Ritter Konrad von Mönsheim genannt Wendepfaff verkauft seine sämtlichen Güter in Wimsheim und dessen Bann mit Einwilligung des Lehenherrn, des Edlen Otto von Rosswag, an das Kloster Maulbronn und verpflichtet sich für sich und seine Erben, ohne Einwilligung des Klosters keine Güter daselbst mehr erwerben zu wollen. 

Erstellt (Anfang): 1260  [1260. August 29.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band V., Nr. 1604, Seite 364-365
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 502 U 299
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