Von Gottes Gnaden, Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, Nachdeme Uns höchst Mißfällig zuvernehmen vorkommen, daß ohnerachtet unseres zu zwey Mahl albereits ergangenen Verbotts, Krafft dessen in sambtlichen unseren Landen, keine andere 10. und 5. auch 2 1/2. Gulden Sücker [!], dann nebst unseren eigenen, die Chur-Cöllnische, Chur-Bäyerische, Hertzoglich Würtenbergische, Land-Gräfflich Hessen-Darmstättische, und Fürstlich Fuldische, angenommen werden sollen, dannoch verschiedene andere dergleichen Müntz-Sorten ... zum vorschein gekommen seyen; daß wir ... ernstlichst verordnet haben ... Geben in Unserer Residentz-Stadt Mannheim den 7ten Decembris 1735 Carl Philipp Churfürst. Vt. Hallbergh. ... 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: Karl Pfalz-Graf bei heiligen Erz-Schatzmeister Kurfürst hiermit nachdem unerachtet zwei mal allbereits Verbots Kraft samtlichen sämtlichen Stücker Stücke Gulden-Stücker Gulden-Stücke kur-kölnische chur-bayerische kur-bayerische herzoglich württembergische land-gräflich hessen-darmstädtische Münz-Sorten seien Residenz-Stadt
Anmerkungen: Münzverordnung
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1560220139 [PPN]
URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_philipp1735i
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1560220139
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