14) Statthalter und Regenten schreiben an den Rat in Zürich, sie hätten sich zwar dessen versehen, dass sie ihrem wahren Bericht über die Verschuldung des Matern Feuerbacher im letzten Bauernkrieg mehr als seinen Angaben Glauben schenken. Gleichwohl wären sie auf die vielfältig geschehenen Fürbitten im Namen des Römischen Königs und der Regentschaft nicht abgeneigt, dem Matern Feuerbacher sein Hab und Güter, soviel ihre Majestät und die Regentschaft berührt, ungesperrt verabfolgen zu lassen. Allerdings mit dem Anhang, wo er jemandem etwas schuldig ist, oder noch irgendeine Anforderung oder Anspruch an ihn gemacht wird, dass er durch seine Anwälte vor des Fürstentums Obrigkeit und Gerichten mit denselben gütlich oder rechtlich auskommt. So kann Feuerbacher nunmehr Bevollmächtigte zum Empfang seiner Güter abschicken, 14. Februar 1530 

Erstellt (Anfang):  [1527-1532]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
1. Österreichische Regierung in Württemberg
1.1. Österreichische Regierung in Württemberg
Matern Feuerbachers Bemühungen um Aufhebung des württembergischen Landesverweises nach seinem Freispruch durch das Hofgericht Rottweil; Entschädigungsklagen von Helfenstein, Abt von Bebenhausen wegen der Plünderung des Bebenhäuser Hofes in Stuttgart und Tübinger Hans Spengler wegen der Zerstörung der Neckarburg bei Neckartenzlingen / 1527-1532
Archivalienuntereinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 18, 14 [Bestellsignatur]
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