Propst Konrad und der Konvent von Allerheiligen auf dem Schwarzwald beurkunden, dass der Bürger Konrad Herter von Horb und seine Gattin Adelheid ihnen um ihres und ihrer Eltern Seelenheils willen 50 Pfund Tübinger Währung, ein Gut in Ergenzingen unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung davon sowie von einem klösterlichen Hof in Bildechingen, und ein Haus in Herrenberg vergabt haben.
Erstellt (Anfang): | 1265 [1265.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. 1773, Seite 168 |
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Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Editionen: Crusius: Annales Suevici, Teil 3, Buch 2, Kap. 16, S. 109. |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |