"welcher gestalt das pedagogium zu Maulbrunn […] mecht adminstriert werden": Die Ordnung des Valentin Vannius für die neue Klosterschule Maulbronn

Ausschnitt aus dem Bericht des Valentin Vannius zur Neuordnung der Klosterschule. Vorlage: Landesarchiv HStAS A 502 Bü 40
Ausschnitt aus dem Bericht des Valentin Vannius zur Neuordnung der Klosterschule. Vorlage: Landesarchiv HStAS A 502 Bü 40

Mit der Anerkennung der Klosterordnung am 9. Januar 1556 wurden Maulbronn und 13 weitere Klöster in Württemberg reformiert. Damit begann die Ära der Klosterschulen, in denen zukünftig der geistliche Nachwuchs der evangelischen Kirche des Herzogtums ausgebildet werden sollte. Noch im selben Jahr wurde in Maulbronn die Klosterschule eingerichtet, die bereits im Dezember durch Johannes Brenz und den Vaihinger Spezialsuperintendenten Eberhard Bidembach visitiert wurde. Um den Aufbau der Schule voranzutreiben, wurde der Stadtpfarrer von Cannstatt und Generalsuperintendent Valentin Vannius als Leiter der Klosterschule bestellt. Als ehemaliger Maulbronner Mönch (1514–1525) und aufgrund seiner Erfahrungen bei der Reformation in der Markgrafschaft Brandenburg stellte er die ideale Besetzung dar.

Wegen einer schweren Erkrankung konnte Vannius dem Unterricht der Präzeptoren Konrad Weiß und Eberhard Bidembach allerdings nur wenige Wochen in Maulbronn beiwohnen. Sein schlechter Gesundheitszustand und sein fortgeschrittenes Alter waren auch die Gründe, weshalb Vannius Herzog Christoph am 10. Oktober 1557 ersuchte, mit der Leitung der Klosterschule verschont zu werden. Gleichzeitig verfasste er jedoch Vorschläge, in welcher Weise das pedagogium zu Maulbrun mit wenigern kosten und mit mererm nutz angericht und administriert werden könne.

Die Ordnung von Vannius umfasst zum einen die räumliche Unterbringung der Schule im dreistöckigen Siechenhaus (gemeint ist das Pfründhaus). Dort waren Wohn- und Schlafbereiche der Präzeptoren im dritten Stock, die der Schüler im zweiten Stock sowie Speise- und Unterrichtsräume unter einem Dach vorgesehen. So sollte die Unterbringung der maximal 40 Schüler sichergestellt und ihre Aufsicht erleichtert werden.

Der zweite Teil der Ordnung befasst sich mit der Gestaltung des Unterrichts. In Anlehnung an die Kirchenordnung beinhaltete dieser die Lehre der Theologie, Grammatik, Rhetorik und Dialektik sowie der lateinischen Sprache als Grundlage aller Unterrichtseinheiten. Konrad Weiß, letzter Konventuale des Klosters, sollte den Theologieunterricht übernehmen, wenn nötig mit Hilfe von Bidembach und Vannius. Nach Beratung mit seinen Kollegen und Reformatoren Jakob Andreae, Dietrich Schnepf und Eberhard Bidembach sorgte Vannius für die Umsetzung der neuen evangelischen Kirchenlehre und schlug vor, im Theologieunterricht künftig die Bibel und Melanchthons loci, das erste Grundlagenwerk der evangelischen Glaubenslehre, kursorisch zu lesen. Diese Lektüre sowie die ständige Anwendung der Artes, die ein Magister übernehmen sollte, bedeuteten eine optimale Vorbereitung der Schüler für ein anschließendes Theologiestudium in Tübingen. Somit war die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung des geistlichen Nachwuchses der neuen evangelischen Landeskirche geschaffen.

 Katharina Maiworm

Quelle: Archivnachrichten 55 (2017), S. 8-9.

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