Nach dem unterm 19. Juni d. J. erfolgten höchstbedauerlichen Ableben St. Königlichen Hoheit unsers tiefverehrtesten, nun in Gott ruhenden Landesfürsten des Großherzogs Carl Friedrich zu Baden, und nachdem die Regierung des Großherzogthums dadurch auf den Durchlauchtigsten Enkel des Höchstseligen, Se. Königl. Hoheit den Großherzog Carl gefallen ist.. aus solchem Anlaß Ihres Regierungs-Antritts in Ihren gesammten Großherzoglichen Landen auf den 25. August d. J. die allgemeine Landes- und Erb-Huldigung vorzunehmen... Mannheim den 10. August 1811 Großherzoglichern Stadtrath Reinhardt. Schubauer 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Autor/Urheber:
Beteiligte:
  • Schubauer, ...
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: Großherzogtums
Anmerkungen: In Fraktur
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1443203181 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1443203181
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