Graf Hugo von Werdenberg, kraft königlichen Auftrags Vorsitzender des Landgerichts zu Sulz, verkündigt den Spruch, dass Eigenleute ohne Einwilligung ihres Herrn oder Vogts sich zu fremden Diensten nur bis zum Betrag von 5 Schilling verpflichten können. 

Erstellt (Anfang): 1274  [1274. März 14.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VII., Nr. 2399, Seite 283-284
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=3212

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 515 U 193

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Sulz
Beschreibstoff: Papier auf Leinen
Suche
Average (0 Votes)