Neuenbürg 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Stadt
Homepage: http://www.neuenbuerg.de
service-bw: Informationen zu wichtigen Adressen, Nummern und Öffnungszeiten in Neuenbürg
Einwohner: 7389
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 262.0
Max. Höhe ü. NN (m): 708.07
Min. Höhe ü. NN (m): 287.19
PLZ: 75305

Neuenbürg liegt im Südwesten des Enzkreises. Auf dem 28,17 qkm großen Stadtgebiet begegnen sich unterschiedliche Naturräume: im Norden bei Arnbach gehen die Muschelkalk- und Keuperschichten des Pfinzhügellands im südlichen Kraichgau über in die nördlichsten Enzhöhen; im Süden breiten sich die aus Buntsandsteinschichten gebildeten Schwarzwald-Randplatten um Dennach und Neuenbürg aus. Zu diesen zählt die Enz-Nagold-Platte, auf der Waldrennach liegt. Hauptgewässer ist die Enz, die sich in ihrem Lauf von Süden nach Nordosten tief in das Gelände eingraviert hat und sich in einer weiten Schleife um den Neuenbürger Schlossberg aus Mittlerem Buntsandstein windet. An der Grenze zu Birkenfeld beschreibt sie auf etwa 309 m NN den niedrigsten Punkt. Das Höhenmaximum wird auf dem Heuberg südlich von Dennach auf rd. 709 m NN erreicht, dem höchsten Punkt im Enzkreis. Die Stadt hat Anteil an dem 2002 ausgewiesenen Naturschutzgebiet Eyach- und Rotenbachtal. Der Landesentwicklungsplan verortet die Stadt in der Randzone um den Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim. Die altwürttembergischen Orte Arnbach, Dennach, Waldrennach und die Stadt Neuenbürg waren dem gleichnamigen Amt Neuenbürg zugeteilt, aus dem am 18. März 1806 ein Oberamt hervorging. Als dieses zum 1. Oktober 1938 aufgelöst wurde, gelangten die vier Gemeinden zum Landkreis Calw. Am 1. Januar 1973 wechselten sie zum Enzkreis. Zum 1. Januar 1975 wurden Arnbach, Dennach und Waldrennach in die Stadt Neuenbürg eingemeindet.

Das vom Enztal geteilte Stadtgebiet liegt im Grenzbe­reich mehrerer naturräumlicher Einheiten des Nordschwarzwaldes. Mit der Gemarkung Arnbach im Nordwesten hat es an den Albtalplatten im Oberen Buntsandstein teil. Auf dieser sanft nach Norden abfallenden Hochfläche in 525 bis circa 350 m NN ste­hen Plattensandsteine mit unfruchtbaren Waldböden an. Der Bereich des Enz- und Eyachtals auf den Gemarkungen Neuenbürg und Dennach liegt in den nördlichen Enzhöhen. Das Enz­tal mit einer unterschiedlich breiten, meist schmalen Talsohle ist gegenüber den be­nachbarten Höhen um 150-250 m in den Mittleren Buntsandstein eingeschnitten. Seine steilen, teils blockbestreuten und mit Gehängeschutt bedeckten Waldhänge sind bis in das Ecksche Konglomerat eingetieft. Die oberen Talkanten entwickelten sich im harten Hauptkonglomerat, das auf den Enzhöhen im südlichen Stadtgebiet westlich des bis in den Unteren Buntsandstein eingekerbten Eyachtals ansteht und dort die Grundlage der ausgedehnten Wälder darstellt. Eine landschaftliche Besonderheit ist die sich um den im Hauptsandstein entstandenen Umlaufberg des Neuenbürger Schloßbergs windende Talschleife der Enz. Mit den auf über 600 m NN ansteigenden Hochflächen östlich des Enztals, die sich wiederum im Plattensandstein ausbreiten, er­streckt sich das Stadtgebiet im Оsten auch auf die Enz-Nagold-Platte hinauf.

Wappen von Neuenbürg

In Silber (Weiß) ein schwebender, sechseckiger roter Turm mit spitzem Dach.

Beschreibung Wappen

Die Siedlung entstand im Enztal unterhalb der „neuen Burg", die von den Grafen von Vaihingen wohl im 12. Jahrhundert erbaut worden war und von der sich der Ortsname ableitet. Der Ort wurde im 14. Jahrhundert von den Grafen von Württemberg, an die die Herrschaft Neuenbürg 1315/20 gefallen war, zur Stadt erhoben. Auf die Burg und damit auch auf den Ortsnamen bezieht sich wahrscheinlich das Turmsymbol, das die Siegel und das Wappen der Stadt ziert. Das erste Siegel dürfte um 1400 gestochen worden sein, der älteste Abdruck davon liegt von 1490 vor. Die älteste Wappendarstellung aus dem Jahre 1535 bringt den Turm rot, spätere (unter anderem Siebmacher 1605) silbern in blauem Feld. Dementsprechend waren die Stadtfarben Blau-Rot. 1956 beschloss der Gemeinderat im Einvernehmen mit der Archivdirektion Stuttgart die Änderung der Tingierung des Wappens gemäß der heraldischen Farbregel. Das Innenministerium nahm am 18. Februar 1958 von der Neufestsetzung der heute gültigen Farben von Wappen und Flagge Kenntnis.

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