Kurf. Mainzische Landes-Regierung. Seine Kurfürstliche Gnaden haben schon in mehreren Fällen sehr mißfällig wahrnehmen müssen, daß bey Dienst-Resignationen, oder Mutationen mehrere kurfürstliche Beamte sich ein gewisses Dongraduit an Gehalts-Abgabe, oder aus dem Privat-Vermögen von dem abgehenden Theile ohne Vorwissen und vorherige Genehmigung Sr. kurfürstlichen Gnaden sich stipulirt haben ... Mainz den 9ten December 1785. 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Erzstift Mainz
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: bei Teile seiner stipuliert Dezember kurfürstliche mainzer teil
Anmerkungen: Verordnung bezüglich Abfindungen bei Amtsaufgabe oder Amtswechsel
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1348485949 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348485949
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