Nachdem von dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Friederich Carl, Ertz-Bischoffen zu Mayntz, des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlern und Chur-Fürsten [et]c. [et]c. auf den ersten Junii lauffenden 1745ten Jahres, der Wahl-Tag eines Römischen Königs, zu Förderung eines Kaysers, anhero in diese des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn ausgeschrieben und bestimmet worden ...; Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath aber, sich ... erinnert, ... was die ... publicirte und zu verschiedenen mahlen erneuerte und geschärffte Edicta, wegen verbottener Einlogir- und Beherbergung der Fremden in Privat-Häusern, ohne Vorbewust und Einwilligung Löbl. Schatzungs-Amts, disponiren, ohnehin eine allhier männiglichen zur Genüge bekandte Sache ist; ... Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 23ten Martii, 1745
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
Beteiligte: | |
Körperschaft: | Frankfurt am Main |
Umfang: | [1] Bl |
Nebentitel: | Friedrich Karl Erzbischofen Erzbischof Mainz Erzkanzler Kurfürsten laufenden Kaisers Frankfurt Main bestimmt Rat publizierte malen geschärfte verbotener Einlogier- Vorbewußt löblichen disponieren bekannte |
Anmerkungen: | In Fraktur |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1175885169 [PPN] |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1175885169 |