Nachdem von dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Friederich Carl, Ertz-Bischoffen zu Mayntz, des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlern und Chur-Fürsten [et]c. [et]c. auf den ersten Junii lauffenden 1745ten Jahres, der Wahl-Tag eines Römischen Königs, zu Förderung eines Kaysers, anhero in diese des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn ausgeschrieben und bestimmet worden ...; Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath aber, sich ... erinnert, ... was die ... publicirte und zu verschiedenen mahlen erneuerte und geschärffte Edicta, wegen verbottener Einlogir- und Beherbergung der Fremden in Privat-Häusern, ohne Vorbewust und Einwilligung Löbl. Schatzungs-Amts, disponiren, ohnehin eine allhier männiglichen zur Genüge bekandte Sache ist; ... Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 23ten Martii, 1745 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Frankfurt am Main
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: Friedrich Karl Erzbischofen Erzbischof Mainz Erzkanzler Kurfürsten laufenden Kaisers Frankfurt Main bestimmt Rat publizierte malen geschärfte verbotener Einlogier- Vorbewußt löblichen disponieren bekannte
Anmerkungen: In Fraktur
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1175885169 [PPN]
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