Nachdeme Jhre Churfürstliche Durchleucht zur allgemeinen Sicherheit überhaupt, und besonders für Höchst Deroselben Räthe und Dienere, als welchen man zu mehrmahlen mit Worten und Thaten ungebührlich begegnet, nothdürfftige Vorsehung beschehen möge, unterm 21. Elabentis Gnädigst verordnet haben und wollen, daß das bereits in dem Chur-Pfältzischen Land-Recht begrieffene- den Civil- so wohl, als Militar-Stand austrücklich mit verbindende Duell-Edict mit dem Anhang publiciret werden solle, daß der oder diejenige, welche sich auf obbemeldte Weiß mit Worten oder der That vergreiffen werden, an Guth und Geld zum Behuef des hiesigen Zucht-Haußes, auch den Umbständen nach an Leib- und Leben ohnnachlässig bestraffet werden solle ... Mannheim den 26. Julii 1751 Chur-Pfältzische Regierung. F. Freyherr von Oberndorff ... 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Kurpfalz
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: nachdem ihre kurfürstliche Durchlaucht Räte Diener mehrmalen Taten notdürftige kur-pfälzischen begriffene Zivil- Militär-Stand ausdrücklich Duell-Edikt publiziert Weise Tat vergreifen Gut Behuf Zucht-Hauses Umständen unnachlässig bestraft
Anmerkungen: Verordnung bezüglich des Duell-Edikts
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1560514914 [PPN]
URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_theodor1751
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1560514914
Suche
Average (0 Votes)