Demnach Ihro Churfürstl. Gnaden der bey diesem Wahltag anwesende Hochwürdigste Fürst und Herr, Herr Johann Friederich Carl, Ertz-Bischoff zu Mayntz, des Heil. Röm. Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlar und Churfürst, auch derer Abwesenden höchst-ansehnliche Herrn Bottschafftere und Gesandten, einem Hoch-Edelen und Hochweisen Rath allhier anzeigen lassen, daß solcher, samt dessen angehöriger Bürgerschafft und habender Soldatesca, nächst vorstehenden Donnerstag, den 9ten hujus, Morgends um 9. Uhr, Inhalts und nach Laut der güldenen Bull, den darin begriffenen Protections- und Sicherungs-Eyd leisten und schwören solle ... Conclusum in Senatu, Dienstags, den 7. Septembr. 1745