Hiltilind überträgt mit Einwilligung ihrer Söhne Witbertus und Cotabertus eine Hube zu Ratineshowa, welche sie gegen eine solche zu Chlufturnun von dem Kloster St. Gallen ertauscht, an eben dieses Kloster unter der Bedingung, dass sie dieselbe gegen einen Jahreszins für sich und ihre Nachkommen wieder zurück erhält. Actum in insula . . . Wazzarburc publice . . . Ego . . . Watto diaconus anno XIII. regnante domno imperatore nostro Hludawico notavi in VI. idus Septembris et sub Ruachario comite scripsi et subscripsi. 

Erstellt (Anfang): 0827  [827. September 8.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. N12, Seite 323
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Überlieferung/Ausgaben: Regesten: Hidber: Schweizerisches Urkundenregister, Nr. 365.
Editionen: UB St. Gallen, Bd. 1, S. 285.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Wasserburg
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