Versuch einer Beantwortung der Frage: Sind scharfe Geseze einem Staat vorträglich? Aus was für einem Gesichtspunct sind solche gegen einen jeden unterschiedenen Stand desselben, sowohl in Rucksicht ihrer Ausführung als Würkung zu betrachten? von Eberhard Friderich Georgii, beeder Rechte Doctorn und des Herzogl. Wirtembergischen Hofgerichts Advocaten
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
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Autor/Urheber: | |
Umfang: | [3] Bl., 41 S. 8o |
Nebentitel: | Gesetze Gesichtspunkt Wirkung Rücksicht |
Anmerkungen: | Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Stuttgard, gedruckt mit Erhardischen Schriften, 1779. |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1523028394 [PPN] |
URL: | http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/KaI600-190_1 |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1523028394 |