14) Ebenso wird von den obigen Feldhauptmännern (vgl. Nr. 13) der Gemeinde Talheim bezeugt, dass sich diese Gemeinde wegen ihrer fahrenden Hab und Hausrat mit dem Hellen Haufen gegen bezahlte 290 fl abgefunden haben. Daneben wird ihnen aufgegeben, das Wasserhaus abzubrechen und in ihrem Nutzen zu gebrauchen. Auch sollen sie die Blumen und Frucht auf dem Feld in Schnüren einsammeln, solche aber bis auf weiteren Bescheid und ohne Wissen und Willen der Bauernhauptleute nicht angreifen, wofür ihnen eine besondere Belohnung gegeben werden soll, 1. Mai 1525
Erstellt (Anfang): | [10. März 1525-1. Juni 1525] |
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Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Bauernkorrespondenz während des Aufruhrs: 10. März - 1. Juni 1525 / 10. März 1525-1. Juni 1525 Archivalienuntereinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | H 54 Bü 68, 14 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2523603 |
Weitere Angaben
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