Können die deutschen Stammgutsgrundsätze einen Regierungsnachfolger befreyen, die Regentenhandlungen seines Vorfahrers zu vertretten; mithin die erweislichen und redlichen Schulden desselben zu bezahlen? Gelegenheitlich beantwortet von Georg Joseph Wedekind, Churpfälzischen wirklichen Hofgerichtsrath, und ordentlichem Mitglied der Churfürstlich-Pfälzischen deutschen Gesellschaft zu Mannheim, als er auf der hohen Schule zu Heidelberg die juristische Doktorswürde erhielt 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Autor/Urheber:
Umfang: [3] Bl., 49 S. 8o
Nebentitel: befreien vertreten
Anmerkungen: In Fraktur
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Heidelberg 1802.
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1402155255 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1402155255
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