Die Verfassung Eines um das Kleinod der Seeligkeit im Tode ringenden, Und durch einen Seeligen Tod würcklich-gecrönten Glaubigen Kindes Gottes, Aus Jes. XXXVIII. v. 10 - 20. Als Der Weyland Reichs-Frey-Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Carl Ludwig, Freyherr von Gemmingen, Herr zu Hornberg, Hohenberg, Hochdorf, Rappenau, Neccarzimmern, Buttenhausen, Ittlingen, Michelfeld und Ingenheim, [et]c. Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Würtemberg Hochbetrauter Geheimder Legations-Rath, Den 5. Decembr. 1752. Nachts zwischen 11. und 12. Uhr nach einem Achttägigen harten Lager an der Wind-Wassersucht sanft und seelig entschlaffen, Den 10. hui. des Nachts mit Hoch-Adelichen Ceremonien in die Kirche zu Hohenberg beygesezt, Die offentliche Leich-Predigt aber den 31. ejusd. Gehalten worden, Einer damahls gegenwärtigen Hohen Trauer-Versammlung vorgestellt, Und Auf Gnädiges Anbefehlen dem Druck überlassen worden von M. Philipp Jacob Burckhardt, Pfarrern allda 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Autor/Urheber:
  • Burckhard, Philipp Jakob
Beteiligte:
Umfang: 44 S., 24 S. 2o
Nebentitel: Seligkeit wirklich gekrönten Weiland Hochwohlgeborene Freiherr Neckarzimmern Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht Württemberg Geheimer Legationsrat fünften Dezember selig entschlafen Hochadeligen Zeremonien beigesetzt eiusd.Leichenpredigt damals Trauerversammlung Leichenbegängnis Ruhekammer
Anmerkungen: Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Ludwigsburg, gedruckt bey Johannes Schreitmüllern.
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1093482648 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1093482648
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