Abt Eberhard von Bebenhausen beurkundet, dass Otto von Tailfingen mit Zustimmung seiner sämmtlichen Erben, insbesondere seiner Kinder und seiner Schwestern, sowie weiterer genannter Personen, alle seine Güter in Tailfingen an ihn und seine Kirche verkauft habe. 

Erstellt (Anfang): 1267  [1267.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VI., Nr. 1889, Seite 282
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 474 U 2025
Editionen: ZGO, Bd. 3, S. 209.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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