Güter stattgehabten o. g. Tauschhandlung zu erkennen geben wolle, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Notariatsinstrument über die von Markgraf Georg Friedrich vor eingenommener Huldigung zu Rhodt unter Rietburg bei Edenkoben eingelegte Protestation, daß er dadurch wieder einen Erbschaftsantritt, noch eine Zustimmung zu der zwischen Württemberg und seinem Bruder Ernst Friedrich von Baden-Durlach wegen dem Austausch der Städte und Aemter Altensteig und Liebenzell gegen Rodt und andere Güter stattgehabten o. g. Tauschhandlung zu erkennen geben wolle, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Notariatsinstrument über die von Markgraf Georg Friedrich vor eingenommener Huldigung zu Rhodt unter Rietburg bei Edenkoben eingelegte Protestation, daß er dadurch wieder einen Erbschaftsantritt, noch eine Zustimmung zu der zwischen Württemberg und seinem Bruder Ernst Friedrich von Baden-Durlach wegen dem Austausch der Städte und Aemter Altensteig und Liebenzell gegen Rodt und andere Güter stattgehabten o. g. Tauschhandlung zu erkennen geben wolle, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite

Notariatsinstrument über die vor eingenommener Huldigung zu Langensteinbach von Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach eingelegte Protestation, daß er dieselbe nicht in der Absicht seines Erbantritts, auch nicht, um dadurch eine Billigung und Zustimmung in der zwischen seinem Bruder Ernst Friederich von Baden-Durlach und Württemberg stattgehabten Tauschhandlung, die Aemter und Städte Liebenzell und Altensteig gegen Rodt Langensteinbach und andere Güter etc. etc. zu erkennen zu geben, empfangen habe, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 17.10.1560; Karlsruhe-Mühlburg |
Sterbedatum/-ort: | 14.04.1604; Remchingen |
Kurzbiografie: | (1577-1604), 1560-1604 |
Beziehung zu anderen Personen: | |
GND-ID: | GND/10003148X |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/10003148X |
Biografie
Nachweis: | Lt 1/2(28),2/1(37f),3(90f),7(68); ADB 6; NDB 4; LB 13 |
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Literatur + Links
Weiterführende Links: |
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