Schultheiß Philipp und eine Reihe von Geschlechtern der Stadt Hall erklären, dass das Kornhaus frei sei und nur in der Gewalt der Gemeinde stehe. 

Erstellt (Anfang): 1290  [Ohne Zeitangabe. Um 1290.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3915, Seite 320
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=4871

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: Stadtarchiv Schwäbisch Hall
Signatur oder Titel des Originals: 4/16: " Des hailigen Rechts Statt Schwäbischen Hall Freihaiten", Bl. 2056

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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